HGV Hauth Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Werner Hauth seit 17.1.2012 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hauth GmbH in InsolvenzRibnitz-DamgartenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2007Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der Hauth GmbH in Insolvenz zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die unfertigen und fertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, sowie Rückstellungen für die Vergütung des Insolvenzverwalters. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Personalstand Im Geschäftsjahr wurde kein Mitarbeiter mehr beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Abwicklung der Geschäfte beim Insolvenzverwalter Herrn RA Armin Becker. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. |
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