AKsys GmbHLiquidiert
67547 Worms, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Adolf seit 9.11.2010 | Geschäftsführer |
Martin Lutz Dr. Kleinschmitt seit 9.11.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
CWW-GERKO Akustik GmbHAufgelöst | 100.00% |
AKsys Verwaltungs GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AKsys GmbHWormsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZAKTIVA
ANHANGII. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wird beim Handelsregister Mainz mit der Nummer HRB 12207 geführt. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 1. September 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die AKsys GmbH in Insolvenz, Worms, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich auf der Basis von Verkehrs- bzw. Liquidationswerten. Unter Heranziehung aller für den Fortbestand des Unternehmens relevanten Gegebenheiten einschließlich des am 1. September 2009 eröffneten Insolvenzverfahrens, konnten von einer Bewertung zu going-concern-Prämissen nicht mehr ausgegangen werden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 3. Bilanzerläuterungen Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Liquidationswerten bzw. den voraussichtlichen Veräußerungswerten angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden auf einen Erinnerungswert wertberichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände und das Guthaben bei einem Kreditinstitut sind mit den Nominalwerten aktiviert. In dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die Beitragsanteile für den Zeitraum 2019 der Haftpflichtversicherungen für den Gläubigerausschuss und den Insolvenzverwalter enthalten. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und entspricht der Eintragung im Handelsregister. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. In den Bewertungsansatz wurden, unter Berücksichtigung des Bilanzansatzes, nur die Aufwendungen einbezogen, die in künftigen Geschäftsjahren anfallen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen T€ 222.186 (Vorjahr T€ 247.512). Als Geschäftsvorgänge von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung im Geschäftsjahr sind zu nennen:
III. Sonstige Angaben a) Konzernabschluss und Konzernlagebericht Die Aksys GmbH in Insolvenz, Worms, ist Mutterunternehmen i. S. d. § 290 Abs. 1 HGB. Gemäß § 293 Abs. 1 HGB ist sie von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes befreit. b) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das vorhandene Vermögen ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter RA Tobias Hoefer übergegangen.
Mannheim, den 13. November 2019 gez. RA Tobias Hoefer als Insolvenzverwalter Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. November 2019 |
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