Baumot Deutschland GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Beinkämpen seit 11.12.2018 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baumot Group AGKönigswinterJahresabschluss zum 31. 12. 2018Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018
Anhang für das Geschäftsjahr 2018Vorbemerkungen Der Jahresabschluss der Baumot Group AG für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Königswinter und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Siegburg unter der Nummer HRB 9577 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Der Vorstand hat im März 2019 letztmals die Umsatz- und Ergebnisplanung für 2019 und den Mittelfristzeitraum aktualisiert. Hieraus ergibt sich, dass die Baumot Group AG bei Einhaltung der Planungsprämissen auch in der Zukunft zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten in der Lage sein wird. Wesentliche Prämissen der Umsatz- und Ergebnisplanungen sind kräftige Steigerungen bei den Umsatzerlösen bei gleichzeitig stabiler Kostenstruktur und damit einhergehend positive und steigende Cashflows, die zur Begleichung der Verbindlichkeiten ausreichen werden. Die Planungsrechnung ist ambitioniert und kann nur bei Erreichen der Planumsatzerlöse realisiert werden. Sollten die Planumsatzerlöse nicht erreicht oder wesentlich verfehlt werden, weil die erwarteten Nachfragesteigerungen nicht eintreten, besteht das Risiko, dass der Geschäftsbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann, wenn es nicht gelingt, die dann eintretenden Verluste durch externe Finanzierungen auszugleichen. Bei einer wesentlichen Verfehlung der Planumsätze sind die Baumot Group AG und die Konzerngesellschaften wegen drohender Illiquidität in ihrem Fortbestand bedroht. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Liquiditätsplanung das bereits zum 31. Dezember 2018 fällige Darlehen mit der 10th Lane (T€ 500), sowie das am 31. August 2019 fällige Darlehen (T€ 1.000) gegenüber der RMK in dieser Planung nicht berücksichtigt, da wir zu diesem Zeitpunkt bereits in Verhandlungen mit den Gläubigern über die Umwandlung der gewährten Darlehen in Eigenkapital standen. Die Einbringungsverträge zwischen der Baumot Group AG und den Gläubigern wurden am 22. Juni 2019 unterzeichnet. Das Jahr 2019 entwickelte sich bis zum Zeitpunkt der Berichtserstellung weitestgehend im Rahmen der gesetzten Planungsparameter. Die Baumot Group verfügt über einen Auftragsbestand von rd. Mio. € 8,1 und realisierte in den ersten 5 Monaten Umsatzerlöse in Höhe von Mio. € 6,6. Damit übertraf das Umsatzvolumen bereits zum Zeitpunkt der Berichtserstellung das Vorjahresniveau. I. Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Soweit nicht gesondert erläutert, werden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden - bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2010 zugegangene geringwertige bewegliche abnutzbare Vermögens-Gegenstände des Anlagevermögens werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden die Finanzanlagen auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Zum Abschlussstichtag bestehende werterhöhende Umstände werden durch Zuschreibungen auf die ursprünglichen Anschaffungskosten berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, werden die in den Forderungen liegenden Risiken durch Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten transitorische Posten gemäß § 250 Abs. 1 HGB. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Finanzanlagen Auf die Finanzanlagen wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 3.105 vorgenommen (Vorjahr: T€ 4.813). 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich sonstige Forderungen. 3. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital: Das Grundkapital der Baumot Group AG beträgt zum 31.Dezember 2018 € 18.394.900,00, eingeteilt in 18.394.900 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Vorjahr: € 15.202.398,00). Kapitalerhöhungen in 2018: • Mit Wirkung des Handelsregistereintrags zum 5. April 2018 ist das Grundkapital durch Ausgabe von 1.126.515 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage von € 15.202.398,00 um € 1.126.515,00 auf € 16.328.913,00 erhöht worden. Bei einem Platzierungspreis von € 3,30 je neuer Aktie wurde ein Bruttoemissionserlös in Höhe von € 3.717.499,50 erzielt. • Mit Wirkung des Handelsregistereintrags zum 1. Juni 2018 ist das Grundkapital durch Ausgabe von 393.724 neuen auf den Inhaberlautenden Stückaktien gegen Bareinlage von € 16.328.913,00 um € 393.724,00 auf € 16.722.637,00 erhöht worden. Bei einem Platzierungspreis von € 2,70 je neuer Aktie wurde ein Bruttoemissionserlös in Höhe von € 1.063.054,80 erzielt. • Mit Wirkung des Handelsregistereintrags zum 12. September 2018 ist das Grundkapital durch Ausgabe von 1.440.000 neuen auf den Inhaberlautenden Stückaktien gegen Bareinlage von € 16.722.637,00 um € 1.440.000,00 auf € 18.162.637,00 erhöht worden. Bei einem Platzierungspreis von € 1,50 je neuer Aktie wurde ein Bruttoemissionserlös in Höhe von € 2.160.000,00 erzielt. • Mit Wirkung des Handelsregistereintrags zum 10. Dezember 2018 ist das Grundkapital durch Ausgabe von 232.263 neuen auf den Inhaberlautenden Stückaktien gegen Bareinlage von € 18.162.637,00 um € 232.263,00 auf € 18.394.900,00 erhöht worden. Bei einem Platzierungspreis von € 2,10 je neuer Aktie wurde ein Bruttoemissionserlös in Höhe von € 487.752,30 erzielt. Genehmigtes Kapital: Die Gesellschaft soll auch zukünftig in die Lage versetzt werden, ihren vollen Handlungsspielraum auszunutzen sowie ihren Finanzbedarf flexibel und schnell zu decken. Daher wurde das Genehmigte Kapital 2016 in § 4 Abs. (4) der Satzung aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018) ersetzt. Das Genehmigte Kapital 2016 wurde mit Wirkung der Handelsregistereintragung beim Amtsgericht Siegburg zum 6. März 2018 aufgehoben und durch neues Genehmigtes Kapital 2018 ersetzt. Das genehmigte Kapital 2018 wurde mit Wirkung der Handelsregistereintragung beim Amtsgericht Siegburg zum 22. August 2018 aufgeboben und durch neues Genehmigtes Kapital 2018/I ersetzt. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung zum 31. Dezember 2018 € 6.689.055,00. Bedingtes Kapital: Das Bedingte Kapital 2016/I wurde mit Wirkung der Handelsregistereintragung beim Amtsgericht Siegburg zum 6. März 2018 aufgehoben und durch Bedingtes Kapital 2018/I ersetzt. Das Grundkapital ist um bis zu € 6.080.959,00 zur Durchführung von bis zum 29. Januar 2023 begebenen Wandel bzw. Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Bedingte Kapital 2016/II wurde mit Wirkung zum 6. März 2018 aufgehoben und durch neues Bedingtes Kapital 2018/II ersetzt. Das Grundkapital ist um bis zu € 1.520.239,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Aktienoptionsplan 2018. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.August 2018 wurde zusätzliches bedingtes Kapital geschaffen (bedingten Kapital 2018/III. Das Grundkapital ist um bis zu € 608.095,00 zur Durchführung von bis zum 12. August 2023 begebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/III). Kapitalrücklage: Die Kapitalrücklage beinhaltet ausschließlich Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag bzw. über den rechnerischen Anteil am Grundkapital hinaus erzielt wurden (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Aus denen am 5. April 2018, 1. Juni 2018, 12. September 2018 und 10. Dezember 2018 eingetragenen Kapitalerhöhungen wurden € 4.235.804,60 der Kapitalrücklage zugeführt. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2018 € 5.756.045,40. 4. Verbindlichkeiten Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wird ein Darlehen gegenüber Gesellschaftern i. H. v. T€ 2.662 ausgewiesen. Hierfür wurden Sicherheiten in Form von der Verpfändung sämtlicher Geschäftsanteile an der Baumot Technologie GmbH, eine Globalzession für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie einer Sicherungsübereignung von Vorräten gewährt. Die weiteren Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind zum Bilanzstichtag nicht besichert. III. Sonstige Angaben 1. Vorstand/ Aufsichtsrat Vorstand: • Herr Marcus Hausser, CEO, Diplom-Volkswirt, Bad Vilbel, Vorsitzender des Vorstands seit 16. Juni 2012, gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt, • Herr Roger Kavena, COO, Diplom-Kaufmann, Erlenbach / Schweiz, Vorstandsmitglied, seit 23. Juli 2013, gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Herr Kavena ist mit Wirkung zum 19. Juli 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden. • Herr Stefan Beinkämpen, CTO, Diplom Ingenieur, Spicheren (Frankreich), Mitglied des Vorstands seit 19. November 2018, gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 11. Dezember 2018. Alle Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Aufsichtsrat: Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018: • Herr Dr. Ingo Zemke, Diplom-Kaufmann / Dr. rer. pol., Frankfurt am Main. Herr Dr. Zemke hat am 24. Februar 2017 sein Amt im Aufsichtsrat angetreten und ist seit dem 23. März 2017 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Herr Dr. Zemke ist Gesellschafter - Geschäftsführer der ICS Partners GmbH und der Saphir Industriebeteiligungen GmbH. Die Saphir Industriebeteiligungen GmbH war in beratender Funktion für die Baumot Group AG tätig. Die Rahmenvereinbarung für die beratende Tätigkeit durch die Saphir ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 18. September 2018 genehmigt worden. Es ist vereinbart worden für jedes Projekt eine separate Mandatsvereinbarung als Anlage zur Rahmenvereinbarung abzuschließen. • Herr Robert Spittler, Königsstein. Er ist Mitglied des Aufsichtsrats seit 2015. Herr Spittler ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Transaktionswerk GmbH; die Transaktionswerk richtete in 2018 drei Aufsichtsratssitzungen aus, wofür ein entsprechender Auslagenersatz erstattet wurde. Ferner ist Herr Spittler Director bei "The Silverfern Group Europe B.V.". • Herr Dr. Markus Schwaderlapp, Stolberg. Herr Dr. Schwaderlapp ist Leiter des Bereichs Forschung und Entwicklung der DEUTZ AG und seit 2017 Mitglied des Aufsichtsrats. Ausschüsse des Aufsichtsrates: • Finanz- und Prüfungsausschuss: Dr. Ingo Zemke, Robert Spittler • Personalausschuss: Dr. Ingo Zemke: Dr. Markus Schwaderlapp • Technik Ausschuss: Dr. Markus Schwaderlapp 2. Anteile an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB)
* local GAAP Teilkonzern Baumot AG, Schweiz 3. Konzernzugehörigkeit Die Baumot Group AG stellt als Mutterunternehmen zum 31. Dezember 2018 einen Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis auf, der in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht und beim Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter der Nummer HRB 9577 offengelegt wird. 4. Haftung für fremde Verbindlichkeiten (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Twintec Technologie GmbH sowie der Baumot AG sind warenkreditversichert und an einen Factor abgetreten (echtes Factoring). Der Bestand an Forderungen, die sich im Factoring befinden, beträgt zum 31. Dezember 2018 T€ 146 (Vorjahr: T€ 205). Das Factoring dient einer Verkürzung der Zahlungsziele zugunsten der Liquidität und der Eigenkapitalquote. Zudem wird das Ausfallrisiko ausgelagert. Risiken bestehen in der an den Factor zu entrichtenden Factoringgebühr. Zudem übernimmt der Factor nicht das Verlustrisiko. Debitorenbuchhaltung und Forderungsmanagement wurde in 2018 durch den Factor umfangreichen Prüfungen unterzogen. Beanstandungen haben sich nicht ergeben, so dass an der Verität der Forderungen keine Zweifel bestehen. Die Baumot Group AG hat gegenüber der Bibby Financial Services GmbH, Düsseldorf, für die Verität der 100%-igen Tochtergesellschaften Twintec Technologie GmbH und Baumot Technologie GmbH der Bibby Financial Services GmbH im Rahmen des echten Factoring angedienten und von dieser angekauften Kundenforderung eine Patronatserklärung abgegeben. Der Factoringrahmen beträgt im Berichtsjahr weiterhin T€ 450. Die Baumot Group AG hat gegenüber der Twintec Technologie GmbH eine Patronatserklärung abgegeben, welche der Aufrechterhaltung der Liquidität der Tochtergesellschaft dient. Das Risiko einer Inanspruchnahme schätzen wir als gering ein, da wir im Rahmen der Bewertung der Forderung gegen die Tochtergesellschaft aufgrund der Unternehmensplanung von positiven Cashflows zur Tilgung unser Forderung ausgehen. Der Factoringvertrag wurde am 28. Februar 2019 im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben und das Patronat zurückgegeben. 5. Ansprüche aus einem Besserungsschein Die Gesellschaft hat in 2012 und 2014 auf Forderungen gegen ihr Tochterunternehmen Twintec Technologie GmbH i.H.v. T€ 4.986 verzichtet. Die Forderungsverzichte sind mit einem Besserungsschein versehen, dessen Bedingungen im Geschäftsjahr 2018 nicht eingetreten sind. 6. Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 13 Arbeitnehmer (Vorjahr: 10 Arbeitnehmer). 7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Abschluss zweier Darlehensverträge im Februar 2019 mit zwei Schweizer Privatinvestoren gewährten diese der Baumot Group AG Darlehen in einer Gesamthöhe von CHF 500.000,00. Die Darlehen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 und sind endfällig zu tilgen. Sachkapitalerhöhung (Debt Equity Swap) Mit Beschluss des Vorstands vom 22. Juni 2019 und des Aufsichtsrats vom 22. Juni 2019 wurden unter Verwendung des vorhandenen genehmigten Kapitals der Baumot Group AG Finanzverbindlichkeiten in einer Gesamthöhe T€ 3.162.000 der Baumot Group AG aus den Darlehensverträgen mit der RMK Beteiligungen GmbH und der 10th Lane Partners L.P. durch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen in neue Aktien der Gesellschaft umgewandelt. Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (Debt Equity Swap) führt zu einer Verbesserung der Bilanzstruktur und Liquidität aufgrund der Einsparungen der Tilgungs- und Zinsverpflichtungen. Der Vertrag zwischen den Gläubigern und der Baumot Group AG wurde am 22. Juni 2019 mit der RMK Beteiligungen GmbH und am 24. Juni 2019 mit 10th Lane Partners L.P. unterzeichnet. In teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 18.394.900,00, eingeteilt in 18.394.900 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, um einen Betrag von € 2.385.430,00 gegen Sacheinlagen auf € 20.780.330,00 durch Ausgabe von 2.385.430 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2018 erhöht ("Sachkapitalerhöhung"). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Königswinter, den 28. Juni 2019 Baumot Group AG Marcus Hausser, Vorsitzender des Vorstands Stefan Beinkämpen, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Baumot Group AG, Königswinter Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Baumot Group AG, Königswinter - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Risiken im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe unter den Vorbemerkungen im Anhang in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass die Baumot Group AG und ihre Tochtergesellschaften in ihrem Fortbestand wegen drohender Illiquidität gefährdet sind, wenn es dem Vorstand nicht gelingt, die geplanten positiven Cashflows zu generieren und dann keine geeigneten Finanzierungsformen zur Verfügung stehen. Wie in der Angabe unter den Vorbemerkungen des Anhangs dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten - sofern sie eintreten - auf ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB hin. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert und stellen keine Einschränkung dar. Sonstige Informationen Wir haben einen Teil der sonstigen Informationen vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, keine wesentliche falsche Darstellung der sonstigen Informationen identifiziert und erwarten die Erlangung sonstiger Informationen nach dem Datum des Bestätigungsvermerks. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht 2018, der uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurde. Nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erwarten wir das Vorwort des Vorstands im Geschäftsbericht 2018. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen: · wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder · anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 1. Juli 2019 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Stephan Martens, Wirtschaftsprüfer Kathrin Jaeger, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss wurde am 1. Juli 2019 festgestellt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
14 nahegelegene Organisationen
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Herstellung von Kautschuk, Kautschukmischungen und Halbzeug daraus
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Beteiligungsgesellschaften
Ambulante Pflegedienste
Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen