HARTING Stiftung & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philip Harting seit 16.5.2013 | Geschäftsführer |
Maresa Wally Marie Dipl.-Kffr. Harting-Hertz seit 16.5.2013 | Geschäftsführer |
Dietmar Dipl.-Kaufmann Dr. Ing. E.h. Harting seit 4.10.2004 | Geschäftsführer |
Margrit, geb. Kohlhase Harting-Kohlhase seit 4.10.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HARTING Stiftung & Co. KGEspelkampVerkürzter Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022Konzernlagebericht Geschäftsjahr 2021/2022HARTING Stiftung & Co. KG HARTING TechnologiegruppeGrundlagen des KonzernsGeschäftsmodell und Ziele Die HARTING Technologiegruppe entwickelt, produziert und vertreibt Komponenten und Systeme im Bereich elektrischer und elektronischer Anwendungen. Neben dem Schwerpunkt Steckverbinder und Systemkomponenten umfasst dies die Mikrotechnologie, Automotive Solutions, Warenverkaufs- und Sicherungssysteme sowie kundenspezifische Teil- oder Komplettsysteme für industrielle Anwendungen, Konfektionierungen und Gehäuse sowie die Werkzeug- und Sondermaschinentechnologie. Die eigene IT-Kompetenz nutzt die HARTING Technologiegruppe in zunehmendem Maße, um eigene Lösungen als Systemintegrator im Bereich Industrie 4.0 anzubieten, voranzutreiben und auszubauen. Die HARTING Stiftung & Co. KG nimmt dabei die Rolle einer aktiven Holding wahr. Die HARTING Technologiegruppe ist global tätig, wobei der größte Bereich der Technologiegruppe "Connectivity & Networks" die Verantwortung für die Produktbereiche Installation Technology und Device Connectivity trägt. Zu den Zielen der HARTING Technologiegruppe gehören die Erhöhung des Kundennutzens durch Umsetzung technologischen Wandels und Fortschritts sowie die Konzentration auf Wachstumsmärkte. Mit effizienten und nachhaltigen Prozessen verfolgt die HARTING Technologiegruppe das Ziel, ein unabhängiges Familienunternehmen zu bleiben. Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung ist für HARTING ein wesentliches Element der Unternehmensvision, in der es unter anderem heißt, "Wir wollen Werte für Menschen schaffen". Bei Entscheidungen und Handlungen werden ökonomische, technologische wie auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt. Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung basiert bei HARTING auf zwei Säulen: Innovation Hubs und Development Center. Seit jeher hat die HARTING Technologiegruppe ein etabliertes Innovationsmanagement. Die Innovation Hubs haben zur Aufgabe, sich vor allem mit fundamental neuen und disruptiven Produkt- und Geschäftsmodellinnovationen zu beschäftigen. Dabei ist Co-Creation eine Voraussetzung: bereits in einem frühen Reifegrad werden Kunden und Partner einbezogen, Ideen reflektiert und ausgetauscht sowie gemeinsame Entwicklungen und Marktzugänge erarbeitet. Im Ergebnis steht immer ein fortgeschrittener industrieller Prototyp. Die Teams der Innovation Hubs sind an weltweiten Standorten verankert und somit ganz nah an die lokale Wissens- und Unternehmenslandschaft angebunden. Lokale Fokusthemen in Märkten und Technologien können auf diese Weise schnell aufgenommen werden und die HARTING Technologiegruppe kann schnell und zielgerichtet mitgestalten. Die Development Center generieren marktreife Produkte. Die inkrementelle Weiterentwicklung der bestehenden Baureihen bildet das Rückgrat der Ausweitung des Produktportfolios. Schwerpunkte liegen hier auf Produkten für die Zielmärkte des Unternehmens. Neben den für den breiten Markt bestimmten Standard-Baureihen wird auch die Entwicklung kundenspezifischer Lösungen weiter vorangetrieben. Hier orientieren sich die Aktivitäten insbesondere an den Anforderungen und Bedarfen unserer Zielkunden. Unsere Mitarbeitenden
Die Zahl der Mitarbeitenden liegt sowohl im Jahresdurchschnitt als auch am Bilanzstichtag deutlich über Vorjahresniveau. Das Engagement in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung zeigt sich durch die bei HARTING in den verschiedensten Berufsbildern beschäftigten kaufmännischen und technisch-gewerblichen Auszubildenden und Dualen Studenten. Daneben fördern wir leistungsbereite und begabte Absolventen im Rahmen von Master- und Doktorarbeiten und kooperieren eng mit Hochschulen der Region. Die Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung werden in enger Abstimmung zwischen Ausbildern und Auszubildenden sowie Berufsschulen, Fachhochschulen und Universitäten laufend überarbeitet und den jeweiligen Anforderungen angepasst. WirtschaftsberichtUmsatz und Ertragslage Die konsolidierten Umsatzerlöse als finanzieller Leistungsindikator der HARTING Technologiegruppe sind um 189,4 Mio. € auf 1.058,6 Mio. € gestiegen. Zuwächse sind in allen geographisch abgegrenzten Märkten zu verzeichnen. Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme der Technologiegruppe erhöht sich im Stichtagsvergleich um 6,8 % auf 799,2 Mio. €. Der Anstieg von insgesamt 50,8 Mio. € ist in der Vermögensstruktur sowohl auf Investitionen in das Sachanlagevermögen als auch auf die Ausweitung des kurzfristig gebundenen Vermögens zurückzuführen. Das höhere Geschäftsvolumen führt zu einem Anstieg der in Vorräten und Forderungen gebundenen Mittel. Die Finanzierung der Ausweitung des gebundenen Vermögens erfolgte durch Eigenkapital. Effekte im mittel- und kurzfristigen Fremdkapital kompensieren sich nahezu. Die gruppeninterne Finanzierung wesentlicher Tochtergesellschaften erfolgt überwiegend über ein ausgedehntes internes Cashpooling mit der HARTING Stiftung & Co. KG als Cashpoolführerin. Durch die Allokation liquider Mittel innerhalb der HARTING Technologiegruppe wird die Aufnahme externer Fremdfinanzierungen grundsätzlich begrenzt. Die Eigenkapitalquote erhöht sich auf 51,6 % (Vorjahr 47,8 %). Sowohl der Konzernbilanzgewinn als auch die im Eigenkapital zu erfassenden Differenzen aus Währungsumrechnung wirken sich erhöhend aus. Das Ziel der Technologiegruppe, langfristiges Anlagevermögen durch dauerhaft zur Verfügung stehendes Eigenkapital zu finanzieren, wird weiterhin deutlich übertroffen.
Investitionen Die Auszahlungen für Investitionen des Geschäftsjahres 2022 belaufen sich auf 63,7 Mio. €. Investitionsschwerpunkte waren Automatisierung, Kapazitätserweiterung, Digitalisierung und umweltfreundliche Energie. Die Investitionen des Geschäftsjahres übersteigen die Abschreibungen von 46,7 Mio. € deutlich. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden innerhalb der HARTING Technologiegruppe in verschiedenen Bereichen zu verschiedenen Zwecken erhoben. Sie betreffen z.B. Kundenzufriedenheit oder Lieferperformance, Umweltbelange wie z.B. Erfassung von Energieverbräuchen wie auch Mitarbeiterbelange wie Zufriedenheit, Gesundheitsgefährdung, Fluktuation und Fortbildungsbudgets. In Einzelfällen dienen sie auch der Entscheidungsunterstützung, sind aber kein Instrument der grundsätzlichen Unternehmenssteuerung. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Der Internationale Währungsfonds prognostiziert für das Kalenderjahr 2022 ein globales Wachstum von 3,2 Prozent 1 , wobei für die Elektroindustrie deutlich höhere Zuwachsraten prognostiziert werden. 2 Die Prognosen zeigen Zuwächse in allen geographisch abgegrenzten Märkten der HARTING Technologiegruppe. Die für die Branche im Vergleich zur Gesamtwirtschaft - trotz aller Herausforderungen - bessere Entwicklung findet sich im abgelaufenen Geschäftsjahr, welches zum Großteil im Kalenderjahr 2022 liegt, auch in der Geschäftsentwicklung der HARTING Technologiegruppe wieder. Insgesamt konnte der Umsatz des Vorjahres zweistellig übertroffen werden. Die Umsatzentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr liegt auch deutlich über der Prognose der gesetzlichen Vertreter der HARTING Stiftung & Co. KG. Prognose-, Chancen und RisikoberichtChancen- und Risikobericht Risikomanagement ist für die HARTING Technologiegruppe nicht nur ein Kontrollsystem, sondern vielmehr Bestandteil einer präventiven und proaktiven Steuerung. Es existiert ein einheitliches Risikomanagement in der HARTING Technologiegruppe, zu dem nach unserem Verständnis nicht nur ein DV-gestütztes Risikomanagementsystem, sondern auch die interne Revision, die internen Kontrollsysteme, das Compliance Management und das monatliche Berichtswesen gehören. Es wird versucht, Unsicherheiten durch konjunkturelle und sektorale Entwicklungen, Wechselkurs- und Rohstoffschwankungen, weltpolitische Ereignisse oder Naturkatastrophen durch eine breite Diversifizierung im Markt sowohl im Hinblick auf Regionen als auch auf Branchen zu verringern. Die Risiken entsprechen im Wesentlichen denen vergleichbarer Unternehmen. Sie werden nachfolgend in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die HARTING Technologiegruppe dargestellt. Aktuelle Herausforderungen werden in dem nachstehenden Absatz benannt. Neben den rechtlichen Risiken, den Betriebs- und Umweltrisiken, Daten- und Cyberrisiken und Risiken durch Pandemien bestehen vor allem Markt- und Produktrisiken sowie die ausreichende Verfügbarkeit von qualifiziertem technisch ausgebildetem Personal als weiteres Umfeldrisiko. Gesellschaft, Politik und Wirtschaft begegnen derzeit vielschichtigen, zum Teil interdependenten Herausforderungen. 3 In der Ukraine besteht ein militärischer Konflikt, welcher Handelsbeschränkungen und Sanktionen nach sich zieht. Deren Konsequenzen für Russland, aber auch für die verhängenden Staaten, und somit auch für die HARTING Technologiegruppe zeigen sich bereits unmittelbar und werden auch langfristig Auswirkungen haben. Wesentliche Risiken treffen die Realwirtschaft zum Beispiel in Lieferketten - aktuell insbesondere betreffend Energiekosten und Energieverfügbarkeit - und Absatzmärkten. Weiterhin können sich nachlaufende und weitere Belastungen aus der Covid-19 Pandemie ergeben. Kurz- und mittelfristige Risiken könnten Belastungen in den Lieferketten durch Lockdowns oder sonstige Störungen der Transportwege sowie Kundenrisiken darstellen. Ein internes Pandemie-Team und ein Corona-Taskforce-Team besprechen regelmäßig die notwendigen umzusetzenden Maßnahmen. Ziel ist es, die Mitarbeitenden zu schützen, den Arbeitsbetrieb aufrecht zu halten und die Lieferfähigkeit gegenüber den Kunden zu sichern. Gleichzeitig gilt es, nachgelagerte Chancen aus der Pandemie zu erkennen und zu nutzen. Dazu zählt insbesondere den Einsatz der digitalen Möglichkeiten dauerhaft zu erhöhen, um nachhaltig Kosten einzusparen. Die Covid-19 Pandemie ist nach wie vor auch ein Katalysator für den Umbau der Wirtschaft und beschleunigt unter anderem den Trend zur Digitalisierung und Automatisierung. Dadurch ergeben sich für HARTING gute Chancen durch neue, schnell wachsende Geschäftsfelder, wie z. B. die Ausstattung von Rechenzentren, welche für verstärkt nachgefragte Cloud-Dienstleistungen benötigt werden. Die wesentlichen Risiken für den Fortbestand der HARTING Stiftung & Co. KG ergeben sich aufgrund des Haltens von Beteiligungen aus dem Marktumfeld der Tochtergesellschaften. Als Branchenrisiken werden insbesondere die Währungsrisiken und Preisänderungsrisiken auf den Rohstoffmärkten gesehen. Als global aufgestellter Konzern mit Aktivitäten in unterschiedlichen Währungsregionen dieser Welt beeinflussen Währungsentwicklungen die Geschäftstätigkeit und damit auch die Ergebnissituation der HARTING Technologiegruppe. Zur Begrenzung der Wechselkursrisiken und zur Schaffung einer gesicherten Kalkulationsbasis praktiziert HARTING eine zentral gesteuerte Währungssicherung. Grundlegendes Merkmal der Währungsstrategie ist ein ausschließlich grundgeschäftsbezogenes, selektives Hedging. Als Sicherungsinstrument kommen nur abbildbare und bewertbare Instrumente in Betracht. Zur Begrenzung des verschärften Preisänderungsrisikos auf den Rohstoffmärkten wendet HARTING eine zentral gesteuerte Rohstoffsicherung an. Als Sicherungsinstrumente kommen ebenfalls nur abbildbare und bewertbare Instrumente in Betracht. Darüber hinaus wird den veränderten Rohstoffmarktbedingungen durch kontinuierliche Substitution bestimmter Materialien begegnet. Sollten sich zukünftig die Preise auf den Rohstoffmärkten wieder entspannen, können sich hieraus auch wesentliche Chancen für die HARTING Technologiegruppe ergeben. Schließlich liegt das Augenmerk auf der Optimierung des Working Capitals und dabei unter anderem auf einem risikoorientierten Forderungsmanagement zur Vermeidung von Forderungsausfällen. Das finanzwirtschaftliche Forderungsausfallrisiko wird durch Prüfung der Bonität von Kunden sowie ein Mahnwesen begrenzt. Dem Risiko der ausreichenden Verfügbarkeit von qualifiziertem technisch ausgebildetem Personal begegnet HARTING durch kontinuierliche Anstrengungen bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Ein Teil der Unternehmensvision besagt, dass "Wir die Zukunft mit Technologien für Menschen gestalten wollen". Große Chancen sieht die Technologiegruppe vor allem in der "Industrie 4.0", da sich hier durch neue Technologien weitere Umsatzpotentiale ergeben können. So fokussiert sich HARTING auf die vertikale Integration - vom Shopfloor bis zum Topfloor - mit einem ganzheitlichen Ansatz aus Hardware, Software und Dienstleistungen. Ferner bestehen in der HARTING Stiftung & Co. KG Risiken für Gebäude, denen durch entsprechende Einrichtungen (z.B. Brandschutzeinrichtungen) oder Maßnahmen (z.B. Versicherungen) Rechnung getragen wird. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Versicherern unterstützt proaktive Maßnahmen zur weiteren Risikominimierung. Insgesamt beurteilt der Vorstand das Chancen- und Risikoverhältnis trotz der genannten Herausforderungen als ausgewogen und erkennt keine Risiken, die zu einer Bestandsgefährdung führen könnten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich Veränderungen der Chancen und Risiken ergeben aus dem militärischen Konflikt in der Ukraine und dessen Folgewirkungen ergeben. Prognosebericht Der Internationale Währungsfonds senkte kürzlich seine globale Wachstumsvorhersage für 2023 auf nunmehr 2,7 Prozent (2022: 3,2 Prozent). 4 In den größten Regionen und wirtschaftlich stärksten Märkten der Technologiegruppe belaufen sich die Wachstumsprognosen auf: 5
Die interdependenten Herausforderungen eines militärischen Konflikts in der Ukraine, Materialknappheit, einer inflationären Entwicklung - nicht nur im Energiesektor - und einer sich abzeichnenden Rezession in Europa deuten auf schwierige Zeiten hin. Auch die Deutsche Bundesbank stellt in ihrem Monatsbericht September 2022 fest, dass "sich die Anzeichen für eine Rezession der deutschen Wirtschaft im Sinne eines deutlichen, breit angelegten und länger anhaltenden Rückgangs der Wirtschaftsleistung" 6 mehren. Positiv ist zu werten, dass führende Verbände der Elektroindustrie zwar ebenfalls moderatere Zuwachsraten für 2023 im Vergleich zu 2022 prognostizieren, diese aber über den allgemeinen Wachstumsprognosen liegen. 7 Unter Berücksichtigung der vorgenannten Prognosen und vor dem Hintergrund eines guten Auftragsbestandes über Vorjahresniveau plant die Technologiegruppe das Umsatzvolumen und das Konzernjahresergebnis des abgelaufenen Jahres im nächsten Geschäftsjahr leicht zu übertreffen. Der Vorstand der HARTING Technologiegruppe hat die für die Planung 2022 notwendigen strategischen Maßnahmen mit dem Top-Management abgestimmt. Die Investitionstätigkeit und die Kostenentwicklung werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation entsprechend kontinuierlich angepasst. Es werden Prozesse optimiert und Kosteneinsparprogramme sind aufgesetzt. Der Fokus der Investitionen im nächsten Geschäftsjahr liegt auf Investitionen in Erweiterungen und Rationalisierungen. Geplant ist, das diesjährige zweistellige Wachstum mittelfristig zu halten. Der Vorstand der HARTING Technologiegruppe begegnet den Geschäftsrisiken mit der gebührenden Sensibilität und wird auch in Zukunft und insbesondere im nächsten Jahr die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um den Umsatz und die aktuelle Profitabilität nachhaltig zu konsolidieren und zu steigern.
Espelkamp, 30. November 2022 HARTING Stiftung & Co. KG, Espelkamp vertreten durch ihre persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Philip F.W. Harting, Lübbecke, sowie der HARTING Führungsstiftung, München diese wiederum vertreten durch ihre Vorstände Philip F. W. Harting Dr.-Ing. E.h. Dietmar Harting Maresa W. M. Harting-Hertz Margrit Harting-Kohlhase Doris Höpfl Andreas Conrad Dr. Kurt Bettenhausen
1
https://www.imf.org/-/media/Files/Publications/WEO/2022/October/English/text.ashx.
Konzernbilanz zum 30. September 2022Aktiva
Anlage zur BilanzNachstehende Angaben erfolgen nach § 5 Abs. 5 PublG:
Angaben nach § 5 Abs. 5 Nr. 4 PublGBilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögen Eine von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel enthalten (Anlage 1 zum Konzernanhang). Sowohl immaterielle Vermögensgegenstände als auch Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Finanzanlagen Die nicht konsolidierten Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Soweit Gründe für vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird im Umfang der Werterhöhung zugeschrieben, jedoch nicht über die Anschaffungskosten hinaus. In den Finanzanlagen ist auch Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB enthalten, dass zum 30. September 2022 mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert wurde. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden auf der Basis der Anschaffungskosten zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des Anlagevermögens. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sind nicht mit einbezogen. Die Ermittlung der Herstellungskosten für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurde wie im Vorjahr auf Basis einer Normalauslastung durchgeführt. Bestandsrisiken, die sich aus eingeschränkter technischer oder wirtschaftlicher Verwertbarkeit ergeben, ist bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennbeträgen abzüglich erkennbarer Einzelrisiken berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Posten enthält zum einen Wertpapieranlagen zur kurzfristigen Finanzdisposition, die nach dem strengen Niederstwertprinzip bei Bedarf auf den niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag abgewertet wurden; zum anderen Anschaffungskosten für Derivate im Rahmen antizipativen Hedgings, die zu Anschaffungskosten angesetzt sind. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Bankguthaben sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, der Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellt, z.B. für Versicherungsbeiträge und Patentgebühren. Eigenkapital Das Kommanditkapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis von zum 30. September 2022 erstellten Gutachten nach der Barwertmethode versicherungsmathematisch ermittelt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand von Marktpreisen auf einem aktiven Markt bestimmt. Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen Die übrigen Rückstellungen sowie die Steuerrückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Die Bewertung richtet sich nach dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Für Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt die Bewertung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Antizipative Bewertungseinheiten Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus Rohstoffpreisschwankungen und Wechselkursrisiken wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen aus Grundgeschäften mit als Sicherungsgeschäft eingesetzten Finanzinstrumenten zusammengefasst (Bewertungseinheit). Soweit die Voraussetzungen für Bewertungseinheiten mit den jeweiligen Grundgeschäften nicht erfüllt sind, erfolgt die Bilanzierung nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. Währungsumrechnung laufender Geschäftsvorfälle Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gem. § 256a HGB zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zu Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente SteuernLatente Steuern beruhen gem. § 274 und § 306 HGB auf folgenden Sachverhalten:
Der Berechnung latenter Steuern liegt jeweils der landesindividuelle Steuersatz zugrunde. Aktive und passive latente Steuern werden soweit wie möglich auf Gruppenebene saldiert.
Espelkamp, im November 20 22 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021/20221 Konsolidierungskreis und KonzernabschlussstichtagIn den Konzernabschluss des Mutterunternehmens HARTING Stiftung & Co. KG (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 9021) sind weitere 56 (zum 30. September 2021 56), davon 43 ausländische Unternehmen einbezogen, an denen die HARTING Stiftung & Co. KG in der Regel unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist. Die einbezogenen Gesellschaften sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes als Anlage zum Konzernanhang aufgeführt. Die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes unter lit. b aufgeführten Gesellschaften wurden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht einbezogen. Die Beteiligungen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes unter lit. c aufgeführt. Die Zellner GmbH und die IGEU Feuerwehrbereitschaft GmbH stellen assoziierte Unternehmen dar. Gemäß § 311 Abs. 2 HGB wurde auf die Anwendung der Equity-Bewertung verzichtet, da die Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses von untergeordneter Bedeutung sind. Die Gesellschaften in Brasilien, Indien, Russland und China stellen Zwischenabschlüsse auf den Konzernabschlussstichtag auf. Die HARTING Stiftung & Co. KG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der HARTING Stiftung & Co. KG (Marienwerderstr. 3, 32339 Espelkamp) erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Im Geschäftsjahr führt eine Anpassung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung für bestimmte Frachtaufwendungen zu einer Erhöhung der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen und Reduzierung der Vertriebskosten in gleicher Höhe. Für Zwecke der Vergleichbarkeit wurde der Vorjahresausweis entsprechend angepasst. 2 KonsolidierungsgrundsätzeDie Kapitalkonsolidierung erfolgt entsprechend der durch BilMoG geänderten Vorschriften für ab dem 1. Oktober 2010 vorzunehmende Erstkonsolidierungen nach der Neubewertungsmethode. Bezüglich der Altkonsolidierungsfälle (vor dem 1. Oktober 2010) wird die Buchwertmethode fortgeführt. Dabei werden die Beteiligungsbuchwerte der Konzerngesellschaften gegen das bilanzielle anteilige Eigenkapital zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung verrechnet. Die bei der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses verbliebenen passiven Unterschiedsbeträge sind wegen ihres Eigenkapitalcharakters - es handelte sich um thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, die seit Gründung durch das Mutterunternehmen entstanden waren - mit den Rücklagen des Konzerns verrechnet worden. Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum Konzernabschluss zum 30. September 2021 nicht verändert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet. Währungsbedingte Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden grundsätzlich erfolgswirksam eingestellt. In Vorratsbeständen enthaltene Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden gegebenenfalls unter Berücksichtigung latenter Steuern eliminiert. Zwischengewinne aus Verkäufen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden nur aus gruppeninternen Lieferungen von selbst erstellten neuen Anlagen eliminiert. Zwischengewinne aus Verkäufen gebrauchter Vermögensgegenstände innerhalb der HARTING-Gruppe werden aufgrund untergeordneter Bedeutung gem. § 304 Abs. 2 HGB nicht eliminiert. Konzerninterne Umsätze, Materialaufwendungen, sonstige Erträge, sonstige Aufwendungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen werden gegeneinander verrechnet. Bei den jeweiligen Obergesellschaften vereinnahmte Beteiligungserträge werden erfolgswirksam eliminiert. Auf Konsolidierungsmaßnahmen mit zeitlich befristeten Ergebnisauswirkungen werden Steuerabgrenzungen vorgenommen. Die Berechnung erfolgt mit dem landesüblichen Steuersatz. 3 Währungsumrechnung einbezogener JahresabschlüsseDie Jahresabschlüsse der nicht im Währungsraum des EURO ansässigen Konzerngesellschaften werden in EURO umgerechnet. Dabei werden für Vermögensgegenstände und Schulden der Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag, für Aufwendungen und Erträge die Jahresdurchschnittskurse angesetzt. Der gegenüber den Stichtagskursen sich ergebende Unterschiedsbetrag aus der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Die für den Konzernabschluss wesentlichen Währungen wurden zu folgenden - jeweils einem EURO entsprechenden - Kursen umgerechnet:
4 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAlle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wenden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze an. Dem Konzernabschluss liegen die nach dem Recht des Mutterunternehmens aufgestellten Einzelabschlüsse der HARTING Stiftung & Co. KG, Espelkamp, sowie ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften zugrunde (so genannte Handelsbilanzen II). Die in den Handelsbilanzen II angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Mutterunternehmens. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB i.V.m § 298 Abs. 1 HGB gegliedert. Anlagevermögen Eine von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel enthalten (Anlage 1 zum Konzernanhang). Immaterielle Vermögensgegenstände Als immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im Wesentlichen entgeltlich erworbene DV-Programme (Software) und Lizenzen ausgewiesen. Die Software wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren angesetzt. Die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände werden ausgehend von den Anschaffungskosten über eine Nutzungsdauer von vier bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Zugänge bei beweglichen Anlagegegenständen werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei Zugängen bis 31. Dezember 2007 wurde in der Regel degressiv mit Übergang auf die lineare Methode abgeschrieben (bei Zugängen von Januar 2001 an maximal 20 % p.a., bei Zugängen von Januar 2006 an maximal 30 % p.a.). Geringwertige Anlagegüter (Einzelanschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00), die zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 30. September 2010 angeschafft worden sind, werden pauschal über 5 Jahre abgeschrieben. Ab dem 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2017 wurden geringwertige Anlagegüter (Einzelanschaffungskosten € 150,00 bis € 410,00) wieder sofort abgeschrieben und nicht mehr als Sammelposten aktiviert. Seit dem 1. Januar 2018 werden geringwertige Anlagegüter zwischen € 250,01 und € 800,00 sofort abgeschrieben. Den Abschreibungen der Posten des Sachanlagevermögens liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Finanzanlagen Die nicht konsolidierten Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip). Soweit Gründe für vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird im Umfang der Werterhöhung zugeschrieben, jedoch nicht über die Anschaffungskosten hinaus. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. In den Finanzanlagen ist auch Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB enthalten, dass zum 30. September 2022 mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert wurde. Geleistete Anzahlungen Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden auf der Basis der Anschaffungskosten zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des Anlagevermögens. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sind nicht mit einbezogen. Die Ermittlung der Herstellungskosten für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurde wie im Vorjahr auf Basis einer Normalauslastung durchgeführt. Bestandsrisiken, die sich aus eingeschränkter technischer oder wirtschaftlicher Verwertbarkeit ergeben, ist bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennbeträgen abzüglich erkennbarer Einzelrisiken berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Posten enthält zum einen Wertpapieranlagen zur kurzfristigen Finanzdisposition, die nach dem strengen Niederstwertprinzip bei Bedarf auf den niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag abgewertet wurden. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Bankguthaben sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, der Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellt, z.B. für Versicherungsbeiträge und Patentgebühren. Eigenkapital Das Kommanditkapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf Basis der zum 30. September 2022 erstellten Gutachten nach der Barwertmethode versicherungsmathematisch ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,77 % p.a. Der Rententrend beträgt 1,0% p.a. Ferner erfolgten die versicherungsmathematischen Berechnungen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. In der Alternativberechnung nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt der Zinssatz 1,39 % für den durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre. Der Unterschiedsbetrag zum verwendeten Marktzins beträgt T€ 136 (Vorjahr T€ 234). Erfolgsauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), in Höhe von T€ 2.960 verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand von Marktpreisen auf einem aktiven Markt bestimmt. Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Mitarbeiterverpflichtungen (T€ 30.589), ausstehende Rechnungen (T€ 3.563), Drohverlustrückstellungen (T€ 2.467) und Kundenboni (T€ 2.608). Die Rückstellungen für bereits bestehende Verpflichtungen aus Altersteilzeit beruhen auf versicherungsmathematischen Gutachten zum 30. September 2022 und wurden nach den Vorgaben des IDW RS HFA 3 gebildet. Die Barwertermittlung erfolgte mit einem Zinssatz von 1,40 % p.a., der Berechnung des Gehaltstrends liegt ein Zinssatz von 2,0 % p.a. zugrunde. Seit dem Geschäftsjahr 2009/10 besteht nicht mehr die Möglichkeit des Abschlusses von Altersteilzeitverträgen. Entsprechend gibt es auch keine Mitarbeitenden mit ungeregelten Anwartschaften. Die Absicherung der Ansprüche der Mitarbeitenden erfolgt ausschließlich über Bürgschaften. Die Jubiläumsrückstellungen werden nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Der Berechnung liegt ein Zinssatz von 1,40 % p.a., eine Fluktuationsannahme von 2,0% p.a., ein Lohn- und Gehaltstrend von 2,0% sowie ein Zinssatz der Beitragsbemessungsgrenze von 2,0% p.a. zugrunde. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Rückstellungen werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Die übrigen Rückstellungen sowie die Steuerrückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten sind durch Grundschulden gesichert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt auf:
Beträge in Klammern geben die Vorjahreswerte an. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Antizipative Bewertungseinheiten Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströmen aus Rohstoffpreisschwankungen und Wechselkursrisiken wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen aus Grundgeschäften mit als Sicherungsgeschäft eingesetzten Finanzinstrumenten zusammengefasst (Bewertungseinheit). Soweit die Voraussetzungen für Bewertungseinheiten mit den jeweiligen Grundgeschäften nicht erfüllt sind, erfolgt die Bilanzierung nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. Währungsumrechnung laufender Geschäftsvorfälle Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gem. § 256a HGB zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zu Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Saldierung von Deckungsvermögen mit Altersvorsorgeverpflichtungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 7.456. Diese wurden mit Deckungsvermögen (T€ 2.960) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden die zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützten Wertpapierdepots klassifiziert. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen sind im Zinsaufwand mit T€ 100 (Vorjahr T€ 118) enthalten.
Latente Steuern Latente Steuern beruhen gem. § 274 und § 306 HGB auf folgenden Sachverhalten:
Die latenten Steuern zeigen per Saldo eine aktive latente Steuer in Höhe von T€ 5.816. Die Zusammensetzung ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:
Der Berechnung latenter Steuern liegt jeweils der landesindividuelle Steuersatz zugrunde. Dieser beträgt für latente Steuern aus Großbritannien 25,0 %, aus China 15,0 %, aus Tschechien 19,0 % sowie für die Schweiz 21,4 %. Aktive und passive latente Steuern werden auf Gruppenebene saldiert. 5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen am Abschlussstichtag wie folgt:
Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den vorstehenden Haftungsverhältnissen halten wir für nahezu ausgeschlossen, da keine Anhaltspunkte erkennbar sind, nach denen die haftende HARTING-Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können sollte. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen wie folgt:
6 Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse wurden gemäß § 277 Abs. 1 HGB erfasst. Die Aufteilung auf Geschäftsbereiche ergibt folgende Gliederung:
Die Umsatzerlöse wurden in folgenden Märkten erzielt:
Die Personalaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
7 Sonstige AngabenIm Berichtsjahr bzw. im Vorjahr waren durchschnittlich beschäftigt:
Der Konzernabschluss wird unter Inanspruchnahme von Erleichterungen des Publizitätsgesetzes erstellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG wird auf Erstellung einer Kapitalflussrechnung und eines Eigenkapitalspiegels verzichtet. Derivative Finanzinstrumente Übersicht der derivativen Finanzinstrumente per 30. September 2022: Fremdwährungsbezogene Geschäfte
* Positive Währungssicherungsbeträge stehen für Währungsverkäufe, negative für Währungskäufe. Rohstoffbezogene Geschäfte
Die Sicherungsgeschäfte wurden abgeschlossen für einen Zeitraum bis max. 30. September 2023. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Termingeschäfte werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Devisen-, Zins- und Rohstoffkontrakte werden einzeln auf Basis des Austauschbetrages mit den aktuellen Marktterminkursen am Abschlussstichtag im Vergleich zu den vereinbarten Termin- bzw. Kontraktkursen bewertet. Die Marktterminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Beizulegende Preise von Optionen werden aus Marktdaten abgeleitet. Die vorstehenden derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Preisschwankungen in betrieblichen Grundgeschäften aus mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien im Rahmen eines Portfolio-Hedgings, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt auf die Absicherung des operativen Geschäfts der Gesellschaft beschränkt. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Volatilitäten zu reduzieren, die auf Veränderungen von Wechselkursen, Marktzinsen und Beschaffungsmarktpreise für Rohstoffe zurückgehen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB grundsätzlich gebildet. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten wird die sog. Einfrierungsmethode (kompensatorische Bewertung) angewendet. Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wird zu jedem Bilanzstichtag prospektiv und retrospektiv festgestellt. Abgesichert wird - je nach Fremdwährung und ausgehend von der Unternehmensplanung - zwischen 25% und 50% des im kommenden Geschäftsjahr erwarteten Fremdwährungszuflusses von verbundenen Unternehmen. Im Bereich der für die Produktion wesentlichen Rohstoffe beträgt das Absicherungsvolumen zwischen 81% und 105% der sich aus der Planung ergebenden Bedarfe des kommenden Geschäftsjahres. Die Höhe der abgesicherten Risiken betrug zum 30. September 2022 € 9.818. Insofern ist die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unterblieben. Geschäfte mit nahestehenden Personen Im Berichtsjahr wurden keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen abgeschlossen. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ergibt sich wie folgt:
Gesamtbezüge des Vorstands Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf T€ 2.948. Bezüge ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung An die Hinterbliebenen ehemaliger Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Berichtsjahr T€ 56 gezahlt, T€ 449 sind hierfür zurückgestellt. Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafter
Espelkamp, 30. November 2022 HARTING Stiftung & Co. KG, Espelkamp vertreten durch ihre persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Philip F. W. Harting, Lübbecke, und HARTING Führungsstiftung, München diese wiederum vertreten durch ihre Vorstände Philip F. W. Harting Dr.-Ing. E.h. Dietmar Harting Maresa W. M. Harting-Hertz Margrit Harting-Kohlhase Doris Höpfl Andreas Conrad Dr. Kurt Bettenhausen Konzernanlagenspiegel
Aufstellung des Anteilsbesitzesa) In den Konsolidierungskreis einbezogene Unternehmen Die HARTING Stiftung & Co. KG ist an folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar - soweit nicht anders vermerkt - zu jeweils 100 % beteiligt.
Neben der HARTING Stiftung & Co. KG sind die mit einem * gekennzeichneten Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG gemäß § 264b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen. Die mit ** gekennzeichnete Kapitalgesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2021/2022 die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB insoweit in Anspruch, als dass ein Anhang nicht aufgestellt und der Jahresabschluss nicht offengelegt wird. b) In den Konsolidierungskreis gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht einbezogene Unterneh men
c) Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und an denen mindestens der fünfte Teil der Anteile gehalten wird
*) Daten für das Geschäftsjahr vom 1. april 2021 bis zum 31. März 2022 **) Assoziiertes Unternehmen i.S.v. §311 Abs. 1 HGB. Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 311 Abs. 2 HGB Bei dem vorstehenden Konzernabschluss handelt es sich um die nach § 9 Abs. 2 und 3 PublG für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HARTING Stiftung & Co. KG, Espelkamp Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der HARTING Stiftung & Co. KG, Espelkamp, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HARTING Stiftung & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den nach § 13 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, den 30. November 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Tobias Kruse Schmidt, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Vox, Wirtschaftsprüfer" Der Konzernabschluss zum 30.09.2022 wurde am 01.02.2023 gebilligt. |
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