Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45094
Vorher
Siegmund Raumausstattung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
9.2.1979
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiEinzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und TapetenEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Ausführung von Dekorationen und Verlegung von Bodenbelägen, die Lieferung und der Einzelhandel mit Dekorations- und Bodenmaterial sowie alle Geschäfte, die diesem Geschäftszweck dienen.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Oliver Siegmund
seit 15.10.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Siegmund Raumausstattung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Dietzenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Aktivseite

31.12.2013 31.12.2013 31.12.2012
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   39.538,00 46.886,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 2.702,89   39.002,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.676,60   31.000,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.671,91 7.051,40 7.019,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten   3.573,39 4.384,97
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   23.157,80 0,00
    73.320,59 128.292,99

Passivseite

     
  31.12.2013 31.12.2013 31.12.2012
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -16.519,74 -12.913,48
III. Jahresfehlbetrag   -32.202,65 -3.606,26
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   23.157,80 0,00
B. Rückstellungen   2.585,00 2.585,00
C. Verbindlichkeiten   70.735,59 116.663,14
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 39.361,07 (74.724,62)      
    73.320,59 128.292,99

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags/der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus Lieferkontrakten.

Haftungsverhältnisse

Herr Frank Oliver Siegmund hat mit der Gesellschaft einen Forderungsverzicht mit Besserungsversprechen in Höhe von 123.312,66 Euro vereinbart. Die Forderung von Herr Siegmund lebt wieder auf, wenn durch die erfolgswirksame Einbuchung der Verbindlichkeit kein Bilanzverlust entsteht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer/Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Siegmund, Oliver Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Dietzenbach, den 11. Dezember 2014

Geschäftsführer

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