Tenhumberg
Objektbau GmbH
Vreden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
173.810,00 |
178.386,00 |
| I.
Sachanlagen |
173.810,00 |
178.386,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.294.144,80 |
1.978.270,33 |
| I.
Vorräte |
497.279,94 |
1.006.524,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
687.936,74 |
644.110,95 |
| davon
gegen Gesellschafter |
340.000,00 |
450.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
108.928,12 |
327.635,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.018,00 |
432,00 |
| Aktiva |
1.468.972,80 |
2.157.088,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
767.689,13 |
713.542,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
688.542,20 |
618.362,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
54.146,93 |
70.180,17 |
| B.
Rückstellungen |
129.000,00 |
168.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
572.283,67 |
1.275.446,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
572.283,67 |
1.275.446,13 |
| Passiva |
1.468.972,80 |
2.157.088,33 |
Anhang
Tenhumberg Objektbau GmbH zum 31. Dezember 2023
I. Vorbemerkung
Die Tenhumberg Objektbau GmbH hat ihren Sitz in
Vreden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes
Coesfeld unter HR B 3184 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
01.01.2023 bis 31.12.2023 der Tenhumberg Objektbau GmbH
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB,
der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der
entsprechenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages
erstellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungssätzen nach
für kleine Kapitalgesellschaften geltende Vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2,
266 ff. HGB). Die Gesellschaft wendet für die Gewinn-
und Verlustrechnung das Gliederungsschema des
Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB an. Zur
Verbesserung der Übersichtlichkeit sind
vermerkungspflichtige Angaben, soweit sie nicht in der
Bilanz enthalten sind, im Anhang erläutert. Nach den
in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist
die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
der §§ 274 a und 288 HGB werden in Anspruch
genommen.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der
Bewertung und des Ausweises die gesetzlichen Vorschriften
und die entsprechenden Vorschriften des
Gesellschaftsvertrages. Im Einzelnen werden folgende
Grundsätze angewandt.
1. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig
abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist. Gegenstände
des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung reduziert und linear wie
folgt vorgenommen:
Anlagegruppe
|
Abschreibungsverfahren
|
Nutzungsdauer in Jahren
|
Gebäude
|
linear
|
50
|
Betriebs
- und Geschäftsausstattung
|
linear
|
5
|
2. Vorräte
Vorräte wurden zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren
Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
ausgenutzt.
Unfertige Leistungen und Fertige Erzeugnisse sind mit
den Herstellungskosten angesetzt. Berücksichtigt sind
hierbei direkt zurechenbare Kosten sowie die
Materialgemeinkosten und die Fertigungsgemeinkosten.
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen
vorgenommen.
Einzelwertberichtigungen werden für zweifelhafte
Forderungen vorgenommen.
4. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
angesetzt.
5. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages in Ansatz gebracht worden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Josef Tenhumberg, Kaufmann, Vreden
2. Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
48691 Vreden, 20. März
2024
gez.
Josef Tenhumberg, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2024
festgestellt.
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