Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 109932
Eingetragen
16.4.1997
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software und Hardware für Computer und für Meß-, Steuer- und Regelgeräte sowie die Realisierung von Automatisierungsvorhaben, Beratung und Schulung von Hard- und Software-Anwendungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Mertens
seit 24.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (5)

NameAnteil
44.47%
27.03%
C******* G******
21.02%

Gesellschafter
Beta

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Steffen Mertens
39112 Magdeburg, Kutzstr. 9a
11.850 €
44.47%
Wolfgang Günther
39179 Barleben, Erlenstr. 20
7.200 €
27.03%
C******* G******
5.600 €
21.02%
P**** L******
1.900 €
7.13%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ProSign Process Design GmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 152.569,50 169.888,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 144.249,50 167.151,50
II. Sachanlagen 8.320,00 2.737,00
B. Umlaufvermögen 570.310,82 453.857,57
I. Vorräte 27.209,32 15.434,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.949,89 371.108,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.267,64 3.267,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 427.151,61 67.314,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.140,00 1.840,00
Aktiva 724.020,32 625.586,07

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 491.828,36 393.912,23
I. Gezeichnetes Kapital 26.650,00 26.650,00
II. Gewinnvortrag 367.262,23 156.219,17
III. Jahresüberschuss 97.916,13 211.043,06
B. Rückstellungen 39.797,00 67.537,74
C. Verbindlichkeiten 192.394,96 164.136,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 192.394,96 164.136,10
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 30.000,00
Passiva 724.020,32 625.586,07

Anhang

ZUM JAHRESABSCHLUSS 2022

1. Allgemeine Angaben

Die ProSign Process Design GmbH mit Sitz in Magdeburg wurde am 28.01.1997 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendal unter der Nummer HR B 109932 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungs-vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom
17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei der drei dort genannten Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet.

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4).

Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die Offenlegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter ("GWG") mit (Netto-)Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von € 1,00 sofort abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen Erzeugnisse und fertige mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wie zum Anlagevermögen erläutert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlich­keit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.





Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit




bis zu 1 Jahr
von mehr als
von mehr als





1 Jahr
5 Jahren







1.
Verbindlichkeiten aus





Lieferungen und Leistungen

979,36
0,00
0,00

Vorjahr


7.137,19
0,00
0,00
2.
Sonstige Verbindlichkeiten

191.415,60
0,00
0,00

Vorjahr


156.998,99
0,00
0,00

Insgesamt


192.394,96
0,00
0,00

Vorjahr


164.136,18
0,00
0,00



5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Im Jahresdurchschnitt wurden 9 Mitarbeiter beschäftigt.

Herr Steffen Mertens war im Berichtsjahr zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Abgabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

Magdeburg, den 26.06.2023
...........................................
(Steffen Mertens)

BESCHEINIGUNG

Wir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der

ProSign Process Design GmbH

für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuer-beraterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.

Magdeburg, den 26.06.2023

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2023 festgestellt.

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