Die
Elblotsen Werbeagentur GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.903,00 |
1.380,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.903,00 |
1.380,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.818,42 |
18.903,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.479,65 |
3.170,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.338,77 |
15.732,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.269,91 |
860,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.991,33 |
21.143,62 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.485,25 |
15.069,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.569,86 |
4.385,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.415,39 |
-1.815,76 |
| B.
Rückstellungen |
1.270,50 |
100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.235,58 |
5.973,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.235,58 |
5.973,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.991,33 |
21.143,62 |
Anhang 2018
der
Die Elblotsen Werbeagentur GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Die Elblotsen
Werbeagentur GmbH, Lagerstraße 36, 20357 Hamburg
(Amtsgericht Hamburg, HR B 126585) wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242-289 HGB) in der Fassung des BilRUG sowie
den Vorschriften des GmbHG erstellt.
Sofern Angaben wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurde der Vermerk im Anhang
gewählt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a Abs. 1 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen wurden in
Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei den Bilanzposten werden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten; sie sind in der Höhe bemessen, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten werden zu den
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr. Es besteht eine Forderung gegenüber
dem Gesellschafter in Höhe von € 632,87.
Diese Forderung wurde nicht verzinst, da es sich um eine
kurzfristige Forderung mit einer Restlaufzeit kleiner als
einem Jahr handelt.
Das
gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital der
Gesellschaft und beträgt € 25.000,00. Es ist
zur Hälfte eingezahlt. Die ausstehende Einlage wurde
bisher noch nicht eingefordert.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Einzelvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr:
Herr Michael Mächler, Wedel
Hamburg, 04. Juli 2019
…………………………..
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Michael Mächler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2019 festgestellt.
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