Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75773
Eingetragen
2.11.2005
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften soweit es dazu keiner besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere die Beteiligung als geschäftsführende Kommanditistin an der Renewable Energy Fonds I AG Co. KG, die die Beteiligung an Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft zum Gegenstand hat. Ausgenommen ist jegliche Rechtsberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Reinhold Scheuss
seit 2.11.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

REF Management GmbH

Frankfurt

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

REF Management GmbH, Frankfurt

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
Finanzanlagen   5.000,00 5.000,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte   8.403,36 8.403,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   20.417,05 18.230,87
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   50.029,94 40.670,92
    83.850,35 72.305,15

PASSIVA

     
  Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR EUR
A Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag   -65.670,92 -33.936,34
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   -9.359,02 -31.734,58
nicht gedeckter Fehlbetrag   50.029,94 40.670,92
    0,00 0,00
B. Rückstellungen   2.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten   81.850,35 71.305,15
    83.850,35 72.305,15

 

Frankfurt, 11. März 2015

1. Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2013

der Firma REF Management GmbH

1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.1.1 Allgemeine Angaben zur Gesellschaft und zu den angewandten Vorschriften

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr und umfasste den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013.

Die Gesellschaft macht - soweit nichts anderes ausgewiesen ist - von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch:

Die Bilanz wurde unter Nutzung der größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a (Überprüfung anhand der Bilanzpositionen) HGB erstellt.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde nach § 264 Abs.1, Satz 4, HS 1 HGB verzichtet.

Soweit bei den nachfolgenden Angaben der Terminus "nicht veranlasst" verwendet worden ist, ist darunter zu verstehen, das die gesetzlichen Voraussetzungen für die entsprechende Angabe nicht vorliegen.

1.1.2 Allgemeine Pflichtangaben nach §§ 284,288 HGB

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren § 275 Abs.2 HGB erstellt.

Gleichfalls wurde nach § 276 Satz 2 HGB (Überprüfung) von einer Erläuterung der Aufwendungen und Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (Überprüfung) abgesehen.

Forderungen wurden zum Nominalbetrag angesetzt.

Finanzanlagen/Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angabe nach § 284 Abs.2 Nr.2 HGB: nicht veranlasst

Angabe nach § 284 Abs. 2 Nr.3 HGB: nicht veranlasst

Angabe nach § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB: nicht veranlasst

Nicht veranlasst, da keine Herstellungskosten vorhanden und somit keine Fremdkapitalzinsen einbezogen werden konnten.

1.1.3 Pflichtangaben nach §§ 285,288 HGB

● §285 Nr. 1 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 9c HGB

Nicht veranlasst

● §285 Nr. 10 HGB

Mitglieder der Geschäftsleitung (auch während des Geschäftsjahres ausgeschiedene) (Vorname, Familienname, Beruf, Bezeichnung des Vorsitzenden)

Reinhold Scheuss, Kaufmann

● § 285 Nr. 11 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 11a HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 13 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr.14 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 18 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 23 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 24 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 25 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 26 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 27 HGB

Nicht veranlasst

● § 285 Nr. 28 HGB

Nicht veranlasst

1.1.4 Wahlpflichtangaben nach HGB

Nicht veranlasst

1.1.5 Wahlpflichtangaben nach EGHGB

Nicht veranlasst

1.1.6 Wahlpflichtangaben nach GmbHG

Nicht veranlasst

 

Frankfurt, 17.03.2015

Geschäftsführer

Reinhold Scheuss

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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