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Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWZ 70.10.3PrimaryBeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenWZ 64.21.0Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenWZ 68.11.2
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft: Die Abwicklung von Geschäften als allgemeine Handelsgesellschaft. Die Abwicklung jeglicher Geschäfte oder Handel, die nach bestem Wissen und Gewissen und Ermessen der Geschäftsführung durch die Ausführung für die Gesellschaft vorteilhaft sein können. Die Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Grunddienstbarkeiten, Rechten, Privilegien, Konzessionen, Patenten, Patentrechten, Lizenzen, Geheimverfahren, Warenzeichen, Designs, Fertigungsanlagen, Fabrikanlagen, gehandelten Aktien und beweglichem sowie unbeweglichem, Eigentum jeglicher Art, das für die Zwecke von oder in Verbindung mit der Tätigkeit des Unternehmens als notwendig oder nützlich erachtet wird, durch Kauf, Leasing, Tausch, Miete, Pacht oder in sonstiger Form, sowie das Halten dieser Werte als Grundbesitz oder mit Zins. Der Aufbau, die Änderung oder Wartung von Gebäuden, Produktions-, Fertigungs- oder Fabrikanlagen, die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erforderlich oder vorteilhaft sind, sowie die Mitwirkung und/oder Förderung beim/des Aufbau/s, sowie der Änderung oder Wartung der o. a. Objekte. Der Erwerb durch Zeichnung oder in sonstiger Weise, sowie das Halten, Verkaufen, Handeln oder anderweitiges Veräußern von Anteilen, Aktien, Wertpapieren, Schuldverschreibungen, Anleihekapital und anderen Sicherheiten jedweder Art, die von jedem registrierten Handelsunternehmen weltweit besichert werden, sowie von Schuldverschreibungen, Anleihekapital und anderen Sicherheiten jeglicher Art, die von örtlichen, regionalen, bundesstaatlichen oder anderweitigen Behörden, entweder am Heimatort oder auswärts besichert werden, sowie dieselben unter Vorbehalt oder in sonstiger Weise zu zeichnen und die Ausübung und Durchsetzung sämtlicher mit ihrem Besitz in Zusammenhang stehender Rechte und Berechtigungen, die durch den Eigentumserwerb übertragen wurden. Kapital in Form eines Darlehens oder als Einlage/Hinterlegung in die Gesellschaft einzubringen entweder ohne Sicherheit oder gesichert durch Schuldverschreibungen, Anleihekapital (unkündbar oder kündbar), Hypothek oder sonstige Sicherheiten, die der Geschäftstätigkeit oder dem Besitz der Gesellschaft (einschließlich nicht eingefordertem Einlagekapital) belastet werden, sowie generelles Handeln als Bankier. Die Gewährleistung von Unterstützung und/oder Sicherung mit oder ohne Ausgabe von Schuldverschreibungen, Anleihekapital, Rentenanleihen, Hypotheken, Belastungen, Obligationen, Zinsen, Dividenden, Sicherheiten, Geldern oder Anteilen oder der Erfüllung von Verträgen oder Verpflichtungen eines jeglichen Unternehmens/einer jeglichen Person, und insbesondere/im einzelnen (jedoch ohne Beeinträchtigung hinsichtlich der Geltung des zuvor Gesagten) eines jeden Unternehmens, welches bis auf weiteres gemäß Definition in Abschnitt 736 und 736(A) des Gesetzes über Kapitalgesellschaften von 1985 und dessen Erweiterung/Optimierung durch das Gesetz von 1989 ein Unternehmen der Holding oder eine Zweigstelle derselben gemäß Definition des genannten Abschnitts darstellt oder anderweitig mit der Gesellschaft geschäftlich verbunden ist, sowie die Gewährung von Entschädigungen, Versicherungsschutz und Bürgschaften jeglicher Art, auch durch Sicherheitsleistung, wie bereits zuvor gesagt, entweder mit oder ohne Hypotheken und sonstigen Belastungen/Besicherungen der Gesellschaft und des gesamten oder partiellen gegenwärtigen oder künftigen beweglichen und unbeweglichen Vermögens und der Aktiva, der Ausgabe von Schuldverschreibungen, Anleihekapitals und daneben die zusätzliche Sicherung sämtlicher Sicherheiten der Gesellschaft durch einen Treuhandvertrag oder eine andere Zusicherung sowie der Eintritt in eine Partnerschaft oder Poolvereinbarung mit (einer) beliebigen Person/en, Unternehmen oder Gesellschaften. Das Beleihen von Geldern mit oder ohne Sicherheit sowie die Investition von Geldern der Gesellschaft zu Bedingungen, die die Gesellschaft bewilligen kann, die Gewährleistung von Dividenden, Zinsen und Kapital der Gesellschaftsanteile, des Bestandes oder der Sicherheiten eines Unternehmens, dessen Gesellschafter die Gesellschaft ist oder an dem sie in sonstiger Form beteiligt ist, und die allgemein nach dem Ermessen der Geschäftsführer als geeignet erscheinen. Das Beantragen, Erwerben oder anderweitige Beschaffen, Nutzen und Halten von Patenten, Lizenzen, Konzessionen, Urheberrechten u. ä., Übertragen von Rechten zur Nutzung und Veröffentlichung von Geheimnissen/Vertraulichkeiten oder sonstigen Informationen sowie die Nutzung, Ausübung, Entwicklung oder Gewährung von Lizenzen in Bezug auf die Eigentumsrechte und die so erworbenen Informationen. Die Beteiligung an der Bildung und Gestaltung, Ausübung, Verwaltung, Überwachung und Kontrolle der Geschäftstätigkeit und der Abläufe einer jeglichen Gesellschaft oder eines jeglichen Unternehmens und für diesen zweck Ernennung und Dotierung von Geschäftsführern, Wirtschaftsprüfern, Beratern und sonstigen Fachkräften oder Anwälten. Die Beschäftigung von Fachkräften, Beratern und Analysten/Gutachtern zur Untersuchung und Überprüfung der Bedingungen, Aussichten, des Werts, der Merkmale und der Umstände jeglicher Gesellschaftsangelegenheiten und -tätigkeiten sowie allgemein sämtlicher Vermögenswerte, jeglichen Eigentums und aller Rechte. Das Errichten, Umwandeln/Fördern und Mitwirken beim Aufbau oder der Umwandlung einer jeglichen weiteren Gesellschaft, zu dessen Zielen der komplette oder partielle Erwerb oder die Übernahme der Aktiva oder Passiva dieser Gesellschaft gehört oder deren Umwandlung direkt oder indirekt die Ziele oder Interessen dieses Unternehmens voranbringen soll, sowie der Erwerb, das Halten, Veräußern von Anteilen, Bestand oder Sicherheiten, die von einer solchen Gesellschaft ausgegeben wurden oder sonstige Verbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft. Das Ausstellen, Akzeptieren und Begeben von Wechseln, Eigenwechseln oder anderen begebbaren Dokumenten. Die Investition von und Handel mit dem Kapital der Gesellschaft, das nicht unmittelbar für die Umsetzung des Geschäftszweckes der Gesellschaft erforderlich ist, in und auf derartige Anlagen und in derartiger Weise, welche die Gesellschaft genehmigt. Die Vergütung für von der Gesellschaft erworbene/s Vermögen, Grundeigentum oder Rechte entweder in bar oder durch vollständige oder teilweise Zahlung, auch durch Anteile, mit oder ohne vorrangige oder nachrangige Rechte oder Sonderrechte oder Einschränkungen hinsichtlich der dividendenmäßigen Kapitalrückzahlung, des Stimmrechts oder in sonstiger Weise, sowie durch jegliche Sicherheiten, zu deren Ausgabe die Gesellschaft ermächtigt ist, teils auf die eine Art, teils auf eine andere, jedoch allgemein zu den Bedingungen, die die Gesellschaft festgelegt hat. Die Annahme von Zahlungen für Grundeigentum, Vermögen oder Rechte, die von der Gesellschaft veräußert wurden oder worüber in sonstiger Weise verfügt wurde, entweder in bar, durch Ratenzahlung oder in sonstiger Weise, oder in vollen oder Teil-Anteilen der Gesellschaft oder des Bestands an Geschäftsanteilen, mit oder ohne Vorzugs-, nachrangigenoder Sonderrechten oder Einschränkungen hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden, der Rückzahlung von Kapital, Stimmrecht oder in sonstiger Weise, sowie in Schuldverschreibungen oder Hypotheken oder anderen Sicherheiten eines Unternehmens oder Konzerns oder teils auf die eine Art, teils auf eine andere, allgemein gemäß den von der Gesellschaft bestimmten Bedingungen, sowie auch das Halten, Veräußern oder sonstiges Verfügen von derart erworbenen Anteilen oder Sicherheiten. Vereinbarungen zur Kooperation oder Fusion oder zur Begründung einer Partnerschaft sowie eine Vereinbarung zur Gewinnverteilung, einer Interessengemeinschaft, sowie gegenseitige Zugeständnisse oder Zusammenarbeit mit Gesellschaften, Unternehmen oder Personen, welche Geschäftsbereiche realisieren oder planen, die in die Ziele dieser Gesellschaft fallen oder die so ausgeführt werden, dass sie dieser Gesellschaft direkt oder indirekt von Vorteil sind. Der Kauf oder sonstige Erwerb, vollständige oder partielle Übernahme des Geschäftsbereichs, des Vermögens, des Grundbesitzes, der Aktiva und Passiva und/oder Transaktionen von Personen, Gesellschaften oder Unternehmen, sofern dies dazu geeignet ist, die Ziele der Gesellschaft zu begünstigen, deren Interessen zu fördern oder der Erwerb des Eigentums zur Erreichung des Zweckes und der Ziele dieser Gesellschaft dienlich und geeignet ist. Bis auf weiteres ist die Gesellschaft dazu berechtigt, die vorgenannten erworbenen bzw. übernommenen Unternehmen, deren Eigentum/Grundbesitz und aller sonstigen Aktiva zu veräußern, zu steigern, zu verwalten, weiter zu entwickeln und zu verwerten, auszutauschen, zu vermieten, zu lizenzieren, Gewinne zu verteilen, Lizenzen, Nutzungs- oder sonstige Rechte zu erteilen, damit zu handeln oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen, zu den Beträgen/Erlösen, die die Gesellschaft für angemessen hält. Die Gesellschaft hat für das Wohlergehen von derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeitern des Unternehmens, für die Auszahlung von Renten, Gratifikationen, Abfindungen und Tantiemen an derzeitige oder ehemalige leitende Angestellte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgänger sowie an deren Angehörige Sorge zu tragen und die Einrichtung und den Unterhalt bzw. die Zustimmung zu Einrichtung und Unterhalt von Treuhandvermögen, Fonds und Stiftungen (mit oder ohne Beitragspflicht) für die Auszahlung von Renten oder sonstigen finanziellen Leistungen für o.a. Personen oder ihre Angehörigen zu gewähren und dazu beizutragen. Die Verteilung der verteilbaren Aktiva des Gesellschaftsvermögens als Barauszahlung an die Gesellschafter, jedoch in der Form, dass das Kapital der Gesellschaft nicht vermindert wird, es sei denn, dass dies zu dieser Zeit vom Gesetzgeber so bestimmt ist. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, weltweit die Ausführung der o.a. beschlossenen und genehmigten Maßnahmen allein oder in Gemeinschaft, als Kommissionär, Treuhänder oder Stellvertreter für andere oder auch durch Kommissionäre, Treuhänder oder Stellvertreter dementsprechend durchzuführen. Weiterhin ist sie ermächtigt zur Durchführung aller sonstigen Maßnahmen, die den vorstehenden Bestimmungen zufolge für die Gesellschaft und ihre Ziele dienlich sind. Gegenstand der Zweigniederlassung: Vermarktung von int. Freestyle MX Veranstaltungen inklusive der hierzu notwendigen Werbemaßnahmen in TV und Print.
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