Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik
Michalowski GmbH
Friesenstraße 2, 49377 Vechta, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Luca Kathmann seit 11.3.2025 | Geschäftsführer |
Sylvia Kathmann seit 4.3.2022 | Geschäftsführer |
Thomas Kathmann seit 14.10.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Michalowski GmbHVechtaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva scroll
Anhang zum Jahresabschluss 20231. Allgemeine Angaben Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht scroll
Der Jahresabschluss der Michalowski GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB zum Teil Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend der Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Bilanz der Michalowski GmbH zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nominalwert Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen, Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigen Aufwendungen für Folgejahre und sind mit den Nennwerten bilanziert. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbewertung erfolgt grundsätzlich gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Anwartsschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Den Berechnungen liegt der von der Bundesbank veröffentlichte Zinssatz von 1,82 Prozent für Verpflichtungen mit 15-jähriger Laufzeit zu Grunde, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entspricht. Bei der Anwendung des Zinssatzes eines 7-Jahresdurchschnitts in Höhe von 1,74% ergäbe sich ein Rückstellungsbetrag von € 74.884,00 In Höhe der Differenz besteht ein ausschüttungsgesperrter Betrag von € 355. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Forderungen und sonstige Vermögengestände 3.2 Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von € 4.459,54 enthalten. 3.3 Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 688.338,34 (Vorjahr: € 828.331,89). Mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr € 223.924,75 (Vorjahr: € 208.272,47) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). Hinsichtlich eines Teilbetrages der Verbindlichkeiten in Höhe von € 323.962,83 bestehen Sicherungen durch Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren. 3.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Es besteht ein langfristiger Pachtvertrag mit einer vereinbarten jährlichen Miete in Höhe von T€ 67,5. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Kaufmann Thomas Kathmann Kauffrau Sylvia Kathmann 4.2 Arbeitnehmerzahl Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 31. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Vechta, den 28. März 2025 sonstige Berichtsbestandteile
gez. Sylvia Kathmann gez. Thomas Kathmann gez. Luca Kathmann Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt. |
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