Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 225165
Eingetragen
2.5.2001
Branche
ElektroinstallationReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Planung, Durchführung und der Service von Elektroinstallationen aller Art sowie von Daten- und Kommunikationstechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Daumüller
seit 30.5.2006
Geschäftsführer
Hans-Ulrich Fischer
seit 30.5.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Riederhof, 73760 Ostfildern
12.500 €
50.00%
Stützenweg 11, 70794 Filderstadt
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fi-Da GmbH

Filderstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.761.568,09 1.621.331,73
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 1.043,00
II. Sachanlagen 75.623,00 48.464,00
III. Finanzanlagen 1.685.943,09 1.571.824,73
B. Umlaufvermögen 2.272.932,88 2.228.900,61
I. Vorräte 419.972,29 592.659,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 316.646,09 300.537,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.536.314,50 1.335.703,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.734,10 4.921,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.037.235,07 3.855.154,04

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.044.570,92 2.869.681,75
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 3.019.570,92 2.844.681,75
B. Rückstellungen 362.128,45 190.478,66
C. Verbindlichkeiten 630.535,70 794.993,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.037.235,07 3.855.154,04

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Bei der Firma 'Fi-Da Fischer + Daumüller GmbH' mir Sitz in Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 225165) handelt es sich nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung von Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB)

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

1.1 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 erstellt.

1.2 Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich der Bilanzansätze als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz 'Handelsbilanz = Steuerbilanz', soweit dies nach BilMoG, BilRUG noch möglich ist. Besondere steuerrechtliche Vorschriften werden nicht angewendet.

2. Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 - 251 HGB)

2.1 Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwen-dungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2.2 Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite; Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

2.3 Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schuldposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

2.4 Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge- schäftsbetrieb dauernd zu dienen.

2.5 Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet und mit dem Erfüll-ungsbetrag angesetzt worden. Eine Auflösung erfolgte nur soweit, als hierfür der Grund der Rückstellung entfallen war.

3. Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256 HGB)

3.1 Die  Wertansätze  der Eröffnungsbilanz  des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3.2 Bei  der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände wird  von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

3.3 Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

3.4 Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

3.5 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit ab-nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im  Einzelanschaffungswert  von  nicht mehr als EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

3.6  Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

3.7 Zur Deckung der in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfall- und Kreditrisiken ist eine Pauschal- und Einzelwertberichtigung gebildet und aktiv abgesetzt worden.

3.8 Weitere Rückstellungen wurden für alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei fanden alle erkennbaren Risiken Berücksichtigung.

3.9 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind mit dem Erfüllungs- betrag ausgewiesen und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

3.10  Sämtliche Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

C. Sonstige Angaben
1. Besondere Haftungsverhältnisse nach den Vorschriften des § 251 bzw. § 268 Abs. 7 HGB bestanden nach Angaben der Geschäftsführung nicht.

2. Für sämtliche erteilten Aufträge gilt eine 2-jährige Gewährleistungspflicht gemäß § 638 BGB. Weitere finanzielle Verpflichtungen i.S. von § 285 Nr. 3a HGB bestanden in Form von Mietverträgen  für  die betrieblichen  Räumlichkeiten (Jahresbetrag  EUR 46.980,00), Mietleasingraten für EDV und Kraftfahrzeuge (Jahresbetrag EUR 11.038,00) für Sachanlagen und Wartungsvertrag für EDV (Jahresbetrag ca EUR 3.000,00). Finanzielle Verpflichtungen aus Altersversorgung i.S. von § 285 Nr 3a HGB bestanden in Höhe 41.313,77 € p.a.

3. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 18 Arbeitnehmer.

4. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von mehr als 5 Jahren nach § 285 Nr. 1a HGB beträgt EUR 0,00.

5. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden im Kalenderjahr 2023 nicht gewährt.

6. Die gesonderte Aufstellung eines Anlagengitters unterbleibt nach § 274 a HGB.

7. In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.344.682,73 enthalten.

8. Angaben über die Ergebnisverwendung brauchen nicht mehr gemacht werden, wenn sich an Hand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen, die Gesellschafter sind (§ 325 Abs. 1 S 4 HGB).

Fi-Da Fischer + Daumüller GmbH
- vertreten durch die Geschäftsführer-

gez Hans-Ulrich Fischer
gez Andreas Daumüller

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt.

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