Fi-Da
GmbH
Filderstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.761.568,09 |
1.621.331,73 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
1.043,00 |
| II.
Sachanlagen |
75.623,00 |
48.464,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.685.943,09 |
1.571.824,73 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.272.932,88 |
2.228.900,61 |
| I.
Vorräte |
419.972,29 |
592.659,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
316.646,09 |
300.537,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.536.314,50 |
1.335.703,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.734,10 |
4.921,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.037.235,07 |
3.855.154,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.044.570,92 |
2.869.681,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.019.570,92 |
2.844.681,75 |
| B.
Rückstellungen |
362.128,45 |
190.478,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
630.535,70 |
794.993,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.037.235,07 |
3.855.154,04 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Bei der Firma
'Fi-Da Fischer + Daumüller GmbH' mir Sitz in
Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 225165) handelt es
sich nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) um
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung von Bilanz mit Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 HGB)
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
1.1 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom
17.07.2015 erstellt.
1.2 Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich der
Bilanzansätze als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
'Handelsbilanz = Steuerbilanz', soweit dies nach BilMoG,
BilRUG noch möglich ist. Besondere steuerrechtliche
Vorschriften werden nicht angewendet.
2. Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 - 251
HGB)
2.1 Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwen-dungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2.2 Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite; Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
2.3 Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schuldposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
2.4 Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge-
schäftsbetrieb dauernd zu dienen.
2.5 Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet und mit dem Erfüll-ungsbetrag
angesetzt worden. Eine Auflösung erfolgte nur soweit,
als hierfür der Grund der Rückstellung entfallen
war.
3. Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256
HGB)
3.1 Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1
HGB).
3.2 Bei der Bewertung der einzelnen
Vermögensgegenstände wird von der
Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
3.3 Sämtliche Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
3.4 Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
3.5 Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit ab-nutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im
Einzelanschaffungswert von nicht mehr als EUR
800,00 ohne Umsatzsteuer wurden im Zugangsjahr in voller
Höhe abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
3.6 Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert
angesetzt.
3.7 Zur Deckung der in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfall- und
Kreditrisiken ist eine Pauschal- und Einzelwertberichtigung
gebildet und aktiv abgesetzt worden.
3.8 Weitere Rückstellungen wurden für alle
bekannten ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
fanden alle erkennbaren Risiken Berücksichtigung.
3.9 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten der
Gesellschaft sind mit dem Erfüllungs- betrag
ausgewiesen und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
3.10 Sämtliche Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs.
1 Nr. 5 HGB).
C.
Sonstige Angaben
1. Besondere Haftungsverhältnisse nach den
Vorschriften des § 251 bzw. § 268 Abs. 7 HGB
bestanden nach Angaben der Geschäftsführung
nicht.
2. Für sämtliche erteilten Aufträge
gilt eine 2-jährige Gewährleistungspflicht
gemäß § 638 BGB. Weitere finanzielle
Verpflichtungen i.S. von § 285 Nr. 3a HGB bestanden in
Form von Mietverträgen für die
betrieblichen Räumlichkeiten (Jahresbetrag
EUR 46.980,00), Mietleasingraten für EDV und
Kraftfahrzeuge (Jahresbetrag EUR 11.038,00) für
Sachanlagen und Wartungsvertrag für EDV (Jahresbetrag
ca EUR 3.000,00). Finanzielle Verpflichtungen aus
Altersversorgung i.S. von § 285 Nr 3a HGB bestanden in
Höhe 41.313,77 € p.a.
3. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 18 Arbeitnehmer.
4. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von mehr
als 5 Jahren nach § 285 Nr. 1a HGB beträgt EUR
0,00.
5. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden im
Kalenderjahr 2023 nicht gewährt.
6. Die gesonderte Aufstellung eines Anlagengitters
unterbleibt nach § 274 a HGB.
7. In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag
in Höhe von EUR 2.344.682,73 enthalten.
8. Angaben über die Ergebnisverwendung brauchen
nicht mehr gemacht werden, wenn sich an Hand dieser Angaben
die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen
lassen, die Gesellschafter sind (§ 325 Abs. 1 S 4
HGB).
Fi-Da Fischer + Daumüller GmbH
- vertreten durch die Geschäftsführer-
gez Hans-Ulrich Fischer
gez Andreas Daumüller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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