ET-Trust GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Emilia Tomachynska seit 28.7.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E-Systems GmbHIsernhagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Der Grundsatz der Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit ist beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen i.S.d. § 276 HGB und für die Anhangangaben nach § 288 HGB sowie die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Planmäßige Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Steuerrechtliche Vereinfachungsverfahren finden Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens sind zum Nennwert bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Darüber hinaus gehende wertmindernde Umstände werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen dem Vorsichts- und Realisationsprinzip sowie den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit, Einzelbewertung und Periodenabgrenzung. Das Niederstwertprinzip bzw. das Höchstwertprinzip wird beachtet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Der Anlagenspiegel ist nachfolgend zum Anhang dargestellt. Alle Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen werden mit 551.841,44 Euro (Vj: 423.114,90 Euro) ausgewiesen. Sie umfassen Rückstellungen für Personalkosten, für Abschlusskosten und für ausstehende Rechnungen. Alle vorhandenen Verbindlichkeiten besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind wie im Vorjahr nicht vorhanden. 4. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Weitere wesentliche außerbilanzielle Geschäfte, deren Risiken und Vorteile ebenfalls im Anhang darzustellen wären, haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Angaben zum Beschäftigungsstand Das Unternehmen beschäftigte im Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023 7 Mitarbeiter. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Am Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder Geschäftsführern bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von 7.323,67 Euro (VJ: 31.463,88 Euro). Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung nach § 285 Nr. 31 HGB In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für die voraussichtlichen Rückzahlungsverpflichtungen aus Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 50.000 Euro enthalten.
Isernhagen, 25.03.2024 sonstige Berichtsbestandteile
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
9 nahegelegene Organisationen
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verlegen von Büchern
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
Beteiligungsgesellschaften
Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen