Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 93279
Eingetragen
6.12.1990
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenEinzelhandel mit Fleisch und FleischwarenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Betrieb eines Fastfood- Restaurants im Bahnhof Pasing.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Bernhard Kemeter
seit 31.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Peter von Borch
München
25000
50.00%
München
25000
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.K. Fast-Food GmbH

Weßling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

52279

96137

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0

1

II. Sachanlagen

52279

96136

B. Umlaufvermögen

708978

648073

I. Vorräte

12732

14022

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

154587

275170

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

541659

358881

C. Rechnungsabgrenzungsposten

6088

6130

Summe Aktiva

767345

750340



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

443016

368590

I. Gezeichnetes Kapital

25565

25565

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

343024

272451

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

74427

70574

B. Rückstellungen

136569

117404

C. Verbindlichkeiten

187552

261638

D. Rechnungsabgrenzungsposten

208

2708

Summe Passiva

767345

750340

ANHANG

Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gem. den Vorschriften des HGB:

Die Gliederung des Jahresabschlusses auf den 31.12.15 erfolgte nach den Vorschriften des HGB III. Buch.

Die Bewertung richtet sich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung der §§ 252 ff, 266 ff, 279 ff und 284 HGB.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB)

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Nutzungsdauern werden entsprechend den steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt.

In 2015 wurde von dem Wahlrecht der Bildung eines jahrgangsbezogenen Sammelpostens gem. § 6 (2) EStG Gebrauch gemacht. Da der Posten von untergeordneter Bedeutung ist, wurde der Sammelposten in die Handelsbilanz übernommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten sind Rückstellungen gebildet worden, die zurückzustellenden Beträge wurden gem. § 253 (1) HGB mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt, bemessen.

 

82234 Weßling, den 16. Dezember 2016

gez. Bernd Kemeter

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.12.2016

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