Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
REVOTEC Energy GmbH
Im Bühl 10, 71287 Weissach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Reinhold Groß seit 21.2.2023 | Prokura |
Jürgen Paschen seit 17.7.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Astrid Paschen | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REVOTEC Energy GmbHWeissachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
AnhangA. ALLLGEMEINE ANGABEN I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: revotec energy GmbH Firmensitz laut Registergericht: Weissach Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Stuttgart Register-Nr.: HRB 252976 B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) I. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs. 1 HGB). 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet (§ 246 Abs. 2 HGB). 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB). 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 7. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Bewertungsmethode (§ 252 bis § 256 HGB) 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB). 5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: a) Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei den Zugängen wurde die Abschreibung zeitanteilig entsprechend den jeweiligen Zugangsmonaten vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von bis € 800 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und sofort voll abgeschrieben. Der Abgang der Gegenstände wird im Jahr des Zugangs unterstellt. b) Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben, wurden sie auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert bzw. den Marktpreis abgeschrieben worden. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf diese Forderungen für Einzelrisiken waren nicht erforderlich bzw. aus Geringfügigkeitsgründen nicht zu bilden. c) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. d) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen keine. D. SONSTIGE ANGABEN Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 13,3. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt für das bis zum 31. Dezember 2023 laufende Wirtschaftsjahr vor, den Gewinnvortrag von Euro 973.253,77 und den Jahresüberschuss von Euro 439.499,14 auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsführer Vorname Name Wohnort ausgeübter Beruf Jürgen Paschen Weissach Geschäftsführer Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Es wurde dem Geschäftsführer ein Darlehen gewährt. Wesentliche Bedingungen: Laufzeit: 24 Monate Zinssatz: 1 % Prozent über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB, mithin ab 1. Januar 2023: 2,62 % Ausbezahlte Beträge im Wirtschaftsjahr: Euro 0,00 Zurückbezahlte Beträge im Wirtschaftsjahr: Euro 130.000,00 Saldo am 31. Dezember 2023 Euro 0,00 Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Unternehmensorgane Es wurde der Alleingesellschafterin ein Darlehen gewährt. Wesentliche Bedingungen: Laufzeit: 24 Monate Zinssatz: 1 % Prozent über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB, mithin ab 1. Januar 2023: 2,62 % Ausbezahlte Beträge im Wirtschaftsjahr: Euro 0,00 Zurückbezahlte Beträge im Wirtschaftsjahr: Euro 200.000,00 Saldo am 31. Dezember 2023 Euro 0,00
Weissach, den 28. Juni 2024 gez. Jürgen Paschen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Juni 2024 |
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