IRISO Electronics Europe GmbH

Zettachring 10, 70567 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 213891
Eingetragen
27.6.2000
Branche
Großhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Import und europaweite Vertrieb von elektronischen Bauteilen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Roy Thorson
seit 23.3.2022
Geschäftsführer
Akihiko Ohira
seit 14.10.2013
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IRISO Electronics Europe GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024

1. Konzernverbund und Gegenstand des Unternehmens

Die IRISO Electronics Europe GmbH (IRISO) wurde im April 2000 gegründet. Sie gehört zum Konzern der Iriso Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Yokohama/Japan.

Gegenstand unseres Hauses ist der Import und Vertrieb von elektronischen Bauteilen insbesondere von Steckverbindungen. Der Bezug der Steckverbindungen erfolgt von Konzernunternehmen in Japan, China, Philippinen und Vietnam. Unser Vertriebsgebiet umfasst Europa, Schwerpunkte sind Deutschland, Tschechien, Spanien, Portugal, Ungarn, Italien und Irland.

2. Entwicklung der Branche

Die Autoproduktion in der EU ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 11,3 % gestiegen. Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Lieferketten haben sich im Laufe des Geschäftsjahres auf ein Minimum reduziert, was zu einem Anstieg der Produktion geführt hat. Insbesondere die Produktion in Deutschland stieg um 18,7 % im Vergleich zum Vorjahr, was den höchsten Produktionsanstieg in Westeuropa darstellt. Auch die Produktion in Mittel- und Osteuropa trug zum Produktionsanstieg in der EU bei, wobei das Wachstum in der Tschechischen Republik besonders stark war.

3. Wirtschaftsbericht

Finanzielle Leistungsindikatoren:

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis vor Steuern. Die Gesellschaft setzt ein umfangreiches Steuerungssystem für diese und andere Kennzahlen ein. Dazu gehört ein monatliches Reporting und Besprechungen mit den verantwortlichen Mitarbeitern und der Geschäftsführung, in denen die Geschäftslage diskutiert wird.

Vermögenslage:

Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag TEUR 34.923 (Vj.: TEUR 30.431). Der Anstieg um TEUR 4.492 beruht auf der Aktivseite im Wesentlichen auf dem Anstieg des Guthabens bei Kreditinstituten (TEUR +2.297) und den Vorräten (TEUR +1.736). Die Vorräte wurden im aktuellen Geschäftsjahr auf ein übliches Niveau angehoben, nachdem die Lagerbestände im Vorjahr zur Verbesserung der Liquiditätslage reduziert wurden.

Auf der Passivseite hat sich die Bilanzsumme vor allem aufgrund höherer Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöht. Dies ist hauptsächlich auf ein höheres Einkaufsvolumen des Vorratsvermögens zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote lag zum 31. März 2024 bei 45,4 % (44,5 % zum Ende des Vorjahres).

Finanzlage:

Der Bestand an liquiden Mitteln stieg von TEUR 2.838 am 31. März 2023 auf TEUR 5.135 am 31. März 2024. Dies resultiert aus den konstanten Forderungen bei parallel steigenden Umsatzerlösen, sowie erhöhten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Während des Geschäftsjahres 2023/2024 und in Zukunft ist unsere Liquidität gesichert, weil wir unsere Verbindlichkeiten gegenüber Iriso Electronics Co. Ltd., Yokohama/Japan, in Höhe von TEUR 13.082 per 31. März 2024 bei Bedarf flexibel zurückzahlen können.

Ertragslage:

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % gestiegen. Der Inlandsumsätze gingen zurück, aber die EU- und Auslandsumsätze sind angestiegen Der Hauptgrund für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist die höhere Nachfrage nach elektronischen Bauteilen aufgrund eines höheren Anteils von Produkten für neue Elektroautos.

Unsere für 2023/2024 geplanten Umsätze von TEUR 63.876 konnten wir nicht erreichen. Da nahezu alle Umsätze des Unternehmens auf die Automobilindustrie entfallen, spiegeln sich die Trends der Automobilindustrie, wir verweisen hierfür auf die oben dargestellte Entwicklung der Branche, im Geschäft des Unternehmens wider.

Die Materialaufwandsquote, bezogen auf die Umsatzerlöse, hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich proportional verändert. Diese hat sich von 81,2 % im Vorjahr auf 83,2 % im Geschäftsjahr 2023/2024 erhöht. Dies ist hauptsächlich durch gestiegene Bezugspreise zu erklären.

Die Warenbeschaffung geschieht, wie auch bereits in der Vergangenheit, hauptsächlich innerhalb des Iriso-Konzerns. Der Einkauf erfolgt im Wesentlichen über Japan, die Produktion erfolgt in China, Japan, Philippinen und Vietnam. Der Rest wird in Europa zugekauft.

Die Personalkosten stiegen um 14,5 % aufgrund von allgemeinen Gehaltsanpassungen und Inflations-Prämien.

Die sonstigen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Hauptgründe waren die Reduzierung der externen SAP-Beratungskosten und der Lagerkosten, die im Vorjahr aufgrund eines Lagerumzugs deutlich überdurchschnittlich ausgefallen waren.

Die Zinsaufwendungen betreffen ein von der Gesellschafterin aufgenommenes Darlehen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr 2023/2024 mit TEUR 1.019, sowie mehrere kleinere Erstattungen als Ergebnis einer Betriebsprüfung. Die wertmäßig größte Erstattung entfiel in Höhe von TEUR 49 auf die Kapitalertragsteuer für die Geschäftsjahre 2016.

Das Ergebnis vor Steuern beträgt TEUR 3.237 nach TEUR 4.250 im Vorjahr. Dies ist vor allem auf den gesunkenen Rohertrag in Höhe von TEUR 10.457 (Vj.: TEUR 11.212) zurückzuführen.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage:

Insgesamt beurteilen wir unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gut.

4. Personalbereich

Der Personalstand betrug im Geschäftsjahr 2023/24 durchschnittlich 39 Mitarbeiter (Vj.: 38 Mitarbeiter).

5. Forschung und Entwicklung

In der Abteilung "Engineering" sind zwei Mitarbeiter beschäftigt. Diese haben eine unterstützende Funktion bei Produktentwürfen und -design. Die wesentlichen Entwicklungstätigkeiten werden im Konzern insbesondere bei der Iriso Electronics Co. Ltd. und bei der IRISO (SHANGHAI) R&D CENTER CO., LTD. wahrgenommen.

6. Risikomanagement

Aufgrund der Größe unseres Hauses haben wir kein formalisiertes Risikomanagementsystem eingerichtet. Wir haben jedoch Mittelfrist- und Jahresplanungen aufgestellt, die mit den erstellten Abschlüssen abgeglichen und aus denen notwendige Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Aufgrund der Größe unserer Gesellschaft werden Risiken darüber hinaus regelmäßig informell zwischen den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Außerdem werden die Monatsabschlüsse zwischen Geschäftsführung und verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.

7. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Laut dem Global Auto Outlook der Allianz wird sich die Automobilindustrie im Jahr 2024 voraussichtlich normalisieren. Allerdings hinken die EU-Automobilhersteller bei der Produktion preisgünstiger E-Fahrzeuge hinterher und verlieren Marktanteile.

Trotz der Herausforderungen auf dem EU-Markt durch die Streichung der Subventionen für Elektroautos in Deutschland und dem Marktanteilsrückgang von Elektrofahrzeugen, gewinnen die Projekte, die 2023 gestartet wurden, an Fahrt. Das Unternehmen plant, die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024/2025, um etwa 8 % zu steigern. Infolgedessen wird erwartet, dass auch der Gewinn vor Steuern für das Gesamtjahr deutlich steigen wird.

Diese Prognose wird durch verschiedene wirtschaftliche und politische Krisen, wie zum Beispiel dem russischukrainischen Krieg oder dem abnehmenden Konsumverhalten von Endabnehmern, noch unsicherer. Es ist nicht möglich, die konkreten Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt abschließend zu beurteilen. Auch auf der Absatzseite bestehen Risiken für die künftige Entwicklung des Geschäfts, da es von einer kleinen Zahl von Großkunden abhängt. Diesem Risiko wollen wir durch eine Ausweitung des Kundenstamms begegnen und nicht nur Automobilkunden, sondern auch andere Industriekunden beliefern. Nachdem die Einkaufspreise in Euro von unserer Muttergesellschaft festgelegt worden sind, besteht kein nennenswertes Währungsrisiko mehr.

Der Anteil der Elektronik in konventionellen Fahrzeugen wird weiter zunehmen und der Anteil von Elektro- und Hybridfahrzeugen, die zusätzliche Elektronik benötigen, wird steigen, was Chancen für unser Produktportfolio bietet.

Potenziale zur Steigerung unserer internen Effizienz sehen wir mittelfristig in der EDV-mäßigen Integration unserer Prozesse von der Bestellung bis zum Versand unter Einbeziehung unseres Logistikdienstleisters.

Wesentliche bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht.

 

Stuttgart, den 10. Juni 2024

IRISO Electronics Europe GmbH

Akihiko Ohira

Roy Thorson

Shinichi Imai

Bilanz zum 31. März 2024

Aktiva

31.03.2024 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 0,00 0
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 69.619,91 73
69.619,91 73
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 14.435.597,15 12.700
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.409.131,13 14.348
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.824,64 31
3. Sonstige Vermögensgegenstände 743.389,77 393
15.173.345,54 14.772
III. Guthaben bei Kreditinstituten 5.134.914,86 2.838
34.743.857,55 30.310
C. Rechnungsabgrenzungsposten 109.954,33 48
34.923.431,79 30.431

Passiva

31.03.2024 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 3.476.470,26 3.476
III. Gewinnvortrag 10.053.655,22 6.617
IV. Jahresüberschuss 2.292.420,76 3.437
15.847.546,24 13.555
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.537.079,73 1.411
2. Sonstige Rückstellungen 677.715,00 619
2.214.794,73 2.030
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 721.685,41 136
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.085.022,91 14.668
3. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern: EUR 51.186,06 (Vj.: TEUR 55)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0 (Vj.: TEUR 2) 54.382,50 42
16.861.090,82 14.846
34.923.431,79 30.431

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024

2023/2024 Vorjahr
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 61.561.296,96 59.352
2. Sonstige betriebliche Erträge 115.256,13 57
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Waren 51.220.000,48 48.197
10.456.552,61 11.212
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.475.625,51 3.059
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung davon für Altersversorgung: EUR 18.020,63 (Vj.: TEUR 19) 519.860,47 430
3.995.485,98 3.489
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 26.150,28 53
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.024.454,42 3.372
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 173.682,49 48
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 173.682,49 (Vj.: TEUR 48)
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 941.365,68 812
9. Ergebnis nach Steuern 2.295.413,76 3.438
10. Sonstige Steuern 2.993,00 1
11. Jahresüberschuss 2.292.420,76 3.437

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Firma IRISO Electronics Europe GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB-Nr. 213891).

Der Jahresabschluss der IRISO Electronics Europe GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2023/2024 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 1 HGB gewählt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft entsprechend den Größenkriterien des § 267 Abs. 3 HGB.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 270 bis 274 HGB) aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Anlagevermögen

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die lineare Abschreibungsmethode wird angewandt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) werden unter Berücksichtigung der Bildung des Sammelpostens linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Vorräte

Die Vorräte werden zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder dem niedrigeren vom Verkaufspreis abgeleiteten Wert angesetzt. Für veraltete und ungängige Vorräte werden Wertberichtigungen gebildet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden grundsätzlich zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, die Aufwand in den Folgeperioden darstellen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen aktiven latenten Steuerüberhänge.

Fremdwährungsumrechnung

Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden bei Rechnungsstellung mit dem Tageskurs und am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden bei Buchung mit dem Tageskurs und am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Abschreibungen werden linear ermittelt. Den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" werden 1 bis 13 Jahre als Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen. Sie beinhalten ausschließlich Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 31).

3. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, personalbezogene Rückstellungen und Zinsen auf Steuernachzahlungen.

5. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit TEUR 13.085 (Vorjahr: TEUR 9.667) aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 3.000 (Vorjahr: TEUR 5.000) aus Darlehen. Sie beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 16.082 (Vorjahr: TEUR 13.575).

6. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beliefen sich auf TEUR 61.561 (Vorjahr: TEUR 59.352). 99 % der Umsatzerlöse entfallen auf Steckverbindungen und Kontakte für elektronische Bauteile, die von verbundenen Unternehmen bezogen wurden.

15 % der Umsatzerlöse entfallen auf Deutschland, 78 % auf die Europäische Union und 7 % auf das restliche Ausland.

7. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten wie im Vorjahr keine wesentlichen periodenfremden Erträge.

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten wie im Vorjahr keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen.

9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Erträge aus Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr: TEUR 528).

10. Währungsumrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Währungsumrechnung von TEUR 57 (Vorjahr: TEUR 57). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 64).

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Konzernverhältnisse

Die IRISO Electronics Co. Ltd., Yokohama/Japan, erstellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis. Dieser Konzernabschluss ist im Internet unter www.Iriso.co.jp sowie im EDINET (Electronic Disclosure for Investors NETwork) unter http://disclosure.edinet-fsa.go.jp/EKWOEZ0001.html?lgKbn=2&dflg =0&iflg=0, Company Code E02009, erhältlich.

2. Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat diverse Pkw und das Bürogebäude gemietet. Weiter waren der Logistikbereich (Wareneingang, Lager, Warenausgang) an eine Spedition ausgelagert, um keine eigenen Ressourcen aufbauen zu müssen. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurde der Vertrag mit der bisherigen Spedition gekündigt. Ein verbindlicher Vertrag mit der neuen Spedition über die laufenden Dienstleistungen wurde noch nicht geschlossen, sodass hieraus noch keine Verpflichtung beziffert werden kann.

in Tausend EUR 1 Jahr 1-5 Jahre
Miet- und Leasingverbindlichkeiten 315 948
davon an verbundene Unternehmen 0 0

Das Bestellobligo beträgt TEUR 2.991 und besteht vollumfänglich gegenüber verbundenen Unternehmen.

4. Durchschnittliche Mitarbeiterzahlen

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug 39 Angestellte (Vorjahr: 38 Angestellte).

5. Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte

Es wurden keine nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossenen Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt.

6. Abschlussprüferhonorar

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 100, davon TEUR 67 für Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 33 für Steuerberatungsleistungen.

7. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2023/2024 von

 

Shinichi Imai, Gesamtgeschäftsführer, Stuttgart

 

Akihiko Ohira, Managing Director Sales Iriso Electronics Co. Ltd., Yokohama/Japan

 

Roy Thorson, President, Iriso U.S.A. Inc.

wahrgenommen.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da lediglich nur ein Geschäftsführer von der Gesellschaft Bezüge erhält.

8. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung bekannt.

 

Stuttgart, den 10. Juni 2024

IRISO Electronics Europe GmbH, Stuttgart

Akihiko Ohira

Roy Thorson

Shinichi Imai

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024

Anschaffungskosten
01.04.2023 Zugänge Abgänge 31.03.2024
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 10.995,78 0,00 0,00 10.995,78
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 391.060,88 22.572,63 0,00 413.633,51
402.056,66 22.572,63 0,00 424.629,29
Kumulierte Abschreibungen
01.04.2023 Zugänge Abgänge 31.03.2024
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 10.995,78 0,00 0,00 10.995,78
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 317.863,32 26.150,28 0,00 344.013,60
328.859,10 26.150,28 0,00 355.009,38
Restbuchwerte
31.03.2024 31.03.2023
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 0,00 0,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 69.619,91 73.197,56
69.619,91 73.197,56

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die IRISO Electronics Europe GmbH, Stuttgart

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der IRISO Electronics Europe GmbH, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IRISO Electronics Europe GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 22. August 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Birgit Gillar, Wirtschaftsprüferin

Johannes Graf, Wirtschaftsprüfer

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