MA-CON GmbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Weinert seit 13.1.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
costdata GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr vollständig abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Der aktivierte entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen: Dieser Posten weist einen Betrag von 0,00 EUR aus. Eine im Jahre 2021 gebildete EWB zu Forderungen in Höhe von € 2.824,73 wurde aufgelöst, da diese Forderung im Berichtsjahr bezahlt wurde. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Höhe von € 12.568,16 (Vorjahr: € 42.338,97) davon für eine Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) existieren am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 163.274,33). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2023 unverändert € 62.750 (Vorjahr: € 62.750)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 514,74 (Vorjahr: € 27.942,57). I. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Es wurden keine außerplanmäßigen Anschreibungen durchgeführt. Außerordentlichen Aufwendungen (§ 277 IV 2 HGB) sind im Berichtsjahr nicht angefallen. Periodenfremde Aufwendungen sind im Berichtsjahr in Höhe von € 0,00 angefallen (Vorjahr: € 0,00).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Frank Weinert, Diplom-Ingenieur Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Köln, den 04. Dezember 2024 costdata GmbH Frank
Weinert
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