alphacam GmbH
Erlenwiesen 16, 73614 Schorndorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Junghanß seit 6.9.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
alphacam GmbHSchorndorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023Bilanz zum 31.08.2023alphacam GmbH, SchorndorfAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023alphacam GmbH, Schorndorf
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023alphacam GmbHA. Allgemeine Angaben Die alphacam GmbH hat ihren Sitz in Schorndorf und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 281245 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. auf die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die beweglichen Anlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibung der Zugänge des Geschäftsjahres erfolgt pro rata temporis. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Zugänge mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt und über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, angesetzt. Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind mit dem Deckungskapital, zzgl. Gewinnguthaben mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Soweit die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen zugunsten der pensionsberechtigten Personen verpfändet sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den betreffenden Schulden verrechnet. Bei den Vorräten erfolgt die Bewertung der Waren mit den Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Werten zum Bilanzstichtag. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken und - bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - durch Abzug einer Pauschalwertberichtigung ausgewiesen. Soweit Forderungen unverzinslich sind und eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besitzen, erfolgt der Ansatz mit dem Barwert. Die Abzinsung erfolgt mit einem frist- und risikoadäquaten Zinssatz. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Der sich aus der Änderung der laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssätze von einem bisher siebenjährigen auf jetzt einem zehnjährigen Betrachtungszeitraum ergebende Unterschiedsbetrag zwischen den verschiedenen Wertansätzen beträgt zum Bilanzstichtag € 240. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten aus stillen Beteiligungen werden unter der gesonderten Position B. auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände sind mit dem Kurs im Zeitpunkt ihres Zugangs oder mit dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind mit dem Tageskurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bzw. mit dem höheren Stichtagskurs bewertet. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022/2023 ist in Abschnitt E. dargestellt. 2. Anteilsbesitz Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen mit mindestens 20 % beteiligt:
1) lt. Jahresabschlussbericht per 31.12.2023
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 551 (Vorjahr: T€ 510). 4. Eigenkapital In den zum 31.08.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn von T€ 5.587 (Vorjahr: T€ 5.373) wurde ein Gewinnvortrag abzüglich Ausschüttungen für das Vorjahr in Höhe von T€ 5.373 (Vorjahr: T€ 5.151) einbezogen. 5. Einlagen stiller Gesellschafter
Die stillen Gesellschafter sind am Gewinn und bis max. zu ihrer Einlage auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt. Die Verlustsonderkonten werden mit zukünftigen Gewinnanteilen getilgt, bis diese ausgeglichen sind. Die stillen Gesellschafter sind nicht an der Unternehmensleitung und den stillen Reserven beteiligt. 6. Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat für das Beteiligungsunternehmen Galli & Junghanß Objektgesellschaft mbH & Co. KG, Schorndorf, gegenüber der Kreissparkasse Waiblingen, vier selbstschuldnerische Bürgschaften bis zu einem Betrag in Höhe von insgesamt € 3.539.248,79 übernommen. Die Bürgschaften sind zeitlich nicht begrenzt und dienen als Sicherheit für vier laufende Darlehensverträge im Zusammenhang mit der Anschaffung und Herstellung von Betriebsgrundstücken. Die Bonität der Schuldnerin ist unverändert. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet. 7. sonstige finanzielle Verpflichtungen
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. periodenfremde Erträge von nicht unerheblicher Bedeutung
2. Personalaufwand Im Berichtsjahr wurden gegenüber dem Vorjahr Managementkosten, gemäß Service- und Dienstleistungsvertrag vom 29.12.2020, in Höhe von T€ 301 (Vorjahr: T€ 448) statt in der Position sonstiger betrieblicher Aufwand im Personalaufwand ausgewiesen. E. Entwicklung des Anlagevermögens
F. Aufgliederung der Verbindlichkeiten
G. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmer
2. Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Herr Michael Junghanß, Ostfildern, Geschäftsführer 3. Haftung als Komplementär-GmbH Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Galli & Junghanß Objektgesellschaft mbH & Co. KG, Schorndorf, ohne Geld- und Sacheinlage. 4. Ermittlung des Bilanzgewinns Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
5. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn per 31.08.2023 wie folgt zu verwenden:
Schorndorf, 20.08.2024 gez. Michael Junghanß Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) handelt es sich um die (ggf. nach § 327 HGB) für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die alphacam GmbH, Schorndorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der alphacam GmbH, Schorndorf - bestehend aus der Bilanz zum 31.08.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der alphacam GmbH, Schorndorf, für das Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 20.08.2024 PKF
WULF & PARTNER
Eine Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
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