smm
managementberatung GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.417,00 |
29.643,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.416,00 |
29.642,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
426.043,45 |
565.269,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
420.305,99 |
557.596,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
367.261,53 |
367.261,53 |
| II.
Wertpapiere |
5.717,56 |
7.530,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19,90 |
142,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.305,97 |
4.572,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
450.766,42 |
599.484,81 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
131.432,43 |
246.573,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
45.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
221.573,52 |
197.669,41 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
135.141,09 |
-23.904,11 |
| B.
Rückstellungen |
136.800,99 |
237.093,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.533,00 |
115.817,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
182.533,00 |
115.817,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
450.766,42 |
599.484,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die smm managementberatung GmbH, Düsseldorf,
wurde gemäß notariell beurkundetem
Gesellschaftsvertrag zum 01.09.2000 gegründet. Die
Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts
Düsseldorf erfolgte am 08. September 2000.
Für das Geschäftsjahr 2011 erfüllte die
smm die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der
§§ 264, 267 Abs.1 HGB. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2011 ist
demgemäß nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden ergänzenden
Vorschriften aufgestellt.
Die
Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
des § 266 HGB. Die Vermögens- und
Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind
den einzelnen Posten des Abschlusses zutreffend zugeordnet
worden. Von dem Wahlrecht, die Bilanz unter teilweiser oder
vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses zu
erstellen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert.
Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis
256 bzw. 279 bis 283 HGB.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens unter Nennung der
Abschreibungen des Geschäftsjahres sind der
Anlage 1 zum Anhang zu entnehmen. Die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten bewertet worden, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden mit den steuerlich zulässigen Sätzen
linear berechnet.
Für die unbeweglichen Wirtschaftsgüter ist
die lineare Abschreibung auf die Nutzungsdauer vorgesehen.
Die Abschreibungsdauer beträgt bei den anderen Anlagen
und Betriebs- und Geschäftsausstattung
5 - 10 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter
über € 150 bis € 1.000,00 werden
zu einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die
Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert
ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen für erkennbare
Einzelrisiken waren nicht zu bilden. Die in der Bilanz
ausgewiesenen Forderungen enthalten Forderungen
gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von
€ 374.902,72.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Die
Rückdeckungsversicherung bei der Zurich
Lebensversicherungs AG beinhaltet den Aktivwert in
Zusammenhang mit der Rückdeckungsversicherung der
Pensionszusage an den Geschäftsführer. Der
Rückdeckungsanspruch ist an den Pensionsberechtigten
sicherheitshalber abgetreten worden. Dementsprechend wird
von der Einschränkung des Verrechnungsverbots i. S. d.
§ 246 Abs. 2 S. 2 i. V. m. 253 Abs. 1 S. 4 HGB
Gebrauch gemacht und der Rückdeckungsanspruch mit der
Pensionsrückstellung verrechnet.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten werden ausgewiesen
für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wurde im Berichtsjahr von
25.000,00 Euro auf 45.000,00 Euro aufgestockt und ist voll
eingezahlt.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode (PUC-Verfahren)
gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzins von
5,15% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von
der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 2% nach den Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
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Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB
wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde
demgemäß 1/15, also € 1.312,27 den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2011
beträgt € 17.059,46 (Art. 67 Abs. 2 EGHGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
Vermerkungspflichtige
Haftungsverhältnisse bestehen nach den uns
erteilten Auskünften nicht.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Roman Schneider, Odenthal
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und laut
Handelsregistereintragung von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Bezüge wird mit Hinweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Düsseldorf, 28.06.2012
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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