Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 12790
Eingetragen
9.4.1996
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Arbeiten, die dem handwerksähnlichen Gewerbe - Holz- und Bautenschutz zuzuordnen sind sowie die Entsorgung von Asbestzementprodukten.

Historie

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Management

NameRolle
Peggy Mai
seit 23.9.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

SAN-TEC Bautenschutz GmbH

Brand-Erbisdorf

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

AKTIVA

  31.12.2010
EUR
2009
TEUR
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 28.066,00 30
II. Finanzanlagen 102,26 0
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 16.930,30 15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.838,91 46
(dav. mit einer Laufzeit von> 1 Jahr: 0,00 EUR)    
III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 83.458,96 61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.061,32 2
  158.457,75 154

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
2009
TEUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 26
II. Bilanzgewinn 48.585,19 30
B. Rückstellungen (dav. aus latenten Steuern: 4.552,00 EUR) 37.896,52 50
C. Verbindlichkeiten 46.411,45 48
(dav. aus Steuern: 16.840,74 EUR)    
(dav. i. R. d. soz. Sicherheit: 3.233,67 EUR)    
(dav. mit einer Laufzeit von < 1 Jahr: 35.198,76 EUR)    
  158.457,75 154

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2010

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden nicht angegeben (§ 265 Abs. 8 HGB).

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen.

Im Wirtschaftjahr 2010 wird für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR ein Sammelposten gebildet und jährlich mit 20 v. H. aufgelöst (§ 6 Abs. 2 a EStG).

Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Einbeziehung der Fertigungsgemeinkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach der PUC- Methode. Der Rechnungszins wurde i. H. von 5,15 % , der Renten- u. Gehaltstrend i. H. von 0 % angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, wenn der abzugrenzende Einzelposten EUR 410 übersteigt.

Erläuterungen und Angaben zur Bilanz

Wertansätze die auf steuerlich zulässigen Abschreibungen beruhen, wurden in der Handelsbilanz beibehalten (Art. 67 EGHGB):

Die Rückstellung zur Pensionszusage enthält

- Erfüllungsbetrag Pensionszusage i. H. von 46.062,00 EUR
- abzüglich Zeitwert Rückdeckungsversicherungen i.H. von 37.675,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 EUR.

Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten i. H. von 46.411,45 EUR sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte 11.212,69 EUR gesichert.

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen keine Verbindlichkeiten.

Sonstige Erläuterungen und Angaben

Die Gesellschaft ist nach den Bestimmungen des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Zur Geschäftsführerin ist bestellt:

- Frau Peggy Mai, Neue Hauptstraße 74, 09618 Brand-Erbisdorf, ST Langenau

Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Geschäftsführerin wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt, Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten wurden nicht eingegangen.

 

Brand-Erbisdorf, den 28. Juni 2011

Geschäftsführerin

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