FeBeSol GmbH
Opelstraße 19, 68789 Sankt Leon-Rot, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Kercher seit 20.10.2022 | Geschäftsführer |
Daniel, geb. Greiner Fellhauer seit 20.10.2022 | Geschäftsführer |
Daniel Manfred Bender seit 20.10.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FeBeSol GmbHSt. Leon-RotJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022FeBeSol GmbH, St. Leon RotI. Allgemeines 1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine Kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 a HGB. Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. § 288 HGB aufgestellt. 2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungmethoden (§ 284 II Nr. 1 HGB) Bilanzierungsmethoden (§246 bis 251 HGB) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Aufgrund des im Geschäftsjahres vorgenommenen Formwechsel ist eine Vergleichbarkeit der Zahlen des Geschäftsjahres mit den Zahlen des Vorjahres, insbesonder im Bereich des Eigenkapital, nur eingeschränkt möglich. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentliche sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich gewöhnlicher Abschreibung angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 HGB werden im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken wurden bei der Bewertung Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Vorräte Die Vorräte beinhalten im Wesentlichen die bezogenen Waren, die für den Weiterverkauf bestimmt sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände weisen u.a. Rückforderungen aus Gewerbesteuer aus und haben eine voraussichtliche Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Bei der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr ein Formwechsel von der FeBeSol GmH & Co. KG zur FeBeSol GmbH beschlossen. Der Anteil des Eigenkapitals bis zum Stichtag des Formwechsels, welcher nicht dem gezeichneten Kapital zugewiesen wurde, ist in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Das Eigenkapital des Vorjahres (ohne Jahresüberschuss 2021) wurde vereinfachend als Gewinnrücklage ausgewiesen. Rückstellungen Es werden Rückstellungen von insgesamt EUR 694.516,71 ausgewiesen. Darin sind u.a. eine Rückstellung für Gewerbesteuer mit EUR 77.450,00 und für Körperschaftsteuer mit EUR 139.893,00 enthalten. In den Rückstellungen ist weiterhin eine Rückstellung für eine verlustfreie Bewertung von erhaltenen Anzahlungen über EUR 111.200,00 enthalten. Verbindlichkeiten Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeit der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten:
Bei den Zahlen in den Klammern handelt es sich um die Vorjahreswerte. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Gesellschaftern enthalten. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um einem Verrechnungskonto mit der FeBe Verwaltungs GmbH. 4. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist im Handelsregister Mannheim, Abteilung B unter der Nummer 745234 eingetragen. Die Gesellschaft beschäftigt im Berichtsjahr 49 Arbeitnehmer. Geschäftsführung Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (Übersicht unter den rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen). Haftungsverhältnisse nicht bilanzierter Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken. Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2023 festgestellt. |
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