Time Logistik e.K.
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Haible seit 13.4.2015 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TRAILERTECH AGNersingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011BilanzAktiva
Anhang zum 30. September 2011TRAILERTECH AG, Nersingen1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung unter Beachtung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB in der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Wirkung ab 01.01.2010 geänderten Fassung sowie der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes. Nach den Vorschriften des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a, 276 Satz 2 und § 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben grundsätzlich verzichtet. Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang werden die Bilanz in der verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf § 274a Nr. 1 HGB ohne Beifügung des Brutto-Anlagenspiegels nach § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt. Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht erstellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2.1 Bei der Bilanzierung und Bewertung werden die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes befolgt. Auf die Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde geachtet. Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz, vorausgesetzt, handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften stehen diesem Vorgehen nicht entgegen. Bei geringfügigen Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen ohne wesentlichen Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wird ggf. von einer aufwändigen Umbewertung abweichend von der Steuerbilanz abgesehen. 2.2 Bei der Bewertung wurde von der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-concern-Prämisse). 2.3 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen vermindert. Bei Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, für welche in den Vorjahren steuerrechtliche Sonderabschreibungen in Anspruch genommen und auch handelsrechtlich gemäß §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. berücksichtigt worden waren, waren die sich zum 01.10.2009 ergebenden, niedrigeren Wertansätze gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten worden und wurden entsprechend fortgeführt. Die planmäßigen Abschreibungen auf die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 2 und 6 Jahren. In Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig. In Vorjahren für sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften gebildete Sammelposten wurden aus Vereinfachungsgründen fortgeführt. 2.4 frei 2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Von einer pauschalen Wertberichtigung wurde wegen Geringfügigkeit abgesehen. In den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltene Erstattungsansprüche für Steuer vom Einkommen und Ertrag beruhen auf entsprechenden Vorausberechnungen. 2.6 frei 2.7 Für Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst. 2.8 Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr und das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern vom Einkommen und Ertrag auf der Grundlage entsprechender Vorausberechnungen. Daneben enthält der Posten die noch nicht fällige Umsatzsteuer im Rahmen der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung. 2.9 Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der abgesehen von der Rückstellung für Archivierungskosten kurzen Laufzeit konnte von der Einbeziehung zukünftiger Kostensteigerungen abgesehen werden. Im Fall der Rückstellung für Archivierungskosten wurde von der aufwändigen Umbewertung und Abzinsung abweichend von der Steuerbilanz wegen Geringfügigkeit abgesehen. 2.10 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.11 Für Einnahmen, die Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. 2.12 Vom Ansatz latenter Steuern wurde im Hinblick auf die Befreiung kleiner Kapitalgesellschaften von der Berechnung latenter Steuern nach § 274a Nr. 5 HGB und die Geringfügigkeit der in Frage stehenden Beträge abgesehen. 3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagespiegel gemäß § 268 HGB zu entnehmen (siehe nachfolgende Seite). Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet. 3.2 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Der Gesamtbetrag der besicherten Verbindlichkeiten beläuft sich auf Euro 21.462,80 (Vj. Euro 56.009,63); die Sicherung erfolgte durch Sicherungsübereignungen. Im Übrigen wird auf die Vermerke in der Bilanz verwiesen. 4. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den sich als Summe aus Gewinnvortrag aus den Vorjahren von Euro 259.497,72 und Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2010/2011 mit Euro 44.607,35 ergebenden Bilanzgewinn von Euro 304.105,07 auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Sonstige Angaben 5.1 Das Grundkapital ist eingeteilt in 86.000 nennbetragslose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. 5.2 Vorstand der TRAILERTECH AG war im Geschäftsjahr 01.10.2010 bis 30.09.2011 Frau Diplom-Ökonomin Monika Scholz. 5.3 Mitglieder des Aufsichtsrats waren vom 01.10.2010 bis 30.09.2011 Herr Gerhard Haible, KFZ-Meister, als Vorsitzender, und Herr Jürgen Fritsche, Konstrukteur, als stellvertretender Vorsitzender.
Nersingen, den 09.11.2012 TRAILERTECH AG gez. Monika Scholz Bericht des AufsichtsratsProtokoll zur Sitzung des Aufsichtsrats zur Prüfung von Jahresabschluss und Ergebnisverwendungsvorschlag für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 zugleich Bericht des Aufsichtsrates an die ordentliche Hauptversammlung Der Aufsichtsrat der TRAILERTECH AG, Nersingen, bestehend aus den Mitgliedern Gerhard Haible (Aufsichtsratsvorsitzender) und Jürgen Fritsche (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), N.N. (zur Zeit vakant) tritt in den Räumen der Gesellschaft an deren Sitz in Nersingen unter Verzicht für die Einhaltung aller Erfordernisse hinsichtlich Form und Frist zur Einberufung der Versammlung und hinsichtlich der Bekanntmachung der Tagesordnung zusammen und beschließt einstimmig, was folgt. Zugleich wird der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft folgender Bericht erstattet: 1. Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung aufgrund der Vorstandsberichte und aufgrund der im Rahmen gemeinsamer Sitzungen mit dem Vorstand gewonnenen Informationen laufend überwacht. Dem Aufsichtsrat sind keine Vorfälle bekannt geworden, die zur Beanstandung Anlass gegeben hätten. Der Aufsichtsrat empfiehlt daher der Hauptversammlung, den Vorstand zu entlasten. 2. Jahresabschluss zum 30.09.2011 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand der Gesellschaft aufgestellten Jahresabschluss zum 30.09.2011 in seiner Sitzung am heutigen Tag eingehend geprüft. Nach dieser pflichtgemäßen Prüfung bestehen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, dieser entspricht vielmehr den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung. Der Jahresabschluss wird vom Aufsichtsrat gebilligt; er ist hiermit festgestellt gemäß § 172 Satz 1 AktG. 3. Ergebnisverwendungsvorschlag Der vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat vorgelegte Vorschlag an die Hauptversammlung zur Verwendung des Ergebnisses, wonach der sich als Summe aus dem Jahresüberschuss 2010/2011 mit Euro 44.607,35 und dem Gewinnvortrag aus den Vorjahren mit Euro 259.497,72 ergebende Bilanzgewinn von Euro 304.105,07 auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, wird gebilligt und der Hauptversammlung zur Zustimmung empfohlen.
Nersingen, den 09.11.2012 gez. Gerhard Haible, Vorsitzender gez. Jürgen Fritsche, stellvertr. Vorsitzender Einladung / TO HauptversammlungDie Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung steht noch aus. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2012 vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßer Prüfung gebilligt. |
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