Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 101690
Eingetragen
19.9.1978
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Betrieb eines Gipser- und Stukkateur-Geschäfts. Die Gesellschaft kann ihren Geschäftsbetrieb auf ähnliche und verwandte Gebiete ausdehnen und sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch durch Übernahme der persönlichen Haftung von Kommanditgesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Ungerer
seit 16.11.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Theodor-Heuss-Straße 24, 74223 Flein
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gerhard Ungerer GmbH

Flein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

der Gerhard Ungerer GmbH

Aktiva

EUR Stand am 31.12.2010
EUR
Stand am 31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 46.337,50 12.040,00
III. Finanzanlagen 3.341,36 3.547,12
49.679,86 15.588,12
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 44.416,84 16.773,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.335,91 117.572,76
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 10.233,97 25.343,19
92.986,72 159.689,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.672,19 2.295,33
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 31.022,43 0,00
175.361,20 177.572,68

Passiva

EUR Stand am 31.12.2010
EUR
Stand am 31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 61.873,23 52.906,17
87.437,82 78.470,76
B. Rückstellungen 10.958,00 55.631,00
C. Verbindlichkeiten 74.824,38 43.470,92
D. Passive latente Steuern 2.141,00 0,00
175.361,20 177.572,68

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

der Gerhard Ungerer GmbH

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz: BilMoG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sog. BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist in Ausübung des Wahlrechts in Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben.

Durch die BilMoG-Erstanwendung wurde die Gliederung der Bilanz erweitert um die Positionen "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" und "Passive latente Steuern". Des Weiteren ergaben sich Änderungen bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen und dem Anlagevermögen.

Unter Außerachtlassung der Änderungen durch das BilMoG entsprechen Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 handelsrechtlich gemäß den steuerlichen Regelungen nach § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2010 werden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 im Zugangsjahr handelsrechtlich in Anwendung der steuerrechtlichen Regelungen voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch

außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Einzelkosten sowie einem Gemeinkostenzuschlagsatz angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen abgesetzt von den unfertigen Leistungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach der projected unit credit-Methode ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 5,15 %.

Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen sowie eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate werden bei der Ermittlung der Verpflichtung mit 0,00 % berücksichtigt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet.

Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung).

Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt.

Im Vorjahr wurden die Pensionsverpflichtungen versicherungsmathematisch mit ihrem Teilwert gemäß § 6 a EStG auf der Basis eines Zinssatzes von 6 % angesetzt. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG (Neubewertung Pensionsverpflichtungen, Saldierung mit zu Zeitwerten bewertetem Deckungsvermögen) hat sich zum 1. Januar 2010 eine Überdotierung in Höhe von EUR 11.294,00 ergeben. Da der aufzulösende Betrag bis spätestens 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste, wird von dem Wahlrecht in Art 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und die Rückstellung beibehalten. Der Betrag der Überdotierung beläuft sich zum 31. Dezember 2010 auf EUR 4.668,00.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung lagen nicht vor.

B. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

1. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Angaben zur Verrechnung der Pensionsrückstellung mit dem Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB:

31.12.2010
EUR
Deckungsvermögen (beizulegender Wert) 78.593,43
Pensionsverpflichtung 47.571,00
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 31.022,43
Deckungsvermögen (Anschaffungskosten) 78.593,43
Zinsaufwand aus der Pensionsverpflichtung 0,00
Ertrag aus dem Deckungsvermögen 12.261,98
Zinsertrag 12.261,98

2. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 28.078,00 eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren. Angeschaffte Wirtschaftsgüter sind zur Besicherung sicherungsübereignet.

Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

3. Passive latente Steuern

Latente Steuern wurden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatzsätzen beim Anlagevermögen und den Pensionsrückstellungen ermittelt.

Aufgrund abweichender Wertansätze ergeben sich temporäre Differenzen in Höhe von insgesamt EUR 7.624,00. Diese wurden mit dem individuellen Effektivertragsteuersatz des Unternehmens in Höhe von 28,08 % bewertet, welches zu einem Passivüberhang in Höhe von insgesamt EUR 2.141,00 führt.

C. Sonstige Angaben

Organ der Gesellschaft

Geschäftsführer ist:

 

Thomas Ungerer (Gesamtgeschäftsführer), Flein

D. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 61.873,23 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Flein, 27. Mai 2011

Gerhard Ungerer GmbH

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