Gerhard
Schmidt GmbH
Friedrichshafen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.061,00 |
94.928,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
350,00 |
1.756,00 |
| II.
Sachanlagen |
68.711,00 |
92.172,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.406.499,99 |
1.098.487,82 |
| I.
Vorräte |
255.325,00 |
173.419,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.063.636,36 |
892.246,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
45.640,63 |
8.689,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
87.538,63 |
32.822,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.449,16 |
23.343,86 |
| Aktiva |
1.490.010,15 |
1.216.759,68 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
446.241,80 |
459.044,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
433.044,16 |
356.038,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.802,36 |
-77.005,83 |
| B.
Rückstellungen |
46.296,09 |
28.463,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
993.950,35 |
721.034,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.521,91 |
8.217,39 |
| Passiva |
1.490.010,15 |
1.216.759,68 |
Anhang
1. Allgemeine Grundsätze zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gerhard Schmidt GmbH,
Friedrichshafen, Amtsgericht Ulm HRB 630826 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft ist entsprechend den
Größenklassen des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
a) Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten
angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen von
§ 250 HGB gebildet.
b) Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch die
tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht
entgegen.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Das
Vorratsvermögen ergibt sich aus der
Buchhaltung. Eine rechnerische und
bestandsmäßige Prüfung wurde nicht
vorgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Einstandspreisen.
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung von 1,00 %
berücksichtigt.
Die
Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden. Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen
Beurteilung in notwendigem Umfang alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit
dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
c) Weitere Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betrugen zum Bilanzstichtag EUR 844.733,31 (Vorjahr: EUR
734.093,11).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betrugen zum Bilanzstichtag EUR 556.450,35
(Vorjahr: EUR 161.926,14).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr und bis zu fünf Jahren betrugen zum
Bilanzstichtag EUR 200.000,00 (Vorjahr: EUR 340.000,00).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren betrugen zum Bilanzstichtag EUR
237.500,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
3. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war HerrGerhard
Schmidt, Markdorf, bestellt.
Im Berichtjahr waren durchschnittlich 21 Arbeitnehmer
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Friedrichshafen, 22.
März 2024
Der Jahresabschluss wurde am 21. März 2024
festgestellt.
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