Hetterich Verwaltungs-GmbH
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Managementdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hetterich GmbH & Co.KGGelnhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die in Art. 66 Abs. 3 EGHGB (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) beschriebenen Änderungen werden ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Es haben sich keine Auswirkungen auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ergeben. Somit sind die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. BetriebsaufspaltungDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Das von der Glas Hetterich GmbH pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum des Besitzunternehmens Hetterich GmbH & Co. KG. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Glas Hetterich GmbH als so genanntes Betriebsunternehmen und der Hetterich GmbH & co. KG als so genannte Besitzgesellschaft. Folgende Verträge wurden geschlossen. Mietvertrag über das gewerblich genutzte Anwesen Uferweg 34, Gelnhausen vom 01.03.1980 und über das Betriebsgelände Uferweg 32, Gelnhausen vom 01.01.1986; zuletzt geändert am 30.06.2010. Der Mietzins beträgt monatlich 3.189,- Euro. Die Mietdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Mietvertrag für Kraftfahrzeuge vom 01.04.1980 zuletzt geändert am 29.04.2009. Der Mietzins beträgt zu Zeit monatlich 3.430,- €. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Pacht- und Betriebsüberlassungsvertrag vom 01.03.1980 zuletzt geändert am 10.12.2010. Der Pachtzins beträgt monatlich 3.189,- Euro. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Glas Hetterich GmbH als Organtochter und der Hetterich GmbH & Co. KG als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). Ergänzende Angaben(1) Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. Verbindlichkeitenspiegel
HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. |
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