Taxi-Isenburg GmbH
Selbe AdresseVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephanie Vey-Lubczyk seit 12.8.2013 | Prokura |
Marietta Käte Vey seit 12.8.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vey - Reisen - GmbHNeu-IsenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2021Vey-Reisen GmbH Omnibusunternehmen Neu-IsenburgII. Berichtspflichtige Feststellungen 1. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten Gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
In Höhe von 129.876,16 EUR besteht eine Rangrücktrittsvereinbarung der Gesellschafter zu Gunsten der VEY-REISEN GmbH. 1. Die bilanzierte Verbindlichkeit in Höhe von 89.677,57 EUR hat eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 3569 2. Bei der bilanzierten Verbindlichkeit in Höhe von 40.198,59 EUR handelt es sich um kurzfristige Privateinlagen der Gesellschafter. 3511 III. Feststellung zur Rechnungslegung 1. Rechtliche Verhältnisse
III. Feststellungen zur Rechnungslegung 2. Steuerrechtliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß §§ 16 - 18 des UStG 1999. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs.1 GewStG. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen. IV. Aufgliederung der Erläuterungen 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurde für meinen Mandanten für den Abrechnungszeitraum eine den Vorschriften des Steuerrechts entsprechende Steuerbilanz gefertigt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach 7g EStG wurden nicht in Anspruch genommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 sind im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden (§ 6 Abs.2.EStG). Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet und mit 20% abgeschrieben (§ 6 Abs.2a EStG). Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte Über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Überleitungsrechnung ist der Steuerbilanz beigefügt. Eine Aktivierung bzw. Passivierung von latenten Steuern war nicht notwendig. Weitere Einzelheiten zur Steuerbilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung sind den Erläuterungen zu entnehmen. IV. Aufgliederung der Erläuterungen 3. Sonstige Pflichtangaben: Organ der Gesellschaft Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war Frau Marietta Vey Schleußnerstr.58B 63263 Neu-Isenburg bestellt. Eintragung am 13.08.2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main (HRB 4025) Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. IV. Aufgliederung der Erläuterungen 4. Handelsrechtlicher Jahresabschluss: Die Erstellung der vorliegenden Handelsbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 wurden unverändert übernommen. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich handelsrechtlichen Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind mit den Nominalbeträgen bilanziert. Alle übrigen Posten des Umlaufvermögens sind mit den Nominalbeträgen erfasst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren beibehalten. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Rechnungs-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des steuerrechtlichen Jahresabschlusses zu entnehmen. Auf die Darstellung in der Dokumentation sowie im Anhang wird hingewiesen. sonstige Berichtsbestandteile
Neu-Isenburg, den 29.12.2022 gez. Marietta Vey, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2022 festgestellt. |
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