be frank -
eventsupport GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.752,50 |
23.996,50 |
| I.
Sachanlagen |
20.752,50 |
23.996,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
198.730,84 |
87.474,88 |
| I.
Vorräte |
24.212,00 |
14.380,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.334,75 |
72.314,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
88.184,09 |
780,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.718,52 |
3.232,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
224.201,86 |
114.703,44 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.222,44 |
40.793,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
29.102,25 |
29.102,25 |
| III.
Verlustvortrag |
13.308,62 |
21.177,28 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.571,19 |
-7.868,66 |
| B.
Rückstellungen |
3.466,50 |
3.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
188.512,92 |
70.459,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
224.201,86 |
114.703,44 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der be frank-eventsupport GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung sowie
steuerrechtlichen Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 € wurden im Jahr der
Anschaffung sofort als Aufwand berücksichtigt.
Betrugen die Anschaffungskosten mehr als 150,00 €
bis 410,00 € wurden die Wirtschaftsgüter als
geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt und sofort
abgeschrieben. Betrugen die Anschaffungskosten mehr als
410,00 €, wurden sie aktiviert und entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend §
250 HGB gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Höhe der gebildeten Rückstellungen
bestimmt sich nach dem unter
kaufmännischen Gesichtspunkten wahrscheinlichen
Wert.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und GuV
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 181.928,56
(Vorjahr: Euro 62.202,59).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name
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Wohnort
|
Beruf
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Brita Frankenstein
|
Berlin
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Dipl. Betriebswirtin
|
Sie ist alleinvertretungsberechtigt u. v. d.
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zum 31.12.2012 bestanden gegenüber der
Geschäftsführerin keine Forderungen aus
gewährten Vorschüssen und Krediten.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c
Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalt
|
Betrag
|
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
5.111,31
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Die Angaben beinhalten diejenigen Beträge, die
den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Berlin, den 06.02.2014
gez. Brita Frankenstein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.02.2014 festgestellt.
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