Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 221656
Vorher
B+P Bauprojekt GmbH
Eingetragen
22.6.1982
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Ausführung von Leistungen gemäß Verordnung über Honorare für Architektenund lngenieurleistungen, die Ausführung von Leistungen als Sigeko nach Baustellenverordnung sowie die Ausführung von Leistungen der Projektsteuerung.

Historie

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Management

NameRolle
Tomas Penzel
seit 13.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Penzel GmbH

Nürtingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 8.050,00 12.632,50
B. Umlaufvermögen 343.451,12 621.873,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.129,87 1.670,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 354.630,99 636.176,11

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 289.492,57 294.912,03
B. Rückstellungen 5.000,00 34.000,00
C. Verbindlichkeiten 60.138,42 307.264,08
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 60.138,42 307.264,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 354.630,99 636.176,11

Anhang


für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, ergänzend zu dieser deutschen handelsrechtlichen Vorschrift die Vorschriften über die Rechnungslegung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den Bestimmungen in der Satzung des Gesellschaftsvertrags, wurden beachtet. Bei Ausweisänderungen wurde die Vorjahresangabe entsprechend angepasst.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angaben zu Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach der Vorschrift des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden.

Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden bei vor dem 1.1.2011 angeschafften beweglichen Anlagegütern überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zu der linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Die ab dem 1.1.2011 angeschafften beweglichen Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800 EUR) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

UMLAUFVERMÖGEN

Die unfertigen Arbeiten sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten sind zum steuerlichen Mindestansatz unter Einbeziehung aller aktivierungspflichtigen Beträge ermittelt worden.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen berücksichtigt.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die erhaltenen Anzahlungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

III. Weitergehende Pflichtangaben

Die Geschäftsführung schlägt vor, den 2019 erzielten Bilanzgewinn der Penzel GmbH in Höhe von 228.137,54 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 80.000,00 €
Gewinnvortrag: 148.137,54 €

5. Oktober 2020


Dipl.Ing. Tomas Penzel
(Geschäftsführender Gesellschafter)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2020 festgestellt.

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