Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 210561
Eingetragen
19.12.1996
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Maler-, Lackier- und Bodenbelagsarbeiten, insbesondere Fassadenarbeiten und renovierungen. Handel mit Farben, Tapeten und Bodenbelägen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Koch
seit 18.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Annette Koch
55.00%
26.92%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Annette Koch
Kabelsketal OT Dieskau
14.300 €
55.00%
Kabelsketal OT Dieskau
7.000 €
26.92%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maler Berger GmbH

Kabelsketal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.187.909,91 157.013,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.784,51 2.784,51
II. Sachanlagen 208.327,39 111.729,12
III. Finanzanlagen 976.798,01 42.500,00
B. Umlaufvermögen 1.815.324,05 2.849.481,05
I. Vorräte 388.775,04 147.552,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.151.278,44 726.012,30
III. Wertpapiere 70.000,00 1.182.237,99
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 205.270,57 793.678,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.758,43 12.934,08
Summe Aktiva 3.012.992,39 3.019.428,76

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.392.602,89 2.322.405,73
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 1.946.405,73 1.886.713,60
III. Jahresüberschuss 420.197,16 409.692,13
B. Rückstellungen 358.159,36 491.553,13
C. Verbindlichkeiten 262.230,14 205.469,90
Summe Passiva 3.012.992,39 3.019.428,76

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Maler Berger GmbH hat ihren Sitz in Kabelsketal und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal (Reg.Nr. 210561).

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Längerfristige Kapitalanlagen werden unter den Wertpapieren des Anlagevermögens ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den sonstigen Wertpapieren im Umlaufvermögen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind daher nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Bei entsprechender Anwendung im Vorjahr hätten sich Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von EUR 833.889,24 ergeben. Ansonsten wurde die Ausweistätigkeit gewahrt. Die Bewertungsmethoden werden unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Preisnachlässen bewertet, die unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht über den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag liegen.

Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Bauaufträge wurden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Auftragsvolumen und Fertigstellungsgrad werden der Gewinnzuschlag sowie Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei Altersvorsorgeverpflichtungen wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für die Abzinsung verwendet.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Bei Wertpapieren des Anlagevermögens mit einem Buchwert von EUR 477.307,70 unterblieb eine Abschreibung auf den am Bilanzstichtag zugrunde zu legenden niedrigeren Börsenwert in Höhe von EUR 450.259,75, da bis zum Bilanzaufstellungszeitpunkt die Kursverluste durch Wertzuwächse kompensiert wurden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 3.548,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Für sämtliche Pensionsverpflichtungen sind Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die Berechtigten verpfändet sind. Die Pensionsverpflichtungen wurden deshalb mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet.

Die folgende Tabelle zeigt die in der Bilanz verrechneten Beträge:

EUR
Zeitwerte Rückdeckungsversicherungen 170.616,00
Pensionsrückstellungen 216.744,00
Differenz (Rückstellung) 46.128,00

Die Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechen dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital.

Entsprechend werden die zugehörigen Aufwendungen aus der Abzinsung und Zinserträge aus dem zu verrechnenden Vermögen saldiert und unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen:

EUR
Zinserträge aus Rückdeckungsversicherungen 4.904,00
Zinsaufwand aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen 3.895,00
Saldo 1.009,00

Erträge aus der Erhöhung der Aktivwerte des Deckungsvermögens in Höhe von EUR 7.410,00 wurden mit Aufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 3.513,00 verrechnet und saldiert unter dem Posten "Personalaufwand" ausgewiesen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 1.494,21 enthalten.

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Aufwendungen aus der Veränderung der Abzinsung in Höhe von EUR 3.895,00 enthalten.

V. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug 39.

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Koch, Steffen Malermeister

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Halle (Saale), den 02. Dezember 2024

Steffen Koch

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.12.2024.

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