Data Speed
Control GmbH
Eisenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
292.490,00 |
237.322,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.468,00 |
4.935,00 |
| II.
Sachanlagen |
290.022,00 |
232.387,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
706.390,74 |
952.928,77 |
| I.
Vorräte |
290.482,92 |
492.729,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
316.044,48 |
246.368,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.863,34 |
213.830,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.021,77 |
7.855,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.002.902,51 |
1.198.106,04 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
371.483,05 |
286.690,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
271.483,05 |
186.690,87 |
| B.
Rückstellungen |
94.455,36 |
185.456,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
536.964,10 |
725.958,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.002.902,51 |
1.198.106,04 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2017
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungs-grundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Die Gesellschaft stellt gemäß § 264
Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht Data
Speed Control GmbH
Firmensitz laut Registergericht Eisenberg
Registereintrag Handelsregister
Registergericht Kaiserslautern
Register-Nr 30206
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 410
€ werden aufgrund des bestehenden Wahlrechtes im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den
Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresergebnisses. Der Bilanzgewinn des Vorjahres
beträgt 186.690,87 €.
Das Stammkapital beträgt 100.000,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit kleiner einem Jahr betragen 536.964,10 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer fünf Jahre betragen
0,00 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte gesichert sind betragen 0,00 €.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 233.265,44 €
(Vorjahr: 79.902,01€).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Stefan Stahl
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 9.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von
271.483,05 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Eisenberg, den 1. Februar 2018
Data Speed Control GmbH
Stefan Stahl
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2019 festgestellt.
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