Efficient | Drives GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Elektromotoren und Generatoren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Herrich seit 3.12.2018 | Geschäftsführer |
Peter Dr. Friedrichs seit 3.12.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Infineon Technologies Holding B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SILTECTRA GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Der Jahresabschluss wurde am 31. Mai 2024 festgestellt. Bilanz zum 30. September 2023der SILTECTRA GmbH, DresdenAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023der SILTECTRA GmbH, Dresden
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (II) HGB ihren Jahresabschluss unter Beachtung der §§ 242 ff. HGB sowie der sie ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes aufzustellen und gemäß der §§ 325 ff. HGB offenzulegen. Die Gesellschaft mit Sitz in Dresden ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 28951 eingetragen. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und "Davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 (3) HGB nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgte zu Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen. Soweit eine Eintragung in ein amtliches Register erforderlich ist, wird die Abschreibung ab Datum der Eintragung vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 15 bis 20 Jahre. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten anteilige Anschaffungsnebenkosten und sind um Anschaffungskostenminderungen gekürzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von bis zu € 250 werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Anschaffungsjahr sofort voll abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der linearen Methode gerechnet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten werden nach der Durchschnittswertmethode ermittelt. Für nicht gängige Bestände sind angemessene Wertabschläge vorgenommen worden. Zinsen wurden nicht berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede zwischen den Bilanzansätzen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz ermittelt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge ermittelt, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Die gesamten ermittelten aktiven und passiven latenten Steuern werden sodann saldiert. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 (1) Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit kleiner als ein Jahr erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. III. Erläuterungen zur Bilanz III.1 Anlagevermögen Die Aufteilung und Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage diesem Anhang beigefügt. Dort werden auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres vermerkt. Es wurden in Vorjahren selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert (T€ 1.241; Vj.: T€ 1.342), denen passive latente Steuern gegenüberstehen. Ein Betrag von T€ 807 ist gem. § 268 (8) HGB ausschüttungsgesperrt. III.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind insgesamt kurzfristig fällig. Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 5.552 (Vj.: T€ 6.974) ausgewiesen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 228 (Vj.: T€ 43) ausgewiesen, die Steuern betreffen. III.3 Rückstellungen Die Steuerrückstellungen bestehen für erwartete Steuernachzahlungen (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) für das Jahr 2023. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
III.4 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 16 (Vj.: T€ 64) ausgewiesen. Die am Bilanzstichtag ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 22 (Vj.: T€ 27) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 5 (Vj.: T€ 3). IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung V.1 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von T€ 1 (Vj.: T€ 2) V.2 Materialaufwand Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt:
V.3 Personalaufwand Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:
Unter der Position "Forschung und Entwicklung" werden Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 1 (Vj.: T€ 0) ausgewiesen. V.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsdifferenzen in Höhe von T€ 1 (Vj.: T€ 8) V.5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Unter den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge werden Erträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 94 (Vj.: T€ 0) ausgewiesen. Unter den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen werden Erträge aus Abzinsung in Höhe von T€ 14 (Vj.: T€ 1) ausgewiesen. V.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden Aufwendungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 24) ausgewiesen. V.7 Steuern Die in der Berichtsperiode ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Erträge aus der Veränderung latenter Steuern in Höhe von T€ 41 (Vj.: Aufwendungen in Höhe von T€ 421). VI. Sonstige Angaben VI.1 Anzahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr im Durchschnitt 19 (Vj.: 19) gewerbliche Mitarbeiter und 5 (Vj.: 5) Büroangestellte. VI.2 Organe der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2022 waren folgende Herren zum Geschäftsführer bestellt:
Auf die Angabe der Organbezüge wird gemäß § 286 (4) HGB verzichtet. VI.3 Angaben zum Mutterunternehmen Den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen ist, stellt die Infineon Technologies AG, mit Sitz in Neubiberg, auf. VI.4 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben oder sich bestandsgefährdend auf die Lage des Unternehmens auswirken könnten, haben sich nicht ereignet. VI.5 ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von € 13.210.033,18 zusammen mit dem Gewinnvortrag von € 3.732.002,73 auf neue Rechnung vorzutragen.
Dresden, 14. Dezember 2023 Torsten Herrich, Geschäftsführer Dr. Peter Friedrichs, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 30. September 2023 der SILTECTRA GmbH, Dresden
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/2023SILTECTRA GmbH, Dresden,A. Grundlage des Unternehmens 1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die SILTECTRA GmbH ist im Handelsregister unter HR B 28951, Amtsgericht Dresden, eingetragen. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und Bearbeitung von Grundmaterial und Produkten für die Halbleiter- und Photovoltaikindustrie, einschließlich hierzu gehörender Nebenprodukte, sowie der hierfür benötigten Maschinen. Der Firmensitz ist in der Pforzheimer Str. 7a, 01189 Dresden. 2. Unternehmensstruktur Die SILTECTRA GmbH ist ein Tochterunternehmen der Infineon AG. Die Infineon AG hält 100 % der Anteile. Die SILTECTRA GmbH entwickelt und optimiert einen stabilen und industrietauglichen SiC-Split-Prozess zur Gewinnung von SiC-Wafern. Die gewonnen SiC-Wafer werden für die weitere Veredelung an andere Infineon-Standorte geliefert und dort zu verkaufsfähigen Produkten verarbeitet. Die SILTECTRA GmbH ist damit Lieferant und Teil der Wertschöpfungskette innerhalb der Infineon AG. 3. Ziele und Strategien Vorrangiges Ziel der Gesellschaft ist es, unsere Technologie der SiC-Wafer weiter zu verbessern und die nachhaltige Unternehmensführung auszubauen. Durch die in 2022 und 2023 getätigten Neuinvestitionen und durch Verbesserungen und Optimierungen in der Fertigung sollen die Prozesse zügiger und effektiver werden. Hierbei steht die Qualität der Produkte im Fokus. 4. Steuerungssysteme und Leistungsindikatoren Zur konzerninternen Steuerung des Unternehmens dienen der Geschäftsführung der SILTECTRA GmbH eine Reihe von Kennzahlen. Dies sind insbesondere Umsatz, Rohertrag und das Ergebnis vor Steuern. Die Entwicklung der Steuerungsgrößen im Hinblick auf definierte Zielwerte wird intern permanent überwacht. Der Rohertrag ist eine zentrale Erfolgskennzahl der Gesellschaft. Er dient als wesentlicher Maßstab für die operative Ertragskraft des Unternehmens. Darüber hinaus wird die Liquiditätssituation der Gesellschaft permanent überwacht. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliches Umfeld Das gesamtwirtschaftliche und geopolitische Umfeld ist derzeit von mehreren Faktoren stark belastet. Der Krieg in der Ukraine führt zu Knappheit und steigenden Preisen für Energie und wichtige Rohstoffe. Hohe Inflationsraten drücken auf die Nachfrage und veranlassen die Zentralbanken zu einer restriktiveren Geldpolitik. Der Klimawandel wirkt sich mit verstärkten extremen Wetterphänomenen spürbar aus. Die Coronavirus-Pandemie hält an und verursacht weiterhin Einschränkungen in den globalen Lieferketten. All diese Faktoren belasten das Wirtschaftswachstum. Hinzu kommen geopolitische Spannungen und Unwägbarkeiten, nicht zuletzt infolge des intensiven Technologiewettbewerbs der führenden Weltregionen. Trotz der anspruchsvollen Rahmenbedingungen war die SILTECTRA GmbH im Geschäftsjahr 2022/2023, insbesondere wegen der strukturell steigenden Nachfrage nach Halbleitern, sehr erfolgreich. 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Begünstigt durch die Entwicklung in den Branchen erneuerbare Energien, Elektromobilität und Leistungselektronik bleibt die Nachfrage nach SiC-basierten Halbleiterprodukten hoch und prognostiziert ein erhebliches Wachstum für die kommenden Jahre. Dieser bestehende Bedarf und das indizierte Wachstum sichert der SILTECTRA GmbH ein planbares Auftragsvolumen, welches zu 100 % von Infineon-internen Gesellschaften beauftragt wird. 3. Geschäftsverlauf Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Produktion sowie die Forschungs- und Entwicklungsarbeit umzugsbedingt unterbrochen. Im Dezember 2022 wurden die letzten Versuche und Wafer-Splits durchgeführt. Im Anschluss wurde der Maschinenpark für den Umzug vom alten Reinraum in den neuen, größeren und verbesserten Reinraum vorbereitet und ab Januar 2023 sukzessiv in den neuen Standort überführt. Im Anschluss wurde der alte Standort in einen übergabefähigen Zustand zurückgebaut und im Geschäftsverlauf dem Vermieter übergeben. Die Einbringung, der Anschluss und die Qualifizierung der Werkzeuge in den neuen Reinraum geschah parallel und dauerte bis zum Juni 2023 an. Im Juli 2023 konnte die Produktion von SiC-Wafern mittels Boule Split und die Entwicklungstätigkeit wiederaufgenommen werden. Seitdem wird das Produktionsvolumen schrittweise hochgefahren. Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 24 Mitarbeiter. Die Zahl der Mitarbeiter ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. 4. Lage a) Ertragslage Die Einbettung der SILTECTRA GmbH in den Infineon-Konzern als interner Veredler versetzt die Gesellschaft in die Lage, ihre operativen Kosten vollständig an die nachgelagerten Infineon-Gesellschaften zu verrechnen. Die Verrechnung erfolgt mittels Umsatzkostenverfahren unter Berücksichtigung des im Konzern angewendeten Transferpreisabkommens. Darüber hinaus generiert die Gesellschaft interne Umsätze aus Lizenzen. Das Lizenzmodell basiert auf den der SILTECTRA GmbH gehörenden Patenten, welche in die Herstellung von Halbleiterprodukten von anderen Infineon-Gesellschaften einfließen und extern vertrieben werden. Die Lizenzumsätze bilden einen wesentlichen Anteil des im Abschluss gezeigten Jahresüberschusses der SILTECTRA GmbH. Verbindlichkeiten aus Darlehen oder sonstigen Finanzierungsbedarfen existieren nicht. Aufgrund der Verrechnungssystematik innerhalb des Konzerns und der Ermangelung an Finanzverbindlichkeiten kommt die Geschäftsführung der SILTECTRA GmbH zu dem Schluss, dass die wirtschaftliche Lage der SILTECTRA GmbH als äußerst solide zu bezeichnen ist. Eine Änderung des beschriebenen Abrechnungsmechanismus ist nicht vorgesehen und ein steigender Bedarf an SiC-Wafern nach dem 30.09.2023 ist angezeigt. Die Ertragssituation der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
b) Finanzlage Das Gesamtvolumen der Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrug im Berichtsjahr € 8,4 Mio. Die Finanzierung erfolgte aus eigenen Mitteln. Die SILTECTRA GmbH hat im am 31.07.2023 eine Ausschüttung an die Muttergesellschaft in Höhe von € 9 Mio. getätigt. Die Gesellschaft ist über ihr Eigenkapital finanziert. c) Vermögenslage Die Bilanzsumme der Gesellschaft erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um € 1,9 Mio. auf € 23 Mio. Es entfallen 66 % des Vermögens auf das Anlagevermögen. Durch die Investition in Höhe von € 8,4 Mio. in neue Technik und den neuen Reinraum hat sich die Vermögenslage langfristig erhöht. Die Abschreibung in Höhe von € 1,8 Mio. ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Forderungen gegen verbunden Unternehmen sind stichtagsbezogen um € 1,4 Mio. gesunken. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um T€ 250. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 30 %. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital um den erzielten Jahresüberschuss abzüglich der Gewinnausschüttung in Höhe von € 9 Mio. gestiegen. Die sonstigen Rückstellungen sind um € 1,8 Mio. gesunken. Dies beruht aus einer Neubewertung der Rückstellung für den neuen Standort. C) Risikobericht Die Geschwindigkeit technologischer Neuentwicklungen im Markt führt auch zu einer erhöhten Austauschbarkeit der Produkte. Durch den daraus entstehenden Preiswettbewerb ist es möglich, dass langfristige sowie strategische Ziele nicht erreicht werden können. Innerhalb der SiC-verarbeitenden Branche hat die SILTECTRA GmbH mit dem patentierten Cold-Split- Verfahren ein Alleinstellungsmerkmal. Ein Patentstreit mit einem Unternehmen wurde zu Gunsten der SILTECTRA beendet. Die geopolitischen Risiken haben sich im Geschäftsjahr 2022/2023, insbesondere durch Kriege weiter erhöht, wodurch sich die Vorhersehbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung deutlich verschlechtert hat. Weiterhin können steigende Inflation und wachsende Zinsen zu einem erheblichen Konsumrückgang führen. D) Prognosebericht In den kommenden Jahren ist von einem steigenden Bedarf an SiC-Wafern im gesamten Halbleitermarkt auszugehen. Die SILTECTRA GmbH hat deshalb einen weiteren Kapazitätsausbau im Kalenderjahr 2024 und darüber hinaus geplant. Die dafür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen wurden am neuen Standort bereits geschaffen. Die Investitionen in Maschinen sind bereits durch die Gesellschafterin genehmigt und durch Bestellungen bei den Lieferanten beauftragt. Zusätzlich wird die Gesellschaft weitere Mitarbeiter in den kommenden Jahren einstellen, um das Produktionsvolumen mittels der neuen Maschinen erheblich steigern zu können. Wesentlicher Schwerpunkt der Entwicklungsarbeit für die kommenden Jahre wird der Wechsel auf den nächstgrößeren Waferdurchmesser abbilden. Weitere Entwicklungsaktivitäten werden sich auf Produktivitätsmaßnahmen, wie z. B. die weitere Verbesserung der gesamten Materialausbeute sowie die Prozess- und Anlagenperformance, konzentrieren. Für die folgenden Geschäftsjahre werden steigende Umsatzerlöse und Ergebnisse auf dem Niveau des aktuellen Geschäftsjahres erwartet. E) Chancenbericht Der prognostizierte Bedarf an SiC-basierten Halbleiterprodukten wird sich in den kommenden Jahren um ein Vielfaches steigern. Eine optimale Materialausbeute des Grundmaterials SiC wird in Zukunft somit noch weiter an Bedeutung gewinnen. Mit der Cold-Split-Technologie hat die SILTECTRA GmbH das Potential einen wesentlichen Beitrag zur Kostenreduktion bei den SiC-Halbleiterprodukten von Infineon zu leisten. Darüber hinaus kann diese Technologie auch auf weitere hochpreisige Materialien sowie andere technologische Anwendungen übertragen werden. F) Berichterstattung über das Risikomanagement Unser Risikomanagementsystem haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr kontinuierlich weiterentwickelt um die Transparenz zu erhöhen und Risiken schneller erkennen und bewerten zu können. Alle Risiken von wesentlicher Tragweite und hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit werden regelmäßig kontrolliert. Ein zusätzlicher monatlicher Abgleich zwischen Plan- und Ist-Zahlen erleichtert es, Risiken zu identifizieren und schnellstmöglich entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Wesentliche Gefährdungspotenziale sind Bestandteil der monatlichen internen Berichterstattung. Im regelmäßigen Reporting-Bericht werden u. a. folgende Kennziffern erfasst und überprüft, um in unserem Markt bereits möglichst früh den Risiken zu begegnen:
Dresden, 14. Dezember 2023 Torsten Herrich, Geschäftsführer Dr. Peter Friedrichs, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SILTECTRA GmbH, Dresden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SILTECTRA GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SILTECTRA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 29. Januar 2024 ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH
Christoph Daut, Wirtschaftsprüfer Sven Blechschmidt, Wirtschaftsprüfer |
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