Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 726050
Vorher
BWBF Zwölfte Verwaltung GmbH
Eingetragen
11.4.2008
Branche
Verlegen von BüchernVerlegen von ZeitungenVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Gemeinsamer Betrieb eines Dienstleistungsbüros für DTP (DeskTop Publishing), Satzarbeiten, Projektbetreung, Schulung und Beratung, Buchgestaltung, Layout- und Vorlagenerstellung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Katharina Heß
seit 28.10.2020
Prokura
Katharina Frerichs
seit 13.8.2008
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Satzkiste GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 17.790,00 21.803,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 400,00 486,00
II. Sachanlagen 17.390,00 21.317,00
B. Umlaufvermögen 225.133,15 193.468,73
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 145.865,98 79.501,35
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79.267,17 113.967,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 21.703,56 18.741,22
Aktiva 264.626,71 234.012,95

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 201.195,98 160.369,05
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Kapitalrücklage 5.000,00 5.000,00
III. Gewinnvortrag 125.369,05 116.245,72
IV. Jahresüberschuss 40.826,93 9.123,33
B. Rückstellungen 3.700,00 3.300,00
C. Verbindlichkeiten 59.730,73 70.343,90
Passiva 264.626,71 234.012,95

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Die Satzkiste GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 726050).

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang einschließlich Anlagespiegel.

2. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Personengesellschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zugrunde.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

6. Weitere Angaben wegen der Nichvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

7. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2022 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang erläutert.

2. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

2. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

3. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet.

b. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

c. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

d. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

e. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

f. Die Kapitalanteile sind in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

g. Die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsung werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahren verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht werden.

h. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 3 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
Gesamt 145.865,98 138.943,19 6.992,79
Vorjahr 79.013,15 72.092,09 6.921,06

III. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Mietzahlungen für Software EUR 21.377,08 (Vorjahr: EUR 17.424,49) und sonstige Posten EUR 326,48 (Vorjahr 259,50).

IV. Eigenkapital (§ 272 HGB)

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags.

V. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 571,79 (Vorjahr: EUR 540,67).

VI. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert dargestellt.

Gesamtbetrag Stand 31.12.2022 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr
EUR EUR EUR EUR
Gesamt 59.730,73 59.730,73 0,00 0,00
Vorjahr 71.478,74 71.478,74 0,00 0,00

VII. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag keine.

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch:

- Frau Katharina Frerichs, Stuttgart

Die Geschäftsführerin, Frau Katharina Frerichs, ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

II. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, dass zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Jahresergebnis von EUR 40.826,93 auf neue Rechnung vorzutragen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Stuttgart, den 07.11.2023

Katharina Frerichs

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2023 festgestellt.

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