Pullig
Bauunternehmung GmbH
Iserlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.557,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
40.557,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
857.663,74 |
402.360,62 |
| I.
Vorräte |
793.689,30 |
291.647,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.567,08 |
81.170,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.407,36 |
29.542,36 |
| Aktiva |
898.220,74 |
402.361,62 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
80.991,51 |
72.332,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
46.767,70 |
45.410,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.659,22 |
1.357,02 |
| B.
Rückstellungen |
16.076,00 |
25.550,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
801.153,23 |
304.479,15 |
| Passiva |
898.220,74 |
402.361,62 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
der Pullig Bauunternehmung GmbH
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Pullig Bauunternehmung GmbH hat Ihren Sitz in
Iserlohn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Iserlohn unter HRB 2113 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
Satz 2, 266 ff HGB).
Der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
liegen die gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 bzw. 275 HGB zugrunde; mögliche
Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht
vorgenommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Für die Offenlegung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1, 326 HGB in Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen werden
folgende Grundsätze und Methoden angewandt:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Grundlage
für die planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden
linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Wert bis zu € 800,00 werden im Jahr der
Anschaffung gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bewertet. Bei den Forderungen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind für
vorausgezahlte Beträge gebildet worden, die
Aufwendungen bzw. Erträge für Zeiträume nach
dem Bilanzstichtag betreffen.
Für alle ungewissen Verbindlichkeiten werden
Rückstellungen gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem, ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
IV.
Einzelangaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen ist eine Forderung gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 0,00 (Vj.: EUR
38.037,16) enthalten.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
|
Gesamtbetrag
|
d a v o
n R e s t l a u f z e i t
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
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1 bis 5 Jahre
|
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
29.156,41
|
2.737,74
|
|
26.418,67
|
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
0,00
|
0,00
|
|
0,00
|
|
0,00
|
erhaltene Anzahlungen
|
662.195,50
|
662.195,50
|
|
0,00
|
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
234.911,87
|
234.911,87
|
|
0,00
|
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
36.108,89
|
36.108,89
|
|
0,00
|
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
26.148,66
|
26.148,66
|
|
0,00
|
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
73.692,43
|
22.758,79
|
|
50.933,64
|
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
43.418,62
|
41.173,40
|
|
2.245,22
|
|
0,00
|
|
801.153,23
|
723.800,92
|
|
77.352,31
|
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
304.479,15
|
302.233,93
|
|
2.245,22
|
|
0,00
|
Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" beinhaltet
EUR 50.933,64 (Vj.: EUR 0,00) Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern, EUR 8.359,10 (VJ.: EUR
31.399,46) Verbindlichkeiten aus Steuern sowie
EUR 1.197,78 (Vj.: EUR 188,53) Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit.
3.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet- und Mietleasingverträgen bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen von jährlich rund
EUR 9.600,00 (Vj.: EUR 15.750,00).
V.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Karl-Heinz Pullig (bis zum 30.04.2022)
Herr Ibrahim Morina (ab dem 01.05.2022)
- beide alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit -
Iserlohn, den 02.
Oktober 2023
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gez. Ibrahim Morina
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2023
festgestellt.
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