Bernhard Heising Haus gGmbH
Langenbergstraße 23A, 32049 Herford, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kirsten Frankenberg seit 25.2.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung Haus BethlehemEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernhard Heising Haus gGmbHHerfordJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A
P A S S I V A
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Bernhard Heising Haus gGmbH hat ihren Sitz in Herford und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen, Reg.Nr. B 18314. Der Teilbetrieb Bernhard Heising Haus ist zum 1. Januar 2021 im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG (Abspaltung) von der Stiftung Haus Bethlehem, Herford, auf die neu gegründete Bernhard Heising Haus gGmbH, Herford, übertragen worden. Der Jahresabschluss der Bernhard Heising Haus gGmbH zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bernhard Heising Haus gGmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB in ihrer Gliederung auf der Passivseite um den Posten "Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagenvermögens" erweitert. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB wurden einschließlich der Stetigkeitsgrundsätze der §§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB beachtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 TEUR werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Für entsprechende Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 TEUR (ohne Umsatzsteuer) werden die Anschaffungskosten als Aufwand erfasst. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Es wird ein Festwert bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthalten die für Anschaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge, vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenständen entsprechen. Der Erfüllungsbetrag der als Pensionsrückstellungen bilanzierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen entspricht dem anteiligen Barwert der insgesamt zu erwartenden Finanzierungsbeiträge, die von der KZVK über einen Zeitraum von 25 Jahren erhoben werden. Die Abzinszung der jährlichen Finanzierungsbeiträge erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins, der sich aus den letzten zehn Geschäftsjahren für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt zum Bilanzstichtag 1,82 %. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. 3. Angaben zu den Posten der Bilanz Zu den Verbindlichkeiten in Höhe von 12.238,63 EUR bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. 4. Sonstige Angaben Kirchliche Zusatzversorgungskasse Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6,0 % (Vorjahr 6,0 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt 1.980.233 TEUR. Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf 25.402 EUR. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich auf insgesamt 437 TEUR. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die für das Bernhard Heising Haus (Jugendhilfe und Kindertagesstätte) notwendigen Gebäude werden von dem Gesellschafter, der Stiftung Haus Bethlehem, Herford, sowie anderen Dritten angemietet. Die Mietaufwendungen an Gesellschafter belaufen sich im Berichtsjahr auf 192.057,17 EUR und Mietaufwendungen an andere Dritte auf 76.789,32 EUR. Mitarbeiter der Gesellschaft Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 75 Mitarbeiter (Köpfe) beschäftigt.
Herford, den 17. Juli 2024 Kirsten Frankenberg, Geschäftsführerin In der Gesellschafterversammlung vom 29. August 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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