NT-WARE Enterprise Solutions GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karsten Huster seit 9.8.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NT - WARE Systemprogrammierungs-GmbHBad IburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I.1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bad Iburg und ist seit dem 12. Dezember 2006 beim Amtsgericht Osnabrück im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 110944 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt im aktuellen Geschäftsjahr wiederholt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Der Abschluss wird demzufolge nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 4 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 2 HGB wurde zutreffend Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wird nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 1.2. Erläuterungen zur Bilanz Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Soweit danach Abschreibungen oder Wertberichtigungen erforderlich waren, sind diese einzeln bzw. pauschal ermittelt worden. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur für solche Ausgaben gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind für solche Einnahmen gebildet, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Anlagenspiegel Der Anlagenspiegel ist als Anlage zu diesem Anhang beigefügt. Forderungen in Höhe von T€ 68 (Vj. T€ 55) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Alle übrigen Forderungen haben eine kurzfristige Restlaufzeit unter einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen in Höhe von 26 Mio. € ein Darlehen, das zu 4,352 % p.a. und ein weiteres Darlehen, das in Höhe von 7,5 Mio. € zu 4,375 % p.a. verzinst wird. Die Laufzeiten der Darlehen wurden kurzfristig abgeschlossen und im laufenden Geschäftsjahr mit weiterhin kurzfristiger Laufzeit prolongiert. Die Rückzahlung ist nach derzeitigem Stand vollumfänglich zum 5. April 2024 fällig. Sonstige Rückstellungen
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Weiterhin enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 9.848,00 € (Vj.: 6.330.837,43 €) und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die im Vorjahr bilanzierten Gewinnausschüttungen für die Jahre 2021 und 2022 wurden im Jahr 2023 ausgezahlt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst im Wesentlichen mit Kunden abgeschlossene Wartungs- und Supportverträge. Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen Die Umrechnung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten erfolgte nach Maßgabe des § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Bei Vermögensgegenstände des Anlage- und Vorratsvermögens erfolgte die Umrechnung zum Kurs des Anschaffungstages. Konzernabschluss des Mutterunternehmens Die NT-WARE Systemprogrammierungs-GmbH gehört zum Konzern der Canon Europa N.V., Amstelveen (Niederlande) und wird in deren Konzernabschluss vollkonsolidiert. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer, Amsterdam ("Kamer van Koophandel") unter der Registernummer 3166721 hinterlegt. Die Canon Europa N.V. wird ihrerseits als Teilkonzern in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft Canon Inc., Tokyo (Japan) einbezogen. Die Canon Inc. Tokyo (Japan) veröffentlicht regelmäßig ihre Konzernabschlüsse auf ihrer Webseite (https://global.canon/en/ir/finance/). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Mit Datum vom 10. Juni 2013 wurde für das Büro- und Lagergebäude in Bad Iburg ein Mietvertrag abgeschlossen. Die Laufzeit des Mietvertrages endet frühestens am 28. Februar 2025, wenn unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten im Jahr 2024 eine Kündigung ausgesprochen wird. Der monatliche Mietzins beläuft sich auf € 30.681,09. Demnach besteht - bezogen auf den Stichtag - eine Gesamtverpflichtung von (14 Monatsraten a € 30.681,09) € 429.535,26. Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag gemäß § 285 Nr. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen aus KFZ-Leasingverträgen mit Restlaufzeiten bis zu vier Jahren in Höhe von € 397.445,67 sowie aus sonstigen Leasingverträgen für Bürogerätschaften und Jobräder mit Restlaufzeiten bis zu drei Jahren in Höhe von € 132.920,15. Insgesamt beläuft sich der Betrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen auf € 959.901,08. Unternehmen, an denen ein Anteilsbesitz von 20 % oder mehr besteht Es besteht eine 100 %-Beteiligung an der NT-WARE USA Inc. mit Sitz in New York, USA. Die Gesellschaft verfügt per 31. Dezember 2022 über ein positives Eigenkapital in Höhe von USD 5.602.930,00. Der letzte vorliegende Jahresabschluss (2022) weist einen Jahresüberschuss in Höhe von USD 197.369,00 aus. Es besteht eine 100 %-Beteiligung an der NT-WARE ASIA PTE. LTD. mit Sitz in Singapore. Die Gesellschaft verfügt per 31. Dezember 2022 über Eigenkapital in Höhe von SGD 816.588,00. Der letzte vorliegende Jahresabschluss (2022) weist einen Jahresüberschuss in Höhe von SGD 39.309,00 aus. Es besteht eine 100 %-Beteiligung an der NT-WARE Japan Inc. mit Sitz in Tokio. Das Unternehmen wurde am 11. Dezember 2013 in Japan registriert. Die Berichtsgesellschaft hat zur Gründung der Gesellschaft eine Einlage von TJPY 5.000 (T€ 36) geleistet. Im von der Tochtergesellschaft vorgelegten Abschluss für 2022 wird ein Eigenkapital von JPY 23.518.348,00 und ein negatives Jahresergebnis von JPY 3.219.933,00 ausgewiesen. Es besteht eine 100 %-Beteiligung an der NT-WARE Enterprise Solutions mit Sitz in Bad Iburg. Das Unternehmen wurde mit Kaufvertrag vom 27. Juni 2019 als Vorratsgesellschaft erworben und mit Eintragung vom 12. Juli 2019 beim Amtsgericht Osnabrück unter der angegebenen Firmierung im Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital beläuft sich auf T€ 25. Der von der Tochtergesellschaft vorgelegte, vorläufige Abschluss für 2023 weist ein Eigenkapital in Höhe von T€ 745 und ein positives Jahresergebnis von T€ 147 aus. II. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer des laufenden Geschäftsjahres war: Herr Karsten Huster, Hauptberuflicher Geschäftsführer der NT-WARE Systemprogrammierungs-GmbH, Hamburg. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 118 (Vj.: 123) Mitarbeiter. Geschäfte mit nahestehenden Personen Als nahestehende Personen wurden die beiden Gesellschafter Herr Karsten Huster und die Canon Europa N.V., Amstelveen, Niederlande sowie sämtliche Kunden der Berichtsgesellschaft definiert. Die Kunden setzen sich vollumfänglich aus Unternehmen aus dem Canonverbund und den 100 %igen Tochtergesellschaften der Berichtsgesellschaft zusammen. Demzufolge werden nahezu sämtliche Umsatzerlöse mit nahestehenden Personen durchgeführt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen im Verbundbereich sowie die Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nach der o.a. Definition gegen nahestehende Personen. Im geregelten Geschäftsverkehr ist den o.a. Personen bzw. Unternehmen kein Vorteil entstanden, vielmehr wurden die entsprechenden Geschäfte zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Die Gesellschaft hat mit der Mehrheitsgesellschafterin ein unbesichertes Finanzgeschäft zur kurzfristigen Liquiditätsdisposition (per 31.12.: 33,5 Mio. €) und einem Zinssatz zwischen 4,352 % und 4,375 % abgeschlossen. Die Rückzahlung an die Gesellschaft ist für Anfang April 2024 vorgesehen.
Bad Iburg, den 5. Februar 2024 Karsten Huster, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Darstellung des Geschäftsverlaufs Die NT-WARE Systemprogrammierungs-GmbH vertreibt ihre Produkte (überwiegend Softwareprodukte) im Rahmen des Konzernverbundes schwerpunktmäßig mit Canon- Europa, aber darüber hinaus auch weltweit. Die am Markt zu platzierenden Softwareprodukte treffen überwiegend im Canon-Verbund auf gewerbliche Abnehmer. Im Geschäftsjahr 2023 konnte die NT-WARE Systemprogrammierungs-GmbH, die Migration des traditionellem Lizenzgeschäftes in ein Subscription Modell weiter beschleunigen, so dass das Wachstum der NT-WARE maßgeblich von der Ausweitung des Cloud Geschäftes getrieben war. Die Expansion des Cloud Geschäftes und des Subskription Modells steht neben der Expansion in neue Märkte im Vordergrund der betrieblichen Entwicklung für die kommenden Jahre. Darstellung der Lage Die Vermögenslage ist seit Beginn der Gesellschaft sehr solide. Eine hohe Eigenkapitalquote und die Unabhängigkeit von Bankfinanzierungen sind die Grundlage für freie unternehmerische Entscheidungen und ermöglichen die Finanzierung dynamischen Wachstums. Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 21,3 % auf rd. 38,7 Mio. €. Der Anteil des Umsatzes mit Softwareverkäufen verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 14,5 %-Punkte auf nunmehr 18,8 %. Der Umsatzanteil im Segment Hardware erhöhte sich dagegen um 8,7 %-Punkte auf 27,5 %. Bei den Dienstleistungen im Bereich der Softwarebetreuung (SA-Points) verminderte sich der Umsatzanteil um 4,0 %-Punkte auf aktuell 27,7 %. Der Bereich UniFlow Online erhöhte sich dagegen um 10,4 %-Punkte auf 25,3 %. Der Umsatzanstieg hängt maßgeblich von einem sich nach der Coronapandemie deutlich erholenden Umsatzgeschäft der Canongruppe ab. Der Anteil des Materialaufwandes bezogen auf die Gesamtleistung verminderte sich um 3,9 %-Punkte auf 29,3 %. Der verbesserte Wareneinsatz ist im Wesentlichen auf den Umstand zurückzuführen, dass der Anteil des margenstärkeren uniFlow Online-Umsatzes deutlich gestiegen ist, während das margenschwächere Segment der Software-Lizenzen deutlich abgenommen hat. Der Personalaufwand erhöhte sich um T€ 612 auf T€ 11.920. Dies entspricht einem Anstieg von 5,4 %. Dagegen ist der Bestand der jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter von 123 Personen im Vorjahr auf aktuell 118 Personen gesunken. Der Grund für den Anstieg der Personalaufwendungen liegt in einem Anstieg des Lohnniveaus der in- und ausländischen Mitarbeiter. Zum einen wurden generelle Lohnerhöhungen umgesetzt. Zum anderen erhöhte sich das Lohn- und Gehaltsniveau fluktuationsbedingt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit T€ 3.420 um rund T€ 600 über dem Vorjahr. Sie beinhalten im Wesentlichen Miet- und Nebenkosten (T€ 682; Vj.: T€ 685), Wartungs- und Instandhaltungskosten (T€ 658; Vj.: T€ 540), KFZ-Kosten (T€ 355; Vj.: T€ 323), Rechts- und Beratungskosten (T€ 223; Vj.: T€ 217), Werbekosten (T€ 120; Vj.: T€ 124), Gebühren und Beiträge (T€ 72; Vj.: T€ 116), Reisekosten (T€ 224; Vj.: T€ 112), Fracht- und Verpackungskosten (T€ 92; Vj.: T€ 61), EDV-Kosten (T€ 124; Vj.: T€ 159) sowie Kosten für Fremdpersonal (T€ 81; Vj.: T€ 99). Die erhöhte Reisetätigkeit resultiert aus den im Jahr 2023 vollständig aufgehobenen Restriktionen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Coronapandemie. Weiterhin ergaben sich auch seit Ausbruch der Pandemie erstmals wieder Aufwendungen im Zusammenhang mit Betriebsfeiern und -ausflügen in Höhe von T€ 370 (Vj.: T€ 0). In dem Zusammenhang erhöhten sich auch die sonstigen betrieblichen Erträge, die im Wesentlichen Sachbezüge (T€ 281; Vj.: T€ 92) enthalten. Das neutrale Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Die Erträge und Aufwendungen aus Kursdifferenzen resultieren größtenteils aus in US-Dollar fakturierten Umsätzen. Die periodenfremden Erträge betreffen überwiegend die Nachbelastungen von Lizenzerträgen für die Jahre 2021 und 2022 an die NT-WARE USA Inc. Die 100%ige Tochtergesellschaft hatte den Erlös im Jahr 2023 nachgemeldet. Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.056 auf T€ 1.205 verbessert. Es beinhaltet in Höhe von T€ 1.116 die Zinserträge aus dem an die Canon Europa N.V., Amstelveen (Niederlande) gewährten Darlehen. Zum einen wurde im Jahr 2023 ein weiteres Darlehen an die Muttergesellschaft in Höhe von 7,5 Mio. € gewährt. Zum anderen wurde der Zinssatz von 0,25 % im Vorjahr auf nunmehr über 4 % angehoben. Insgesamt liegt das Jahresergebnis mit T€ 10.244 aufgrund des erhöhten Umsatzvolumens, dem verbesserten Wareneinsatz und dem positiven Finanzergebnisses um 73,4 % über dem Vorjahresergebnis von T€ 5.908. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen verminderten sich insgesamt um T€ 84 auf T€ 446. Den Investitionen in neue Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 212 stehen planmäßige Abschreibungen von T€ 296 gegenüber. Bei den Investitionen handelt es sich im Wesentlichen um den Erwerb von Hard- und Software. Der Vorratsbestand verringerte sich mengenmäßig um T€ 622 auf T€ 1.971. Zur Vermeidung von Lieferengpässen und vorbeugend für etwaig eintretende Störungen in den Lieferketten, wurde der Lagerbestand zum Vorjahresstichtag deutlich aufgestockt. Nach dem Ende der Coronapandemie und einer Stabilisierung der Lieferketten wurde der Bestand zum laufenden Stichtag wieder heruntergefahren. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die NT-WARE USA (T€ 449; Vj.: T€ 345), die NT-WARE Enterprise Solutions GmbH (T€ 381; Vj.: T€ 202) sowie die NT-WARE Japan (T€ 134; Vj.: T€ 184) und betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen Gesellschafter bestehen gegen die Canon Europe. Der Gesellschafterin wurden Darlehen in Höhe von insgesamt 33,5 Mio. € (Vj.: € 26,0 Mio. €) gewährt. Diese Darlehen werden zwischen 4,352 % und 4,375 % p.a. verzinst und sind bis Anfang April 2024 insgesamt zur Rückzahlung fällig. Daneben bestehen kurzfristig fällige Zinsforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von T€ 1.219 (Vj.: T€ 2.822) Steuererstattungsansprüche für das Jahr 2022. Nach der steuerlichen Veranlagung für das Jahr 2021 verminderten sich die Forderungen gegenüber dem vorherigen Bilanzstichtag. Das Eigenkapital erhöhte sich insgesamt um T€ 7.290 auf T€ 53.632. Das Eigenkapital erhöhte sich analog dem aktuellen Jahresergebnis von T€ 10.244. Demgegenüber vermindert sich das Eigenkapital um die im Jahr 2023 beschlossenen Ausschüttungen an die Gesellschafter in Höhe von insgesamt T€ 2.954. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich dabei, trotz deutlich gestiegener Bilanzsumme, um 7,5 %-Punkte auf 83,9 %. Die Verbindlichkeiten im Verbundbereich betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der 100 %igen Tochtergesellschaften NT-WARE Asia. Die Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern betrifft zum aktuellen Stichtag ebenfalls Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Canon Europa N.V. Im Vorjahr betraf der Bilanzausweis noch ausstehende Auszahlungsverpflichtung an die Canon Europa N.V. im Zusammenhang mit beschlossenen Gewinnausschüttungen für vorangegangene Jahre. Diese wurden im Jahr 2023 vollumfänglich ausgezahlt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für vereinnahmte Wartungs- und Supporterlöse mit einer Laufzeit über das Geschäftsjahr 2023 hinaus gebildet. Eine Auflösung des Abgrenzungspostens erfolgt analog zu der jeweiligen Vertragslaufzeit. Auch im laufenden Geschäftsjahr erhöhte sich die Anzahl der abgeschlossenen Verträge. Die Gesellschaft ist ausreichend mit Liquidität ausgestattet und war jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf T€ 13.029 (Vj.: T€ 3.972). Der erhöhte Cash-Flow aus operativer Geschäftstätigkeit ist insbesondere auf das hohe Jahresergebnis und den im Jahr 2023 vorgenommenen Lagerbestandsabbau zurückzuführen. Insgesamt entspricht der Finanzmittelfonds zum Stichtag 34,2 % der Bilanzsumme und hat sich nach vorgenommenen Ausschüttungen an die Gesellschafter (T€ -9.275), den Investitionsmaßnahmen ins Anlagevermögen (T€ -212), der Auszahlung eines weiteren Darlehens an die Muttergesellschaft (T€ -7.500) abzgl. erhaltener Zinszahlungen (T€ +1.205) um T€ 2.753 auf T€ 21.843 vermindert. Die Gesellschaft wird auch weiterhin in der Lage sein, ihre finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft und Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist kurz- und mittelfristig als sehr stabil einzustufen. Die wirtschaftliche Lage bei den Hauptabnehmern (Canon Verbundgesellschaften) ist ebenfalls als stabil einzuschätzen und auch bei stagnierender Weltmarktsituation nicht gefährdet. Insoweit sind Risiken bzgl. der Auftragslage zurzeit nicht zu erkennen. Insgesamt ist die wirtschaftliche Situation aber ein Risikofaktor, gerade in der anhaltenden Pandemie-Phase und Situation der globalen Lieferketten, der sich negativ auf das weitere Umsatzwachstum der NT-WARE auswirken kann. Auch im Geschäftsjahr 2024 kommt der Weiterentwicklung der Produktpalette der NT-WARE besondere Bedeutung zu, insbesondere der uniFLOW Online Cloud Platform. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Eigenkapitalquote erhöhte sich bedingt durch das positive Jahresergebnis trotz gestiegener Bilanzsumme von 76,4 % auf 83,9 %. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt T€ 13.029 und ist damit deutlich positiv. Die Umsatzerlöse erhöhten sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr um 21,3 % und belaufen sich auf rd. 38,7 Mio. €. Obwohl die Gesellschaft die Planumsätze im einstelligen Prozentbereich verfehlte, konnte sich jedoch der Jahresüberschuss und der Bruttocashflow um ca. 25% gegenüber dem Budget 2023 verbessern. Daher stellt sich die EK-Quote um ca. 3% besser als geplant dar. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen ist für NT-WARE selbstverständlich. Wir übernehmen Verantwortung für Mensch und Umwelt. Durch verschiedene Prozessoptimierungen konnten in den vergangenen Jahren der Papier- und Wasserverbrauch sowie die Abfallmenge deutlich verringert werden. NT-WARE beschäftigt im Jahresdurchschnitt 2023 ca. 118 Mitarbeiter. Um den ständig wachsenden Mitarbeiterbedarf zu decken, ergreifen wir folgende Rekrutierungsmaßnahmen:
Daneben bildet das Unternehmen aktiv den eigenen Fachkräftenachwuchs aus. NT-WARE wurde in der Vergangenheit als einer der besten Arbeitgeber in der IT-Branche in Niedersachsen ausgezeichnet. NT-WARE fördert das Zusammenspiel von Familie und Beruf. Hierfür wurde eine eigene KITA eingerichtet und es werden verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle angeboten. Zudem wurden die Home-Office Möglichkeiten weiter ausgebaut. Das Unternehmen übernimmt neben den Rollen als Unternehmer, Arbeitgeber, Geschäftspartner und Netzwerkpartner auch im sozialen und gesellschaftlichen Bereich Verantwortung. Deshalb unterstützt NT-WARE regelmäßig soziale Projekte. Im Jahr 2023 waren das:
Prognosebericht Insgesamt konnte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 insbesondere aufgrund des starken Wachstums im Subskription Bereich die Erwartungen erfüllen. Die Gesellschaft forciert für das Geschäftsjahr 2024 weiterhin den Übergang zu einem Abo-Modell, um schrittweise das jetzige Lizenzmodell abzulösen und um neue Marktsegmente zu erschließen. Durch die beschleunigte Migration zum Abo-Modell und uni- FLOW Online wird allerdings nur mit einem moderaten Umsatzwachstum gerechnet. Bei dem geplanten Umsatzwachstum ergibt sich auch ein leicht steigendes Eigenkapital sowie eine entsprechende Verbesserung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB a) Verwendung von Finanzinstrumenten Auf die Anwendung von Finanzinstrumenten kann die Gesellschaft zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft verzichten. Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen ergeben sich diesbezüglich nicht. Preisänderungsrisiken und Ausfallrisiken sind durch die weitgehende Einbindung in die Vertriebsstrukturen des Canon- Konzerns beherrschbar. b) Forschung und Entwicklung Auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung ist die Gesellschaft im Wesentlichen bei der Fortentwicklung bestehender Softwareprodukte und deren Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Marktes tätig. c) Bestehende Zweigniederlassungen Die Gesellschaft hatte in 2023 keine Zweigniederlassungen.
Bad Iburg, den 5. Februar 2024 Karsten Huster, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die NT-WARE Systemprogrammierungs-GmbH, Bad Iburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NT-WARE Systemprogrammierungs-GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NT-WARE Systemprogrammierungs-GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dortmund, den 16. Februar 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Stefan Berning, Wirtschaftsprüfer Birgit Düsterloh, Wirtschaftsprüferin |
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