SCE Stirling Cryogenic Engineering GmbH

Murgstraße 15, 76199 Karlsruhe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 108244
Eingetragen
20.7.1998
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Tieftemperatursystemen (Cryogenics) mit Stirling-Aggregaten und Zubehör einschließlich Schwingungsentkopplung und Sensortechnologie für diverse Applikationen in Bereichen ziviler Nützung sowie alle damit zusammenhängende Geschäftsbereiche. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Hegel
seit 20.10.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

SCE Stirling Cryogenic Engineering GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 151,50 222,50
I. Sachanlagen 151,50 222,50
B. Umlaufvermögen 29.628,83 28.974,56
I. Vorräte 28.724,00 28.724,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 132,33 175,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 772,50 75,47
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 145.644,45 137.987,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 175.424,78 167.185,05

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 163.552,58 157.233,30
III. Jahresfehlbetrag 7.656,46 6.319,28
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 145.644,45 137.987,99
B. Rückstellungen 9.074,53 9.052,75
C. Verbindlichkeiten 166.350,25 158.132,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 166.350,25 158.132,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 175.424,78 167.185,05

Anhang




Allgemeine Angaben


Die Firma wurde am 26. Juni 1998 gegründet.
Das Stammkapital beträgt DM 50.000,00.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Vorschriften des HGB sowie des BilMoG sind angewendet.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Bei der SCE Stirling Cryogenic Engineering GmbH handelt es sich um eine kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.

Die wesentlichen Neuerungen durch das BilMoG betreffen insbesondere den Bereich der Ansatzvorschriften, der Bewertungen, der Ausweisvorschriften und der Angaben im Anhang.
Für das Erstjahr wurden folgende Erleichterungen in Anspruch genommen.
Der Grundsatz der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung des JA und Methodensteigkeit (§ 265 Abs 1 und 2) gilt nicht im Übergangsjahr für den ersten JA nach neuem Recht (Art.67 Abs.8, S1 u.2 EGHGB).
Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (HGB Abs.2,3 und Art.67 Abs.8, S2 EGHGB).




Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis  EUR 410,00 wurden voll abgeschrieben.

Für die Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen beruhen, die vor dem Umstellungsjahr vorgenommen wurden, wurde das Fortführungswahlrecht in Anspruch genommen (Art. 67 Abs.4 s. 1 EGHGB).

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.







Die Geschäftsführung sieht wegen der Lage des Unternehmens
 - zum 31.Dezember 2010 beträgt die bilanzielle Überschuldung der SCE Stirling Cryogenic Engineering GmbH rd. 146.000 Euro -
eine Gefährdung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens als gegeben, wenn nicht zusätzlich zum Rangrücktritt der Gesellschafter eine sofort fällige Erhöhung des Stammkapitals des Unternehmens um 25.000 Euro vorgenommen wird.
Nur auf Basis dieser Maßnahmen kann von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen werden.
Im vorliegenden Jahresabschluss erfolgte die Bewertung unter der going-concern-Prämisse (§252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Sollten die Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, müssten die Vermögensgegenstände mit dem Einzelveräußerungspreis angesetzt werden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Beträge in Höhe von EUR 161.850,25 gegenüber Gesellschaftern enthalten.



Sonstige Pflichtangaben


Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.


Geschäftsführer während des abgelaufenen Geschäftsjahres war:

Hegel, Joachim (Alleinvertretungsberechtigter)









Karlsruhe, Dezember 2011








  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.

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