BHD
Handelsagentur GmbH
Edingen-Neckarhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
70.303,52 |
97.046,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.067,95 |
26.519,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
69.918,79 |
17.172,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
235,57 |
70.526,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
70.303,52 |
97.046,02 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.035,63 |
13.402,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
902,44 |
-1.455,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.633,19 |
2.357,93 |
| B.
Rückstellungen |
7.350,56 |
1.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.917,33 |
82.093,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.917,33 |
82.002,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
70.303,52 |
97.046,02 |
Anhang
A. Angaben zur Form des Jahresabschlusses 2011
(Allgemeines)
1. Die Aufstellung des vorliegenden
Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften des HGB (§§ 264 ff. HGB)
und des GmbHG. Zum 01.01.2011 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Durch die erstmalige
Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) haben
sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde entsprechend der Vorschrift des
§ 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs.1 HGB liegt
eine
kleine Kapitalgesellschaft vor. Bezüglich der
Rechnungslegung, Prüfung- und Offenlegung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
(§§ 274a, 276 und 288 HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften
in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat von der
Befreiungsvorschrift des § 264 Abs.1 S.4 HGB Gebrauch
gemacht und keinen Lagebericht aufgestellt.
2. Die Posten der Aktivseite wurden mit den Posten
der Passivseite ebenso wenig verrechnet wie die
Aufwendungen mit den Erträgen. Lediglich der Posten
"Latente Steuern" wurde entsprechend der gesetzlichen
Vorschriften als Saldo in der Bilanz ausgewiesen.
3. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2011
ist unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 7 HGB weitgehend
von Detailangaben entlastet worden; sie sind in den Anhang
übernommen.
4. Die Bilanz zum 31.12.2011 ist nach § 266 HGB
in Kontenform gegliedert.
5. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2011 ist
entsprechend § 275 Abs.1, 2 HGB in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
276 HGB wurde Gebrauch gemacht.
6. Wirtschaftsjahr: 01.01.2011 bis 31.12.2011.
B. Angaben zur Bilanz zum 31.12.2011 (§ 284 Abs. 1
HGB)
1. Anlagespiegel: Die Entwicklung des
Anlagevermögens wird grundsätzlich unter Angabe
der Abschreibungen des Geschäftsjahres im
Anlagespiegel dargestellt.
2. Anlagespiegel (kein Anlagevermögen
vorhanden).
C. Angaben zur Gewinn- u. Verlustrechnung 2011
(§284 Abs. 1 HGB)
1. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen
(§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB) liegen nur in geringem
Umfang vor. Abzinsungen waren auch nach dem BilMoG nicht
vorzunehmen.
2. Abschreibungen nach steuerlichen Vorschriften
(§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB) im Rahmen des § 6 Abs.2
EStG wurden in der Handelsbilanz nicht vorgenommen.
D. Angaben aufgrund § 284 Abs. 2 HGB
1. Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden:
a) Der Jahresabschluss 2011 ist vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB,
§ 46 Nr. 1 GmbHG). Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 stimmen mit denen der
Schlussbilanz zum 31.12.2010 überein. Eine
Übergangsbilanz wurde aufgestellt. Die Bewertung
erfolgte grundsätzlich durch Einzelfeststellung.
Namentlich sind alle erkennbaren und vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
waren, berücksichtigt worden. Das
Saldierungsverbot des § 246 HGB wurde beachtet.
Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB
wurden beachtet. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Am Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.
b) Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unter
Beachtung des Niederstwertprizips zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Preisminderungen bewertet.
c)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch den Ansatz
einer Pauschalwertberichtigung ausreichend
berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind in Höhe
ihres Nennwerts angesetzt.
d)
Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
e)
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit diese
Ausgaben Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellten.
f) Das
gezeichnete Kapital von 25.000,00 € wurde zum
Nennwert angesetzt.
g) Die
Rückstellungen wurden in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine
Abzinsung war nicht vorzunehmen, da die Restlaufzeiten
aller Rückstellungen geringer als ein Jahr sind. Bei
der Bildung ist den erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden.
h) Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Latente Steuern waren nicht zu aktivieren bzw. zu
passivieren.
E. Angaben aufgrund § 285 HGB
1. Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 und 2
HGB):
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31.12.2011
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bis zu 1 Jahr
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31.12.2010
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bis zu 1 Jahr
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gg. Kreditinstitute
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70.526,34 €
|
70.526,34 €
|
22.121,01 €
|
22.121,01 €
|
gg. Gesellschafter
|
0,00 €
|
0,00 €
|
91,25 €
|
91,25 €
|
aus. Lief. u. Leist
|
8.458,54 €
|
8.458,54 €
|
55.199,86 €
|
55.199,86 €
|
Sonstige VB
|
0,00 €
|
0,00 €
|
478,43 €
|
478,43 €
|
Summe
|
|
|
|
|
2. Sonstige Verpflichtungen im Sinne von § 285
Nr. 3 HGB liegen keine vor.
3. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB): keine
4. Forderungsspiegel (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB):
|
31.12.2011
|
bis zu 1 Jahr
|
31.12.2010
|
bis zu 1 Jahr
|
gg. Kreditinstitute
|
235,57 €
|
235,57 €
|
70.526,34 €
|
70.526,34 €
|
Steuerüberzahlungen
|
0,00 €
|
0,00 €
|
2.431,83 €
|
2.431,83 €
|
gg. Gesellschafter
|
69.918,79 €
|
0,00 €
|
17.172,00 €
|
0,00 €
|
aus. Lief. u. Leist
|
0,00 €
|
0,00 €
|
6.676,65 €
|
6.676,65 €
|
Sonstige VB
|
239,20 €
|
239,20 €
|
239,20 €
|
239,20 €
|
Summe
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Zum 31.12.2011 bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren in Höhe von 0,00
€. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr belaufen sich auf 69.918,79 € zum
31.12.2011.
5. Bezüge des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 9a HGB): keine
6. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB):
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft war Herr Koroosh
Biria. Ein Aufsichts- oder Beirat besteht nicht.
7. Umfang der steuerlichen Belastung der Ergebnisse
(§ 285 Nr.6 HGB):
Körperschaftssteuer 3.243,00 €
SolZ zur KSt 178,00 €
Gewerbesteuer 2.570,00 €
F. Sonstige Angaben:
1. Soweit vorliegender Anhang keine Angaben
über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff.
HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, lagen diese
im Geschäftsjahr nicht vor.
2. Angaben nach § 42 Abs.3 GmbHG:
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen im
Geschäftsjahr die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen 69.918,79 €
Diese Posten werden gesondert in der Bilanz
ausgewiesen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2012 festgestellt.
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