Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 19318
Vorher
Pro-Be-Con Börner GmbH
Eingetragen
5.12.2011
Branche
Architekturbüros für HochbauUnternehmensberatungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Projektentwicklung; Beratung von Unternehmen mit Schwerpunkt auf Unternehmensführung, Forschung & Entwicklung; ingenieur-technische Beratung; Verwaltung von Immobilien

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (5)

Gesellschafter
Beta

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
M******* B*****
5.000 €
20.00%
G***** W***** B*****
5.000 €
20.00%
J******** H******
5.000 €
20.00%
J*** S**********
5.000 €
20.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pro-Be-Con Börner GmbH

Falkensee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.11.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 11.816,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 100,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.715,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.816,66

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 11.566,66
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresfehlbetrag 933,34
B. Rückstellungen 250,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.816,66

Anhang


ZUM JAHRESABSCHLUSS 2011

1. ALLGEMEINES

1. Größenklasse (§ 267 HGB)

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft.

2. Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 4 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB).

Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274 a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden insoweit beibehalten, als nach der bisherigen Gliederung unter einem bisherigen Posten - letztmalig - Vorjahres­vergleichszahlen auszuweisen waren. Nach Art. 67 Abs. 8 EGHGB brauchten § 252 Abs. 1 Nr. 6 (Beibehaltung der Bewertungsmethoden), § 65 Abs. 1 HGB (Beibehaltung der Gliederung der Bilanz und der GuV) sowie § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) nicht angewendet zu werden.
  
2. BILANZIERUNGS- UND  BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichti­gung gebotener Wertberichtigungen angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
  
3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
  
1. Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Weil im Jahresabschluss zum 31.12.2011 keine Verbindlichkeiten bestanden haben bzw. auszuweisen waren, erübrigen sich die Angaben zur Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB).

4. SONSTIGE ANGABEN

Herr Matthias Börner ist als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.


Magdeburg, den 28.06.2012

...........................................
(Matthias Börner)


BESCHEINIGUNG

Wir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der
Pro-Be-Con Börner GmbH
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 07.11.2011 bis 31.12.2011
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberater­kammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.

Magdeburg, den 28.06.2012   

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2012 festgestellt.

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