Pro-Be-Con
Börner GmbH
Falkensee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 07.11.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
11.816,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.715,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.816,66 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.566,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
933,34 |
| B.
Rückstellungen |
250,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.816,66 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUSS 2011
1. ALLGEMEINES
1. Größenklasse (§ 267 HGB)
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie die dort genannten
Größenmerkmale nicht übertrifft.
2. Anwendung von Erleichterung- und
Gliederungsvorschriften
Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den
Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs.
1 Satz 4 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines
Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit
(§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB).
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§
274 a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden insoweit beibehalten, als nach der
bisherigen Gliederung unter einem bisherigen Posten -
letztmalig - Vorjahresvergleichszahlen auszuweisen
waren. Nach Art. 67 Abs. 8 EGHGB brauchten § 252 Abs.
1 Nr. 6 (Beibehaltung der Bewertungsmethoden), § 65
Abs. 1 HGB (Beibehaltung der Gliederung der Bilanz und der
GuV) sowie § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe von
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden)
nicht angewendet zu werden.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge, soweit diese bei Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt waren.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung.
Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben
zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)
Weil im Jahresabschluss zum 31.12.2011 keine
Verbindlichkeiten bestanden haben bzw. auszuweisen waren,
erübrigen sich die Angaben zur Restlaufzeit und zur
Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB).
4. SONSTIGE ANGABEN
Herr Matthias Börner ist als
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
bestellt. Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses
und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 28.06.2012
...........................................
(Matthias Börner)
BESCHEINIGUNG
Wir haben auftragsgemäß den
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der
Pro-Be-Con Börner GmbH
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 07.11.2011
bis 31.12.2011
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die
Erstellung waren die von uns geführten Bücher und
die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und
Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht
geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt
haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die
Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und
des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten
Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir
Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um
mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass
diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen
und des auf dieser Grundlage von uns erstellten
Jahresabschlusses sprechen.
Magdeburg, den 28.06.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2012 festgestellt.
|