Framatome NewCo Germany GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Dr. Klapp seit 10.5.2021 | Geschäftsführer |
Hans-David Hahn seit 2.11.2017 | Prokura |
Rene Schümer seit 2.11.2017 | Prokura |
Stefan vom Scheidt seit 12.1.2012 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AREVA GmbHErlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der AREVA GmbH, ErlangenA. Unternehmensstruktur Die AREVA GmbH mit Sitz in Erlangen ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AREVA NP S.A.S in Frankreich. Die AREVA GmbH wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmutter AREVA S.A. in Frankreich einbezogen. Konzernstruktur der AREVA S.A. zum 31. Dezember 2023
Im Jahr 2023 waren folgende Tätigkeitsschwerpunkte der AREVA GmbH auf die Fertigstellung des Neubauprojekts Olkiluoto 3 in Finnland beschränkt: • Auslegung und Bau von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren • kerntechnisches Engineering • Entwicklung, Auslegung und Fertigung von Elektro- und Sicherheitsleittechnik B. Wirtschaftliches und politisches Umfeld Durch den Verkauf der Tätigkeiten im Bereich "Back-End" zum 1. Juli 2017 an die Orano GmbH, Erlangen, sowie den Verkauf der übrigen wesentlichen Teilbetriebe zum 1. November 2017 an die damalige Schwestergesellschaft New NP GmbH (heute: Framatome GmbH), Erlangen, ist die Gesellschaft seit dem 1. November 2017 nicht mehr werbend am Markt tätig. Lediglich der Teilbetrieb für die Fertigstellung des Großbauprojekts Olkiluoto 3 (OL3) in Finnland ist bei der AREVA GmbH verblieben. Aus dem aktuellen wirtschaftlichen und politischen Umfeld sehen wir gegenwärtig keine nennenswerten Auswirkungen auf die Fertigstellung des Großbauprojekts OL3. C. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Die Gesellschaft ist seit dem 1. November 2017 nicht mehr werbend am Markt tätig. Im Geschäftsjahr wurde weiter an der Fertigstellung des Großprojektes Olkiluoto 3 gearbeitet. Der Abschluss zum 31. Dezember 2023 wurde erneut unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Wesentliche quantitative Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage ergaben sich hieraus im Geschäftsjahr nicht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden wesentliche Fortschritte bei der Inbetriebsetzung und Fertigstellung der Anlage Olkiluoto 3 erreicht (vgl. unten unter "Entwicklung von Umsatz und Auftragseingang"). Insbesondere konnte die Anlage im April 2023 an den Kunden übergeben werden (PTO - Provisional Take Over) und den kommerziellen Betrieb beginnen. Damit leistet das erste europäische Kernkraftwerk der Generation III+ gerade in einer energiepolitisch angespannten Situation einen wichtigen Beitrag zur CO 2 -freien Stromerzeugung. Im weiteren Jahresverlauf konnte ein wesentlicher Teil der mit dem Kunden bei der Übergabe fixierten Liste offener Punkte geschlossen werden. Aus Sicht der Geschäftsführung verlief das Geschäftsjahr damit zufriedenstellend. 1. Entwicklung von Umsatz und Auftragseingang Die AREVA GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen außerordentlich hohen Umsatz in Höhe von Mio. EUR 1.118 (Vorjahr: Mio. EUR 19). Das Verhältnis von Inlands- zu Auslandsumsatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1 Prozent zu 99 Prozent (Vorjahr 58 zu 42 Prozent). Diese Ergebnisse sind auf den Sondereffekt zurückzuführen, dass mit der Übergabe der Anlage Olkiluoto 3 an den Kunden im April 2023 und damit der Erreichung des letzten vertraglichen Meilensteins auch die Endabrechnung des Vertrags zum schlüsselfertigen Bau des Kraftwerks erfolgte. Mit PTO hat die Gewährleistungsphase begonnen und die AREVA GmbH konzentriert sich nunmehr auf die Restabwicklung in Form von Nacharbeiten zu den bei der Übergabe fixierten offenen Punkten und ggf. Gewährleistungsarbeiten. Insgesamt hatte das Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2023 einen Auftragsbestand von Mio. EUR 58 (Vorjahr: Mio. EUR 1.171), welcher ausschließlich Zusatzarbeiten bzw. -aufträge im Zusammenhang mit dem Projekt Olkiluoto 3 betrifft. Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2023 lag bei Mio. EUR 5 (Vorjahr: Mio. EUR 17). Insgesamt war die Geschäftsentwicklung im Wesentlichen von der Übergabe der Anlage Olkiluoto 3 an den Kunden geprägt. Projektorganisation Olkiluoto 3 in Finnland: Die Projektorganisation Olkiluoto 3 ist für die Fertigstellung des Neubauprojektes Olkiluoto 3 sowie die Brennelementlieferung für den Erstkern und die erste Nachladung der Anlage zuständig. Der Abschluss der Inbetriebsetzung der Anlage und der Beginn des 30-tägigen Probebetriebs wurden im März 2023 erreicht; im April 2023 konnte die Anlage vorläufig an den Kunden übergeben werden. Olkiluoto 3 ist damit das erste Kernkraftwerk der Generation III+ in Europa und trägt mit einer elektrischen Nettoleistung von ca. 1600 MW (ca. 14% des finnischen Strombedarfs) maßgeblich zur sicheren und CO 2 -freien Stromerzeugung in Finnland bei. Die Arbeiten bezüglich eines im Herbst 2022 geschlossenen Vertrags über die Lieferung von zwölf zusätzlichen Brennelementen gingen in 2023 termingerecht voran; diese Brennelemente wurden dann im Januar 2024 an den Kunden übergeben. 2. Ertragslage Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die AREVA GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von Mio. EUR 23 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von Mio. EUR 44). Die Vorjahresprognose für das Jahresergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von Mio. EUR 3 ist nicht eingetroffen und das Ergebnis konnte deutlich verbessert werden, was im Wesentlichen durch das Finanzergebnis bedingt ist. Der außerordentlich hohe Umsatz im Geschäftsjahr 2023 (Mio. EUR 1.118) ist im Wesentlichen auf die Endabrechnung des Vertrags zum schlüsselfertigen Bau des Kernkraftwerks Olkiluoto 3 zurückzuführen und liegt im Bereich der Erwartungen von Mio. EUR 1.072. Die Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2023 betrugen Mio. EUR 1 (Vorjahr: Mio. EUR 2). Sie wurden reduziert, da im Vorjahr höhere Aufwendungen für die Altersversorgung enthalten waren. Aus dem Finanzergebnis (bestehend aus Zinsen und ähnlichen Erträge, Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sowie dem Nettoergebnis aus Pensionen und Deckungsvermögen) ergibt sich ein Ertrag in Höhe von Mio. EUR 17 (Vorjahr Belastung von Mio. EUR 41). Dieser resultiert im Wesentlichen aus einem stark verbesserten Nettoergebnis aus Pensionen und Deckungsvermögen (Mio. EUR +14 gegenüber Mio. EUR -32 im Vorjahr). Hintergrund ist die positive Entwicklung an den Finanzmärkten. Ferner hat sich der für Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen maßgebliche Zinssatz zum Stichtag 31.12.2023 im Vergleich zur vergangenen Periode leicht erhöht, wodurch eine geringere Zinsbelastung entstand. Außerdem stehen den Zinserträgen aus Cash-Pool Guthaben bei der Muttergesellschaft AREVA NP S.A.S. von Mio. EUR 3 außergewöhnliche Zinsaufwendungen im Vorjahr von Mio. EUR 9 aus Nachbelastungen der Muttergesellschaft gegenüber. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten Steuernachzahlungen aus den vorherigen Geschäftsjahren. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme der AREVA GmbH belief sich zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf Mio. EUR 225 (Vorjahr: Mio. EUR 193). Die Erhöhung der Bilanzsumme resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind aufgrund der Forderungen gegen verbundene Unternehmen von Mio. EUR 156 auf Mio. EUR 210 (im Wesentlichen Cash-Pool Bestände) gestiegen. Durch den Jahresüberschuss von Mio. EUR 23 verringert sich der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von Mio. EUR 33 auf Mio. EUR 10. Durch die Einbindung der AREVA GmbH in den Cash-Pool der AREVA S.A. mit einer Kreditlinie in Höhe von Mio. EUR 400 stehen der AREVA GmbH kurzfristig finanzielle Mittel zur Verfügung, um die laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Zum 31. Dezember 2023 stand ein Guthaben beim Cash-Pool in Höhe von Mio. EUR 102 zur Verfügung. Darüber hinaus ergeben sich aus einem seitens der obersten Muttergesellschaft, AREVA S.A., gewährten "Financial Support Letter" eine zusätzliche Finanzierungszusage in Höhe von maximal Mio. EUR 60. Diese Erklärung ist über die Garantiezeit der Anlage OL3 hinaus gültig und bis zum 30. September 2025 befristet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von Mio. EUR 13 ergeben sich aus dem passiven Überhang der Pensionsverpflichtungen (Mio. EUR 192) über den Zeitwert des Deckungsvermögens (Mio. EUR 179). Der Verpflichtungsüberhang hat sich gegenüber dem Vorjahr um Mio. EUR 13 verringert. Die Sonstigen Rückstellungen stiegen zum 31. Dezember 2023 auf Mio. EUR 150 (Vorjahr: Mio. EUR 14). Der Anstieg steht in Zusammenhang mit der Abrechnung von OL3. Sie betreffen im Wesentlichen Gewährleistung und noch zu erbringende Leistungen bzw. ausstehende Rechnungen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verringerten sich vor Absetzung von den Vorräten um Mio. EUR 978 auf Mio. EUR 51. 4. Finanzlage Die finanzielle Entwicklung der AREVA GmbH stellt sich wie folgt dar: Kapitalflussrechnung
Der Finanzmittelfonds enthält neben den Guthaben bei Kreditinstituten (Mio. EUR 5) das Cash-Pool Guthaben (Mio. EUR 202) inklusive der an die Treuhandgesellschaft übertragenen Salden (EUR 102 Mio.). Es bestehen - mit Ausnahme von Avalkrediten - keine Bankfinanzierungen. Die Finanzierung erfolgte konzernintern durch die Cash-Pool-Vereinbarung mit der AREVA S.A., die eine kurzfristige Kreditlinie in Höhe von Mio. EUR 400 vorsieht. Zum Stichtag besteht eine Forderung gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Mio. EUR 202. Im Rahmen einer Treuhandvereinbarung sind zum Stichtag Mio. EUR 100 an eine Treuhandgesellschaft zur Absicherung der noch bis zur Fertigstellung von Olkiluoto 3 anfallenden Aufwendungen übertragen worden, die im Zuge der Ausführung der Arbeiten an die AREVA GmbH ausgezahlt werden. Nach Übertragung an die Treuhandgesellschaft verbleibt auf dem Cash-Pool-Konto ein Betrag in Höhe von Mio. EUR 102. Die Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. 5. Mitarbeiter Durchschnittlich waren 4 Stammmitarbeiter tätig (Vorjahr: 112). Zum Stichtag 31. Dezember 2023 sind 4 Stammmitarbeiter für die Geschäftsführung und Leitung in der AREVA GmbH verblieben. Für die Restabwicklung der OL3 Projektaktivitäten, Corporate Functions und für die Gewährleistungszeit der Anlage hat sich die AREVA GmbH seitens der Framatome GmbH und anderer externer Partner die notwendigen personellen Ressourcen vertraglich gesichert. Der Aufwand für Löhne, Gehälter und sonstige Personalkosten hat sich 2023 gegenüber dem Vorjahr von Mio. EUR 15 um Mio. EUR 11 auf Mio. EUR 4 reduziert. Neben den Gehaltskosten handelt es sich überwiegend um Kosten von Delegierten zur Baustelle in Finnland. D. Forschung und Entwicklung Die AREVA GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 keine F&E Aktivitäten durchgeführt. E. Risikomanagement Das Risikomanagement bei der AREVA GmbH hat die Aufgabe, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und dem Geschäftsmodell und der Risikotragfähigkeit entsprechend zu steuern. Die methodischen, organisationalen und prozessualen Vorgaben und ihre Umsetzungen werden fortlaufend überprüft. Da die AREVA GmbH nicht mehr werbend am Markt tätig ist und sich im Rahmen der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit im Wesentlichen auf die Fertigstellung des Großbauprojekts Olkiluoto 3 in Finnland fokussiert, ist auch das Risikomanagement insbesondere auf die Risiken im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Großbauprojekts Olkiluoto 3 ausgerichtet. Personalrisiken Durch den Verkauf der Teilbetriebe an die Framatome GmbH sowie die Orano GmbH wurden alle mit diesen Bereichen zusammenhängende Mitarbeiter gemäß § 613a BGB transferiert. Die noch verbleibenden Mitarbeiter bekommen ebenso gemäß Betriebsvereinbarung ein Arbeitsplatzangebot der Framatome GmbH, wenn ihre jeweilige Aufgabe im Olkiluoto 3 Projekt bzw. in der AREVA GmbH beendet sein wird. Diese Betriebsvereinbarung sichert den Mitarbeitern ferner den Übergang von Pensionsansprüchen sowie Betriebszugehörigkeitszeiten zu. Gemäß der Planung zur Übergabe der Anlage Olkiluoto 3 an den Kunden wurde der überwiegende Teil der Mitarbeiter bereits Ende 2022 zur Framatome GmbH transferiert. Für die Geschäftsführung und Leitung der AREVA GmbH sind nunmehr vier Personen in der AREVA GmbH verblieben. Für Restabwicklung der OL3 Projektaktivitäten, Corporate Functions und für die Gewährleistungszeit der Anlage hat sich die AREVA GmbH von der Framatome GmbH und anderen externen Partnern die notwendigen personellen Ressourcen vertraglich gesichert. Bei der AREVA GmbH sind jedoch alle bestehenden aktiven und passiven Rentenansprüche der bis einschließlich 31. Oktober 2017 nicht mehr aktiven Arbeitnehmer verblieben. Die daraus resultierenden Risiken bestehen im Wesentlichen in der Wertentwicklung der Pensionssicherungsmittel. Produkt- und Projektrisiken Nach derzeitigem Stand ist die Restabwicklung des Neubauprojektes Olkiluoto 3 in Finnland nicht von direkten oder indirekten Folgen des Kriegs in der Ukraine betroffen, die Anlage Olkiluoto 3 konnte im April 2023 an den Kunden übergeben werden. Sollte es aufgrund zukünftiger Entwicklungen zu Einschränkungen bei der Bearbeitung des Projekts kommen, wären negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht auszuschließen. Hinsichtlich des Risikos aus der Restabwicklung von Olkiluoto 3 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter dem Abschnitt Finanzrisiken. Politische Risiken Im Rahmen der Restabwicklung des Großprojekts Olkiluoto 3 werden politische Risiken innerhalb der Europäischen Union mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit eingestuft. Beschaffungs- und Lieferantenrisiken Leistungen und Zulieferungen von Lieferanten machen einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung aus, die von der AREVA GmbH im Projekt an den Kunden fakturiert wird. Eine systematische Veränderung der Risikolage gegenüber dem Vorjahr hat sich nicht ergeben. Finanzrisiken Die Liquiditätsrisiken werden sowohl auf Basis einer Finanzplanung bis zur Beendigung der Unternehmenstätigkeit als auch basierend auf einer rollierenden Zwölf-Monats-Cashflow-Planung im Konzern und für die AREVA GmbH überwacht und gesteuert. Die erforderliche Liquidität der AREVA GmbH wird durch die Einbindung in den Cash-Pool der AREVA S.A., Courbevoie/Frankreich, und die damit eingeräumte Kreditlinie sowie den "Financial Support Letter" bereitgestellt. Die eigenen Finanzmittel in Verbindung mit den verfügbaren Kreditlinien im Rahmen des Cash-Pools reichen in den nächsten Jahren für eine geordnete Beendigung der Unternehmenstätigkeit aus, der Cash-Pool Vertrag ist aber mit einer Frist von 30 Tagen zum 31. Dezember eines Jahres kündbar. Um der kurzfristigen Kündbarkeit zu begegnen, sind weitere Stützungsmaßnahmen erforderlich, die im Rahmen eines "Financial Support Letter" vom 24. Oktober 2023 durch die AREVA S.A. zugesagt wurden. Dieser ist über die Garantiephase des OL3 Projekts hinaus gültig und derzeit bis 30. September 2025 begrenzt. Der "Financial Support Letter" deckt alle finanziellen Verpflichtungen entsprechend der Liquiditätsplanung ab und ist auf einen Betrag von maximal Mio. EUR 60 limitiert. Zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft daher auf die finanzielle Unterstützung der AREVA S.A., Courbevoie/Frankreich, angewiesen (wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit). Darüber hinaus hängt die geordnete Beendigung der Unternehmenstätigkeit davon ab, dass die in der Liquiditätsplanung zugrunde gelegten Prämissen eintreffen, insbesondere, dass die Abwicklung der zweijährigen Gewährleistungsphase bis zur finalen Übergabe im April 2025 planmäßig erfolgt und dass sich die Pensionsverpflichtungen und das zugehörige Deckungsvermögen planmäßig entwickeln, so dass damit die von der AREVA S.A. im Rahmen des "Financial Support Letter" zugesagte Höhe der finanziellen Unterstützung ausreicht. Gebäudebezogene und Elementarrisiken Bei der vorgenommenen Übertragung der Geschäftsbereiche wurden ebenso die Verpflichtungen aus den Mietverträgen übertragen. Ein Risiko besteht nur bei einem Ausfall der Framatome GmbH. Informationsschutz / IT-Risiken Für den AREVA-Konzern insgesamt und die AREVA GmbH ist der Erhalt und Ausbau des Know-hows und der spezifischen Erfahrungen im Olkiluoto 3 Projekt essenziell. Vor diesem Hintergrund wird der Know-how-Transfer bei Lieferanten vertraglich beschränkt. Die Quantität und Qualität von Malware- oder Social-Engineering-Attacken, die unter anderem darauf abzielen, Daten zu stehlen oder Dateien zu beschädigen, nehmen bei AREVA, ähnlich wie bei anderen Unternehmen, zu. AREVA reagiert auf diese Bedrohung mit einer Vielzahl von technischen und prozessualen Schulungs- sowie Abwehrmaßnahmen. F. Zukünftige Entwicklung Die AREVA GmbH tritt seit dem 1. November 2017 nicht mehr werbend am Markt auf. Lediglich der Teilbetrieb für die Fertigstellung des Großbauprojekts Olkiluoto 3 in Finnland ist bei der AREVA GmbH verblieben. Die Übergabe der Anlage Olkiluoto 3 an den finnischen Kunden wurde im April 2023 erreicht. Entsprechend wird die zweijährige Gewährleistungsphase im April 2025 enden (FTO - FinalTake Over). Im Rahmen eines Garantietests im Mai 2023 wurden Versuche zur Leistungsfähigkeit der Anlage in Bezug auf Nettoleistung und Wirkungsgrad durchgeführt. Aufgrund der positiven Ergebnisse des ersten Tests konnten die bilanziellen Vorsorgen für Schadenersatz infolge Minderleistung bereits im Abschluss zum 31. Dezember 2022 deutlich reduziert werden. Wesentlich für den erfolgreichen Projektabschluss in der Gewährleistungsphase bis zur finalen Übergabe im April 2025 werden die termingerechte Einarbeitung der mit dem Kunden bei der Übergabe der Anlage vereinbarten offenen Punkte sowie die zeitnahe Bearbeitung von Garantiefällen mit dem Ziel einer hohen Anlagenverfügbarkeit sein. Ein Großteil der offenen Punkte konnte bereits mit der im Mai 2024 erfolgreich abgeschlossenen ersten Revision eingearbeitet werden. Die Projektorganisation wurde im Hinblick auf die Erfahrungen aus dieser Revision sowie die bis zur endgültigen Übergabe verbleibenden Arbeiten angepasst. Der AREVA GmbH werden aus der operativen Tätigkeit nur noch Zahlungen im Zusammenhang mit Zusatzaufträgen vom Kunden des Neubauprojektes Olkiluoto 3 zufließen. Aus der aktuellen Finanzplanung bis zum Zeitpunkt der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit ergibt sich, dass die in den aktualisierten Projektkalkulationen enthaltenen Mehrkosten aus dem Neubauprojekt Olkiluoto 3 sowie die Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen einen negativen Einfluss auf den Cashflow haben werden. Die eigenen Finanzmittel in Verbindung mit den verfügbaren Kreditlinien im Rahmen des Cash-Pools reichen in den nächsten Jahren für eine geordnete Beendigung der Unternehmenstätigkeit aus, der Cash-Pool Vertrag ist aber mit einer Frist von 30 Tagen zum 31. Dezember eines Jahres kündbar. Um der kurzfristigen Kündbarkeit zu begegnen, sind weitere Stützungsmaßnahmen erforderlich. Eine auf Basis der Liquiditätsplanung ausreichende finanzielle Unterstützung ist jedoch durch den "Financial Support Letter" der Konzernmutter zugesagt (siehe Ausführungen zu den "Finanzrisiken"). Im Hinblick auf wesentliche Unsicherheiten in Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt "E. Risikomanagement", Unterabschnitt "Finanzrisiken". Für das Geschäftsjahr 2024 plant die AREVA GmbH mit einem Jahresumsatz in Höhe von Mio. EUR 57 und einem Jahresfehlbetrag von Mio. EUR -3. Dieser Umsatz resultiert i. W. aus der Abrechnung der Zusatzaufträge zum OL3 Projekt.
Erlangen, 9. August 2024 Geschäftsführer Dr. Ulrich Klapp Bilanz zum 31. Dezember 2023der AREVA GmbH, ErlangenAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023der AREVA GmbH, Erlangen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der AREVA GmbH, ErlangenA. Allgemeine Angaben Die AREVA GmbH mit Sitz in Erlangen, ist unter HRB Nr. 7817 im Handelsregister Fürth (Bayern) eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der AREVA GmbH betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Er wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die AREVA GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB gegliedert. Das Nettoergebnis der Erträge und Aufwendungen aus Pensionen und Deckungsvermögen wird gemäß § 265 Abs. 5 HGB zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung gesondert ausgewiesen. "Davon-Vermerke" werden grundsätzlich im Anhang angegeben. Durch den Verkauf der Tätigkeiten im Bereich "Back-End" zum 1. Juli 2017 an die Orano GmbH, Erlangen, sowie den Verkauf der übrigen wesentlichen Teilbetriebe zum 1. November 2017 an die damalige Schwestergesellschaft New NP GmbH (heute: Framatome GmbH), Erlangen, ist die Gesellschaft seit dem 1. November 2017 nicht mehr werbend am Markt tätig. Lediglich der Teilbetrieb für die Fertigstellung des Großbauprojekts OL3 in Finnland ist bei der AREVA GmbH verblieben. Daher wurde der Abschluss zum 31. Dezember 2023, wie schon der Vorjahresabschluss, unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit unter Beachtung von IDW RS HFA 17 aufgestellt. Wesentliche quantitative Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergaben sich hieraus im Geschäftsjahr nicht. Im Hinblick auf wesentliche Unsicherheiten in Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit verweisen wir auf Abschnitt "E. Risikomanagement", Unterabschnitt "Finanzrisiken", sowie Abschnitt "F. Zukünftige Entwicklung" im Lagebericht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit diese entgeltlich von Dritten erworben werden, zu Anschaffungskosten aktiviert und über die planmäßige Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich linearer Abschreibungen bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. 2. Umlaufvermögen Vorräte: In die zu Herstellungskosten bewerteten Unfertigen Erzeugnisse/Unfertigen Leistungen werden Einzelkosten, angemessene Teile der Gemeinkosten und Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Sie werden verlustfrei bewertet. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden, soweit es sich um Anzahlungen auf Vorräte handelt, gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Darüber hinaus gehende erhaltene Anzahlungen werden als Passivposten in der Bilanz ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen werden ausgewiesen, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist und der Gefahrenübergang stattgefunden hat. Bei langfristigen Verträgen werden Forderungen bilanziert, wenn der Vertrag erfüllt ist oder abgrenzbare Teilleistungen bzw. -lieferungen an den Kunden übergeben sind. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden kundenindividuell entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls oder pauschaliert bei Überfälligkeit gebildet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von ggf. über einem Jahr werden abgezinst. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. Die Liquiden Mittel werden zum Nominalwert ausgewiesen. 3. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag: Der Verlustvortrag von TEUR 2.635.256 übersteigt den Jahresüberschuss 2023 von TEUR 22.668 und das gezeichnete Kapital (TEUR 10.000) sowie die Rücklagen (TEUR 2.592.187) um TEUR 10.401. In Höhe dieses Betrages wird korrespondierend zur Passivseite auf der Aktivseite ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen. Das bilanzierte Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt damit TEUR 0. 4. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind durch versicherungsmathematische Gutachten nachgewiesen. Die Berechnung erfolgt nach der "Projected Unit Credit Method" (PUC-Methode). Dabei sind Lohn- und Gehaltssteigerungen mit 2,5 Prozent (Vj. 2,0 Prozent) und die jährlichen Steigerungen der Beitragsbemessungsgrenze mit 2,0 Prozent (Vj. 2,0 Prozent) berücksichtigt. Künftige Anpassungen der Renten im Hinblick auf die Teuerungsrate werden entsprechend den jeweils gültigen Betriebsvereinbarungen bzw. den gesetzlichen Regelungen durchgeführt. Für das Finanzierungsalter wurde die frühestmögliche Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente angenommen. Als Rechnungszins wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet (Bundesbankzins), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Er beträgt 1,83 Prozent (Vj. 1,79 Prozent). Im Vergleich beträgt der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre bei gleicher Restlaufzeit (Bundesbankzins) 1,75 Prozent (Vj. 1,45 Prozent). Bezüglich der Sterblichkeit wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Wertpapiere des Anlagevermögens, die zweckgebunden und insolvenzsicher zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den Pensionszusagen und Entgeltumwandlung dienen (Deckungsvermögen), sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und wurden mit den Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Zur insolvenzsicheren Bedienung der Altersversorgungsverpflichtungen aus Pensionszusagen und Entgeltumwandlung bestehen der AREVA Pension Trust e.V. sowie der AREVA D.C. Trust e.V., die als Treuhänder des Planvermögens der AREVA GmbH fungieren. Zum Bilanzstichtag war der Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen größer als der beizulegende Zeitwert des Planvermögens. Die Sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang ab. Die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei wurden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (Bundesbankzins) vorgenommen. Zusätzlich werden sonstige Rückstellungen für solche, auch zukünftig entstehenden, Verpflichtungen berücksichtigt, die der Einstellung der Geschäftstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich die Gesellschaft voraussichtlich nicht entziehen kann bzw. denen keine entsprechende Gegenleistung gegenübersteht. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr wurden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände jedoch maximal mit ihrem Liquidationswert angesetzt. 6. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Aufgrund der Abweichungen im Wesentlichen bei den Pensionsrückstellungen ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz beträgt 30,82 %. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der als Anlage zum Anhang beigefügt ist. 2. Vorräte Zur Berücksichtigung von Verlustrisiken aus dem EPR-Neubauprojekt Olkiluoto 3 in Finnland (OL3) wurden in Rahmen einer verlustfreien Bewertung Abschreibungen der unfertigen Leistungen auf den niedrigeren Liquidationswert vorgenommen. Mit der Endabrechnung von OL3 im Jahr 2023 werden die verbleibenden Projektrisiken durch Rückstellungen (Gewährleistung, noch zu erbringende Leistungen bzw. ausstehende Rechnungen) berücksichtigt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben TEUR 13.200 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vj. TEUR 0). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 202.747 (Vorjahr: TEUR 153.766) betreffen Forderungen gegen die AREVA S.A., Courbevoie (Frankreich), (mittelbare Gesellschafterin) aus dem Cash-Pool-Servicevertrag (Vorjahr: TEUR 153.763). Zur Absicherung der Finanzierung der noch anfallenden Kosten für das Großprojekt OL3 sind aus dem Cash-Pooling im Rahmen einer Treuhandvereinbarung zum Stichtag TEUR 100.294 (Vorjahr: 153.763) auf ein OL3 Trust Account übertragen worden. Daneben besteht ein Guthaben auf dem Cash-Pool-Konto in Höhe von TEUR 102.453. Im Vorjahr betrafen TEUR 3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 4. Eigenkapital Zum Bilanzstichtag besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 10.401 (Vorjahr: TEUR 33.069). Die AREVA GmbH hat mit Datum vom 24. Oktober 2023 einen Financial Support Letter von der AREVA S.A. erhalten, der auf einen Betrag in Höhe von TEUR 60.000 begrenzt ist. Dieser ist über die Garantiezeit der Anlage OL3 hinaus gültig und bis zum 30. September 2025 befristet. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten in Höhe von TEUR 191.650 (Vorjahr: TEUR 205.665) den Erfüllungsbetrag der direkten vertraglichen Versorgungsansprüche aller Mitarbeiter und Pensionäre sowie Entgeltumwandlungen. Die Anschaffungskosten für das Planvermögen in Höhe von TEUR 113.124 haben zum Stichtag einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 178.933 (Vorjahr: TEUR 180.404). Der die Anschaffungskosten übersteigende Betrag in Höhe von TEUR 65.809 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre. Der beizulegende Zeitwert resultiert aus den amtlichen Kursen der Wertpapiere sowie aus den Nominalwerten der Bankguthaben. Aus der Verrechnung von Pensionsverpflichtungen und Deckungsvermögen ergibt sich ein passiver, übersteigender Betrag von TEUR 12.717 (Vorjahr: TEUR 25.261). Im Vergleich ergibt sich bei einem durchschnittlichen 7-Jahres-Zinssatz ein passiver, übersteigender Betrag von TEUR 14.286 aus der Verrechnung von Pensionsverpflichtungen und Deckungsvermögen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aufgrund des durchschnittlichen 7-Jahres-Zinssatzes beträgt TEUR 1.569 und unterliegt ebenfalls der Ausschüttungssperre. Zusammen mit der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB ergibt sich insgesamt ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 67.378. Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistung nach der Endabrechnung von OL3 sowie für bereits gelieferte Brennelemente, für noch zu erbringende Leistungen bzw. ausstehende Rechnungen sowie für nachlaufende Kosten für in das Ausland delegierte Mitarbeiter. Aus der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit waren im Geschäftsjahr keine wesentlichen Rückstellungen gem. IDW RS HFA 17 zu bilden. 6. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar (Vorjahresbeträge sind in Klammern vermerkt):
Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsätze Die Umsatzerlöse gliedern sich nach In- und Ausland wie folgt:
In den Umsatzerlösen sind solche mit verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 34) enthalten. 2. Materialaufwand (nach Gesamtkostenverfahren)
3. Personalaufwand (nach Gesamtkostenverfahren)
4. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.235 (Vorjahr: TEUR 254) beinhalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus freigewordenen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.235 (Vorjahr: TEUR 252). Im Geschäftsjahr 2023 sind aus Währungseffekten sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR -5 (Vorjahr: TEUR -42) angefallen. 5. Finanz- und Zinsergebnis Zinserträge aus verbundenen Unternehmen betreffen das Cash Pool Guthaben der Muttergesellschaft AREVA NP SAS für in Höhe von TEUR 2.744 (Vorjahr TEUR 18). Zinsaufwendungen entfallen in Höhe von TEUR 133 (Vorjahr TEUR 8.972) auf verbundene Unternehmen. Im Zinsergebnis sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 133 (Vorjahr: TEUR 99 Ertrag) enthalten. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sind unter dem Nettoergebnis aus Pensionen und Deckungsvermögen ausgewiesen. 6. Nettoergebnis aus Pensionen und Deckungsvermögen Das Nettoergebnis aus Pensionen und Deckungsvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Der Dienstzeitaufwand sowie die Aufwendungen aus den Lohn-, Gehalts- und Rententrends werden unter den jeweiligen Funktionskosten ausgewiesen. 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind keine Steueraufwendungen/-erträge enthalten, welche sich aus dem Mindeststeuergesetz oder vergleichbaren ausländischen Mindeststeuergesetzen für das Geschäftsjahr ergeben. E. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren neben dem Geschäftsführer durchschnittlich 3 Angestellte (Vorjahr: 112) beschäftigt. Die Anzahl gliedert sich in 2 technische und 1 kaufmännischen Mitarbeiter. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die gemieteten Gebäudeteile sind weitestgehend untervermietet. 3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen entsprechend § 285 Nr. 21 des HGB kamen zu marktüblichen Bedingungen zustande. 4. Geschäftsführung Herr Dr. Ulrich Klapp Alleiniger Geschäftsführer Die Angabe der Gesamtbezüge der aktiven Geschäftsführungsmitglieder sind in Anwendung von § 286 Abs. 4 des HGB unterblieben. Die Gesamtbezüge ehemaliger Geschäftsführer und Hinterbliebener betragen TEUR 259. Der Gesamtbetrag der gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften beträgt TEUR 3.086. 5. Verbundene Unternehmen Die AREVA GmbH ist seit 1. Februar 2001 ein Tochterunternehmen der AREVA NP S.A.S., Paris. Die AREVA NP S.A.S. ist ein Tochterunternehmen der AREVA S.A., Courbevoie (Frankreich). Die AREVA GmbH ist somit ein verbundenes Unternehmen zur AREVA S.A. und ein mittelbares Tochterunternehmen. Die AREVA GmbH wird nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der AREVA S.A. einbezogen. Die AREVA S.A. erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis und den größten Kreis der Unternehmen. Dieser ist auf "Infogreffe" unter AREVA à COURBEVOIE (712054923), CA, bilan, KBIS - Infogreffe abrufbar oder am Sitz der Gesellschaft erhältlich. 6. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss von TEUR 22.668 zusammen mit dem Verlustvortrag von TEUR 2.635.256 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage nach dem Schluss des Geschäftsjahres liegen nicht vor.
Erlangen, den 9. August 2024 AREVA GmbH Dr. Ulrich Klapp, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023der AREVA GmbH, Erlangen
Bestätigungsvermerk des unabhängigen WirtschaftsprüfersPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AREVA GmbH, Erlangen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AREVA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" im Anhang und die Angaben in Abschnitt "E. Risikomanagement", Unterabschnitt "Finanzrisiken" sowie Abschnitt"F. Zukünftige Entwicklung" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenen Finanzmittel in Verbindung mit den verfügbaren Kreditlinien im Rahmen des Cash-Pools in den nächsten Jahren für eine geordnete Beendigung der Unternehmenstätigkeit zwar ausreichen, der Cash-Pool Vertrag aber mit einer Frist von 30 Tagen zum 31. Dezember eines Jahres kündbar ist. Um der kurzfristigen Kündbarkeit zu begegnen, sind weitere Stützungsmaßnahmen erforderlich, die im Rahmen eines "Financial Support Letter" vom 24. Oktober 2023 von der obersten Konzernmuttergesellschaft AREVA S.A., Courbevoie/Frankreich, zugesagt wurden. Dieser "Financial Support Letter" ist bis zum 30. September 2025 befristet und auf einen Betrag von maximal EUR 60 Mio. begrenzt. Zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft daher auf die finanzielle Unterstützung der AREVA S.A., Courbevoie/Frankreich, angewiesen. Darüber hinaus hängt die geordnete Beendigung der Unternehmenstätigkeit davon ab, dass die in der Liquiditätsplanung zugrunde gelegten Prämissen eintreffen, insbesondere, dass die Abwicklung der zweijährigen Gewährleistungsphase bis zur finalen Übergabe im April 2025 planmäßig erfolgt und dass sich die Pensionsverpflichtungen und das zugehörige Deckungsvermögen planmäßig entwickeln, so dass damit die von der AREVA S.A., Courbevoie/Frankreich, im Rahmen des "Financial Support Letter" zugesagte Höhe der finanziellen Unterstützung ausreicht. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" des Anhangs und in Abschnitt "C. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens" des Lageberichts, wonach die AREVA GmbH, Erlangen, seit dem 1. November 2017 nicht mehr werbend am Markt auftritt. Darauf basierend erfolgt die Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Beendigung ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. • Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, 9. August 2024 EY
GmbH & Co. KG
Hellmich, Wirtschaftsprüfer Reiter, Wirtschaftsprüfer Gesellschafterbeschluss durch die Gesellschafterinder AREVA GmbH mit dem Sitz in ErlangenUnter Verzicht auf die einhaltung aller Vorschriften über die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung beschließen wir auf schriftlichem Weg was folgt: 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird festgestellt. Eine Abschrift des Jahresabschlusses (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) liegt diesem Beschluss bei. 2. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 22.668.205 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet Anlage: Bilanz und Guv-Rechnung
gez. Philippe Braidy |
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