Netzgesellschaft Syke GmbH

Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 204905
Eingetragen
25.6.2014
Branche
BeteiligungsgesellschaftenSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Syke zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preigünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Syke mit Energie und alle zu den vorgenannten Unternehmensgegenständen gehörenden und ähnlichen Geschäfte. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, pachten oder solche Firmen gründen sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, dem Geschäftszweck zu dienen, insbesondere die Verpachtung von in ihrem Eigentum stehenden Energieversorgungsnetzen an einen Netzbetreiber. Die Gesellschaft verfolgt öffentliche Zwecke im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 149 NKomVG zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt und eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erreicht wird. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts an der Gesellschaft zu beteiligten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Stadt Syke bzw. die Stadt Syke mit weiteren Städten und Gemeinden mindestens 51 % des Stammkapitals hält. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung zur Aufnahme weiterer Gesellschafter darf erst nach vorheriger Entscheidung des Rates der Stadt Syke gefasst werden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Malte-Aaron Wendt
seit 27.7.2022
Geschäftsführer
Hermann Karnebogen
seit 27.7.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Syke
51.00%
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadt Syke
Germany
12.750 €
51.00%
Germany
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Netzgesellschaft Syke GmbH

Syke

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Netzgesellschaft Syke GmbH

Marktsituation und Geschäftsverlauf

Im Hinblick auf das Auslaufen des bestehenden Strom-Konzessionsvertrages hatte die Stadt Syke die Absicht, die örtliche Stromversorgung neu zu ordnen und den kommunalen Einfluss auf die Erhaltung, Erneuerung und den Betrieb des Stromnetzes zu entwickeln und auszubauen. Im Ergebnis eines wettbewerblichen Verfahrens wurde ein Beteiligungs- und Pachtmodell mit der Netzgesellschaft Syke GmbH, Syke, und der Avacon AG, Helmstedt, umgesetzt.

Der Gesellschaftsvertrag über die Gründung der Netzgesellschaft Syke GmbH (NG Syke) wurde am 27. Februar 2014 mit der Änderung vom 05. Juni 2014 unterzeichnet. Die Gesellschaft wurde am 25. Juni 2014 in das Handelsregister Amtsgericht Walsrode unter HRB 204905 eingetragen.

Ihr satzungsmäßiges Geschäft hat die NG Syke zum 1. Juli 2014 aufgenommen.

Die NG Syke ist für die Übernahme, den Ausbau und die Unterhaltung des Stromnetzes im Stadtgebiet Syke zuständig. Die NG Syke verpachtet ihr Stromnetz an die Avacon Netz GmbH (AVANG), Helmstedt, die in die Rechte und Pflichten des Konzessionsnehmers eintritt und sich für die Grundversorgung verantwortlich zeichnet. AVANG übt somit die Funktion des Netzbetreibers aus.

Mit dem Netzkauf- und Übertragungsvertrag vom 04. Juli 2014 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2014 das Stromnetz der AVANG im Stadtgebiet Syke auf die NG Syke übertragen.

Die Grundstücke und Dienstbarkeiten wurden durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 05. Mai 2015 auf die NG Syke übertragen.

Im Rahmen des Pachtvertrages vom 04. Juli 2014 pachtet die AVANG ebenfalls mit Wirkung zum 1. Juli 2014 das Stromnetz zurück und tritt in alle Rechte und Pflichten des Konzessionsnehmers NG Syke ein.

Die NG Syke hat keine Mitarbeiter. Sie bedient sich der AVANG als technischen und kaufmännischen Betriebsführer. Hierzu wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag am 04. Juli 2014 abgeschlossen.

Im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG ist die NG Syke der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung sowie mit den übrigen Aktivitäten den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors zuzuordnen.

Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte. Internationale Vereinbarungen, wie etwa auf der UN-Klimakonferenz COP28 in Dubai im Dezember 2023, fördern das gemeinsame Verständnis zum Ausbau erneuerbarer Energien und somit der Intensivierung bei der Umsetzungsbestrebungen zur Dekarbonisierung der Energiesysteme.

Die Bundesregierung hat im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Flankierend dazu wurden im Jahr 2023, um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung.

In Bezug auf die vierte Regulierungsperiode hat die BNetzA im Jahr 2023 einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres unter anderem eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt. Die Festlegung des Fremdkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag erfolgte in 2023, die des Eigenkapitalzins im Januar 2024. Für die Gasnetze wurden ein kalkulatorisches Abschreibungsmodel eingeführt.

Damit soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen teilweise jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt sind.

Mit etwa dem generellen sowie dem individuellen Produktivitätsfaktor für Gas sind jedoch einige regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode noch nicht abschließend festgelegt und befinden sich aktuell immer noch in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der Behörde. Auch ist die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung (sogenannter EK I-Zinssatz) zur vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig. Mit einem Urteil durch den BGH bezüglich der Rechtsbeschwerde der BNetzA gegen das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten der Netzbetreiber ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen.

Im Bereich Wasserstoff wurden Regelungen für ein sogenanntes Kernnetz getroffen. Dieses soll eine Länge von zirka 10.000 km haben und zunächst dem Transport und der Versorgung von Großkunden dienen. Das Kernnetz soll im ersten Halbjahr 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, so dass der Bau der Leitungen zeitnah erfolgen kann. Für die Netzbetreiber im Kernnetz ist eine staatliche Absicherung ihrer Investitionen vorgesehen (Amortisationsansatz).

Vermögens- und Finanzlage

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 25.000,00 EUR. Die Kapitalanteile werden mit 51 % bzw. 12.750,00 EUR von der Stadt Syke und mit 49 % bzw. 12.250,00 EUR von der Avacon AG, Helmstedt, gehalten.

Die Kapitalrücklage schließt zum 31.12.2023 mit einem Saldo in Höhe von 4.861.000,00 EUR ab.

Zur Finanzierung des Anlagevermögens hat die NG Syke am 20. Februar 2015 ein Darlehen in Höhe von insgesamt 10.800.000,00 EUR aufgenommen, das zum Ende des Berichtsjahres einen Saldo in Höhe von 7.560.000,00 EUR ausweist.

Ertragslage

Im Jahr 2023 erzielte die NG Syke Umsatzerlöse aus der Verpachtung des Stromnetzes und sonstiger Anlagen in Höhe von 1.980.851,32 EUR sowie aus der Auflösung von erhaltenen Hausanschlusskosten in Höhe von 64.167,94 EUR.

Den Umsatzerlösen stehen hauptsächlich Abschreibungen (1.153.880,63 EUR), sonstige betriebliche Aufwendungen (37.700,46 EUR), das Zinsergebnis (227.913,62 EUR) und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (194.248,06 EUR) gegenüber.

Die NG Syke hat einen Jahresüberschuss in Höhe von 431.342,21 EUR erwirtschaftet, der der Planung entspricht.

Investitionen und Finanzierung

Die im Vorjahr getätigten Investitionen in Höhe von 711.858,71 EUR, die in 2023 der Gesellschaft angedient und von dieser übernommen worden sind, wurden vollständig aus den Mitteln der Innenfinanzierung gedeckt.

Risikomanagement / Chancen und Risiken

Im Rahmen des Betriebsführungsvertrages ist die NG Syke in das bei AVANG eingeführte Risikomanagementsystem eingebunden. Die Geschäftsführung berichtet regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft an die Gesellschafter. Wesentliche Chancen und bestandsgefährdende Risiken sind aufgrund langfristig abgeschlossener Verträge nicht zu erkennen.

Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungsaufgaben werden von der Gesellschaft nicht wahrgenommen. Die AVANG ist über den E.ON-Konzern in verschiedenen Organisationen vertreten, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben befassen. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit E.ON-Konzerngesellschaften andere Unternehmen und Hochschulen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben beauftragt.

Öffentliche Zwecksetzung und Zweckerreichung

Das Ziel der Neuordnung der örtlichen Stromversorgung im Stadtgebiet Syke wurde durch das Beteiligungs- und Pachtmodell zwischen der NG Syke und der Avacon umgesetzt. Durch das Beteiligungs- und Pachtmodell konnte der kommunale Einfluss auf die Erhaltung, auf die Erneuerung und auf den Betrieb des Stromversorgungsnetzes entwickelt und ausgebaut werden.

Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für den Umweltschutz

Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für den Umweltschutz wurden im Geschäftsjahr nicht durchgeführt und sind im Wirtschaftsplan für das Folgejahr ebenfalls nicht vorgesehen.

Ausblick

Das voraussichtliche Investitionsvolumen beträgt laut Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 1.673.000,00 EUR. Die geplanten Maßnahmen betreffen insbesondere den Ersatz von Ortsnetzstationen, den Neubau von Hausanschlüssen, den Neubau und Erweiterungen des Verteilnetzes sowie Erschließungs- und Ersatzmaßnahmen.

Die Geschäftsführung rechnet im Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von voraussichtlich 365 TEUR, das etwa 66 TEUR unter dem Vorjahresniveau liegen wird.

Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und des deutlich volatileren Marktumfeldes in der Energiewirtschaft beeinflussten auch im aktuellen Jahr nur mittelbar die Geschäftsabläufe der Gesellschaft. Dies führte jedoch zu keiner Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit. Die Versorgungssicherheit der Kunden über die Netze der Gesellschaft konnte jederzeit gewährleistet werden.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und damit zur Erreichung der Klimaziele bis 2045 gehen einher mit zunehmenden Netzausbauinvestitionen in den nächsten Jahren. Die Bereitstellung der dazu benötigten finanziellen Mittel durch die Netzbetreiber stellt eine große Herausforderung dar, die eine verantwortungsvolle Gestaltung der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen notwendig macht.

 

Syke, 27. Februar 2024

Netzgesellschaft Syke GmbH

Geschäftsführung Malte-Aaron Wendt

Geschäftsführung Hermann Karnebogen

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 12.543.608,77 12.986.069,88
I. Sachanlagen 12.543.608,77 12.986.069,88
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 104.537,35 104.537,35
2. technische Anlagen und Maschinen 12.439.071,42 12.881.532,53
B. Umlaufvermögen 1.431.917,14 1.184.009,48
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.431.917,14 1.184.009,48
Aktiva 13.975.525,91 14.170.079,36

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 5.317.342,21 5.224.415,73
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 4.861.000,00 4.861.000,00
III. Jahresüberschuss 431.342,21 338.415,73
B. Rückstellungen 49.022,58 61.313,02
1. Steuerrückstellungen 42.785,38 54.663,02
2. sonstige Rückstellungen 6.237,20 6.650,00
C. Verbindlichkeiten 7.609.033,33 7.977.378,61
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.560.000,00 7.920.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 426,00 426,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 48.607,33 56.952,61
davon aus Steuern 48.607,33 56.952,61
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.000.127,79 906.972,00
Passiva 13.975.525,91 14.170.079,36

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 2.045.019,26 1.960.912,02
2. sonstige betriebliche Erträge 120,76 1,02
3. Abschreibungen 1.153.880,63 1.192.210,22
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.153.880,63 1.192.210,22
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 37.700,46 44.153,79
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.743,88
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 229.657,50 240.277,50
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 194.248,06 145.804,80
8. Ergebnis nach Steuern 431.397,25 338.466,73
9. sonstige Steuern 55,04 51,00
10. Jahresüberschuss 431.342,21 338.415,73

Anhang

I. Allgemeine Erläuterungen

Die Netzgesellschaft Syke GmbH (NG Syke) ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der NG Syke für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Die NG Syke wurde durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag vom 27. Februar 2014 gegründet und am 25. Juni 2014 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 204905 eingetragen.

Ihr satzungsmäßiges Geschäft hat die Gesellschaft zum 01. Juli 2014 aufgenommen. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Syke zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Syke mit Energie und alle zu den vorgenannten Unternehmensgegenständen gehörenden und ähnlichen Geschäfte.

Im Interesse der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Positionen zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die NG Syke ist im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG ein Energieversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft ist Eigentümerin von Energieversorgungsnetzen in Form eines Stromverteilnetzes. Gemäß § 3 Nr. 38 EnWG ist die NG Syke ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und fällt damit unter § 6 ff. EnWG. Die NG Syke wird gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung sowie mit den übrigen Aktivitäten nach § 6b Abs. 3 Satz 4 EnWG den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors zugeordnet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die abnutzbaren Anlagen werden planmäßig entsprechend ihrer vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Umlaufvermögen ist zum Nennwert bilanziert und weist eine Laufzeit von unter einem Jahr auf.

Die Rückstellungen sind mit dem Betrag des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu Erfüllungsbeträgen.

Die vereinnahmten Netzanschlusskosten werden als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert. Die Auflösung der Netzanschlusskosten erfolgt linear über 20 Jahre und wird in den Umsatzerlösen dargestellt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Jahr 2023 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

2. Umlaufvermögen

Das Guthaben bei Kreditinstituten betrifft den Bestand auf dem laufenden Geschäftskonto.

3. Eigenkapital

Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 25.000,00 EUR. Die Kapitalanteile werden mit 51% bzw. 12.750,00 EUR von der Stadt Syke und mit 49% bzw. 12.250,00 EUR von der Avacon Helmstedt gehalten.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage hat zum 31.12.2023 einen Stand von 4.861.000,00 EUR und entfällt auf die Gesellschafter quotal entsprechend dem Beteiligungsverhältnis an der NG Syke.

Gewinnvortrag

Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 338.415,73 EUR wurde im Jahr 2023 an die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile ausgeschüttet. Dadurch saldiert sich der Gewinnvortrag auf 0,00 EUR. Die Position wird daher in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2023 beträgt 431.342,21 EUR.

4. Rückstellungen

In den Steuerrückstellungen sind Rückstellungen für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer enthalten. Die sonstigen Rückstellungen wurden für Prüfungs- und Offenlegungskosten des Jahresabschlusses und die Steuerberatungskosten 2023 gebildet.

5. Verbindlichkeiten

31.12.2023 davon Restlaufzeit
EUR bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
über 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.560.000,00 360.000,00 7.200.000,00 5.760.000,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 426,00 426,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Steuern 48.607,33 48.607,33 0,00 0,00
Verbindlichkeiten 7.609.033,33 409.033,33 7.200.000,00 5.760.000,00
31.12.2022 davon Restlaufzeit
EUR bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
über 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.920.000,00 360.000,00 7.560.000,00 6.120.000,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 426,00 426,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Steuern 56.952,61 56.952,61 0,00 0,00
Verbindlichkeiten 7.977.378,61 417.378,61 7.560.000,00 6.120.000,00

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen zur Finanzierung des Anlagevermögens.

6. Rechnungsabgrenzungsposten

Bei dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um vom Pächter der Netze vereinnahmte und an die Gesellschaft weitergeleitete Beträge für neue Stromhausanschlüsse. Die Auflösung der erhaltenen Beträge erfolgt über eine Gesamtdauer von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

7. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse enthalten Pachtentgelte in Höhe von 1.980.851,32 EUR sowie Erlöse aus der Auflösung von erhaltenen Hausanschlusskosten in Höhe von 64.167,94 EUR.

8. Abschreibungen auf Sachanlagen

Die Abschreibungen auf Sachanlagen betreffen die Absetzung für Abnutzung auf die technischen Anlagen. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben.

9. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich im Wesentlichen aus den kaufmännischen Dienstleistungen und den Steuerberatungs- und Prüfungskosten.

10. Zinsergebnis

Die Zinsaufwendungen in Höhe von 229.657,50 EUR entfallen auf das aufgenommene Darlehen. In den sonstigen Zinserträgen sind ausschließlich Zinserträge aus einer kurzfristigen Geldanlage enthalten.

11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag, die Kapitalertragstseuer und die Gewerbesteuer.

12. Sonstige Steuern

Als sonstige Steuer ist die Grundsteuer ausgewiesen.

V. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Die NG Syke hatte im Geschäftsjahr 2023 Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit assoziierten Unternehmen:

- Leistungsaustausch im Rahmen bestehender Pacht- und Betriebsführungsverträge

mit der AVANG im Umfang von 1.980.851,32 EUR Pacht
711.858,71 EUR Investitionen
157.323,73 EUR erhaltene Hausanschlusskosten
29.971,73 EUR Betriebsführung

VI. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die NG Syke hat keine eigenen Mitarbeiter. Die kaufmännischen Tätigkeiten wurden im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages von Mitarbeitern der AVANG durchgeführt.

Beirat

Ein Beirat wurde noch nicht eingesetzt.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Beendigung des Geschäftsjahres nicht ergeben.

Geschäftsführung

Herr Malte-Aaron Wendt, Barenburg

Stadt Syke, Fachbereich Finanzen und Beteiligungen

Herr Hermann Karnebogen, Syke

Avacon Netz GmbH, Kommunalmanagement

Verwendung des Jahresergebnisses

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 431.342,21 EUR an die Gesellschafter auszuschütten.

 

Syke, 27.02.2024

Netzgesellschaft Syke GmbH

Geschäftsführung Malte-Aaron Wendt

Geschäftsführung Hermann Karnebogen

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023

Netzgesellschaft Syke GmbH

Bruttowerte
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke 104.537,35 0,00 0,00 0,00 104.537,35
2. Technische Anlagen und Maschinen 22.687.542,96 711.858,71 2.927,92 0,00 23.396.473,75
3. Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 22.792.080,31 711.858,71 2.927,92 0,00 23.501.011,10
Abschreibungen
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 9.806.010,43 1.153.880,63 2.488,73 0,00 10.957.402,33
3. Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 9.806.010,43 1.153.880,63 2.488,73 0,00 10.957.402,33
Nettowerte
Stand 31.12.2023
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke 104.537,35 104.537,35
2. Technische Anlagen und Maschinen 12.439.071,42 12.881.532,53
3. Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 12.543.608,77 12.986.069,88

sonstige Berichtsbestandteile

Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Netzgesellschaft Syke GmbH

A Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Netzgesellschaft Syke GmbH für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023

B Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit nach § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023

C Anlagenspiegel zu dem Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023

A Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Netzgesellschaft Syke GmbH für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023

1. Grundlage

Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden.

Folgende Tätigkeiten werden von der Netzgesellschaft Syke GmbH ausgeübt:

Katalogtätigkeit nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG:

• Elektrizitätsverteilung

Sonstige Tätigkeit nach § 6b Abs. 3 Satz 4 EnWG:

• Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors

(grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gMSB))

Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG und die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses bildet der Jahresabschluss der Netzgesellschaft Syke GmbH.

Die Gesellschaft hat für die Katalogtätigkeit nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG einen Tätigkeitsabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungen) erstellt. Die Systematik zur Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses der Katalogtätigkeit ist im Folgenden erläutert. Im Anschluss an die Erläuterungen findet sich eine Darstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagenspiegels für den Tätigkeitsbereich.

Im Übrigen wird der Tätigkeitsabschluss unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

B Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023

2 Erläuterungen zur Bilanz

Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wird die Kontentrennung der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" und der Tätigkeit "außerhalb des Elektrizitätssektors" durchgeführt. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen.

2.1 Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die abnutzbaren Anlagen werden planmäßig entsprechend ihrer vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzung zugeordnet.

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt soweit wie möglich eine direkte Zuordnung. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgt die Zuordnung mit einem Anlagenschlüssel bzw. analog der Schlüsselung der dazugehörigen Aufwendungen.

2.3 Guthaben bei Kreditinstituten

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zu Nennwerten bilanziert. Das Bankguthaben wird als Residualgröße zugeordnet.

2.4 Eigenkapital

Die Zuordnung wird wie folgt vorgenommen: das Stammkapital wird der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zugeordnet. Aus der Kapitalrücklage werden 25.000,00 € der Tätigkeit "außerhalb des Elektrizitätssektors" zugeordnet. Der Jahresüberschuss entspricht dem Betriebsergebnis der Tätigkeit der Elektrizitätsverteilung unter Abzug der darauf entfallenen Steuern.

2.5 Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Rückstellungen werden analog der Aufteilung der dazugehörigen Aufwandsposition zugeordnet.

2.6 Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu Erfüllungsbeträgen. Die Zuordnung erfolgt soweit wie möglich direkt oder wird mit Hilfe eines Schlüssels den Tätigkeiten zugeordnet.

Verbindlichkeiten der Sparte Elektrizitätsverteilung:

31.12.2023 davon Restlaufzeit
EUR bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
über 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.392.285,07 352.008,00 7.040.277,07 5.632.128,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 419,45 419,45 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Steuern 48.607,15 48.607,15 0,00 0,00
Verbindlichkeiten 7.441.311,67 401.034,60 7.040.277,07 5.632.128,00
31.12.2022 davon Restlaufzeit
EUR bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
über 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.800.942,28 354.600,00 7.446.342,28 6.028.200,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 421,27 421,27 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Steuern 56.956,27 56.956,27 0,00 0,00
Verbindlichkeiten 7.858.319,82 411.977,54 7.446.342,28 6.028.200,00

2.7 Rechnungsabgrenzungsposten

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt eine direkte Zuordnung.

3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden direkt zugeordnet.

3.2 Abschreibungen

Bei den Abschreibungen erfolgt die Zuordnung analog der Zuordnung der Anlagengegenstände.

3.3 Sonstiger betrieblicher Aufwand

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden soweit wie möglich direkt zugeordnet. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgt die Zuordnung mit Hilfe von Schlüsseln, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleisten sollen.

3.4 Zinsergebnis

Die Zinsaufwendungen werden mit Hilfe eines Schlüssels zugeordnet. Die Zinserträge werden entsprechend den durchschnittlichen Bankbeständen der Sparten verteilt.

3.5 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Grundlage hierfür bildet das Ergebnis vor Steuern.

3.6 Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern werden direkt zugerechnet.

Netzgesellschaft Syke GmbH

Tätigkeitsbilanz in den Tätigkeiten innerhalb der Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
Anlagevermögen
Grundstücke 104.537,35 104.537,35
Technische Anlagen und Maschinen 12.246.356,49 12.737.474,81
12.350.893,84 12.842.012,16
Umlaufvermögen
Guthaben bei Kreditinstituten 1.428.557,72 1.181.900,49
1.428.557,72 1.181.900,49
Summe Aktiva 13.779.451,56 14.023.912,65

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
Eigenkapital
Stammkapital 25.000,00 25.000,00
Kapitalrücklage 4.836.000,00 4.836.000,00
Jahresüberschuss 428.379,21 336.664,41
5.289.379,21 5.197.664,41
Rückstellungen
Steuerrückstellungen 42.491,53 54.380,19
Sonstige Rückstellungen 6.141,36 6.576,23
48.632,89 60.956,42
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.392.285,07 7.800.942,28
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 419,45 421,27
Verbindlichkeiten aus Steuern 48.607,15 56.956,27
7.441.311,67 7.858.319,82
Rechnungabgrenzungsposten 1.000.127,79 906.972,00
Summe Passiva 13.779.451,56 14.023.912,65

Netzgesellschaft Syke GmbH

Gewinn- und Verlustrechnung in den Tätigkeiten innerhalb der Elektrizitätsverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023
EUR
2022
EUR
Umsatzerlöse 2.017.040,99 1.941.193,50
Sonstige betriebliche Erträge 118,90 1,02
Abschreibungen 1.135.521,00 1.179.012,18
Sonstige betriebliche Aufwendungen 37.128,40 43.743,18
Zinsergebnis -223.162,28 -236.673,34
Ergebnis vor Steuern 621.348,21 481.765,82
Steuern vom Einkommen und Ertrag 192.913,96 145.050,41
Ergebnis nach Steuern 428.434,25 336.715,41
Sonstige Steuern 55,04 51,00
Jahresüberschuss 428.379,21 336.664,41

Netzgesellschaft Syke GmbH

Entwicklung des Anlagevermögens in den Tätigkeiten innerhalb der Elektrizitätsverteilung zum 31.12.2023

Bruttowerte
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke 104.537,35 0,00 0,00 104.537,35
2. Technische Anlagen und Maschinen 22.515.968,45 644.841,87 2.927,92 23.157.882,40
Summe Anlagevermögen 22.620.505,80 644.841,87 2.927,92 23.262.419,75
Abschreibungen
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 9.778.493,64 1.135.521,00 2.488,73 10.911.525,91
Summe Anlagevermögen 9.778.493,64 1.135.521,00 2.488,73 10.911.525,91
Nettowerte
Stand 31.12.2023
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke 104.537,35 104.537,35
2. Technische Anlagen und Maschinen 12.246.356,49 12.737.474,81
Summe Anlagevermögen 12.350.893,84 12.842.012,16

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Netzgesellschaft Syke GmbH, Syke:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Syke GmbH, Syke, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netzgesellschaft Syke GmbH, Syke, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fä- higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Füh- rung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anla- ge beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

• ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

• ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu der Tätigkeit nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Gütersloh, 16. April 2024

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