R. Linden
Computer Gesellschaft mbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.110,00 |
4.073,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.959,00 |
3.922,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
325.692,67 |
362.354,71 |
| I.
Vorräte |
126.385,85 |
202.044,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
180.035,67 |
98.442,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.271,15 |
61.867,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.277,70 |
1.740,25 |
| Aktiva |
332.080,37 |
368.167,96 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
170.692,03 |
158.867,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
133.302,84 |
61.260,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.824,60 |
72.042,24 |
| B.
Rückstellungen |
26.550,44 |
23.811,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.837,90 |
185.488,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
134.837,90 |
185.488,92 |
| Passiva |
332.080,37 |
368.167,96 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der R. Linden
Computer-Gesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Dabei wurden die
Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses blieb
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren
Werte nicht mit den entsprechenden Vorjahreszahlen
vergleichbar sind.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde
eingehalten.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) wurden
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten
800,00 Euro nicht überschritten, wurden als bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens behandelt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Selbständig nutzbare
Vermögensgegenstände mit einem Einzelwert von
nicht mehr als 800 Euro wurden im Geschäftsjahr voll
abgeschrieben. Sammelposten für Wirtschaftsgüter
mit einem Einzelwert von 150 Euro und nicht mehr als 1.000
Euro werden über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im
Bruttoanlagenspiegel als Bestandteil der Bilanz
dargestellt.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte mit dem Nennwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Für
erkennbare Risiken sind angemessene
Einzelwertberichtigungen gebildet worden. Zur Deckung des
allgemeinen Kreditrisikos sind ausreichend
Pauschalwertberichtigungen des nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungsbestandes gebildet worden. Die
Wertberichtigungen sind aktivisch abgesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Ausgaben, die erst nach dem Bilanzstichtag Aufwand
darstellen.
Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital,
dass das Stammkapital der R. Linden Computer-Gesellschaft
mbH darstellt sowie den Jahresüberschuss.
Unter den Rückstellungen sind
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme
ausgewiesen. Bei den Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden Abzinsungen
unter Beachtung der Vorschriften des § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB vorgenommen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit unter einem Jahr wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre und Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
existieren nicht.
Am Bilanzstichtag bestanden folgende Verträge:
- 1 Mietvertrag
- 2 Leasingverträge
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
zur Gewinn- und Verlustrechnung
und zur Ergebnisverwendung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den
Vorschriften des HGB gegliedert. Die Darstellung erfolgte
in Form des Gesamtkostenverfahrens.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 274 a, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 11.824,60
€ wird in das folgende Jahr vorgetragen.
4. Sonstige Angaben
Gesellschafter und Beteiligungsliste
Rüdiger Linden, Körnerstraße 4, 48151
Münster
50,00 % der Gesellschaftsanteile Wolfgang Leßke,
Anton-Knubel-Weg 31, 48167
Münster 50,00 % der
Gesellschaftsanteile
Zur Geschäftsführung waren die
Gesellschafter Rüdiger Linden und Wolfgang Leßke
alleinvertretungsbefugt.
sonstige Berichtsbestandteile
Münster, den
31.03.23
gez.
Wolfgang Leßke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2023
festgestellt.
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