LUXGLAS
TECHNOLOGY GmbH
Altdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.186,00 |
3,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.186,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
237.144,49 |
82.003,52 |
| I.
Vorräte |
183.065,00 |
36.385,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.470,71 |
44.402,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.608,78 |
1.215,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.053,40 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
257.383,89 |
82.006,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.082,90 |
46.290,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
23.082,90 |
21.290,42 |
| davon
Gewinnvortrag |
21.290,42 |
22.244,70 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
5.981,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
206.800,99 |
29.734,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
203.866,33 |
29.734,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
257.383,89 |
82.006,52 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresüberschuss wurde nach § 4 Abs. 1
(iVm § 5) EStG durch Betriebsvermögensvergleich
unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher
Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (§§
238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO) und der
Vorschriften gem. § 264a-§264c HGB ermittelt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S.2 EGHGB nicht
angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 285 Abs. 4 HGB und § 288 Abs. 2 HGB wurden
in Anspruch genommen.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (handels- und
steuerrechtliche Buchführungsvorschriften).
- im Steuerbüro unter Einsatz von der Software
DATEV Abweichende Handelsbilanzen wurden nicht
erstellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält
gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden
Besonderheiten:
| • |
Die nach § 275 Abs. 2 HGB
bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde um die
Zwischenergebnispositionen Gesamtleistung und
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erweitert
|
| • |
Die Bilanz wurde gem. § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen /teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
|
Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum Vorjahr
wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.
Die Vorjahreszahlen - im Bereich der G+V-Rechnung -
können aufgrund der Wirtschaftsjahresumstellung im
Kalenderjahr 2009 nicht verglichen werden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
| • |
Das abnutzbare
Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen,
ggf. mit dem dauernd niedrigeren Teilwert
angesetzt
Bei der Bemessung der Abschreibungssätze ist
grundsätzlich die in den amtlichen AfA-Tabellen
der Finanzverwaltung festgesetzte Nutzungsdauer
zugrunde gelegt.
|
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt stets, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
| • |
Bei Zugängen beweglicher
Anlagegüter wurde die AfA zeitanteilig für
volle Monate berechnet.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter i.s.d
§ 6 Abs. 2 EstG mit Anschaffungskosten bis 410
€ wurden im Jahr der Anschaffung gem. dem
Wahlrecht sofort abgeschrieben
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
sind in der Buchhaltung berücksichtigt,
d.h. es wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ist weiterhin durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Das Vorratsvermögen ist mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt. Bei
Ermittlung der Herstellkosten wurden die
Einzelkosten, Lohn- und Materialgemeinkosten
und ab 2010 die allg. Verwaltungskosten mit
einbezogen. Der Umfang der Bewertungsänderung
beträgt ca. 2 T€.
Saldoanerkenntnisse der Außenstände
wurden im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses
nicht eingeholt.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen, die
übrigen Rückstellungsbeträge nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
Saldobestätigungen haben nicht vorgelegen.
Grundsätzliche Änderungen
gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von
Bewertungswahlrechten sind nicht vorgenommen worden.
|
2. Angaben zur Bilanz
Abschreibungen auf Anlagevermögen wurden
im Berichtszeitraum in Höhe von 5,5 T €
vorgenommen
Eigenkapital:
Das Stammkapital beträgt 25 T€
Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
Sonstige Rückstellungen:
|
Aufbewahrungsverpflichtungen |
1,5 T€ |
| Personalbereich |
0 T€ |
| Sozialabgaben |
0 T€ |
| Weitere |
1,0 T€
|
|
2,5 T€ |
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
|
|
davon
Restlaufzeiten
|
|
Gesamtbetrag
|
Bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
gg. Kreditinstituten
|
1,9 T€
|
1,9 T€
|
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|
Verb. aus Lieferungen
und Leistungen
|
106,8 T€
|
106,8 T€
|
|
|
Verb. gg. Unternehmen m.
Bet.Verh.
|
82,8 T€
|
82,8 T€
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
15,1 T€
|
2,4 T€
|
12,7 T€
|
|
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206,6 T€
|
193,9 T€
|
12,7 T€
|
|
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich
aus Steuern 0,8 T€, aus Sozialabgaben 0,09 T€ und
gegen Gesellschafter 82,8 T€.
Besondere Sicherungsrechte bestanden nicht.
S
onstige Angaben
Während des Geschäftsjahres wurde die
alleinige Geschäftsführung von Jaspal Sodhi
wahrgenommen.
Es waren im Unternehmen durchschnittlich 9
Personen beschäftigt -
davon 2 Angestellte - (im Vorjahr gesamt 0).
Altdorf, den 21. Juli 2011
Gez Jaspal Sodhi
-Kaufmann-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2011
festgestellt.
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