Horak Software AGLiquidiert
47877 Willich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Wittmann seit 14.10.2009 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Horak Software AGPaderbornJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006Aktiva
Anhang 2006Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Handels- und Steuerbilanz enthalten damit identische Herstellungskosten. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang, zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von € 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei beweglichen Vermögensgegenständen wird die Halbjahresregelung von R 44 Abs. 2 EStR in Anspruch genommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen und den nach § 253 HGB i. V. m. § 279 HGB zulässigen handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von € 0 ist als Sonderposten mit Rücklageanteil passiviert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet. wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten. Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend dem steuerlichen Mindestumfang berücksichtigt werden. Dabei wurden Fremdkapitalzinsen nicht gemäß § 255 Abs. 3 Satz 3 HGB in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht gemäß § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Auf die Vorräte wurden außerdem Abschreibungen zur Berücksichtigung von Wertschwankungen in der nächsten Zukunft gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB in Höhe von € 0 vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Im Geschäftsjahr wurden aus steuerrechtlichen Gründen Zuschreibungen auf sonstige Wertpapiere in Höhe von € 0 unterlassen. Im Übrigen wurden die Wertpapiere nach § 253 Abs. 3 und 5 14GB zu den niedrigeren Werten angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und Vorruhestandsverpflichtungen werden in steuerlich zulässiger Höhe ausgewiesen. Den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwerten gemäß § 6a EStG liegt ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde. Es besteht ein nicht passivierter Fehlbetrag von T€ 0. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und dro-hende Verluste aus schwebenden Geschäften. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungen wurden entsprechend den Stichtagskursen umgerechnet. Erläuterungen zur BilanzAufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Ihre Entwicklung ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Zusammenhang mit dem Anlagenspiegel dargestellt. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Finanzanlagen Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ist der Übersicht "Angaben zum Anteilsbesitz" zu entnehmen. Angaben zum Anteilsbesitz
Vorräte
Die Anwendung der Bewertungsmethoden nach §§ 240 Abs. 4, 256 Satz 1 HGB führte im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises zu folgenden wesentlichen Unterschiedsbeträgen:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten € 9.418.11 Forderungen gegen Aktionäre. Es handelt sich dabei um kurzfristige Darlehn. Aktive Steuerabgrenzung Eine aktive Steuerabgrenzung wurde nicht vorgenommen. Rechnungsabgrenzungsposten Eine aktive Rechnungsabgrenzung wurde nicht vorgenommen. Bilanzgewinn/-verlust Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag von T€ 36 enthalten. Sonderposten mit Rücklageanteil Die Sonderposten mit Rücklageanteil enthalten Rücklagen für Reinvestitionen gemäß § 6b EStG. Außerdem wird der Unterschiedsbetrag zwischen steuerlich möglichen erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen gemäß § 7d EStG, § 82d EStDV und R 35 EStR und den nach handelsrechtlichen Vorschriften vorzunehmenden planmäßigen Abschreibungen als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Den Pensionsrückstellungen wurden im Berichtsjahr die steuerlich zulässigen Höchstbeträge zugeführt. Übrige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern und sonstige Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Urlaubsansprüche und Sondervergütungen, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Gewährleistungsansprüche und Abschlusskosten gebildet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0 €. Verbindlichkeitenspiegel in T€
Haftungsverhältnisse in T€
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den Haftungsverhältnissen bestehen in Höhe von T€ 26 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen u. a. folgende Sachverhalte:
Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2007 und 2008. Derivative Finanzinnovationen Darüber hinaus sind keine weiteren fiir die Beurteilung der Finanzlage bedeutsamen Verpflichtungen zu vermerken. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Jahresfehlbetrag/Bilanzverlust Der Bilanzverlust ergibt sich wie folgt:
Sonstige AngabenGeschäftsführung Vorstand: Diplom-Informatiker Peter Horak Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung für 2006 wird die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB angewandt. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten von Geschäftsführungsmitgliedern bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Anwendung der Schutzklausel Zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland sind keine Angaben unterblieben. Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschläge Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust vorzutragen.
Paderborn, den 06. Juni 2007 Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens
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