InTeSe Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Pfitzer seit 27.5.2025 | Geschäftsführer |
Boris Jost seit 27.5.2025 | Geschäftsführer |
Karim Dietz seit 27.5.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 6 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BENNET Consulting GmbH (vormals: Viguna Solutions GmbH)Detmold (vormals: Limburg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Viguna Solutions GmbH hat ihren Sitz in Detmold. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Sitzverlegung von Limburg nach Detmold beschlossen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter der Register-Nr. HRB 11482 eingetragen (ab dem 27.12.2024). Bis dahin war sie im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn unter der Register-Nr. HRB 3655 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches in entsprechender Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 242 ff., 264 ff. HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des § 275 Abs. 2 HGB beachtet. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung im Jahr des Zugangs erfolgt zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden nach den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bilanziert. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen bis zum Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand oder Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. IV. Angaben zur Bilanz Angaben zu den bilanzierten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1a, 1b HGB) Zum 31.12.2023 bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 €. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Es bestehen zum 31.12.2023 finanzielle Verpflichtungen aus den folgenden Vereinbarungen:
V. Sonstige Angaben Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug 26,00 (Vorjahr: 63,75). Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Herrn Jens Steven Reuter geführt. Am 08.10.2024 wurde Herr Jens Steven Reuter als Geschäftsführer abberufen und Herr Sven Thurau als Geschäftsführer bestellt. Die Angabe der Gesamtbezüge wird entsprechend § 288 Abs. 1 HGB bzw. unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Vorschüsse oder Kredite wurden dem Geschäftsführer nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten des Geschäftsführers wurden nicht eingegangen. sonstige Berichtsbestandteile
Detmold, 20. Dezember 2024 gez. Sven Thurau Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025 festgestellt. |
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