Visias
AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.8.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.001,00 |
25.001,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
108.993,36 |
99.814,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
108.761,79 |
99.020,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
86.119,73 |
78.316,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
231,57 |
794,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
133.994,36 |
124.815,48 |
Passiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.8.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.038,43 |
56.522,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
601,92 |
1.304,45 |
| III.
Bilanzgewinn |
11.436,51 |
5.217,76 |
| davon
Gewinnvortrag |
5.217,76 |
969,73 |
| B.
Rückstellungen |
4.228,82 |
3.470,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.727,11 |
64.823,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.727,11 |
64.823,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
133.994,36 |
124.815,48 |
Anhang
Allgemeines
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entspricht den GoB.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung erfasst und über das Programm
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet.
Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen
Gegenstandes wird ein Nachweis über das
Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle
weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen
geführt.
Die Buchführung entspricht nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Die Saldenvorträge zum 01.09.2010 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.08.2010.
Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB.
Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften.
Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Da der Jahresabschluss auch unter Beachtung
steuerlicher Vorschriften aufgestellt wurde, ergibt sich
kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Ein Abgrenzungsposten für latente Steuern nach
§ 274 HGB war somit nicht zu bilden.
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des AktG zu beachten.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben nach § 160 AktG sind nicht erforderlich.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten dem Vorstand an: Herr Benjamin Biere
Dem Aufsichtsrat gehörten an:
Herr Dr. Martin Jaschinski (Vorsitzender),
Rechtsanwalt
Herr Oliver Brexl, Rechtsanwalt
Herr Thorsten Feldmann, Rechtsanwalt
Angabe der Unternehmen, deren unbeschränkt
haftender Gesellschafter die Gesellschaft ist
Name der
Gesellschaft
Sitz
Rechtsform
Ladon Prozessfinanzierung AG & Co.
KG
Berlin
KG
Berlin, 20.05.2014
gez. Benjamin Biere
Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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