Minimax Fire Solutions International GmbH
Selbe AdresseHerstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helge Hansen seit 30.8.2024 | Geschäftsführer |
Juliane Groß seit 31.5.2023 | Geschäftsführer |
Lubertus Louis Cornelis Schultink seit 31.5.2023 | Geschäftsführer |
Thomas Uhlig seit 17.8.2021 | Prokura |
Andrea, geb. Kahmann Severin seit 17.8.2021 | Prokura |
Pascal Deplanque seit 17.8.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
MV Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Minimax Viking GmbHBad OldesloeKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022I. Grundlagen des Konzerns1. Grundlagen der Darstellung Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit § 315e HGB erstellt. Danach sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu Grunde zu legen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. 2. Gesellschafter des Konzerns Die Minimax Viking GmbH, Bad Oldesloe, (MVG, im Folgenden gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen "Minimax Viking Konzern", "Minimax Viking Gruppe" oder "Minimax Viking") ist eine Teilkonzernmuttergesellschaft der Minimax Viking Gruppe. Alleinige Gesellschafterin der MVG ist die MV Holding GmbH, Bad Oldesloe, (MVH) deren Geschäftsanteile von der Dealco Luxemburg XIII S.à r.l., Luxemburg/Luxemburg, der MV Waterfall AG, Bad Oldesloe/Deutschland, und der Klister LLC, Grand Rapids, Michigan/USA, gehalten werden. 3. Positionierung des Konzerns Die Minimax Viking Gruppe hat sich weltweit als einer der führenden Komplettanbieter im industriellen und kommerziellen Brandschutz etabliert. Unter der MVG, welche als eigenständige Konzernholding agiert, werden - gegliedert in die Regionen Nordamerika, Europa (inkl. Mittlerer Osten und Afrika) sowie Asien - die wesentlichen Brandschutzmärkte durch Landesgesellschaften, Niederlassungen oder Vertriebspartner bedient. Die Geschäftsaktivitäten der Minimax Viking Gruppe teilen sich auf in die drei Geschäftsbereiche System Integration, worunter im Wesentlichen der stationäre Brandschutz verstanden wird, Service mit Wartungs-, Reparatur- und Modernisierungsaktivitäten sowie das Produktgeschäft, welches die Fertigung und den Vertrieb von Brandschutzkomponenten für den stationären Brandschutz beinhaltet. Der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten der Minimax Viking Gruppe liegt mit insgesamt 63 % der Umsätze in den Geschäftsbereichen System Integration (33 %) und Service (30 %). In dem Geschäftsbereich System Integration entwickelt, konzipiert und errichtet die Minimax Viking Gruppe stationäre Brandschutzsysteme, welche häufig aus Wasser-, Schaum- und/oder Gaslöschanlagen und Brandmeldetechnik bestehen. Komplettiert wird dieser Geschäftsbereich durch das wiederkehrende Service-Geschäft. In dem Geschäftsbereich Service setzt die Minimax Viking Gruppe weiterhin konsequent die Strategie um, das wiederkehrende und margenstarke Wartungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsgeschäft in Europa und in den USA kontinuierlich auszubauen. Diese Strategie reduziert aufgrund der Ertrags- und Cashflow-Stärke des Servicegeschäfts die Einflüsse zyklischer Marktschwankungen signifikant. Der mit 37 % des Jahresumsatzes inzwischen umsatzstärkste Geschäftsbereich der Minimax Viking Gruppe, das Produktgeschäft, ist ebenfalls in allen genannten Regionen aktiv vertreten. Dabei nehmen die Viking-Gesellschaften der Minimax Viking Gruppe bei der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Brandschutzkomponenten eine führende Marktposition insbesondere in den USA und in Europa ein. 4. Steuerungssystem Als Leistungsindikatoren im Hinblick auf die obersten Unternehmensziele werden primär Auftragseingang, Umsatz und Profitabilität (EBITDA) als finanzbezogene Steuerungsgrößen sowie die Mitarbeiteranzahl als nicht-finanzbezogene Steuerungsgröße zur Unternehmenssteuerung herangezogen. 4.1. Finanzbezogene Steuerungsgrößen Zum Nachweis und zur Steuerung des Wachstums nutzt der Konzern im Wesentlichen die Kennzahlen Umsatzerlöse und Auftragseingang. Dabei setzen sich die Umsatzerlöse aus im Berichtszeitraum realisierten Verkäufen von Produkten und erbrachten Dienstleistungen im Rahmen des Service- und Produktgeschäfts sowie aus dem im Berichtsjahr erbrachten Fertigstellungsgrad von Fertigungsaufträgen im Rahmen des System-Integration-Geschäfts zusammen. Bei einem Fertigungsauftrag werden die Auftragserlöse und die Auftragskosten entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst, sofern dieser verlässlich schätzbar ist. Daraus resultierende Margen werden zu diesem Zeitpunkt realisiert, sofern nicht mit einem Verlust des Gesamtauftrags zu rechnen ist oder aber der Fortschritt des Auftrages einen Fertigstellungsgrad von 50 % noch unterschreitet. Auftragseingänge werden im Geschäftsbereich System Integration mit dem Vertragsabschluss erfasst. Im Service- und Produktgeschäft hingegen wird als Auftragseingang jeweils der Umsatz der Berichtsperiode erfasst, da die Aufträge unmittelbar nach Auftragseingang bearbeitet und abgeschlossen werden. Das "adjustierte" oder auch "bereinigte" EBITDA (im Folgenden "EBITDA") dient der Steuerung der Profitabilität des Konzerns. Das EBITDA ermittelt sich aus dem Konzernergebnis der Periode, bereinigt um das Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen sowie aus Sicht der Geschäftsführung außerordentlichen Ergebniseffekten, wobei die Rechnungslegung nach IFRS zugrunde gelegt wird. 4.2. Nicht Finanzbezogene Steuerungsgrößen Die Anzahl und Entwicklung der Mitarbeiteranzahl dient der Unternehmensführung als nichtfinanzielle Steuerungsgröße. Die Angabe der Anzahl erfolgt dabei nach Vollzeitäquivalenten und berücksichtigt zusätzlich zu den unternehmenseigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch alle Leiharbeitskräfte. 5. Forschung und Entwicklung Die Minimax Viking Gruppe ist eine von wenigen weltweit tätigen Unternehmensgruppen, die in der Lage ist, führende Technologien über das gesamte Spektrum von Brandschutzlösungen anzubieten. Hierbei ist die Entwicklungstätigkeit einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg der gesamten Minimax Viking Gruppe und wurde auch im zurückliegenden Geschäftsjahr auf hohem Niveau vorangetrieben. Vor allem im stationären Brandschutz beschränkt sich die Forschungs- und Entwicklungsarbeit nicht nur auf die beiden Forschungsstandorte in Bad Oldesloe und Caledonia/Michigan (USA), sondern Systementwicklungen werden auch maßgeblich während der Projektplanung gemeinsam mit Kunden und Versicherungsgesellschaften weiterentwickelt. Zusätzlich wurden weiterhin zahlreiche Projekte zur Kostensenkung der Fertigung sowie zur kontinuierlichen Produktverbesserung vorangetrieben. Diese Projekte werden auch in den Folgejahren weiter im Fokus stehen, insbesondere im Hinblick auf eine weitere Spezialisierung der Teams an den verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsstandorten, um eine Duplizierung von Aufgaben zu vermeiden und die bestmöglichen Branchen- und Produktlösungen zu erzielen. Insgesamt sind in 2022 innerhalb der Minimax Viking Gruppe Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von EUR 25 Mio. (2021: EUR 17 Mio.) ergebniswirksam angefallen, davon entfallen EUR 15 Mio. (2021: EUR 12 Mio.) auf Europa und EUR 10 Mio. (2021: EUR 5 Mio.) auf die USA. Als Entwicklungskosten aktiviert wurden EUR 22 Mio. (2021: EUR 22 Mio.). In diesem Bereich waren in 2022 durchschnittlich 168 (2021: 170) Mitarbeiter, wie in 4.2 definiert, tätig. II. WirtschaftsberichtFür Teile der Darstellung des Wirtschaftsberichts wird nachfolgender Auszug aus einer Veröffentlichung des Kiel Instituts für Weltwirtschaft 1 widergegeben. "Die Weltkonjunktur hat sich im Verlauf des Jahres unter dem Eindruck hoher Energiepreise und großer Unsicherheit in der Grundtendenz abgeschwächt. Bremsend wirkt inzwischen auch die Geldpolitik, die angesichts eines auf breiter Front hohen Inflationsdrucks ausgesprochen rasch gestrafft wird. Die Produktion blieb bis in den Herbst hinein insgesamt zwar weiter aufwärtsgerichtet, wobei Impulse von nachlassenden Lieferengpässen und der weiter fortschreitenden Normalisierung der Aktivität in den von der Corona-Pandemie besonders getroffenen Wirtschaftsbereichen ausgingen. Zum Jahresende hin hat sich die wirtschaftliche Dynamik aber wohl nochmals merklich verringert. Vor allem die großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften stehen derzeit trotz erheblicher fiskalischer Stützungsmaßnahmen vor einer Phase schwacher Konjunktur. Gleichzeitig bleiben die Probleme für die chinesische Wirtschaft groß. Während die Weltproduktion (gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten) mit 3,2 Prozent in diesem Jahr um 0,3 Prozentpunkte stärker zulegen dürfte als im September prognostiziert, erwarten wir für das nächste Jahr unverändert einen Anstieg um nur 2,2 Prozent. Für das Jahr 2024 hat sich unsere Erwartung mit 3,2 Prozent sogar leicht reduziert, vor allem, weil wir eine Erholung der US-Konjunktur erst für den späteren Verlauf des Jahres 2024 erwarten. Die Inflation dürfte zwar ihren Höhepunkt überschritten haben und im Prognosezeitraum dank niedrigerer Rohstoffpreise und abnehmender konjunktureller Anspannungen deutlich zurückgehen. Der zugrundeliegende Preisauftrieb dürfte aber allenfalls gegen Ende des Prognosezeitraum wieder in die Nähe der Zielmarken sinken. Der Anstieg der Weltproduktion hat sich nach schwachem ersten Halbjahr im dritten Quartal vorübergehend verstärkt. Die weltwirtschaftliche Aktivität erhöhte sich im Verlauf des Jahres 2022 insgesamt in moderatem Tempo. Dabei wurde die konjunkturelle Grundtendenz durch Sonderfaktoren überlagert. Im dritten Quartal entfielen dämpfende Einflüsse wie ein zeitweise kräftiger Lagerabbau in den Vereinigten Staaten und die Auswirkungen umfangreicher pandemiebedingter Lockdowns in China, und die Produktion zog spürbar, mit einer Rate von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal, an. Der vom IfW Kiel auf der Basis von Stimmungsindikatoren aus 42 Ländern berechnete Indikator für das wirtschaftliche Klima gab indes weiter nach und deutet auf eine gegen Jahresende wieder verringerte wirtschaftliche Expansion hin. Die Industrieproduktion zog im Sommer bei nachlassenden Lieferengpässen an. Die globale Industrieproduktion nahm im dritten Quartal mit 1,3 Prozent recht schwungvoll zu. Zum einen erholte sich die Produktion in China, die im Frühjahr unter den Corona-Beschränkungen gelitten hatte. Zum anderen konnten Aufträge, die in den Monaten zuvor aufgelaufen waren, abgearbeitet werden, weil die Anspannungen in den Logistiknetzwerken weltweit spürbar nachließen. So verringerten sich die Container-Frachtraten im Seeverkehr erheblich und lagen auch auf den Routen von Asien nach Europa und nach Nordamerika zuletzt nicht mehr massiv höher als vor der Corona-Krise. Gleichzeitig ging auch die Zahl der Schiffe, die vor Häfen im Stau steckt, stark zurück und hat inzwischen nahezu wieder Normalniveau erreicht. Der Welthandel legte bis zum Herbst weiter spürbar zu, hat zuletzt aber offenbar deutlich an Schwung verloren. Der globale Warenaustausch nahm im Einklang mit der Industrieproduktion im dritten Quartal weiter recht kräftig zu; das Niveau ein Jahr zuvor wurde im September (bis dahin liegen die Zahlen des niederländischen CPB vor) um 5,3 Prozent überschritten. Im Herbst hat der Welthandel aber wohl deutlich an Schwung verloren. Für den November ist nach den Ergebnissen des Kiel Trade Indicator sogar mit einem kräftigen Minus zu rechnen. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften hat sich die Konjunktur in der Grundtendenz weiter abgeschwächt. Im dritten Quartal nahm die gesamtwirtschaftliche Produktion in der Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften zwar mit knapp 0,5 Prozent etwas kräftiger zu als in den beiden Quartalen zuvor. Die Expansion der inländischen Verwendung schwächte sich aber weiter ab. Zum einen verlor die Expansion des privaten Konsums an Fahrt. In den Vereinigten Staaten gingen zudem die Bauinvestitionen kräftig zurück. So dürfte die Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 0,7 Prozent, die dort verzeichnet wurde, die dortige konjunkturelle Grundtendenz deutlich überzeichnen. Im Euroraum verlangsamte sich der Anstieg auf 0,3 Prozent, im Vereinigten Königreich und in Japan nahm die gesamtwirtschaftliche Produktion sogar um jeweils 0,2 Prozent ab. In den Schwellenländern zeigt sich die Konjunktur robust. In China wird die wirtschaftliche Lage zwar weiterhin durch Corona und Probleme im Immobiliensektor belastet. Im dritten Quartal erholte sich die Wirtschaft aber von dem im Frühjahr verzeichneten, durch massive Lockdowns verursachten Produktionseinbruch. Auch in Indien, wo die gesamtwirtschaftliche Produktion unter einer historischen Hitzewelle gelitten hatte, legte das Bruttoinlandsprodukt im Sommer kräftig zu. In den übrigen asiatischen Schwellenländern stieg die Produktion ebenfalls zumeist recht kräftig. Auch in Lateinamerika blieb die Konjunktur fast überall aufwärtsgerichtet. Ausgeprägte Bremsspuren der weltweiten geldpolitischen Straffung, die angesichts zeitweise starker Kapitalabflüsse aus den Schwellenländern befürchtet worden waren, sind bislang nicht erkennbar. Ausgeprägte Finanzierungsprobleme blieben bislang auf einzelne Entwicklungsländer und wenige besonders exponierte Schwellenländer wie Pakistan, Ecuador oder Ghana beschränkt. Die Inflation in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften hat ihren Höhepunkt wohl überschritten. Der Preisauftrieb hat im Verlauf des Jahres 2022 historische Höhen erreicht und war im Sommer und Herbst in vielen Ländern so hoch wie seit mehr als 50 Jahren nicht mehr. In den G7-Ländern lag sie im Oktober bei 8,4 Prozent. Im November dürfte der Anstieg der Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr erstmals seit Beginn des Inflationsschubs Anfang 2021 wieder merklich zurückgegangen sein. Sowohl in den Vereinigten Staaten, wo die Inflationsrate bereits seit einigen Monaten in der Tendenz rückläufig ist, als auch in Europa zeigen die Statistiken für November einen verringerten Preisauftrieb. Maßgeblich hierfür ist, dass die Energiepreise, ausgehend von den zum Teil extrem hohen Niveaus im Sommer, zuletzt wieder spürbar gesunken sind. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch in der Entwicklung der Erzeugerpreise, deren zeitweise sehr hohe Zuwachsraten zuletzt deutlich zurückgegangen sind. Die Kernrate der Inflation, bei der Energie- und Nahrungsmittelpreise ausgeblendet werden, ist hingegen nur wenig gesunken und nach wie vor weitaus höher als von den Notenbanken angestrebt. Die Rohstoffpreise haben zuletzt nachgegeben und dürften im Prognosezeitraum weiter langsam sinken. Die Lage an den Rohstoffmärkten hat sich seit dem Frühjahr nach und nach entspannt. Zunächst begannen die Preise für Industrierohstoffe unter dem Eindruck gedämpfter Nachfrage aus China und allgemein verdüsterter Konjunkturerwartungen zu sinken. Der Preis für Kupfer etwa war zeitweise kaum noch höher als in den Jahren vor Ausbruch der Corona-Krise. Deutlich erhöht sind allerdings immer noch die Preise vieler Nahrungsmittel, wenngleich sich auch hier die im Frühjahr verzeichneten Preisspitzen nicht gehalten haben. Der Ölpreis ist seit Juni tendenziell rückläufig. Auch eine Kürzung der Förderquoten durch die OPEC im Oktober hat diesen Trend nicht gebrochen. Zuletzt war der Preis für Öl der Sorte Brent mit etwa 80 Dollar kaum noch höher als im Durchschnitt des Jahres 2021. Der Markt scheint gegenwärtig gut versorgt, so dass auch der Beginn des EU-Embargos für den Großteil des bislang noch importierten russischen Rohöls und die Einführung eines Ölpreisdeckels für international gehandeltes russisches Öl nicht zu deutlichen Preisreaktionen geführt haben. Wir rechnen im Einklang mit den Finanzmärkten damit, dass Rohöl im Prognosezeitraum weiter allmählich billiger wird. Im Herbst ist schließlich auch das Preisniveau am europäischen Gasmarkt wieder deutlich gesunken, wenngleich es nach wie vor um ein Vielfaches über dem bis Anfang 2021 vorherrschenden Niveau liegt. Für dieses und das nächste Jahr sind derzeit angesichts weiterhin eng begrenzter Verbraucherpreise in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften Verfügbarkeit von Flüssiggas lediglich moderate weitere Rückgänge zu erwarten, danach könnte sich die Situation aber deutlich entspannen. Die Geldpolitik wird weiter gestrafft. Die großen Notenbanken in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften haben auf den starken Anstieg der Inflation recht spät, dann aber mit einer historisch sehr steilen Anhebung der Leitzinsen reagiert. In den Vereinigten Staaten liegt das Ziel für die Federal Funds Rate inzwischen bei 4,25 bis 4,5 Prozent und damit fast so hoch wie am Ende der letzten ausgeprägten Phase geldpolitischer Restriktion im Jahr 2007. Die EZB, die erst im Sommer mit Zinserhöhungen begann, hat ihren Leitzins mittlerweile auf 2,5 Prozent angehoben. Im Dezember hat sie zudem angekündigt, ab dem Frühjahr 2023 die Rückflüsse aus fällig werdenden Anleihen, die sich in ihrem Besitz befinden, nicht mehr vollständig neu anzulegen und so den Gesamtbestand allmählich zu reduzieren. Wir rechnen damit, dass der Zinshöhepunkt angesichts erster Anzeichen eines nachlassenden Inflationsdrucks und einer voraussichtlich schwachen Konjunktur im nächsten Jahr erreicht wird. Mit substanziellen Zinssenkungen ist allerdings vor Ende des Prognosezeitraums nicht zu rechnen. Im Umfeld hoher Inflation und weiter steigender Zinsen in den großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften wurden im Herbst auch anderswo die Zinsen weiter angehoben, so in Kanada, Australien und Südkorea und in vielen europäischen Ländern sowie in einer Reihe von Schwellenländern sowohl in Asien als auch in Lateinamerika. Die Finanzpolitik wirkt derzeit stützend. Obwohl die hohen Ausgaben zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie die Staatsfinanzen in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, aber auch in vielen Schwellenländern, stark belastet haben, bleiben ausgeprägte Konsolidierungsanstrengungen derzeit aus. Vor allem in Europa bemüht sich die Wirtschaftspolitik mit einem zum Teil erheblichen fiskalischen Aufwand darum, die Auswirkungen der Energiekrise auf Haushalte und Unternehmen zu begrenzen. In den Vereinigten Staaten wurde ein Maßnahmenpaket in Kraft gesetzt, dass Mehrausgaben über die nächsten zehn Jahre vorsieht, vor allem um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. In Relation zur Wirtschaftsleistung sind sie allerdings nicht erheblich. Weltweit werden die fiskalischen Impulse im Laufe des kommenden Jahres geringer. Für 2024 rechnen wir mit insgesamt bremsenden Wirkungen von der Finanzpolitik. Ausblick: Weltkonjunktur schwächt sich vorerst weiter ab Die bremsenden Einflüsse auf die Weltwirtschaft dominieren zunehmend. Bislang wurde die weltwirtschaftliche Aktivität durch eine Reihe von Faktoren gestützt, die nun aber mehr und mehr an Bedeutung verlieren. So gab es in einigen kontaktintensiven Wirtschaftsbereichen noch ein beträchtliches Potenzial für eine Normalisierung der Produktion nach den zuvor verzeichneten coronabedingten Einbußen, das nun allmählich ausgeschöpft ist. Die während der Pandemie aufgehäuften Extra-Ersparnisse, die dabei halfen, das Konsumniveau angesichts schrumpfender Realeinkommen aufrecht zu erhalten, schmelzen mehr und mehr ab. Die hohen Auftragsbestände der Industrie werden zunehmend abgearbeitet, so dass rückläufige Auftragseingänge zukünftig stärker auf die Produktion durchschlagen werden. Die bislang noch sehr robusten Arbeitsmärkte sind ein nachlaufender Indikator für die Konjunktur und ihr stützender Einfluss auf Verbraucherverhalten und Einkommen dürfte in den kommenden Monaten ebenfalls an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig verstärken sich die negativen Einflüsse auf die Konjunktur, die vor allem vom finanziellen Umfeld ausgehen. Höhere Finanzierungskosten bremsen die Investitionen und den Konsum. In vielen Ländern scheint sich auch der Finanzzyklus zu drehen. Immobilienpreise geben nach einer langen Phase starken Anstiegs nun nach. Wenn sich der Finanzzyklus dreht, materialisieren sich oft finanzielle Ungleichgewichte, die die wirtschaftliche Aktivität zusätzlich bremsen. Die weltwirtschaftliche Expansion verringert sich im kommenden Jahr deutlich. Nachdem im Jahr 2022 wohl noch ein Zuwachs der Weltproduktion um 3,2 Prozent erreicht wird, was in etwa der mittelfristigen Trendrate entspricht, dürfte sie im Jahr 2023 wohl nur um 2,2 Prozent steigen. Für 2024 rechnen wir mit einer Beschleunigung der Konjunktur auf 3,2 Prozent. Auf der Basis von Marktwechselkursen ergeben sich Veränderungsraten der globalen Produktion von 2,9 Prozent in Jahr 2022 und 1,6 Prozent im nächsten Jahr. Für 2024 ergibt sich ein Zuwachs um 2,4 Prozent. Der weltweite Warenhandel dürfte nach einem Zuwachs um 4,2 Prozent in diesem Jahr im Jahr 2023 nur um 1,7 Prozent und im Jahr 2024 um 2,5 Prozent zunehmen. Die Wirtschaftsleistung in den Vereinigten Staaten wird im kommenden Jahr schrumpfen. Dort hat die monetäre Straffung bereits zu einem Einbruch der Bauinvestitionen geführt. In den kommenden Monaten dürfte auch die bislang stärkste Stütze der Konjunktur, der private Konsum, zunehmend unter Druck geraten. Im Zuge der Corona-Krise und der zur Stützung der Wirtschaft verausgabten umfangreichen staatlichen Einkommenshilfen ist der Konsum in den Vereinigten Staaten weit über das Trendniveau gestiegen, so dass hier eine Korrektur zu erwarten ist. Der Abbau von Extra-Ersparnissen - die Sparquote befindet sich nahe historischer Tiefstände - und weiter steigende Konsumentenkredite haben im vergangenen Jahr zu einer ungewöhnlich großen Abweichung zwischen der Entwicklung von privatem Konsum und Realeinkommen geführt, die auf längere Sicht kaum Bestand haben wird. Wir rechnen für das kommende Jahr mit einem Rückgang des US-Bruttoinlandsprodukts um 0,4 Prozent, und auch die für 2024 zu erwartende Erholung dürfte zunächst schwach ausfallen. Die Arbeitslosigkeit dürfte im Verlauf des Jahres 2023 von dem derzeitigen niedrigen Niveau von 3,7 Prozent auf rund 5 Prozent steigen. Dabei dürfte sich auch der bislang noch recht kräftige Lohnanstieg merklich abschwächen. Insgesamt wäre damit die Grundlage dafür gelegt, dass sich die Inflation wieder auf ihren Zielwert von 2 Prozent zubewegt. Auch der Euroraum steht an der Schwelle zur Rezession. Zwar expandierte die Wirtschaft der Währungsunion ungeachtet der Verwerfungen des Ukraine-Krieges bis ins dritte Quartal spürbar, sie hat zuletzt allerdings an Schwung verloren. Frühindikatoren zur Zuversicht von Unternehmen und Verbrauchern haben sich inzwischen auf geringen Niveaus stabilisiert, nachdem sie seit Jahresbeginn stark nachgegeben hatten. Die hohe Inflation, steigende Zinsen und Gegenwind aus dem weltwirtschaftlichen Umfeld lassen für die bevorstehenden Quartale eine konjunkturelle Schwächephase erwarten. Im Ergebnis dürfte das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum über das Winterhalbjahr stagnieren oder sogar leicht zurückgehen. Für den weiteren Verlauf des Jahres 2023 und 2024 rechnen wir dann mit einer allmählichen Belebung. Im Vergleich zu unserer Herbstprognose haben sich die konjunkturellen Aussichten demnach etwas aufgehellt, da sich die Wirtschaft bis ins dritte Quartal robuster gezeigt hat und die Energiepreise aus heutiger Perspektive geringer sein dürften als zuvor erwartet. Insgesamt wird das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr wohl um 3,4 Prozent steigen. Im kommenden Jahr dürfte es um 0,6 Prozent und im Jahr 2024 um 1,5 Prozent zulegen. Die Lage am Arbeitsmarkt dürfte sich bei dieser Konjunktur wieder etwas verschlechtern, die Arbeitslosenquote von ihrem im Oktober verzeichneten Rekordtief von 6,5 Prozent auf 7,4 Prozent im Durchschnitt des Jahres 2024 steigen. Die Verbraucherpreise erhöhen sich im Durchschnitt des laufenden Jahres voraussichtlich um 8,3 Prozent. Auch im kommenden Jahr dürfte die Teuerungsrate mit 5,7 Prozent nochmals historisch hoch sein, wenngleich merklich niedriger als noch im Herbst erwartet. Im Jahr 2024 dürfte die Inflation mit dem weiteren Rückgang der Energiepreise und allmählich sinkender Kerninflation weiter zurückgehen, mit 2,6 Prozent aber immer noch über dem mittelfristigen Inflationsziel der EZB liegen. Die Abkehr von der Null-Covid-Politik ist Chance und Risiko für die chinesische Wirtschaft. Nachdem sich die chinesische Wirtschaft im dritten Quartal von den Lockdowns des Frühjahrs erholt hatte, drohte gegen Jahresende angesichts wieder steigender Inzidenzen eine erneute Ausbremsung der Konjunktur. Im Dezember entschied sich die Regierung aber dazu, auf großflächige Mobilitätsbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen weitgehend zu verzichten. Damit besteht zum einen die Aussicht auf ein Ende der durch die Null-Covid-Politik verursachten Stop-and-Go-Konjunktur. Andererseits dämpfen aber hohe Infektionszahlen auch ohne staatliche Anordnung die wirtschaftliche Aktivität. Insbesondere der private Konsum dürfte durch das Bemühen der Verbraucher, Ansteckungsrisiken zu vermeiden, beeinträchtigt werden. Eine massive Infektionswelle könnte zudem die Produktion behindern und das Gesundheitssystem überlasten, wo es wohl bereits zu Engpässen in der Medikamentenversorgung gekommen ist. Insgesamt dürfte das Bruttoinlandsprodukt in den kommenden beiden Jahren mit 4,6 Prozent bzw. 5,2 Prozent aber wieder deutlich stärker zunehmen als im Jahr 2022 (2,9 Prozent). Ein bremsender Faktor bleibt dabei die Krise im Immobiliensektor, die weiterhin nicht überwunden ist. Die Zahl der Baubeginne liegt aktuell rund 50 Prozent niedriger als vor einem Jahr und auch Wohnungspreise sind zuletzt weiter gefallen. Die Risiken für die Prognose liegen zunehmend im finanziellen Umfeld. Nach wie vor bilden Energieversorgung und Energiepreise ein Risiko für die Prognose. Die Entwicklung der vergangenen Monate hat aber gezeigt, dass die Märkte in der Lage sind, auch große Veränderungen der Rahmenbedingungen zu verarbeiten. Inzwischen erscheinen uns Aufwärts- und Abwärtsrisiken für die Rohstoffpreise ausgeglichen. Ein nennenswertes Aufwärtsrisiko für die Konjunktur resultiert aus unserem vergleichsweise pessimistischen Szenario für die Wirtschaft in den Vereinigten Staaten. Sollten sich die finanziellen Reserven der US-Konsumenten als ergiebiger erweisen und die amerikanische Produktion der geldpolitischen Straffung spürbar besser widerstehen, als von uns unterstellt, würde dies auch auf die übrige Welt ausstrahlen. Allerdings besteht dann das Risiko, dass sich die Inflation als hartnäckiger erweist. Die US-Zinsen dürften dann stärker angehoben werden und länger hoch bleiben als hier angenommen. Dann könnte sich im weiteren Verlauf des Prognosezeitraums auch die Abwärtsdynamik des Finanzzyklus verstärken und daraus resultierende Risiken für die Finanzstabilität zusätzlich an Gewicht gewinnen." Fazit Die zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses unverändert hohen, allgemeinen Rezessionserwartungen, insbesondere gespeist aus den unerwartet beständig hohen Inflationsniveaus in Nord Amerika und Europa bei gleichzeitig signifikant gestiegenen und weiter zu steigen erwarteten Finanzierungskosten in den weltweiten Leitwährungen und des zumindest im europäischen Raum unverändert bestehenden Risikos einer nicht gewährleisteten permanenten und bedarfsgerechten Strom- und Energieversorgung bei gleichzeitig noch nicht wieder vollständig auf Vor-Corona-Niveau operierenden Lieferbeziehungen mit China machen die Aufstellung belastbarer und gewohnt längerfristiger Planungen auch für die Minimax Viking Gruppe als global aufgestellten Komplettanbieter im Bereich des Brandschutzes nur mit Einschränkungen möglich. Aus diesem Grund hat sich die Minimax Viking Gruppe für das Jahr 2023 dazu entschieden, sowohl ein Nicht-Rezessions-Szenario als auch ein Rezessions-Szenario ihrer Planung als Annahme zu Grunde zu legen. Im Falle einer einsetzenden Rezession erwartet die Gruppe (um Währungskurseffekte bereinigt) einen sich gegenüber Vorjahr um 19 % abschwächenden Auftragseingang bei um 14 % niedrigerem Umsatz und einem um 15 % unter dem Niveau von 2022 ausfallenden adjustierten EBITDA. Die Auswirkungen einer einsetzenden Rezession erwartet sie dabei deutlicher spürbar in den USA als in Europa. Für den Fall, dass ein spürbares Einsetzen einer Rezession in 2023 ausbleiben sollte, plant die Minimax Viking Gruppe (um Währungskurseffekte bereinigt) im Wesentlichen mit einer Wiederholung des 2022'er Auftragseingangs, Umsatzes und adjustierten EBITDA. 1. Geschäftsverlauf 1.1. Märkte und Geschäftsbereiche Die Minimax Viking Gruppe ist im Vergleich zum allgemeinen Konjunkturzyklus ein sich spätzyklisch entwickelnder Konzern. Dies ist insbesondere dem hohen Anteil an langfristiger Auftragsfertigung im Bereich System Integration geschuldet. Trotz der durch Inflation und sprunghaft angestiegenen weltweiten Finanzierungskosten weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen konnte die Umsatz- und Ertragsentwicklung im Geschäftsjahr 2022 die Vorjahreswerte übertreffen. Dies resultierte insbesondere aus dem weiterhin starken Wachstum des nordamerikanischen Marktes bei gleichzeitiger Budgeterfüllung bzw. leichter Übererfüllung der asiatischen und europäischen Geschäftsbereiche. Der konsolidierte Gesamtauftragseingang der Minimax Viking Gruppe (d. h. ohne konzerninterne Geschäfte) erreichte in 2022 mit EUR 2.420 Mio. ein historisches Hoch, das um EUR +494 Mio. (+26 %) über dem Vorjahr von EUR 1.926 Mio. lag und das ursprünglich aufgestellte Budget von EUR 1.914 Mio. um EUR +506 Mio. (+26 %) überstieg. Der Auftragseingang im Geschäftsbereich System Integration in Höhe von EUR 893 Mio. überschritt das Vorjahr (EUR 685 Mio.) deutlich um EUR +208 Mio. (+30 %). Auch im Geschäftsbereich Service konnte das Vorjahresniveau (EUR 598 Mio.) mit EUR 694 Mio. um EUR +96 Mio. (+16 %) übertroffen werden. Der Auftragseingang im Geschäftsbereich Produktgeschäft konnte ebenfalls beträchtliche Zuwächse verzeichnen und stieg von EUR 643 Mio. im Vorjahr um EUR +190 Mio. (+30 %) auf EUR 833 Mio. Der konsolidierte Gesamtumsatz (d. h. ohne konzerninterne Geschäfte) übertraf auf Grund der unsere Erwartungen übersteigenden Auftragslage und einer besser als prognostizierten Verfügbarkeit von Material und Montagekräften die prognostizierten Erwartungen und stieg von EUR 1.850 Mio. um EUR +399 Mio. (+22%) auf EUR 2.249 Mio. Das adjustierte EBITDA der Gruppe konnte ebenfalls trotz der schwierigen Rahmenbedingungen gegenüber dem Vorjahresniveau um +8 % auf insgesamt EUR 325 Mio. (Vorjahr: EUR 301 Mio.) gesteigert werden und überstieg damit auch den für das Geschäftsjahr ursprünglich budgetierten Wert von EUR 270 Mio. Europa: Trotz schwieriger Marktbedingungen übertraf der Auftragseingang mit EUR 1.062 Mio. das Vorjahr (EUR 902 Mio.) um EUR +160 Mio. (+18 %). Der Umsatz überschritt den Vorjahreswert von EUR 872 Mio. um EUR +106 Mio. (+12 %) und erreichte insgesamt EUR 978 Mio. Das bereinigte EBITDA der Region Europa lag mit EUR 128 Mio. über dem Vorjahresniveau (2021: EUR 120 Mio.). Hierzu trug insbesondere das Produktgeschäft in Europa bei, aber auch die Minimax GmbH mit ihren Geschäftsbereichen System Integration und Service. Die Minimax GmbH konnte ihre marktführende Position in den Geschäftsbereichen System Integration und Service in Deutschland behaupten und trug auf diese Weise zu 24 % des EBITDAs der Minimax Viking Gruppe bei. Der Auftragseingang konnte gegenüber dem Vorjahr um +12 % auf rund EUR 556 Mio. gesteigert werden. Das hochprofitable Servicegeschäft der Minimax GmbH hielt sich in Deutschland stabil und wird auch zukünftig weiter Ergebnistreiber des Deutschlandgeschäfts und damit Schwerpunkt der nationalen Vertriebsaktivitäten sein. Die Auftragseingänge (EUR 330 Mio.) lagen +9 % über dem Vorjahresniveau und beim Umsatz konnte dieser Geschäftsbereich um +7 % auf EUR 317 Mio. zulegen. Der Auftragseingang im Geschäftsbereich System Integration stieg um +16 % auf EUR 225 Mio. gegenüber dem Vorjahr von EUR 194 Mio. Die Umsätze dieses Geschäftsbereichs stiegen im abgelaufenen Geschäftsjahr um +18 % auf EUR 214 Mio. gegenüber EUR 182 Mio. im Vorjahr. In 2022 gelang es der Minimax GmbH, ihren um konzerninterne Leistungen bereinigten Umsatz der beiden Geschäftsbereiche um EUR +52 Mio. auf insgesamt EUR 532 Mio. zu steigern und hierbei die Ertragssituation mit einem adjustierten EBITDA von EUR 77 Mio. auf hohem Niveau zu halten. Die im Bereich des mobilen Brandschutzes tätigen Gesellschaften Minimax Mobile Services GmbH sowie Brandschutz Heimlich GmbH konnten ihre Marktanteile trotz der hohen Wettbewerbsintensität im Bereich Feuerlöschervertrieb und -wartung im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin erfolgreich behaupten und ihren Auftragseingang sowie ihren Umsatz von EUR 86 Mio. im Vorjahr auf EUR 94 Mio. erhöhen und ihr adjustiertes EBITDA gegenüber dem Vorjahresergebnis um EUR 2 Mio. auf EUR 18 Mio. steigern. Die Wettbewerbsintensität im Bereich des mobilen Brandschutzes wird auch zukünftig eine maßgebliche Rolle für die weitere Entwicklung dieser Tochtergesellschaften spielen. Der Umsatz des europäischen Produktgeschäfts, bestehend aus der luxemburgischen Viking S.A. und ihren insgesamt zehn Tochtergesellschaften, der deutschen Viking GmbH, der mittlerweile ruhenden russischen Fire Protection Equipment Rus LLC und der rumänischen VIKING ROMANIA SRL, konnte das Vorjahr von EUR 103 Mio. um EUR +14 Mio. übertreffen und erreichte in 2022 EUR 117 Mio. Das bereinigte EBITDA stieg um +11 % von EUR 16 Mio. auf EUR 18 Mio. Nordamerika: In den Geschäftsbereichen System Integration und Service der nordamerikanischen Gesellschaften konnten im Geschäftsjahr 2022 Auftragseingänge in Höhe von insgesamt EUR 587 Mio. verbucht werden. Damit konnten deutliche Zuwächse im Vergleich zum Vorjahr (EUR 444 Mio.) verzeichnet werden. Bereinigt um Währungskurseffekte verzeichneten die US-amerikanischen System Integration- und Servicegesellschaften einen Zugewinn von +18 %. Die Umsätze der US-amerikanischen System Integration- und Service-Gesellschaften stiegen ebenfalls um EUR +109 Mio. auf insgesamt EUR 526 Mio. Das EBITDA der in den Geschäftsbereichen System Integration und Service tätigen US-Tochtergesellschaften der Minimax Viking Gruppe lag mit EUR 63 Mio. rund +3 % über dem Ergebnis des bereits außerordentlich positiv verlaufenen Vorjahres. Das von den US-amerikanischen Viking-Gesellschaften betriebene US-Produktgeschäft der Minimax Viking Gruppe übertraf den Vorjahresumsatz von EUR 456 Mio. um EUR +162 Mio. und erreichte in 2022 EUR 618 Mio. Die US-amerikanischen Viking-Gesellschaften konnten das EBITDA des Vorjahres (EUR 115 Mio.) um EUR +15 Mio. auf EUR 130 Mio. steigern und trugen damit zu 40 % des EBITDAs der Minimax Viking Gruppe bei. Asien: Durch die auch 2022 hinweg fortgesetzte Zero-Covid-Politik Chinas wurde die wirtschaftliche Aktivität des asiatischen Marktes auch im zurückliegenden Jahr gegenüber jener anderer Weltregionen merklich gehemmt. Dennoch konnten sowohl Auftragseingänge als auch die Umsätze gegenüber dem Vorjahr um +22 % bzw. +20 % zulegen. Hierzu trugen insbesondere unsere Gesellschaften in Saudi-Arabien und Singapur bei. Das bereinigte EBITDA in Asien lag mit EUR 18 Mio. um +16 % über dem Vorjahreswert von EUR 16 Mio. Wir gehen für 2023 von einer weiteren positiven Entwicklung in Asien bezüglich der Ausschreibung neuer Aufträge und der Wiederbelebung pausierter Bauprojekte aus, bei einer gegenüber dem Vorjahr nachhaltig stabilen Ertragslage. Mittelfristig erwarten wir ein Wiedererstarken der asiatischen Märkte mit positiven Entwicklungsimpulsen für den Bereich des von uns angebotenen Brandschutzes, da zum einen die Nachfrage nach Brandschutzanlagen insbesondere in China und in den Ländern entlang der Belt-Road-Initiative weiterhin steigen wird und wir zum anderen mit neuen Produkten mit Zulassungen speziell für den asiatischen Markt eine höhere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber lokalen Mitbewerbern erlangen werden. Hinzu kommen eine kontinuierliche Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz und striktere Versicherungsvorschriften, von denen wir uns mittelfristig zusätzliche Wachstumsimpulse versprechen. III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage1. Vermögenslage Die Vermögenslage der Minimax Viking Gruppe stellt sich in der Bilanzstruktur wie folgt dar: Aktiva
Der hohe Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme spiegelt die im Rahmen von diversen Unternehmenserwerben identifizierten immateriellen Vermögenswerte wider, insbesondere Markenrechte, Kundenbeziehungen und Technologien, sowie Geschäfts- oder Firmenwerte. Darüber hinaus sind hier Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen enthalten. Investitionen in das Anlagevermögen sind im nachfolgenden Abschnitt näher beschrieben. Auf der Passivseite haben sich die Bankverbindlichkeiten (ohne Leasingverbindlichkeiten) der Minimax Viking Gruppe nominell gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt um EUR 22 Mio. erhöht. Diese Erhöhung ist beeinflusst von der US-Dollarkursentwicklung im Geschäftsjahr (EUR 32 Mio.). Die unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten dargestellten Verpflichtungen aus Altersversorgungen sanken im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Diskontierungssatzes um EUR -30 Mio. und betragen zum 31. Dezember 2022 EUR 63 Mio. Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 599 Mio. und die Eigenkapitalquote 24 % (31. Dezember 2021: 20 %). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten betreffen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Das Netto-Umlaufvermögen 2 hat sich von EUR 489 Mio. auf EUR 651 Mio. per 31. Dezember 2022 erhöht und liegt mit rund 29 % des Konzernumsatzes über dem Niveau des Vorjahres. 2. Investitionen Die operativen Investitionen in den Gesellschaften der Minimax Viking Gruppe lagen im Geschäftsjahr 2022 mit EUR 55 Mio. über dem Vorjahr (EUR 45 Mio.). Aufgrund der Geschäftsstruktur sind alle sonstigen Investitionen, mit Ausnahme der Fertigung, in Abhängigkeit zur Mitarbeiter- und Umsatzentwicklung zu sehen. Entwicklungsleistungen wurden in Höhe von EUR 22 Mio. (2021: EUR 22 Mio.) aktiviert. Es wurde insbesondere in die Fertigungsanlagen in Deutschland sowie in die logistische Ausstattung der nordamerikanischen Standorte investiert. 3. Finanzlage Die Finanzlage/Kapitalflussrechnung stellt sich für 2022 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die Erhöhung des Working Capital um EUR 43 Mio. (2021: 54 Mio.) hat wesentlichen Einfluss auf den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 223 Mio. (2021: EUR 204 Mio.). Der Finanzmittelfonds per 31. Dezember 2022 beträgt EUR 456 Mio. (31.12.2021: EUR 365 Mio.). Der Gesamtbetrag der den Gesellschaften des Minimax Viking Konzerns zur Verfügung gestellten Kreditlinien beläuft sich am Bilanzstichtag auf ein Volumen in Höhe von EUR 1.068 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 1.048 Mio.). Davon sind EUR 40 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 42 Mio.) noch frei verfügbar. Darüber hinaus stehen der Minimax Viking Gruppe Avalkreditlinien in Höhe von EUR 270 Mio. zur Verfügung, von denen EUR 150 Mio. im Rahmen des Konsortialkreditvertrages langfristig mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2024 bereitgestellt wurden. Die Beanspruchung der Avalkreditlinien lag am Ende des Berichtszeitraums bei rund 91 % (31. Dezember 2021: 77 %). Zusätzlich verfügt der Konzern über Kassen- und Bankguthaben in Höhe von EUR 473 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 376 Mio.). 4. 4. Ertragslage Der Konzernabschluss der Minimax Viking Gruppe umfasst den Umsatz der operativen Gesellschaften. Die den operativen Gesellschaften übergeordneten Holdinggesellschaften haben naturgemäß keine Umsatzerlöse generiert. Der Konzern weist für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 einen Umsatz von EUR 2.249 Mio. aus (2021: EUR 1.850 Mio.), dies entspricht einer Steigerung um +22 %. Der Umsatz nach Marktsegmenten setzte sich wie folgt zusammen:
Der Umsatz nach Regionen (Standort des Rechnungsempfängers) stellt sich wie folgt dar:
Der Minimax Viking Konzern auf Ebene des MVG-Teilkonzerns hat das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022, bereinigt um nicht beherrschende Anteile, mit einem Konzerngewinn von EUR 123 Mio. (Vorjahr: EUR 128 Mio.) abgeschlossen. Hierbei konnte das operative Geschäft Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr erzielen, diese wurden allerdings durch gegenläufige Effekte aus der Währungsumrechnung als Teil des Finanzergebnisses sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aufgezehrt. Das Konzernergebnis ist analog der Vorjahre durch Finanzierungskosten (Finanzergebnis: EUR -70 Mio.; Vorjahr: EUR -58 Mio.) beeinflusst worden. Darüber hinaus belasten planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte das Konzernergebnis. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 entfielen in Summe EUR 22 Mio. (Vorjahr: EUR 14 Mio.) auf planmäßig abzuschreibende immaterielle Vermögenswerte. Im Geschäftsjahre 2022 waren durchschnittlich 9.736 Mitarbeiter, wie in 4.2 definiert, im Minimax Viking Konzern beschäftigt. Zum Vorjahr (9.373 Mitarbeiter) erhöhte sich der Personalstand um rd. 4 %, blieb damit aber hinter der Prognose für 2022 zurück. Minimax Viking versucht unverändert, durch breit angelegte interne Weiterbildungs-, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen dem sich kontinuierlich verstärkenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. 5. Bereinigtes EBITDA Das bereinigte EBITDA ist keine in den IFRS definierte Leistungskennzahl. Die Definition des Konzerns für das bereinigte EBITDA ist möglicherweise mit ähnlich bezeichneten Leistungskennzahlen und Angaben anderer Unternehmen nicht vergleichbar. Das bereinigte EBITDA in Höhe von EUR 325 Mio. kann wie folgt auf den Konzerngewinn von EUR 123 Mio. übergeleitet werden:
Auf Konzernebene erzielte Minimax Viking ein bereinigtes EBITDA von insgesamt EUR 325 Mio. Das bereinigte EBITDA beinhaltet Anpassungen von einmaligen Ergebniseffekten in Höhe von EUR 4 Mio. Die einmaligen Ergebniseffekte setzen sich im Wesentlichen aus EBITDA-wirksamen Kosten im Zusammenhang mit einer erfolgreich abgeschlossenen ERP-System-Implementierung, eines Rechtsstreits und Beratungsaufwendungen zusammen. IV. NachtragsberichtBis zur Aufstellung des Konzernabschlusses haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten sind, ereignet. V. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Risikomanagement Der Konzern verfolgt mit dem Risikomanagement das Ziel, Risiken frühzeitig und vollständig zu identifizieren, zu bewerten, rechtzeitig zu kommunizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Einerseits ist der Konzern verschiedenen Risiken ausgesetzt, die für das Geschäft mit stationärem und mobilem Brandschutz typisch sind. Den aus dem Projektgeschäft sowie aus langfristigen Fertigungsaufträgen entstehenden Risiken wird durch die Anwendung der verlustfreien Bewertung in der Bilanz Rechnung getragen. Darüber hinaus werden mögliche Nachlaufkosten im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen durch die Bildung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten sowie für Gewährleistungs- und Garantieansprüche entsprechend berücksichtigt. Das Risiko erneut steigender Stahl- und sonstiger wesentlicher Rohstoffpreise wird auf der Bezugsseite durch längerfristige Rahmenverträge mit festen Preisen sowie auf der Absatzseite durch kurze Bindungszeiten bei der Abgabe von Projektangeboten und die Aufnahme von Anpassungsklauseln in die Auftragsbedingungen gemindert. Risiken aus Gewährleistungsansprüchen werden, soweit bekannt, über Rückstellungen abgedeckt. Hierdurch sind diese Kostenpositionen mittelfristig neutral für die Ergebnisentwicklung des Konzerns. Andererseits ist der Konzern durch seine geschäftlichen Aktivitäten verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Hierzu gehören Währungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Zinsrisiken. Ziel des Konzernrisikomanagements ist es, der Unvorhersehbarkeit der Finanzmärkte entgegenzuwirken und eine mögliche Beeinträchtigung der Konzernfinanzen gering zu halten. Zur Minimierung gewisser Risiken werden Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Eine Bilanzierung der Sicherungsgeschäfte entsprechend der Regelungen zum Hedge Accounting wird nicht angewendet. Somit werden etwaige, aus derivativen Finanzinstrumenten entstehende Gewinne und Verluste unter dem "Finanzergebnis" sofort ergebniswirksam erfasst. Das Risikomanagement fällt in die Zuständigkeit der entsprechenden Fachabteilungen auf Basis von der Geschäftsführung erlassenen Regeln. Die Verantwortlichen identifizieren in enger Absprache mit den Fachbereichen des Konzerns mögliche Risiken, bewerten diese und sichern sie ab. Die Geschäftsführung hat allgemeine schriftliche Vorschriften zum Risikomanagement, Vorschriften zur Regelung bestimmter Teilbereiche, wie beispielsweise Währungsrisiko, Zinsrisiko, Ausfallrisiko, Verwendung derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie Vorschriften zur Anlage überschüssiger Liquidität erlassen. Ergänzt wird das interne Überwachungssystem des Konzerns durch eine Interne Revision, die u. a. regelmäßig unsere nationalen und internationalen Tochtergesellschaften prüft. 2. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Da der Konzern über keine nennenswerten verzinslichen Vermögenswerte verfügt, bleiben die Einnahmen und der operative Cashflow des Konzerns von Zinsänderungen größtenteils unbeeinflusst. Das Zinsrisiko des Konzerns entsteht ausschließlich aus langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten, die zu variablen Konditionen gewährt wurden, so dass der Konzern insofern dem Risiko einer Zinsänderung ausgesetzt ist. Das Zinsrisiko wird bei Bedarf situativ und unter Berücksichtigung des jeweiligen Marktumfelds durch den Abschluss von Zinssicherungsgeschäften verringert. 3. Gesamtwirtschaftliche Risiken Aufgrund der wesentlichen nationalen und internationalen Geschäftstätigkeit ist für den Konzern der Konjunkturverlauf in Deutschland, den USA, dem europäischen Ausland, Süd-Ostasien, dem Mittleren Osten (Middle East) und den so genannten Schwellenländern (Emerging Markets) von hoher Bedeutung. Binnenwirtschaftliche Risiken ergeben sich durch die rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, das Zinsniveau, die allgemeine Preisentwicklung sowie der Entwicklung der industriellen Baukonjunktur. Durch den hohen Anteil an Service- und Reparaturumsätzen ist das Risiko eines konjunkturellen Abschwungs aber beschränkt, auch wenn sich nach dem Erwerb der Viking Gruppe die Volatilität etwas erhöht hat. Ebenso mildern regulatorische Rahmenbedingungen negative konjunkturelle Entwicklungen leicht ab. Im internationalen Umfeld sind neben den Wechselkursentwicklungen, insbesondere von Euro zu US-Dollar, die Auslandsinvestitionen der europäischen Industrieunternehmen sowie die Entwicklung der Investitionen in Industrie- und Infrastrukturprojekte von wesentlicher Bedeutung. Diese Faktoren kann die Minimax Viking Gruppe nicht beeinflussen, sondern lediglich antizipieren und steuernd darauf einwirken. Dies gilt selbstverständlich umso mehr im Kontext der mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2021 stark angezogenen und bis dato auf sehr hohem Niveau verharrenden weltweiten Inflation und der in Folge dessen erheblich gestiegenen Leitzinsen und mit diesen einhergehenden Finanzierungskosten. 4. Finanzwirtschaftliche Risiken Der Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Liquiditätsrisiko, das Ausfallrisiko und das Zinsrisiko sowie das Währungskursrisiko. Durch die konzernweit implementierten Treasury Prozesse liegen die Kontroll- und Steuerungsinstrumente vor, um oben genannte Risiken bestmöglich antizipieren und frühzeitig korrigierende Maßnahmen einleiten zu können. Im Rahmen des Senior Secured Facilities Agreement ist die Minimax Viking Gruppe verpflichtet, regelmäßig über die Einhaltung eines bestimmten "Financial Covenant" zu berichten. Sollte dieser Covenant den festgelegten Grenzwert überschreiten, hätte dies vertragliche Sanktionen für den Konzern zur Folge. Die laufende Überwachung und Prognose des Covenant bilden deshalb einen wichtigen Baustein des Risikomanagements im Finanzbereich. Im laufenden Geschäftsjahr haben wir diesen Covenant mit sehr großzügigem Spielraum (sog. Headroom) eingehalten. Ziel des Risikomanagements im Finanzbereich ist es, der Unvorhersehbarkeit der Finanzmärkte entgegenzuwirken und eine mögliche Beeinträchtigung der Konzernfinanzen gering zu halten. Die Möglichkeiten der Minimax Viking Gruppe, sich von den aktuellen Risiken der Finanzmärkte abzukoppeln, sind jedoch begrenzt. Zur Minimierung gewisser Risiken werden bei Bedarf Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. a) Wechselkursrisiko Durch seine internationalen Geschäftsaktivitäten ist der Konzern Wechselkursrisiken, insbesondere gegenüber dem US-Dollar, ausgesetzt. Wechselkursrisiken entstehen, wenn künftige geschäftliche Transaktionen sowie erfasste Vermögenswerte und Schulden eine Währung aufweisen, bei der es sich nicht um die funktionale Währung des entsprechenden Konzernunternehmens handelt. Die Konzernfinanzabteilung schließt zur Minimierung der aus den wesentlichen Fremdwährungspositionen entstehenden Wechselkursrisiken gegebenenfalls entsprechende Devisentermingeschäfte ab. Die Hälfte der Konzernfinanzverbindlichkeiten bestehen in US-Dollar, so dass hier eine natürliche Währungssicherung mit aus der US-Gruppe realisierten Cashflows erfolgt. Zum Stichtag bestehen keine Devisentermingeschäfte. b) Ausfallrisiko Der Konzern weist keine wesentliche Häufung von Ausfallrisiken auf. Sofern ein Ausfallrisiko besteht, ist es auf den Buchwert der bilanzierten Forderungen und sonstigen Finanzanlagen beschränkt. Der Konzern hat Regelungen getroffen, damit Geschäfte nur mit Kunden einer ausreichenden Bonität getätigt werden. Die Kontrahenten bei derivativen Finanzinstrumenten bestehen ausschließlich aus Finanzinstituten mit einer einwandfreien Bonität. Das Risikomanagement im operativen Geschäft erfolgt durch konzernweite Vorschriften. Bei erstmaliger Erfassung einer Forderung wird dem Ausfallrisiko durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen und bei beeinträchtigter Bonität individuell bemessen. Zudem verlangen die Gesellschaften des Konzerns in Einzelfällen die Gewährung von Sicherheiten zur Besicherung von Forderungen. Unter anderem werden hierbei von den Vertragspartnern Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Zahlungsbürgschaften abgegeben. Nennenswerte Risikokonzentrationen existieren bzgl. der Ausfallrisiken im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verteilen sich im Wesentlichen auf eine sehr große Anzahl von Kunden. Die Werthaltigkeit größerer Einzelforderungen wird regelmäßig überprüft und innerhalb der nicht wertberichtigten finanziellen Vermögensgegenstände als ausgesprochen hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährigen Geschäftsbeziehungen zu den meisten Kunden zurückgeführt. Die historischen Ausfallraten bzgl. dieser Forderungsbestände sind äußerst niedrig. c) Liquiditätsrisiko Zum umsichtigen Liquiditätsmanagement gehören die Sicherung ausreichender Barmittel, die Verfügbarkeit von Fremdmitteln im Rahmen angemessener Kreditlinien sowie die Fähigkeit zur Schließung von Marktpositionen. Aufgrund der Dynamik des zugrundeliegenden Geschäfts ist die Konzernfinanzabteilung um hohe Flexibilität durch die Verfügbarkeit konzerneigener Liquidität als auch von ausreichend Kredit- und Avallinien bemüht. 5. Operative Risiken a) Abhängigkeit von Großkunden Der Konzern erbringt seine Dienste und Leistungen für eine sehr große Anzahl von Kunden. Es gibt keine wesentliche Konzentration auf einzelne Branchen oder internationale Großkonzerne. Der Verlust von einzelnen Großkunden hat nur eine geringe Auswirkung auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung. b) Gewährleistungsansprüche Die operativen Gesellschaften der Minimax Viking Gruppe übernehmen vertragliche Gewährleistungsverpflichtungen für die von ihnen erbrachten Lieferungen und Leistungen. Herstellergarantien für eingekaufte Produkte und/oder Systemkomponenten werden, sofern möglich, an die Kunden der Minimax Viking Gruppe weitergereicht. Im Übrigen gelten, abhängig von dem jeweils anwendbaren Landesrecht, teilweise auch gesetzliche Gewährleistungspflichten. Gewährleistungsfälle sind grundsätzlich bis auf einen zu tragenden Selbstbehalt versichert. Daher erachten wir derartige Risiken als nicht signifikant. c) Wechsel von Mitarbeitern und Führungskräften Für den zukünftigen Erfolg sind die Gesellschaften der Minimax Viking Gruppe auf qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte angewiesen. Bei Wechseln von Mitarbeitern und Führungskräften in Schlüsselpositionen kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Veränderungen in der Vergangenheit liegende Sachverhalte nur unvollständig zur Kenntnis der Geschäftsführung gelangen. Durch deren Bekanntwerden können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht vollständig ausgeschlossen werden. d) Sonstige Risiken Sonstige Risiken bestehen bspw. aus Rechtsstreitigkeiten und Schadensfällen. Juristische Auseinandersetzungen entstehen dabei ganz überwiegend aus unserer Leistungserstellung. Der Minimax Viking Konzern ist mit seinen Produkten, Systemen und Dienstleistungen in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig. Brandschutzeinrichtungen haben den Zweck, Personen- und Vermögensschäden durch Brände zu verhindern oder zu minimieren. Brandschutzeinrichtungen alleine sind aber nicht in der Lage, jegliche Brandschäden zu verhindern. Darüber hinaus können auch bei der Errichtung oder der Durchführung von Serviceleistungen Fehler entstehen. Minimax Viking hat ein modernes Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen etabliert und bildet seine Mitarbeiter permanent fort, um Fehler zu vermeiden. Sollten schuldhaft verursachte Schäden zu Ersatzansprüchen Dritter führen, sind entsprechende Versicherungen zur Deckung abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2022 bestehen gegen Konzerngesellschaften keine wesentlichen - nicht durch Versicherungen bzw. Rückstellungen gedeckten - Haftungsansprüche oder rechtshängigen Streitfälle. Da einige Risiken nicht oder nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl Schäden eintreten können, die durch die versicherten bzw. zurückgestellten Beträge nicht gedeckt sind. e) Steuerliche Risiken Die Konzerngesellschaften werden in regelmäßigen Abständen von den Steuerbehörden zur steuerlichen Betriebsprüfung herangezogen. Es gibt für uns aktuell keine Anzeichen, dass die Gesellschaften der Minimax Viking Gruppe für die Folgejahre über die bereits getroffene Risikovorsorge hinaus wesentlich in Anspruch genommen wird. Nach unserer Auffassung ist mit den bestehenden Steuerrückstellungen eine ausreichende Vorsorge für mögliche Risiken aus einer Betriebsprüfung vorgenommen worden. f) Gesamtbild der Risikolage Die Gesamtrisiken unseres Konzerns ergeben sich aus den dargestellten Einzelrisiken. Wir verfügen über geeignete Regelungen und Instrumentarien zur Überwachung der Risiken. Nach unserer Einschätzung besitzen die innerhalb der strategischen Risiken aufgeführten konjunkturellen Risiken die größte Bedeutung für unsere weitere Entwicklung. Insgesamt sehen wir nach heutiger Erkenntnis keine Risiken, die den Fortbestand unseres Konzerns gefährden könnten (geringe bis moderate Risikoausprägung). 6. Chancenberichterstattung Heute ist Minimax Viking in über 30 Ländern vertreten und hält eine führende Marktposition in Deutschland, den USA sowie Teilen Europas. Ebenso haben wir uns in den wachsenden Regionen Asiens als starker Partner bewiesen. In den etablierten Regionen beabsichtigen wir, unseren Marktanteil in allen Geschäftsbereichen, d. h. im Anlagen- und Service- sowie im Produktgeschäft, weiter auszubauen. In den weniger etablierten sowie in den weniger stark regulierten Märkten haben wir über das Produktgeschäft die Möglichkeit, eine schnelle Marktdurchdringung auch ohne die Unterhaltung eigener Engineering- und Montagekapazitäten zu erreichen. Der Minimax Viking Konzern hat sich gut positioniert, um am zukünftigen Marktwachstum und an einem immer internationaler werdenden Wettbewerb erfolgreich zu partizipieren. Dies erfolgt nicht nur durch bereits bestehende Tochtergesellschaften, sondern auch durch bestehende Geschäftsbeziehungen zu führenden Herstellern von industriellen und infrastrukturellen Anlagen (OEM), die sich auch weiterhin perspektivisch auf Expansionskurs im Ausland befinden. Daneben plant der Konzern, seine Marktpräsenz sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Akquisitionen kontinuierlich auszuweiten, um die sich bietenden Möglichkeiten für horizontales, vertikales als auch geographisches Wachstum optimal zu nutzen. In den meisten Regionen wird der Brandschutzmarkt durch länderspezifische Zulassungen sowie Standards der Versicherer reguliert. Die Erlangung eines wettbewerbsfähigen Zertifizierungsniveaus setzt ein hohes Maß an Know-how, Investitionen sowie Zeit voraus, die eine deutliche Markteintrittsbarriere darstellen. Minimax Viking als eines der führenden Unternehmen der Branche profitiert von einer Vielzahl an Produkt- und Installationszertifizierungen. Der Minimax Viking Konzern treibt hierbei durch seine Einbindung in Industrievertretungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene aktiv die Weiterentwicklung von Sicherheitsbestimmungen und Industriestandards voran. Aufgrund der international stetig zunehmenden Regulierungsdichte und steigenden Anforderungen an Brandschutzeinrichtungen sowohl von Seiten der Kunden als auch von Seiten der Versicherungsbranche erwarten wir zwar unverändert ein entsprechendes Wachstum, der sich abzeichnende erhöhte Wettbewerbsdruck asiatischer Mitbewerber erzeugt jedoch einen spürbaren Margendruck, auf den der Minimax Viking Konzern reagieren wird. Die strategische Ausrichtung des Minimax Viking Konzerns, den Bereich Service auszubauen, verläuft seit mehreren Jahren sehr erfolgreich. Unsere Servicegeschäftsbereiche zeigen in Deutschland, den USA und in den wesentlichen Kernmärkten Europas kontinuierlich zweistellige Wachstumsraten und werden auch in 2023 eine wesentliche Säule der Ertragskraft von Minimax Viking darstellen. Schwerpunkt der Vertriebsaktivitäten wird ein weiterer Ausbau des Servicegeschäfts in den europäischen und US-amerikanischen Landesgesellschaften sein. Durch eine anhaltend gute Nachfrage im Bereich von System Integration-Projekten für Spezialrisiken sind wir davon überzeugt, auch in diesen Bereichen das gezeigte, ertragsstarke Wachstum fortführen zu können. Durch das Produktgeschäft der Viking Gruppe gehen wir davon aus, am zukünftigen Wachstum in allen drei Regionen, USA, Europa und Asien, überdurchschnittlich stark partizipieren zu können. Das internationale Wachstum beruht unverändert in hohem Maße auf dem Wachstum des industriellen Sektors mit den Schwerpunkten Industrie, Schiffbau und Energie, sowie geographisch insbesondere auf dem Wachstum außerhalb Europas, insbesondere auf den Märkten Südostasiens. Der weltweite Marktzugang, den wir durch die Viking Gruppe und unser Asien-Engagement realisiert haben, bietet dem Minimax Viking Konzern auch heute noch die Möglichkeit, neue Märkte erfolgreich zu erschließen. Der Geschäftsbereich System Integration des Minimax Viking Konzerns wird insgesamt weitestgehend durch Investitionen in industrielle und kommerzielle Anlagen bestimmt. Hieraus resultieren trotz der teilweise noch anhaltenden Marktschwäche in ausgewählten Ländern mittel- bis langfristig klare Wachstumschancen, insbesondere in den Ländern, die eine zunehmende Industrialisierung aufweisen, wie bspw. den BRIC-Staaten, Südostasien oder im Mittleren Osten. 7. Prognosen & Ausblick Die zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses unverändert hohen, allgemeinen Rezessionserwartungen, insbesondere gespeist aus den unerwartet beständig hohen Inflationsniveaus in Nord Amerika und Europa bei gleichzeitig signifikant gestiegenen und weiter zu steigen erwarteten Finanzierungskosten in den weltweiten Leitwährungen und des zumindest im europäischen Raum unverändert bestehenden Risikos einer nicht gewährleisteten permanenten und bedarfsgerechten Strom- und Energieversorgung bei gleichzeitig noch nicht wieder vollständig auf Vor-Corona-Niveau operierenden Lieferbeziehungen mit China machen die Aufstellung belastbarer und gewohnt längerfristiger Planungen auch für die Minimax Viking Gruppe als global aufgestellten Komplettanbieter im Bereich des Brandschutzes nur mit Einschränkungen möglich. Aus diesem Grund hat sich die Minimax Viking Gruppe für das Jahr 2023 dazu entschieden, sowohl ein Nicht-Rezessions-Szenario als auch ein Rezessions-Szenario ihrer Planung als Annahme zu Grunde zu legen. Im Falle einer einsetzenden Rezession erwartet die Gruppe (um Währungskurseffekte bereinigt) einen sich gegenüber Vorjahr um 19 % abschwächenden Auftragseingang bei um 14 % niedrigerem Umsatz und einem um 15 % unter dem Niveau von 2022 ausfallenden adjustierten EBITDA. Die Auswirkungen einer einsetzenden Rezession erwartet sie dabei deutlicher spürbar in den USA als in Europa. Für den Fall, dass ein spürbares Einsetzen einer Rezession in 2023 ausbleiben sollte, plant die Minimax Viking Gruppe (um Währungskurseffekte bereinigt) im Wesentlichen mit einer Wiederholung des 2022'er Auftragseingangs, Umsatzes und adjustierten EBITDA. Im Zuge einer fortschreitenden konjunkturellen Erholung gehen wir über das Geschäftsjahr 2023 hinaus davon aus, die positive Entwicklung der Minimax Viking Gruppe mit nachhaltig moderat steigenden Auftragseingängen, Umsätzen und bereinigten EBITDAs sowie moderat wachsenden Beschäftigtenzahlen weiter erfolgreich fortsetzen zu können.
Bad Oldesloe, den 6. März 2023 Klaus Hofmann, Vorsitzender der Geschäftsführung Dr. Volker Bechtloff, Geschäftsführer Karin Juliane Groß, Geschäftsführerin
1 Kiel Institut für Weltwirtschaft: Kieler
Konjunkturberichte (2022/Q4) - Weltwirtschaft im Winter
2022; 21. Dezember 2022; S. 2 - 8.
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Vermögenswerte
Konzerngesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022A Allgemeine Angaben B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1 Aufstellungsgrundsätze 2 Anwendung neuer Standards und Ausblick auf zukünftige Standards 3 Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis 4 Fremdwährungsumrechnung 5 Sachanlagen 6 Geschäfts- oder Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte 7 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten 8 Finanzinstrumente 8.1 Finanzielle Vermögenswerte 8.2 Finanzielle Verbindlichkeiten 8.3 Derivative Finanzinstrumente 8.4 Saldierung von Finanzinstrumenten 9 Vorräte 10 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 11 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente 12 Eigenkapital 13 Anteilsbasierte Vergütung 14 Tatsächliche und latente Ertragsteuern 15 Leistungen an Arbeitnehmer 16 Rückstellungen 17 Leasingverhältnisse 18 Schätzungen und Ermessensspielräume 18.1 Schätzung des beizulegenden Zeitwertes 18.2 Kritische Einschätzungen und Annahmen C Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung 19 Umsatzerlöse 20 Umsatzkosten 21 Vertriebskosten 22 Verwaltungskosten 23 Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge 24 Personalaufwand 25 Abschreibungen auf Nutzungsrechte, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens 26 Finanzergebnis 27 Ertragsteuern D Erläuterungen zur Konzernbilanz 28 Nutzungsrechte 29 Sachanlagen 30 Geschäfts- oder Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte 31 Vorräte 32 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 33 Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten 34 Flüssige Mittel 35 Eigenkapital 36 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 37 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Finanzverbindlichkeiten 38 Latente Steuern 39 Altersversorgungsverpflichtungen 39.1 Leistungsorientierte Pläne 39.2 Beitragsorientierte Pläne 40 Rückstellungen E Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung F Sonstige Angaben 41 Eventualverbindlichkeiten 42 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 43 Finanzrisikomanagement 43.1 Finanzrisikofaktoren 43.2 Kapitalmanagement 43.3 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten 44 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen 45 Organe der Gesellschaft 46 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 47 Sonstige Angaben A Allgemeine AngabenDie Minimax Viking GmbH, Bad Oldesloe, (im nachfolgenden "die Gesellschaft" genannt) ist, zusammen mit ihren Tochterunternehmen (im nachfolgenden gemeinschaftlich "der Konzern" genannt), ein internationaler Spezialist für Brandschutzlösungen, der in drei Geschäftsbereichen schwerpunktmäßig in den drei Regionen Europa, Nordamerika und Asien tätig ist. Bei den Geschäftsbereichen handelt es sich um System Integration, Service und Produktgeschäft. Dabei liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeiten des Konzerns im Geschäftsbereich System Integration, zu dem alle Aktivitäten der Gestaltung, Errichtung und Inbetriebnahme von Branderkennungs- und -bekämpfungssystemen als Bestandteil eines Gebäudes oder einer technischen Anlage gehören. Hierbei wird das gesamte Spektrum von Brandschutzlösungen, wie bspw. Wasser, Gas, Elektronik, Schaum und Pulver, eingesetzt. Ergänzt wird der Geschäftsbereich System Integration durch das After-Sales-Geschäft, den Geschäftsbereich Service mit seinen Wartungs- und Reparaturaktivitäten sowie den Geschäftsbereich Produktgeschäft, der die Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Brandschutzkomponenten beinhaltet und, ebenso wie die anderen Bereiche, in allen drei Regionen vertreten ist. Es handelt sich bei der Minimax Viking GmbH um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihren Sitz in Deutschland hat. Die Minimax Viking GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HR B 7131 HL eingetragen. Die Anschrift am Sitz der Gesellschaft lautet Industriestraße 10/12, 23840 Bad Oldesloe. Die Minimax Viking GmbH, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Rechten und Anteilen an in- und ausländischen Gesellschaften ist, wurde am 25. April 2006 gegründet. Die MV Holding GmbH, Bad Oldesloe, ist alleinige Gesellschafterin der Minimax Viking GmbH. Intermediate Capital Group PLC, London, Großbritannien, ist das oberste beherrschende Unternehmen. Die Minimax Viking GmbH wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der MV Holding GmbH, Bad Oldesloe, (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der MV Holding GmbH wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 3. März 2023 durch die Konzerngeschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben. B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1 Aufstellungsgrundsätze Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB) und den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Im Konzernabschluss wurde das Prinzip der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten angewendet. Hiervon ausgenommen ist der Ansatz der sonstigen Finanzinstrumente (einschließlich derivativer Finanzinstrumente) zum beizulegenden Zeitwert. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses gemäß IFRS ist die sachgerechte Anwendung von geschätzten Werten erforderlich. Der Beurteilung durch die Geschäftsführung unterliegt auch die angemessene Ausübung von Ermessensspielräumen bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft. Die Bereiche, bei denen Ermessensentscheidungen der Geschäftsführung in einem größeren Umfang erforderlich bzw. die durch eine höhere Komplexität gekennzeichnet sind, sowie die Bereiche, bei denen Annahmen und Einschätzungen eine wesentliche Rolle spielen, werden in Textziffer 18 erläutert. Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden sind stetig in allen hier dargestellten Berichtsperioden angewendet worden. Sie wurden auch stetig und einheitlich von allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen angewendet. Das Geschäftsjahr der Minimax Viking GmbH und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht, mit Ausnahme der Gesellschaft in Indien (Viking Fire Products (India) Private Limited), die ihren Abschluss zum 31. März aufstellt, dem Kalenderjahr. 2 Anwendung neuer Standards und Ausblick auf zukünftige Standards Im Folgenden soll auf neue International Accounting Standards und International Financial Reporting Standards, Verbesserungen und Änderungen von Standards sowie Interpretationen eingegangen werden, wobei eine Konzentration auf jene Standards sowie Interpretationen erfolgen soll, die eine gewisse Relevanz für den Konzern entfalten. Der Konzern hat auf eine vorzeitige Anwendung verzichtet. Verschiedene Standards und Interpretationen befinden sich derzeit noch im "Endorsement"-Verfahren bei der EU. Dennoch wurde im Folgenden auch auf die noch nicht durch die EU gebilligten Standards eingegangen, um die Auswirkungen auf den Konzernabschluss aufzuzeigen. (a) Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen bei bestehenden Standards verabschiedet, die für den Minimax Viking Konzern ab dem Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwenden sind
(b) Folgende Standards, Änderungen und Verbesserungen, bei denen das Endorsement erfolgt ist, sind für die Jahre 2023 verpflichtend anzuwenden
(c) Folgende Änderungen an bestehenden Standards sind für das Jahr 2024 verpflichtend anzuwenden, für diese liegt noch kein Endorsement vor
Die vorstehenden genannten neuen oder geänderten Standards, Änderungen und Verbesserungen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 3 Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis (a) Tochterunternehmen Als Tochterunternehmen gelten alle Unternehmungen (einschließlich Zweckgesellschaften), deren Finanz- und Geschäftspolitik durch den Konzern beherrscht wird. Ein Beherrschungsverhältnis setzt nach IFRS 10 Verfügungsgewalt, eine Risikobelastung oder ein Anrecht auf Renditen (positive wie negative) sowie die Fähigkeit, mittels seiner Verfügungsgewalt die schwankenden Renditen zu beeinflussen, voraus. Eine Verfügungsgewalt besteht, wenn ein Unternehmen gegenwärtig die Möglichkeit besitzt die Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse haben. Diese kann mittels Stimmrechten (mehr als 50 %) oder sonstiger vertraglicher Rechte sowie auch einer Kombination aus beiden genannten einhergehen. Das Vorhandensein und die Folgen der möglichen Stimmrechte, die zurzeit ausübbar bzw. umwandelbar sind, werden bei der Frage, ob der Konzern eine andere Unternehmung beherrscht, entsprechend berücksichtigt. Tochterunternehmen werden an dem Tag, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergeht, vollständig konsolidiert. Sie werden an dem Tag entkonsolidiert, an dem das Beherrschungsverhältnis erlischt. Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die eine Bewertung der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird das neu bewertete Netto-Reinvermögen der erbrachten Gegenleistung gegenübergestellt. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird zuerst dahingehend untersucht, ob immaterielle Vermögenswerte, wie Markenrechte, Kundenstamm, Technologien, Zertifizierungen, etc. vorhanden sind. Ein über die Aktivierung der identifizierten immateriellen Vermögenswerte hinausgehender Betrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Die mit dem Unternehmenserwerb im Zusammenhang stehenden Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen. Anpassungen bedingter Kaufpreisbestandteile, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, sind erfolgswirksam zu erfassen. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt entweder zum beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder zum anteilig beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten. Aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern unterliegen einem jährlichen Werthaltigkeitstest. Passive Unterschiedsbeträge aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt werden sofort erfolgswirksam erfasst. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben ist eine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert von zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs gehaltenen Anteilen vorzunehmen. Transaktionen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden für nicht beherrschende Anteile erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst. Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes werden jegliche verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Die konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden sowohl auf der Basis von Marktpreisen als auch Verrechnungspreisen vorgenommen, die auf der Grundlage des "dealing at arms length" - Grundsatzes ermittelt wurden. In den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen sind um Zwischenergebnisse bereinigt. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern, wobei aktive und passive latente Steuern saldiert werden, wenn Zahlungsfrist und Steuergläubiger übereinstimmen. Die Bilanzierungsmethoden der Tochterunternehmen werden angepasst, sofern dieses zur Gewährleistung einer konzernweit einheitlichen Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erforderlich ist. (b) Veränderung im Konsolidierungskreis Im Konzernabschluss der Minimax Viking GmbH sind 68 (31. Dezember 2021: 67) vollkonsolidierte Tochtergesellschaften enthalten. Davon sind 12 (31. Dezember 2021: 12) im Inland und 56 (31. Dezember 2021: 55) im Ausland. An 3 Tochterunternehmen bestehen unwesentliche nicht beherrschende Anteile. Diese haben ihren Sitz in China und Vietnam. Die nachfolgend aufgeführten Tochterunternehmen sind im vorliegenden Konzernabschluss enthalten:
Im Juni 2022 wurde die Gesellschaft Minimax Scandinavia AB, Göteborg/Schweden, gegründet. Im Oktober 2022 wurde die Gesellschaft MV Pipe LLC, Caledonia/USA, gegründet. Der Konzern hat im November 2022 die verbleibenden 10 % des Minderheitsgesellschafters der Minimax FSI DWC LLC, Vereinigte Arabische Emirate, übernommen. Der Konzern hält unverändert einen Stimmrechtsanteil von 83,9 % an der MX Systems International Pvt. Ltd., Mumbai/Indien (Eigentumsanteil 96,4 %). Die Geschäftsführung hat eine Beurteilung vorgenommen, ob der Konzern die Beherrschung ausüben kann oder nicht. Im Ergebnis hat die Geschäftsführung festgestellt, dass der Konzern nicht uneingeschränkt über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten der MX Systems International Pvt. Ltd. einseitig zu bestimmen und somit keine Beherrschung vorliegt. Die Geschäftsführung hat festgestellt, dass der Konzern maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft hat. Die Gesellschaft MX Systems International Pvt. Ltd., Mumbai/Indien, wurde demzufolge im Geschäftsjahr 2022 entkonsolidiert und als assoziiertes Unternehmen geführt, dass nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird. Der Beteiligungsbuchwert in Höhe von TEUR 3.788 wurde unter Berücksichtigung der Ermittlung des erzielbaren Ertrages in voller Höhe wertberichtigt. Der Gewinn aus dem Abgang dieses Tochterunternehmens einschließlich der in den Gewinn und Verlust umgegliederten kumulierten Währungsumrechnungsgewinne und -verluste beläuft sich auf TEUR 11.407. Der Ertrag aus der Veräußerung ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Der Abgang dieses Tochterunternehmens hat folgende Auswirkung auf die Bilanzposten des Jahres:
Der Konzern hält unverändert 12,64 % der Eigenkapitalanteile an der FDX Fluid Dynamics GmbH, Berlin. Die Anteile werden als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2022 beträgt TEUR 714 (Vorjahr: TEUR 714). 4 Fremdwährungsumrechnung (a) Funktionale Währung und Darstellungswährung Die im Jahresabschluss der einzelnen Konzernunternehmen erfassten Posten werden in der Währung des primären Wirtschaftsumfeldes, in dem das Unternehmen tätig ist, ausgewiesen ("funktionale Währung"). Der Konzernabschluss wurde in Euro erstellt; hierbei handelt es sich um die Darstellungswährung des Konzerns. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet. Bei Zahlen und Prozentangaben können Rundungsdifferenzen auftreten. (b) Transaktionen und Salden Fremdwährungstransaktionen werden mit dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet. Kursgewinne und -verluste, die sich aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung monetärer Fremdwährungsvermögenswerte und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtagskurs ergeben, werden ergebniswirksam erfasst, sofern sie nicht - im Rahmen eines Cashflow-Hedges als effektiver Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts - dem Eigenkapital zuzuordnen sind. Der Konzern hat keine Cashflow-Hedges vorgenommen. Mit der Neubewertungsrücklage werden Umrechnungsunterschiede bei nicht-monetären Vermögenswerten, wie beispielsweise Geschäftsanteilen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verrechnet. (c) Konzernunternehmen Das Ergebnis und die Finanzlage eines Konzernunternehmens, bei dem sich die funktionale Währung von der Darstellungswährung unterscheidet, werden folgendermaßen in die Darstellungswährung umgerechnet:
Bei der Konsolidierung werden Wechselkursunterschiede, die sich aus der Umrechnung der Nettoanteile an Auslandsunternehmen ergeben, mit dem Eigenkapital verrechnet. Wird ein ausländisches Unternehmen veräußert, werden etwaige Umrechnungsunterschiede im Rahmen der Veräußerungsgewinne bzw. -verluste ergebniswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie initiale Anpassungen auf den beizulegenden Zeitwert im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens, die Grundlage für die Folgebilanzierung sind, werden als Vermögenswerte bzw. Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Schlusswechselkurs umgerechnet. Aufgrund der Einschätzung, dass Argentinien und Türkei Hochinflationsländer sind, werden unsere Aktivitäten in Argentinien und in der Türkei gemäß IAS 29 bilanziert. Hieraus haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage ergeben. Die Wechselkurse der wesentlichen Währungen im Konzern stellen sich wie folgt dar:
5 Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten Kosten, die der Anschaffung bzw. der Herstellung des Vermögenswertes unmittelbar zugeordnet werden können. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann dem Buchwert des Vermögenswertes zugeordnet bzw. als gesonderter Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein mit dem Vermögenswert verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes verlässlich bemessen werden können. Alle anderen Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen werden in der Periode ergebniswirksam erfasst, in der sie angefallen sind. Zinsen auf Fremdkapital werden als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines qualifizierten Vermögenswertes gemäß IAS 23 aktiviert, soweit sie direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung dieses Vermögenswertes zugeordnet werden können. Eine Abschreibung von Grundstücken wird nicht vorgenommen. Die übrigen Sachanlagen werden wie folgt über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben:
Der Buchwert und die voraussichtliche Restnutzungsdauer der übrigen Sachanlagen werden zum Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Buchwert eines Vermögenswertes wird auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben, sofern er den geschätzten erzielbaren Betrag überschreitet. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagegütern werden durch Vergleich der Verkaufserlöse mit dem Restbuchwert ermittelt und ergebniswirksam erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen tatsächlich gewährt werden. Zuwendungen für den Kauf oder die Herstellung von Anlagevermögen (vermögenswertbezogene Zuwendungen) werden grundsätzlich als Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellkosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und mindern die künftigen Abschreibungen. 6 Geschäfts- oder Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte (a) Geschäfts- oder Firmenwert Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird ausgewiesen, wenn die Anschaffungskosten für das Tochterunternehmen den Zeitwert des Anteils des Mutterunternehmens an den erworbenen Vermögenswerten und Schulden zum Erwerbszeitpunkt übersteigen. Ein bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird als immaterieller Vermögenswert erfasst. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 unterzogen. (b) Marken Die Markennamen "Minimax" und "Viking" wurden als immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer klassifiziert. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind mindestens jährlich auf Wertminderungen hin zu überprüfen. Daneben ist das Vorliegen von Wertminderungen zu untersuchen, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hinweisen, dass eine Wertminderung stattgefunden haben könnte. Die übrigen Markennamen "Incipresa", "Pefipresa", "CFP", "Firetrol", "Cosco" sowie "Heimlich" werden über eine Restnutzungsdauer von 51 Jahren planmäßig abgeschrieben. Bezüglich der Schätzungsänderung verweisen wir auf Textziffer 18.2. (c) Forschung & Entwicklung Forschungsausgaben werden, sobald sie anfallen, sofort als Aufwand erfasst. Herstellungskosten, die im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten (bezüglich der Gestaltung oder der Prüfung neuer oder verbesserter Produkte) entstehen, werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Sonstige Entwicklungskosten werden sofort als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten, die bereits als Aufwand erfasst wurden, werden in einer späteren Periode nicht aktiviert. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab kommerzieller Herstellung des Produktes linear über zehn Jahre amortisiert. (d) Computersoftware Erworbene Softwarelizenzen werden auf der Grundlage der entsprechenden Anschaffungs- und Inbetriebnahmekosten aktiviert und linear über die erwartete Lebensdauer (drei bis sechs Jahre) abgeschrieben. Kosten für die Entwicklung bzw. die Pflege von Computerprogrammen werden sofort als Aufwand erfasst, sofern die Voraussetzungen für die Aktivierung der Entwicklungskosten nicht vorliegen. (e) Übrige immaterielle Vermögenswerte Die übrigen immateriellen Vermögenswerte (Kundenbeziehungen, Zertifizierungen und Technologien) werden grundsätzlich zu historischen Anschaffungskosten oder für den Fall der Selbsterstellung zu Herstellungskosten bzw. im Falle eines Unternehmenserwerbs mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauern gelten dabei für:
7 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Der Geschäfts- oder Firmenwert (siehe Textziffer 6(a)) und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (siehe Textziffer 6(b)) sind einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 zu unterziehen. Für Vertragsvermögenswerte wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis des erwarteten Kreditverlusts der Gesamtlaufzeit. Übrige nicht-finanzielle Vermögenswerte sind auf Wertminderungen zu untersuchen, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hinweisen, dass eine Wertminderung stattgefunden haben könnte. Der zu erfassende Wertminderungsaufwand ist der Betrag, um den der Buchwert eines Vermögenswertes den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags erfolgte auf der Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem Barwert der erwarteten Cashflows. Als Diskontierungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz nach Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Zahlungsmittelgenerierende Einheit) bestimmt, der dem betreffenden Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenserwerben resultierende Geschäfts- oder Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Zahlungsmittelgenerierende Einheit) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. 8 Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind entsprechend IFRS 9 zu klassifizieren. Die Erst- sowie Folgebewertung der Finanzinstrumente ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich:
8.1 Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien eingeordnet:
Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen. Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich der Konzern zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert. Ansatz und Ausbuchung Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d.h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. Bewertung Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden in Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst. Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen. Folgebewertung von Schuldinstrumenten Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung des Vermögenswertes und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswertes. Der Konzern stuft seine Schuldinstrumente in drei Bewertungskategorien ein: 1. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinn oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, und - zusammen mit den Fremdwährungsgewinnen und -verlusten - unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. 2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerten gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen, Zinserträge und Fremdwährungsgewinne und -verluste, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzte kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen und Wertminderungsaufwendungen in den Vertriebskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 3. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" nicht erfüllen, werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwerte bewertet" eingestuft. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust saldiert unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Folge zum beizulegenden Zeitwert. Hat das Management des Konzerns entschieden, Effekte aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Ergebnis darzustellen, erfolgt nach der Ausbuchung des Instruments keine spätere Umgliederung dieser Gewinn und Verluste in den Gewinn oder Verlust. Dividenden aus solchen Instrumenten werden weiterhin im Gewinn oder Verlust unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen und Erträgen, wenn der Anspruch des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Wertminderungsaufwendungen (und Wertaufholungen) der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente werden nicht getrennt von den sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen. Wertminderung Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. 8.2 Finanzielle Verbindlichkeiten Im laufenden Geschäftsjahr gab es bei der Gesellschaft keine originären finanziellen Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind oder als solche eingestuft wurden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten werden nachfolgend gesondert erläutert. Erst- und Folgebewertung originärer finanzieller Verbindlichkeiten Originäre finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) im Anwendungsbereich des IFRS 9 werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten. Wird ein Ressourcenabfluss nach einem Zeitraum von zwölf Monaten erwartet, werden diese Verbindlichkeiten als langfristig klassifiziert. Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. 8.3 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden unabhängig vom Verwendungszweck am Tag des Vertragsabschlusses erfasst und bei Einbuchung sowie in der Folge mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktdaten mittels geeigneter Bewertungsverfahren. In Abhängigkeit davon, ob die Derivate einen positiven oder einen negativen Zeitwert haben, werden sie als finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten unter den entsprechenden Bilanzpositionen ausgewiesen. Eine Bilanzierung der Derivate entsprechend der Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wird im Konzern nicht angewendet. Stattdessen werden diese Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. 8.4 Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es am Abschlussstichtag einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 9 Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. einem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungskosten werden unter Verwendung des gewichteten Durchschnitts berechnet. Davon ausgenommen sind einige ausländische Gesellschaften, bei denen die Vorräte nach dem FIFO-Verfahren (First-In, First-Out) angesetzt werden, weil dies den Werteverzehr innerhalb des Vorratsvermögens (Produktgeschäft) zutreffender abbildet. Die Herstellungskosten für fertige und unfertige Erzeugnisse bestehen aus Materialkosten, den unmittelbar zuzuordnenden Lohnkosten, sonstigen unmittelbar zuzuordnenden Kosten sowie produktionsbezogenen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen (unter der Annahme eines normalen Auslastungsgrades). Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, sofern es sich bei den Vorräten um qualifizierte Vermögenswerte handelt. Unterschreitet der Nettoveräußerungswert die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, wird der niedrigere Wert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich variabler Verkaufskosten. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende, zwingend vorzunehmende Wertaufholung als Minderung der Umsatzkosten erfasst. 10 Erlöse aus Verträgen mit Kunden System Integration: In diesem Bereich erstellt der Konzern Anlagen der Brandschutztechnik, zumeist auf dem Grundstück des Kunden. Die Anlagen werden nach Kundenspezifikation hergestellt, und wenn ein Vertrag vom Kunden gekündigt wird, hat der Konzern Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten, einschließlich einer angemessenen Marge. Die Erfassung der Erlöse erfolgt über einen bestimmten Zeitraum nach der Cost-to-cost-Methode. Die damit verbundenen Kosten werden bei Anfall im Gewinn oder Verlust erfasst. Vorauszahlungen der Kunden werden in den Vertragsvermögenswerten bzw. -verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Vorauszahlungen gehen in den meisten Fällen mit dem Leistungsfortschritt einher und enthalten demnach keine Finanzierungskomponente. Die Transaktionspreise werden zumeist aus den vertraglich vereinbarten Gegenleistungen, die zumeist für separate Leistungsverpflichtung vorliegen, abgeleitet. Insofern ist es nur in Ausnahmefällen erforderlich, Transaktionspreise auf der Basis relativer Einzelveräußerungswerte zu ermitteln. Bei der Schätzung der variablen Gegenleistung entschied der Konzern, dass überwiegend die Methode des wahrscheinlichsten Betrags geeignet ist. Die Schätzung der variablen Gegenleistung wird dabei durch die Erfahrung des Konzerns mit vergleichbaren Verträgen begrenzt. Die Zahlungsbedingungen unterscheiden sich länder- und auftragsbezogen. Service: Rechnungen für Serviceleistungen werden hauptsächlich jährlich, monatlich oder nach Anfall gestellt und kurzfristig zur Zahlung fällig. Die Erlöse werden über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Beinhaltet der Vertrag einen festen Vergütungssatz, werden die Erlöse in der Höhe erfasst, in der der Konzern einen Anspruch auf Rechnungsstellung hat. Produktgeschäft: Kunden erhalten in der Regel die Verfügungsgewalt über die Produkte, wenn die Güter aus dem Lager des Konzerns versandt werden. Zu diesem Zeitpunkt werden Rechnungen erstellt und Umsätze realisiert. Gewährleistungsverlängerungen oder Gewährleistungen, die über den gesetzlich geforderten Mindestumfang hinausgehen, werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Insofern bestehen im Wesentlichen keine separaten Leistungsverpflichtungen und die Abbildung von Gewährleistungen erfolgt weiterhin nach IAS 37. Auftragsgewinnungskosten sind für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. 11 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen als Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, erhaltene Schecks und kurzfristig veräußerbare Wertpapiere mit einer Restlaufzeit bei Erwerb von weniger als drei Monaten sowie Kontokorrentdarlehen und ausgegebene Schecks. Kontokorrentdarlehen und ausgegebene Schecks werden innerhalb kurzfristiger Verbindlichkeiten unter dem Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Finanzverbindlichkeiten" bilanziert. Der Konzern wendet die in IFRS 9 vorgesehenen Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Berechnung der Kreditverluste an. 12 Eigenkapital Im Eigenkapital wird das gezeichnete Kapital als eigener Posten sowie Aufgelder aus Kapitalerhöhungen als Kapitalrücklage ausgewiesen. Die anderen Rücklagen enthalten neben Effekten aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten auch Ergebnisse aus der Währungsumrechnung (Translationsdifferenzen) sowie Neubewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. Die Positionen sind um etwaige steuerliche Posten bereinigt. 13 Anteilsbasierte Vergütung Die MV Waterfall AG ist mit 2,22 % 1 am Stammkapital der MV Holding GmbH beteiligt. Die einzelnen Aktien an der MV Waterfall AG werden wiederum von leitenden Angestellten (im Folgenden als Manager bezeichnet) der Minimax Viking Gruppe gehalten. Der Erwerb der Anteile an der MV Waterfall AG erfolgt zum Marktwert. Die einzelnen Manager haben einmal jährlich die Möglichkeit, ihre Anteile an der MV Waterfall AG zum Marktwert zu veräußern. Zahlungen aus der Veräußerung der Anteile werden unmittelbar vom Erwerber an den Veräußerer der Anteile geleistet. Erwerber werden keinesfalls Konzerngesellschaften des Konsolidierungskreises sein, sondern andere Manager oder weitere berechtigte Personengruppen. Die Gesellschaft oder ihre Tochterunternehmen sind in keinem Fall zur Erfüllung der Ansprüche verpflichtet. Nach Maßgabe von IFRS 2 werden die Zuteilungen als durch Eigenkapitalinstrumente beglichen behandelt. Die Manager haben im Zuge des Erwerbs jeweils den beizulegenden Zeitwert für diese Anteile gezahlt. Entsprechend beträgt der beizulegende Zeitwert der Zuteilung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente null. Aus diesem Grund ist zu keiner Zeit ein Aufwand auszuweisen. 14 Tatsächliche und latente Ertragsteuern Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus tatsächlichen und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital bzw. im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital bzw. im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Ermittlung der tatsächlichen Ertragsteuerbelastung erfolgt auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag geltenden Steuergesetzgebung der Länder, in denen die Gesellschaft tätig ist und steuerpflichtige Erträge erzielt. In Übereinstimmung mit IAS 12, Ertragsteuern, werden zukünftige Steuererstattungen beziehungsweise Steuerbelastungen aufgrund temporärer Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den entsprechenden steuerlichen Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden als latente Steuern erfasst. Allerdings erfolgt keine Berücksichtigung latenter Ertragsteuern im Rahmen des erstmaligen Ansatzes eines Vermögenswertes oder einer Schuld im Zusammenhang mit einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Die Bewertung aktiver und passiver latenter Ertragsteuern erfolgt anhand der Steuersätze und steuerlichen Vorschriften, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden und die anzuwenden sind, wenn die aktiven latenten Steuern realisiert beziehungsweise die passiven latenten Steuern erfüllt werden. Zukünftig erwartete Steuerersparnisse aufgrund ertragsteuerlicher Verlustvorträge, welche die Gesellschaft erwartet nutzen zu können, werden als latente Steuern aktiviert. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen sowie steuerlichen Verlustvorträgen werden - sofern sie den Bestand an passiven latenten Steuern aufgrund temporärer Differenzen, welche zu einer zukünftigen Belastung mit Ertragsteuern führen, übersteigen - nur insoweit angesetzt, als dass zukünftig steuerpflichtige Erträge erzielt werden, mit denen die abzugsfähigen latenten Steuern verrechnet werden können. Latente Steuern werden grundsätzlich nicht abgezinst. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie dieselbe Steuerbehörde und dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe verschiedener Steuersubjekte, die gemeinsam ertragsteuerlich veranlagt werden, betreffen. 15 Leistungen an Arbeitnehmer (a) Altersversorgungsverpflichtungen Im Konzern wird zwischen leistungsorientierten bzw. beitragsorientierten Altersversorgungsplänen unterschieden. Bei einem leistungsorientierten Altersversorgungsplan handelt es sich um einen Altersversorgungsplan, bei dem die Höhe der Leistung, die dem Arbeitnehmer bei der Pensionierung zusteht, feststeht und normalerweise von mehreren Faktoren wie beispielsweise Alter, Firmenzugehörigkeit und Vergütungshöhe abhängt. Beitragsorientierte Pläne sind Pläne, bei denen der Konzern festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, falls der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen. Die bilanzierte Verbindlichkeit für die leistungsorientierten Pensionspläne entspricht dem Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag, abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Die Verpflichtung im Rahmen eines leistungsorientierten Pensionsplans wird unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) durch unabhängige Versicherungsmathematiker jährlich berechnet. Der Barwert einer solchen Verpflichtung wird durch die Abzinsung der geschätzten künftigen Mittelabflüsse auf der Grundlage der Rendite auf bonitätsstarke Unternehmensanleihen, die in der Währung, in der die Leistungen erbracht werden, lauten und eine in etwa der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtung entsprechende Restlaufzeit aufweisen, berechnet. Pensions- und ähnliche Verpflichtungen einer ausländischen Gesellschaft sind durch Planvermögen im Sinne des IAS 19 finanziert. Neubewertungen, die aus erfahrungswertbedingten Anpassungen sowie Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen entstehen, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird sofort ergebniswirksam erfasst. Bei der gesetzlichen Rentenkasse, die nach IAS 19 als öffentlich-rechtlicher Plan gilt, handelt es sich auch um einen beitragsorientierten Plan. Dem Konzern erwachsen nach Einzahlung der fälligen Beiträge keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit als Altersversorgungsaufwand erfasst. Bereits entrichtete Beiträge werden als sonstige Forderung bilanziert, sofern diese Vorauszahlungen zu einer Rückerstattung oder einer Verringerung künftiger Zahlungen führen werden. (b) Sonstige langfristige Mitarbeiterleistungen Bei einigen Konzernunternehmen erhalten die Mitarbeiter Jubiläumsleistungen, die unter den Rückstellungen ausgewiesen werden. Voraussetzung hierfür ist normalerweise das Erreichen einer bestimmten Mindestdienstzeit bei einem ungekündigten Vertragsverhältnis. Die erwarteten Kosten solcher Leistungen werden unter Verwendung eines Verfahrens, das dem für die Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne ähnelt, über die Dienstzeit abgegrenzt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungswertbedingten Anpassungen sowie Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen entstehen, werden sofort ergebniswirksam erfasst. Diese Verpflichtungen werden durch unabhängige und qualifizierte Versicherungsmathematiker jährlich bewertet. Weitere sonstige langfristige Mitarbeiterleistungen resultieren aus der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. (c) Ertragszuschüsse Staatliche Zuschüsse, denen keine künftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst und mit den entsprechenden Aufwendungen saldiert. 16 Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, sofern dem Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund vergangener Ereignisse erwachsen ist, es eher wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Mittelabfluss erforderlich sein wird und der entsprechende Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts berücksichtigt, zugrunde gelegt wird. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst. Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwand wird nur angesetzt, wenn neben den allgemeinen Ansatzkriterien insbesondere ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan vorliegt und der Konzern bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder durch die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt werden. Die Rückstellung enthält nur die direkt im Zusammenhang mit der Restrukturierung entstehenden Aufwendungen, die sowohl zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen als auch nicht mit den laufenden Aktivitäten des Konzerns im Zusammenhang stehen. Für künftige betriebliche Verluste werden keine Rückstellungen gebildet. 17 Leasingverhältnisse Der Konzern mietet verschiedene Büro- und Lagergebäude, Fahrzeuge sowie Büro- und Geschäftsausstattung. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 3 Monaten bis zu mehreren Jahren abgeschlossen und können Verlängerungsoptionen aufweisen. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Der Konzern ordnet den Transaktionspreis diesen Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelveräußerungspreise zu. Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen mit der Ausnahme, das die Leasingobjekte als Sicherheit dienen. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind auch Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen erfasst. Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz abgezinst, sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls - und dies ist in der Regel im Konzern der Fall - erfolgt die Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Bei der Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes geht der Konzern von einer mit Dritten aufgenommenen Finanzierung aus und passt diese auf einzelne Laufzeiten und Währungsräume an. Der Konzern ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, welche sich aus einer Änderung eines Indexes oder eines Zinses ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zum Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Nutzungsrechte werde zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Abschreibung erfolgt linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts. Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse von technischen Anlagen und Maschinen sowie Fahrzeugen und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert beinhalten IT- und Büroausstattung. Eine Reihe von Immobilien-Leasingverträgen des Konzerns enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die Mehrheit dieser Optionen kann nur durch den Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Die Berücksichtigung von bestehenden Optionen wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Art des Leasinggegenstands, dem möglichen Ausübungszeitpunkt und der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Ausübung vom Konzern beurteilt. Leasingverbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wurden nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesen und sind stattdessen in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthalten. Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen, bei denen Erleichterungsoptionen bezüglich des Ansatzes in Anspruch genommen wurden, sind nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst. Für diese Vermögenswerte geleistete Zahlungen wurden über die Vertragslaufzeit linear im Gewinn oder Verlust erfasst. 18 Schätzungen und Ermessensspielräume Einschätzungen und Ermessensspielräume unterliegen der kontinuierlichen Neubewertung und beruhen auf Erfahrungswerten sowie anderen Faktoren, zu denen auch Erwartungen bezüglich künftiger Ereignisse gehören, die der Konzern angesichts der betreffenden Umstände für angemessen hält. 18.1 Schätzung des beizulegenden Zeitwertes Im Berichtszeitraum verfügte der Konzern ausschließlich über Finanzinstrumente, die nicht in einem aktiven Markt (z.B. over-the-counter Derivate) gehandelt werden. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert (Marktwert) angesetzt. Zur Bestimmung des Marktwertes werden entsprechende Quotierungen von Dritten (Kreditinstituten) eingeholt, die den Marktwert auf Basis von internen Mark-to-Market-Modellen ermitteln. Als beizulegender Zeitwert der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gilt annähernd der Nennwert abzüglich etwaiger Wertberichtigungen. Der beizulegende Zeitwert der Finanzverbindlichkeiten entspricht, aufgrund der Zinsmodalitäten sowie der Restlaufzeit der Finanzverbindlichkeiten, annähernd deren Buchwert. 18.2 Kritische Einschätzungen und Annahmen Der Konzern verwendet zukunftsbezogene Einschätzungen und Annahmen. Die hierbei entstehenden Einschätzungen werden naturgemäß nur selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Es kann ein beträchtliches Risiko entstehen, so dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich ist, die nachfolgend erläutert wird. (a) Geschätzte Wertminderung bei Markenrechten sowie beim Geschäfts- oder Firmenwert Gemäß Textziffer 6 wird die Werthaltigkeit der Markenrechte, die einer unbestimmten Nutzungsdauer unterliegen, sowie des Geschäfts- oder Firmenwertes mindestens einmal jährlich überprüft; zusätzlich findet eine Überprüfung statt, wenn Ereignisse bzw. Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert nicht mehr erzielt werden kann. Der erzielbare Betrag auf Basis von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird grundsätzlich anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten berechnet. Hierbei sind Schätzungen erforderlich. Hinsichtlich der Ergebnisse der Untersuchungen zur Werthaltigkeit bei Markenrechten sowie Geschäfts- oder Firmenwerten verweisen wir auf Textziffer 30. Die vom Management herangezogenen Daten basieren hinsichtlich der Ertragsentwicklung auf internen Analysen und Prognoserechnungen, hinsichtlich der verwendeten Rechenparameter auf externen Informationsquellen. Sollten sich künftig wesentliche Veränderungen im Markt- und Wettbewerbsumfeld ergeben, so könnten diese nachteiligen Einfluss auf den Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben. Der Konzern hat zum Abschlussstichtag seine Schätzungen bezüglich der Nutzungsdauer der Markennamen "Incipresa", "Pefipresa", "CFP", "Firetrol", "Cosco" sowie "Heimlich" überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese nunmehr einer bestimmten Nutzungsdauer unterliegen und somit eine jährliche planmäßige Abschreibung zu berücksichtigen ist. Die Auswirkungen der ursprünglichen Schätzungen wurden ertragswirksam erfasst (TEUR 1.502). Die Schätzungsänderungen werden prospektiv berücksichtigt. (b) Laufzeit der Leasingverhältnisse Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich daraus ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Die meisten Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit dem Leasing von Bürogebäuden wurden nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit und somit der Leasingverbindlichkeit einbezogen. (c) Latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge Die latenten Steueransprüche werden für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge erfasst, sofern die Realisierung des damit verbundenen steuerlichen Vorteils durch künftige zu versteuernde Gewinne aufgrund der Gewinnprognosen der Geschäftsführung für die Konzernunternehmen für wahrscheinlich gehalten wird. (d) Ertrag steuern Der Konzern ist in verschiedenen Ländern einkommensteuerpflichtig. Die Vornahme von Schätzungen ist bei der Bildung von Rückstellungen für Steuern in verschiedenen Ländern erforderlich. Bei vielen Transaktionen ist die steuerliche Behandlung im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs unsicher. Rückstellungen werden bei erwarteten steuerlichen Außenprüfungen anhand des geschätzten Mehraufwands gebildet. Unterscheiden sich die endgültigen Ergebnisse der steuerlichen Außenprüfung von den ursprünglich bilanzierten Beträgen, werden der Steueraufwand und die für den betreffenden Zeitraum gebildeten Steuerrückstellungen beeinflusst. (e) Erlöse aus Verträgen mit Kunden Die Anwendung des Standards für die Erfassung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden erfordert Ermessensentscheidungen bei der Bestimmung des Zeitpunkts der Erfüllung der Leistungsverpflichtung sowie bei der Bestimmung des Transaktionspreises. Bei zeitraumbezogener Umsatzrealisation werden die Erlöse analog des Fertigstellungsgrades auf Basis einer Input-orientierte Methode erfasst. Hierbei ist der Anteil der aufgelaufenen Istkosten von den geschätzten Gesamtkosten maßgebend für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades. Eine Berücksichtigung anteiliger Gewinne erfolgt ab einem Fertigstellungsgrad von 50 Prozent. Ermessensentscheidungen beziehen sich auf die Abschätzung der Gesamtkosten, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, sodass hier keine wesentlichen Effekte auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse zu erwarten sind. Des Weiteren können Transaktionspreise auf Basis der vorliegenden Vertragsdetails belastbar den separaten Leistungsverpflichtungen zugeordnet werden. Aus Sicht des Konzerns ist die zeitraumbezogene Erfassung eine getreue Darstellung der Umsatzerlöse. Ermessensentscheidungen bei zeitpunktbezogener Umsatzrealisation beschränken sich auf die Erfassung variabler Gegenleistungen und sind für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. Der Zeitpunkt entspricht dem Übergang der Kontrolle der Güter auf den Kunden. Transaktionspreise sind gemäß Kaufvertrag fixiert. Bei Rücknahmevereinbarungen sind die betreffenden Güter mit durchschnittlichen Herstellkosten und die Rücknahmeverpflichtung zu Verkaufspreisen kalkuliert. (f) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Auch bei leistungsorientierten Versorgungssystemen sind versicherungsmathematische Berechnungen und Schätzungen unumgänglich. Der Abschnitt "Altersversorgungsverpflichtungen" unter Textziffer 39 enthält Informationen zu Annahmen bezüglich der Rechenparameter, die für die versicherungsmathematischen Berechnungen und Schätzungen zugrunde gelegt wurden. (g) Sonstige Rückstellungen Die Bestimmung von Rückstellungen für Risiken aus der Auftragsabwicklung und der Leistungserstellung, Rechtsstreitigkeiten, Gewährleistung und sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten ist in erheblichem Maß mit Einschätzungen durch das Management verbunden. Diese Einschätzungen können sich infolge neuer Informationen ändern. Die tatsächlichen Zahlungsmittelabflüsse beziehungsweise Aufwendungen können von den ursprünglichen und aktualisierten Schätzungen abweichen und sich entsprechend auf die Ertragslage auswirken. Weitere wesentliche Schätzungen betreffen die Bestimmung der Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, die Einschätzung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie die Bewertung von Vorräten. C Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung19 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Konzerns sind Erlöse aus Verträgen mit Kunden und gliedern sich nach Standorten des Rechnungsempfängers sowie nach Segmenten wie folgt:
Hinsichtlich der zeitraum- bzw. zeitpunktbezogenen Erfassung der Umsatzerlöse verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden unter Textziffer 10. 20 Umsatzkosten Die Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Hierbei werden die Kosten bzw. Aufwendungen der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Umsatzkosten) in Höhe von TEUR 1.557.048 (2021: TEUR 1.240.751) den Umsatzerlösen gegenübergestellt. Die Umsatzkosten betreffen insbesondere Teile des Verbrauchs an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fertigen und unfertigen Erzeugnissen, des Personalaufwands, und der Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Sachanlagen, die direkt mit der Erzielung der Umsatzerlöse angefallen sind. 21 Vertriebskosten Die dem Vertriebsbereich zuordenbaren Aufwendungen betragen TEUR 196.009 (2021: TEUR 157.003). Die Vertriebskosten beinhalten insbesondere den Personalaufwand für das Vertriebspersonal, Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Sachanlagen, Werbe- und Marketingaufwendungen sowie Forderungsverluste, Wertminderungsaufwand und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Der Nettoaufwand aus der Zuführung/Auflösung von Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Vertragsvermögenswerte beträgt TEUR 7.484 (2021: TEUR 2.027). Ferner enthalten die Vertriebskosten Aufwendungen aus der Amortisation von Markennamen und Kundenbeziehungen in Höhe von TEUR 6.116 (2021: TEUR 4.607). 22 Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 266.295 (2021: TEUR 223.507) enthalten die Kosten der nicht mit anderen Funktionen zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten. Sie betreffen insbesondere Personalaufwendungen für das im allgemeinen Verwaltungsbereich beschäftigte Personal, Büroaufwand einschließlich Mietaufwendungen sowie Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Sachanlagen, die im allgemeinen Verwaltungsbereich eingesetzt werden. Die Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 25.318 (2021: TEUR 17.330) sind ebenfalls Bestandteil der Verwaltungskosten und enthalten sämtliche Kosten, die während des Forschungs- und Entwicklungsprozesses entstehen. Eigene Entwicklungskosten, die gemäß IAS 38 zu aktivieren sind, sind von den angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten abgesetzt. Die Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten Aufwendungen aus der Amortisation von Technologien. 23 Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 16.469 (2021: TEUR 9.982) und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 30.930 (2021: TEUR 10.491) enthalten im Wesentlichen Effekte aus der Bewertung operativer Geschäftsvorfälle in ausländischen Währungen sowie aus der Veränderung des Konsolidierungskreises. Die Währungsumrechnungsaufwendungen belaufen sich auf TEUR 10.623 (2021: TEUR 7.345), die Währungsumrechnungserträge betragen TEUR 11.177 (2021: TEUR 6.281). Wir verweisen außerdem auf unsere Ausführungen zu der Veränderung des Konsolidierungskreises unter Textziffer 3. 24 Personalaufwand Die im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer stellen sich wie folgt dar:
Der Personalaufwand wurde im laufenden Geschäftsjahr durch Zuwendungen der öffentlichen Hand zu den Abgaben für Sozialversicherung um TEUR 162 (2021: 425) gemindert. Am 31. Dezember 2022 beschäftigte der Konzern 9.471 Personen (31. Dezember 2021: 9.106). Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter lag im Geschäftsjahr bei 9.400 (2021: 9.075) und teilt sich wie folgt auf gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte auf:
*) abgeleitet aus den Funktionsbereichen 25 Abschreibungen auf Nutzungsrechte, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sind in den Umsatzkosten sowie den weiteren Funktionsbereichen enthalten. Eine Übersicht der Abschreibungen nach Anlagengruppen ist aus der als Anlage beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte betragen im Geschäftsjahr TEUR 31.125 (2021: TEUR 28.542). Davon entfallen TEUR 18.476 (2021: TEUR 16.482) auf Büro- und Lagergebäude und TEUR 12.649 (2021: TEUR 12.060) auf Fahrzeuge. Wir verweisen außerdem auf unsere Ausführungen zu Leasingverhältnissen unter Textziffer 17, zu Nutzungsrechten unter Textziffer 28, zu Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten unter Textziffer 37 sowie zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen unter Textziffer 42. 26 Finanzergebnis
27 Ertragsteuern
Die Überleitung der erwarteten zu den tatsächlich angefallenen Ertragsteuern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Der Effekt aus abweichenden Steuersätzen resultiert hauptsächlich aus den in den USA niedrigeren Steuersätzen. Auf Grund des hohen Anteils der amerikanischen Tochtergesellschaften am Konzern-Umsatz ergibt sich hierfür ein Effekt in Höhe von TEUR 13.647. Die nicht abziehbaren Betriebsausgaben resultieren hauptsächlich aus den State Taxes der amerikanischen Tochtergesellschaften. Weiterhin ergeben sich Effekte aus der Entkonsolidierung der indischen Tochtergesellschaft, der MX Systems International Pvt. Ltd.. Die Aufwendungen für die durchgeführte Wertberichtigung auf den Beteiligungsansatz, welcher von der Minimax International GmbH gehalten wird, sowie für die Abschreibung von Forderungen auf Ebene der Minimax GmbH sind steuerlich nicht abzugsfähig. Effekte aus Ansatzkorrekturen und Wertberichtigungen ergeben sich aus steuerlich nicht abziehbaren Zinsaufwendungen. Aufgrund der in 2018 durchgeführten Neufinanzierung erfolgte ein Anstieg des Zinsaufwandes bei der Minimax Viking GmbH. Der negative Zinssaldo unterliegt gemäß den deutschen Regelungen zum Zinsabzug Beschränkungen zur Abzugsfähigkeit als steuerliche Betriebsausgabe. Die in 2021 erfolgten Formwechsel der deutschen Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften sowie die anschließende Einbindung der formgewechselten Kapitalgesellschaften in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der Minimax Viking GmbH als Organträgerin, tragen dazu bei, dass ein Großteil des laufenden Zinsaufwands nunmehr steuerlich abzugsfähig ist. Als erwarteter Steuersatz (theoretische Steuerquote) wurde der Steuersatz des Mutterunternehmens in Höhe von 30,3 % (2021: 30,2 %) angewendet. Dieser setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,8 % (2021: 15,8 %) und dem Gewerbesteuersatz in Höhe von 14,5 % (2021: 14,4 %) zusammen. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern anzuwendenden Steuergesetzen und -verordnungen. D Erläuterungen zur Konzernbilanz28 Nutzungsrechte In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:
Die Zuführungen zu den Nutzungsrechten während des Geschäftsjahres 2022 betrugen TEUR 35.353 (2021: TEUR 26.304). Die Leasingverbindlichkeiten sind in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthalten. Wir verweisen außerdem auf unsere Ausführungen zu Leasingverhältnissen unter Textziffer 17, zu Abschreibungen auf Nutzungsrechte unter Textziffer 25, zu Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten unter Textziffer 37 sowie zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen unter Textziffer 42. 29 Sachanlagen Eine Aufstellung der Entwicklung der Buchwerte der Sachanlagen im Berichtsjahr ist aus der Entwicklung von Nutzungsrechten, Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ersichtlich, die als Anlage diesem Anhang beigefügt ist. 30 Geschäfts- oder Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte Eine Aufstellung der Entwicklung der Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte im Berichtsjahr ist aus der Entwicklung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ersichtlich, die als Anlage diesem Anhang beigefügt ist. Wertminderungstest Geschäfts- oder Firmenwert Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) der operativen Segmente zugeordnet. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden auf der Basis von eigenständigen regionalen Geschäftseinheiten auf Werthaltigkeit geprüft. Die Steuerung der Tätigkeiten erfolgt durch die regionalen Geschäftsführungen unabhängig von denen der anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Infolgedessen werden in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Europa im Wesentlichen die Bereiche stationärer Brandschutz Minimax und der mobile Brandschutz zusammengefasst. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit Nordamerika umfasst das Produktgeschäft Viking und den stationären Brandschutz Consolidated Fire Protection (CFP). Die jährlichen Werthaltigkeitsprüfungen erfolgten auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten bestimmt (Bewertungslevel 3). Dabei wurden von der Unternehmensführung genehmigte Planungen und entsprechende Zahlungsströme in der Regel für die nächsten fünf Jahre verwendet. Für den Zeitraum danach wird ein Endwert (Terminal Value) unter Fortführung des letzten detaillierten Planungsjahres als ewige Rente ermittelt. Die Planungen beruhen auf gesammelten Erfahrungen, den aktuellen Geschäftsergebnissen und der bestmöglichen Schätzung der Unternehmensführung zur zukünftigen Entwicklung einzelner Einflussfaktoren. Der für die Werthaltigkeitsprüfungen erforderliche gewichtete Kapitalkostensatz nach Steuern wird unter Verwendung des WACC-Ansatzes bestimmt. Dessen Komponenten sind ein risikofreier Zins, die Marktrisikoprämie sowie ein aufgrund von Peergroups ermittelter branchenüblicher Zuschlag für das Kreditrisiko (Spread). Zu Beginn des Detailplanungszeitraums wurde eine EBITDA Marge für die ZGE Europa von 12 % und für die ZGE Nordamerika von 16 % zugrunde gelegt, in den Folgejahren wird insgesamt von einer moderat ansteigenden EBITDA-Marge ausgegangen. Nachfolgende Diskontierungszinssätze (Weighted Average Cost of Capital) sind für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abgeleitet worden:
Etwaige Unterschiede in den Diskontierungszinssätzen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten resultieren insbesondere aus unterschiedlichen Ertragsteuersätzen. Als Wachstumsrate für die Ermittlung des Terminal Value wurde 1,5 % (2021: 1,5 %) angesetzt. Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte sind folgenden ZGE zugeordnet:
Nach den Ergebnissen der Wertminderungstests für die Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich für 2022, so wie im Vorjahr, keine Wertminderungen ergeben. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurde eine Erhöhung der Abzinsungssätze (nach Steuern) um einen Prozentpunkt oder eine Senkung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage ergibt sich für keine zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungsbedarf. Entsprechend den Vorschriften des IAS 21 wurden die den einzelnen Bereichen zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte in der Funktionalwährung der Tochterunternehmen bilanziert und im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses umgerechnet. Differenzen aufgrund von Wechselkursschwankungen zwischen dem Währungskurs zum Erwerbszeitpunkt des Tochterunternehmens und dem Währungskurs zum Bilanzstichtag werden analog zu anderen Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen erfolgsneutral behandelt und gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Wertminderungstest Marken Der Wertminderungstest für die Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Bewertungslevel 3). Die Werthaltigkeitsprüfungen der Marken werden im Wesentlichen auf der Ebene der rechtlichen Einheiten unterhalb der operativen Segmente vorgenommen. Hierbei wurden grundsätzlich die oben beschriebenen Annahmen für die jeweiligen Finanzpläne verwendet. Eine Wachstumsrate zur Extrapolation des letzten Planjahres wurde berücksichtigt und entspricht einer Höhe von 1,5 % (2021: 1,5 %). Die für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten verwendete Bewertungsmethode ist der Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie zuordenbar.
Nach den Ergebnissen der Wertminderungstests für die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer haben sich keine Wertminderungen ergeben. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Marken zugeordnet worden sind, wurde eine Erhöhung der Abzinsungssätze (nach Steuern) um einen Prozentpunkt oder eine Senkung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage ergibt sich für keine zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungsbedarf. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Der Buchwert der sonstigen immateriellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2022 enthält aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 128.223 (31. Dezember 2021: TEUR 115.426). Die Zuführungen zu den Entwicklungskosten betrugen im Berichtszeitraum TEUR 21.705 (2021: TEUR 21.558). Der Abschreibungsaufwand belief sich auf TEUR 11.044 (2021: TEUR 7.427). 31 Vorräte
Als Aufwand in der Berichtsperiode wurden TEUR 847.737 (2021: TEUR 624.194) in den Umsatzkosten erfasst. Die unfertigen Erzeugnisse betreffen im Wesentlichen halbfertige Normteile und Produkte der Geschäftsbereiche System Integration und Produktgeschäft. Der Buchwert der Vorräte per 31. Dezember 2022 versteht sich abzüglich Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 12.268 (31. Dezember 2021: TEUR 9.398). Die Veränderungen der Wertberichtigungen auf den Netto-Veräußerungswert in Höhe von TEUR -2.870 (2021: TEUR -1.360) wurden im Berichtsjahr in den Umsatzkosten erfasst. In den Fertigen Erzeugnissen und Waren sind TEUR 1.032 (31. Dezember 2021: TEUR 603) berücksichtigt, die der Konzern für Verträge mit Kunden mit Rückgaberechten auf Basis historischer Erfahrungswerte ermittelt hat. Diese sind mit den durchschnittlichen Herstellkosten bewertet. Eine Rückvergütungsverbindlichkeit ist in Höhe der durchschnittlichen Verkaufspreise in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. 32 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen sind in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ermittelt. Die Überfälligkeiten der wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellte sich wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2022 bestehen Sicherheiten in Höhe von TEUR 16.022 (31. Dezember 2021: TEUR 5.024) für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Übrigen entspricht die maximale Kreditrisikoexposition am Abschlussstichtag dem Buchwert der oben aufgeführten Forderungen.
Die Kreditversicherungen regulieren Schäden aus Forderungsausfällen im Rahmen der Deckungszusage bis maximal in Höhe der gezeichneten Linie. Die beizulegenden Zeitwerte der Sicherheiten entsprechen im Wesentlichen den oben aufgeführten Werten. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Der Konzern ermittelt die Wertberichtigungen für kollektiv betrachtete Einzelposten auf der Basis seiner bisherigen Erfahrungen mit Kreditverlusten unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Faktoren. Wertberichtigungen für den erwarteten Ausfall bonitätsbeeinträchtigter Forderungen werden individuell ermittelt. Die nachfolgenden Tabellen enthalten Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Nachstehende Tabellen enthalten die Entwicklung der Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2022 bzw. im Vorjahr:
33 Vertrags vermögenswerte und -verbindlichkeiten Die Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr bzw. im Vorjahr wie folgt entwickelt:
Die Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden nach dem vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 ermittelt. Auf Vertragsvermögenswerte wurden zum 31. Dezember 2022 Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 821 (31. Dezember 2021: TEUR 677) ausgehend vom Bruttobuchwert in Höhe von TEUR 152.466 (31. Dezember 2021: 124.374) gebildet. Die Veränderung der Wertberichtigungen resultiert aus dem Anstieg der Summe der Vertragsvermögenswerte zum Bilanzstichtag im Vergleich zum 31. Dezember 2021.
In der Berichtsperiode sind Erlöse in Höhe von TEUR 84.844 (2021: TEUR 76.909) erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Ferner sind Erlöse aus Leistungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 727 (2021: TEUR 669) erfasst, die in früheren Perioden erfüllt worden sind. Die Erlöserfassung der verbleibenden Leistungsverpflichtungen in Höhe der vereinbarten Transaktionspreise wird wie folgt erwartet:
Auf die Berücksichtigung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr sowie Leistungsverpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen wurden gemäß IFRS 15.121 verzichtet. 34 Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel in Höhe von TEUR 472.715 (31. Dezember 2021: TEUR 376.001) bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbeständen und erhaltenen Schecks. Die Zeitwerte der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen den Buchwerten. Der identifizierte Wertberichtigungsbedarf für flüssige Mittel ist unwesentlich. 35 Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital, bestehend aus einem Geschäftsanteil mit einem Nennwert von TEUR 3.914 (31. Dezember 2021: TEUR 3.914), ist voll eingezahlt bzw. als Sacheinlage geleistet. Die sonstigen Gewinnrücklagen enthalten neben dem Konzernergebnis des Jahres und der kumulierten Konzernergebnisse der Vorjahre im Wesentlichen die Effekte aus der IFRS-Erstanwendung. Die anderen Rücklagen entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:
36 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Rückvergütungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.344 (2021: TEUR 1.148) für Verträge mit Kunden mit Rückgaberechten. 37 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Finanzverbindlichkeiten
Die Bankverbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus einer Darlehensaufnahme in Form eines Senior Secured Facilities Agreement mit einem internationalen Konsortium unter Führung der Deutsche Bank AG, London Branch, Großbritannien, das nach einer Refinanzierung und Aufstockung im Geschäftsjahr 2018 u.a. Darlehen in Höhe von EUR 514 Mio. an deutsche Konzerngesellschaften und USD 600 Mio. an die US-amerikanische Zwischenholding MX Holdings US, Inc. beinhaltet. Für die Bankverbindlichkeiten ist ein variabler Zinssatz vereinbart, der dem für die Zinsperiode geltenden Euribor bzw. USD-LIBOR zuzüglich einer vertraglich vereinbarten Marge entspricht. In den Bankverbindlichkeiten am Bilanzstichtag sind Transaktionskosten und Disagio in Höhe von TEUR 2.530 (2021: TEUR 3.391) enthalten, die den Buchwert reduzieren und im Rahmen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit den Darlehen zugeschrieben werden. Darlehen in Fremdwährung werden mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Zwischen Buchwert und Zeitwert der Bankverbindlichkeiten bestehen keine wesentlichen Abweichungen. Die Restlaufzeiten der Bankverbindlichkeiten (ohne Transaktionskosten) stellen sich wie folgt dar:
Zur Absicherung sämtlicher gegenüber den Kreditgebern bestehenden Finanzverbindlichkeiten aus den oben genannten Finanzierungsverträgen haben die wesentlichen Konzerngesellschaften die nachfolgenden Vermögenswerte zu Gunsten der Kreditgeber abgetreten bzw. verpfändet.
Bei einer wesentlichen Verzögerung der Zahlung eines fälligen Betrages im Rahmen der oben genannten Finanzverbindlichkeiten bzw. bei einer Nichteinhaltung der im Darlehensvertrag enthaltenen Verpflichtungen sind die Kreditgeber nach Ablauf von unterschiedlichen Fristen berechtigt, den Darlehensvertrag zu kündigen und den ausstehenden Darlehensbetrag sofort zahlbar zu stellen, sofern seitens der Gesellschafter im Rahmen definierter Fristen keine Gegenmaßnahmen eingeleitet wurden. Die im Darlehensvertrag geregelten Verpflichtungen betreffen u. a. die Bereitstellung von Finanzdaten an die Kreditgeber sowie die Einhaltung bestimmter Kennzahlen einschließlich solcher bezüglich der Nettoverschuldung und der Kapitaldienstfähigkeit des Konzerns auf Ebene der Minimax Viking GmbH, Bad Oldesloe. Desweitern hat der Konzern Sicherheiten in Höhe von TEUR 2.213 (2021: TEUR 1.753) im Wesentlichen in Form von Mietkautionen ausgegeben. Die Leasingverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Leasingverbindlichkeiten betreffen seit dem 1. Januar 2019 Mietverträge für Büro- und Lagerflächen sowie Fahrzeuge. Der durchschnittliche effektive Zinssatz für die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns beträgt 4,9 % p.a. (2021: 4,8 % p.a.). Der Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeiten beträgt im Geschäftsjahr 2022 TEUR 4.062 (2021: TEUR3.748). Mögliche künftige Verpflichtungen aus Verlängerungsoptionen, die als nicht hinreichend sicher eingeschätzt wurden, betragen TEUR 53.118 (2021: TEUR 43.832). Wir verweisen außerdem auf unsere Ausführungen zu Leasingverhältnissen unter Textziffer 17, zu Abschreibungen auf Nutzungsrechte, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens unter Textziffer 25, zu Nutzungsrechten unter Textziffer 28 sowie zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen unter Textziffer 42. 38 Latente Steuern Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten und -ansprüche werden saldiert, sofern diese sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und das Unternehmen einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat. Diese Beträge stellen sich wie folgt dar:
Die Entwicklung der latenten Bruttosteuern stellt sich wie folgt dar:
Die Entwicklung der latenten Ertragsteueransprüche und -verbindlichkeiten vor Saldierung der von derselben Steuerbehörde erhobenen Steuern ist den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen:
Latente Ertragsteueransprüche für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. In 2022 konnte der gewerbesteuerliche Verlustvortrag des deutschen Organkreises in Folge der in 2021 erfolgten Erweiterung des deutschen Organkreises teilweise genutzt werden. Da eine Nutzung aufgrund der erwarteten positiven Ergebnisse der Organgesellschaften auch entsprechend in Zukunft wahrscheinlich ist, erfolgte auf den verbleibenden gewerbesteuerlichen Verlustvortrag des deutschen Organkreises in Höhe von TEUR 20.622 ein Ansatz von aktiven latenten Steuern in Höhe von insgesamt TEUR 2.986. Darüber hinaus besteht noch im deutschen Organkreis ein Zinsvortrag in Höhe von TEUR 104.894. Eine Nutzung des Zinsvortrags wird auf Grund des weiterhin eingeschränkten Zinsabzuges sowie aufgrund der Höhe des vorhandenen Zinsvortrags als nicht wahrscheinlich erachtet. Daher wurden wie bereits in den Vorjahren keine aktiven latenten Steuern auf den Zinsvortrag gebildet. Weiterhin wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der Viking Fire Protection Equipment Trading (Shanghai) Co., Ltd. (TEUR 27), der Lehavot Services Ltd. (TEUR 767) sowie der Minimax France SAS (TEUR 411) gebildet. Die o. g. Verlustvorträge sind in Deutschland und Frankreich unbegrenzt nutzbar. In China verfallen die Verlustvorträge innerhalb von 5 Jahren, in Israel nach 7 Jahren. Für folgende Verlust- und Zinsvorträge wurden keine latenten Steueransprüche bilanziert, da mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung der Ansprüche nicht zu rechnen ist:
Die o. g. Verlustvorträge betreffen größtenteils Tochtergesellschaften in Malaysia, Saudi-Arabien und Brasilien sowie Verlustvorträge von Organgesellschaften, die während der Organschaft nicht genutzt werden können. Sie verfallen in Saudi-Arabien innerhalb von einem Jahr und in Malaysia innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Festsetzung. In Brasilien können die Verlustvorträge zeitlich unbeschränkt genutzt werden. 39 Altersversorgungsverpflichtungen Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt sowohl auf Basis von Leistungs- als auch Beitragszusagen. 39.1 Leistungsorientierte Pläne Gemäß einer Gesamtbetriebsvereinbarung vom 19. Juli 2000 (in der letzten Fassung vom 11. Dezember 2001), die zum 31. Dezember 2005 gekündigt wurde, gewähren die operativen deutschen Gesellschaften allen Mitarbeitern sowie deren Hinterbliebenen eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenrente an den Ehegatten. Die Altersrente wird nach der Erreichung der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer vorherigen Inanspruchnahme von Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugesagt. Diese beträgt nach einer anrechnungsfähigen Dienstzeit von zehn Jahren monatlich EUR 46. Für jedes weitere Dienstjahr erhöht sich dieser Betrag um EUR 4,60 bis auf höchstens EUR 161. Die Hinterbliebenenrente an den Ehegatten beträgt 60 % des jeweils erreichten Anspruchs; daneben sind noch Waisenrenten in verschiedenen Formen zugesagt. Die Invalidenrente wird bei Eintritt in die Invalidität in Höhe des erreichten Anspruchs auf Altersrente gewährt, wobei jeweils eine Dienstzeit von mindestens zehn Jahren zugrunde gelegt wird. Weiterhin bestehen in Deutschland Sterbegeldverpflichtungen, die unter den sonstigen ähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen werden. Darüber hinaus bestehen noch kleinere Verpflichtungen in Frankreich, Indien, Israel, Italien, Österreich, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Thailand. Die mit den Versorgungssystemen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und in kleinem Maße der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demographischer Entwicklungen zu begrenzen, wurden die Pläne mit den höchsten Verpflichtungen in Deutschland vor einigen Jahren für Neueintritte geschlossen. Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen hat sich wie folgt entwickelt:
Dem gegenüber hat sich das Planvermögen des Konzerns wie folgt entwickelt:
Die Altersversorgungsverpflichtung für den Konzern leitet sich wie folgt ab:
Die Altersversorgungsverpflichtungen teilen sich auf in reine Altersversorgungsleistungen und sonstige ähnliche Verpflichtungen. Letztere umfassen Sterbegeldleistungen in Deutschland sowie Verpflichtungen zur Zahlung von Abfertigungsleistungen in Österreich. In 2022 betrugen die ausgezahlten Leistungen TEUR 3.348 (2021: TEUR 3.261). Die künftigen Leistungsverpflichtungen verteilen sich wie folgt:
Für das Jahr 2023 werden voraussichtlich TEUR 3.352 vom Arbeitgeber direkt erbracht. Die Beiträge in das externe Planvermögen im Jahr 2022 betrugen TEUR 198 (2021: TEUR 200). Die Altersversorgungsverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt:
Der Zinsaufwand wurde in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst. Die übrigen Aufwendungen wurden in den Umsatz-, Vertriebs- und Verwaltungskosten berücksichtigt. Für den in 2012 erstmals konsolidierten Plan bei der israelischen Gesellschaft besteht unverändert das Planvermögen ausschließlich aus Versicherungsverträgen. Eigene Finanzinstrumente oder von Konzerngesellschaften genutzte Immobilien sind im Planvermögen nicht enthalten. Bei der Ermittlung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsaufwand wurden die folgenden Annahmen verwendet. Der Ausweis erfolgt auf Basis von gewichteten Durchschnitten.
Der Abzinsungsfaktor für den Euro-Raum beträgt 4,2 % zum 31. Dezember 2022. Die deutschen Pensionszusagen werden unter Berücksichtigung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gemäß den Richttafeln "RT 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Der für die Abzinsung der künftigen Zahlungsverpflichtungen verwendete Zinssatz wurde für Deutschland und Österreich aus der "Mercer Pension Discount Yield Curve" abgeleitet. Diese basiert im Euroraum auf Basis der Anleihen aus den Indizes von Thomson Reuters Datastream. Die Ermittlung der erwarteten Verzinsung des Fondsvermögens erfolgt mit Hilfe externer Versicherungsmathematiker sowie unter Bezugnahme von Kapitalmarkterwartungen. Die folgende Sensitivitätsanalyse basiert auf der Veränderung einer Annahme während alle anderen Annahmen konstant bleiben, das heißt mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung der Sensitivität der Versorgungsverpflichtungen auf wesentliche versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet wie bei der Bewertung der Rückstellung.
Eine Änderung der erwarteten Gehaltserhöhungen um +/- 50 Basispunkte hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Umfang der Versorgungsverpflichtung. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungsverpflichtungen beträgt 13,8 Jahre zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021: 17 Jahre). 39.2 Beitragsorientierte Pläne Die Mitarbeiter in Deutschland erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgelegten Rentenversicherung, für die Beiträge als Teil des Einkommens eingezahlt werden. Eine US-amerikanische Tochtergesellschaft leistet Beiträge an eine Arbeitnehmer-Gewerkschaft. Da nach Zahlung der Beiträge an diese Institutionen für den Konzern keine weiteren Verpflichtungen bestehen, werden die Pläne als beitragsorientierte Pläne ("Defined Contribution Plan") behandelt. Laufende Beitragszahlungen wurden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Der Aufwand für alle beitragsorientierten Pläne betrug im Geschäftsjahr 2022 TEUR 42.760 (2021: TEUR 37.663). Die US-amerikanischen Mitarbeiter haben das Recht, an dem beitragsorientierten '401 (k) Plan' teilzunehmen. Die Mitarbeiter können Teile ihres Gehaltes im Rahmen dieses Planes anlegen. Der Gesamtaufwand aus diesem Beitragsplan im Geschäftsjahr betrug TEUR 6.780 (2021: TEUR 5.559) und ist in dem oben genannten Aufwand für die beitragsorientierten Pläne enthalten. 40 Rückstellungen
Die Fristigkeiten der Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:
Gewährleistungen Abgesehen vom US-amerikanischen Markt, für den zum Teil nur eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr vereinbart ist und der erfahrungsgemäß eine niedrige Reklamationsquote aufweist, bildet der Konzern Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche der Kunden in allen Geschäftsbereichen. Neben der Berücksichtigung von Einzelrisiken werden die Rückstellungen als prozentualer Anteil aus den erzielten Umsatzerlösen und der historischen Reklamationsquoten abgeleitet. Es wird erwartet, dass diese Rückstellungen in Höhe von TEUR 5.741 innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Bilanzstichtag in Anspruch genommen werden. Die Gewährleistungsrückstellungen im Geschäftsjahr 2022 beinhalten Zuführungen in Höhe von insgesamt TEUR 5.715. Produkthaftung/Schadensfälle Für das Produktgeschäft auf dem US-amerikanischen Markt werden Rückstellungen für Produkthaftung auf Basis von Vergangenheitswerten bzw. für potentielle Schadensfälle unter Abschätzung künftig anfallender Kosten ermittelt. Diese betragen TEUR 15.663 und werden als kurzfristige Rückstellung ausgewiesen. Personalaufwendungen Es handelt sich hier im Wesentlichen um Jubiläumsleistungen und Überbrückungsgelder. Die Rückstellungen werden anhand versicherungsmathematischer Bewertungen der wahrscheinlichen Verpflichtungen gebildet, wobei angenommen wird, dass innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von TEUR 252 in Anspruch genommen werden. Rechtsstreitigkeiten Der Konzern bildet Rückstellungen für die Prozessrisiken und Prozesskostenrisiken aus Rechtsstreitigkeiten im Wesentlichen aus Schadenersatz, die von Konzernunternehmen geführt werden. Es sind für Rechtsangelegenheiten in Europa und Nordamerika Rückstellungen gebildet worden. Zum Schutz der rechtlichen Verhandlungsposition des Konzerns erfolgen hier keine weiteren Angaben. Belastende Verträge Die betreffenden Rückstellungen betreffen vorwiegend Verträge mit Kunden. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind mit hoher Unsicherheit verbunden, gelten jedoch überwiegend als kurzfristig, da angenommen wird, dass etwaige Zahlungen in Höhe von TEUR 17.858 innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu leisten wären. E Erläuterungen zur Konzern-KapitalflussrechnungFür Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung setzt sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember jeweils wie folgt zusammen:
Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.558 (31. Dezember 2021: TEUR 1.821) sind derzeit dem unmittelbaren Zugriff des Konzerns entzogen. Des Weiteren verweisen wir auf die Angabe zur Abtretung/Verpfändung von Guthaben bei Kreditinstituten in Textziffer 37. Die Mittelzu- und -abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit lassen sich wie folgt zu den in Textziffer 37 ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten überleiten:
F Sonstige Angaben41 Eventualverbindlichkeiten Am Bilanzstichtag bestehen keine Eventualverbindlichkeiten (31. Dezember 2021: TEUR 0). Etwaige Eventualverbindlichkeiten werden als unwahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. 42 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Bestellobligo Anlagevermögen Das zum Bilanzstichtag bereits entstandene aber noch nicht abgerechnete Bestellobligo aus Investitionen in Sachanlagen beträgt TEUR 5.398 (31. Dezember 2021: TEUR 1.103) und in immaterielle Vermögenswerte beträgt TEUR 324 (31. Dezember 2021: TEUR 131). Kaufverpflichtungen von Vorräten Abnahmeverpflichtungen aus Bestellobligo und langfristigen Kaufvereinbarungen betragen per 31. Dezember 2022 TEUR 38.128 (31. Dezember 2021: TEUR 25.751). Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverträgen und Leasingverträge über Vermögenswerte mit geringem Wert - Konzernunternehmen als Leasingnehmer Der Konzern mietet im Rahmen nichtkündbarer Leasingverhältnisse technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Bei kündbaren Leasingverträgen ist eine Kündigungsfrist zu beachten. Die Leasingverträge weisen unterschiedliche Laufzeiten, Eskalationsklauseln und Verlängerungsoptionen auf. Folgende Beträge wurden erfolgswirksam erfasst:
Die künftigen Mindestzahlungen aus diesen Leasingverträgen betragen insgesamt:
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen im Geschäftsjahr 2022 betragen TEUR 53.125 (2021: TEUR 44.676). Wir verweisen außerdem auf unsere Ausführungen zu Leasingverhältnissen unter Textziffer 17 sowie zu Leasingverbindlichkeiten unter Textziffer 37. Der Konzern erhält im Rahmen seiner Investitionstätigkeit Zuwendungen in Form von Zuschüssen der öffentlichen Hand für den Bau und die Finanzierung einer Fertigungsstätte. Diese Zuwendungen stehen unter der Voraussetzung, dass bestimmte projektbezogene Kriterien geschaffen beziehungsweise erhalten werden, wie zum Beispiel die Schaffung einer gewissen Anzahl von Dauerarbeitsplätzen über einen gewissen Zeitraum. Der Konzern ist verpflichtet, diese Bedingungen zu erfüllen. Sollten jedoch diese Bedingungen nicht erfüllt werden, können maximal TEUR 10.329 der bis zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021: TEUR 10.329) erhaltenen Zuwendungen zurückgefordert werden. 43 Finanzrisikomanagement 43.1 Finanzrisikofaktoren Der Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Dies sind insbesondere das Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und das Zinsrisiko sowie das Währungskursrisiko. Das Risikomanagement fällt in die Zuständigkeit der Konzernfinanzabteilung auf Basis von durch die Konzerngeschäftsführung erlassenen Regeln. Die Konzernfinanzabteilung stellt in enger Absprache mit den Fachbereichen des Konzerns etwaige Risiken fest, bewertet diese und sichert sie ab. Die Geschäftsführung hat allgemeine schriftliche Risikomanagementvorschriften sowie Vorschriften zur Regelung bestimmter Teilbereiche wie beispielsweise Währungsrisiko, Zinsrisiko, Kreditrisiko, Verwendung derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie der Anlage von überschüssiger Liquidität erlassen. Ziel des Konzernrisikomanagements ist es, der Unvorhersehbarkeit der Finanzmärkte entgegenzuwirken und eine mögliche Beeinträchtigung der Konzernfinanzen gering zu halten. Zur Minimierung gewisser Risiken können auch Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden. Im Rahmen des Senior Secured Facilities Agreements ist die Gesellschaft verpflichtet, regelmäßig über die Einhaltung vertraglich festgelegter "Financial Covenants" zu berichten. Bei diesen Financial Covenants handelt es sich um vereinbarte Kennzahlen bezogen auf die Nettoverschuldung und die Kapitaldienstfähigkeit der Gruppe. Sollte eine dieser Kennzahlen die vertraglich vereinbarten Grenzwerte über- oder unterschreiten, hätte dies Margenerhöhungen und ggf. Vertragsstrafen für die Gesellschaft zur Folge. Im laufenden Geschäftsjahr wurden alle Kennzahlen mit ausreichender Deckung eingehalten. Die Geschäftsführung geht auch zukünftig von der Erfüllung der Kennzahlen aus. (a) Liquiditätsrisiko Zum umsichtigen Liquiditätsmanagement gehören die Sicherung ausreichender Barmittel, die Verfügbarkeit von Fremdmitteln im Rahmen angemessener Kreditlinien sowie die Fähigkeit zur Schließung von Marktpositionen. Aufgrund der Dynamik des zugrunde liegenden Geschäfts ist die Konzernfinanzabteilung um hohe Flexibilität durch die Verfügbarkeit von Kreditlinien bemüht. Die Liquiditätsversorgung des Konzerns stellt sich zum Stichtag wie folgt dar:
Der Gesamtbetrag der den Gesellschaften des Konzerns zur Verfügung gestellten Kreditlinien beläuft sich auf ein Volumen in Höhe von TEUR 1.068.036 (davon TUSD 572.021) (31. Dezember 2021: TEUR 1.048.468, davon TUSD 578.021). Von den Kreditlinien sind ca. TEUR 40.139 (31. Dezember 2021: TEUR 42.000) noch frei verfügbar. Bei den Kreditlinien handelt es sich sowohl um die Unternehmensfinanzierung in Zusammenhang mit der Leverage Buy Out Finanzierung als auch um Betriebsmittellinien. Die Linien wurden im Wesentlichen durch die Deutsche Bank AG, London Branch, und deren Konsortialpartner bereitgestellt. Die Laufzeit dieser Linien ist maximal bis zum 31. Juli 2025 vereinbart. Zusätzlich stehen dem Konzern Avallinien in Höhe von TEUR 270.336 (31. Dezember 2021: TEUR 250.223) zur Verfügung. Von den Avallinien sind ca. TEUR 24.932 frei verfügbar (31. Dezember 2021: TEUR 56.862). Der Konzern verfügt zudem über Zahlungsmittelbestände in Höhe von TEUR 456.467 (31. Dezember 2021: TEUR 364.964). Mit Hilfe einer mittelfristigen Liquiditätsplanung, der Streuung der Fristen der in Anspruch genommenen Darlehen und Finanzierungsleasingverhältnisse sowie durch bestehende Kreditlinien und Finanzierungszusagen stellt der Konzern sicher, dass die Liquidität jederzeit gewährleistet ist. Zukünftig werden folgende Liquiditätsabflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten erwartet. Dabei werden Zinszahlungen aus variabel verzinsten Positionen einheitlich mit dem letzten Zinsfixing vor dem Bilanzstichtag berechnet. Auszahlungen in Fremdwährungen werden einheitlich mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Die Analyse betrifft nur Finanzinstrumente. Nicht finanzielle Verbindlichkeiten werden nicht erfasst.
(b) Währung srisiko Durch seine internationalen Geschäftsaktivitäten ist der Konzern Währungsrisiken ausgesetzt. Währungsrisiken entstehen, wenn künftige geschäftliche Transaktionen sowie erfasste Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eine Währung aufweisen, bei der es sich nicht um die funktionale Währung des entsprechenden Konzernunternehmens handelt. Der Konzern hat für die wesentlichen Fremdwährungszahlungsströme ein natürliches Hedging realisiert und wird dies auch weiterhin optimieren. Die größte Nettowährungsposition der geplanten Fremdwährungs-Cash-Flows besteht in USD, sie ist jedoch in Relation zum Umsatz gering. Zur Darstellung der Währungsrisiken gemäß IFRS 7 wurden für die wichtigsten Fremdwährungen des Konzerns sämtliche monetären Vermögenswerte und monetären Verbindlichkeiten in Fremdwährung für alle konsolidierten Gesellschaften zum Bilanzstichtag analysiert und Sensitivitätsanalysen für die jeweiligen Währungspaare, bezogen auf das Nettorisiko, vorgenommen. Dabei wurden für die in den nachfolgenden Tabellen genannten Währungspaare nennenswerte Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern des Konzerns identifiziert und ermittelt. Bei einer Aufwertung des Euro bzw. einer Abwertung des Euro gegenüber den anderen Währungen würde sich aus den Währungspaaren jeweils folgender Nettoeffekt in TEUR auf das Ergebnis vor Steuern ergeben:
Darüber hinaus ergeben sich folgende Nettoeffekte in TEUR auf das Ergebnis vor Steuern bei einer Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber anderen Währungen:
Die Sensitivitätsanalyse stellt nicht das eigentliche Wechselkursrisiko dar, da das Risiko zum Ende der Berichtsperiode nicht zwingend das Risiko während des Jahres widerspiegelt. (c) Zinsrisiko Das Zinsrisiko des Konzerns entsteht ausschließlich aus kurz- und mittelfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten, die zu variablen Konditionen aufgenommen wurden, so dass der Konzern insofern dem Risiko einer Zinsänderung ausgesetzt wird. Das Zinsrisiko wird bei Bedarf situativ und unter Berücksichtigung des jeweiligen Marktumfelds durch den Abschluss von Zinssicherungsgeschäften reduziert. Sofern zum Bilanzstichtag Sicherungsinstrumente bestehen, wird für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Konzernabschluss ein Aufwand oder Ertrag in Höhe der Differenz des Zeitwertes zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt durch qualifizierte Finanzdienstleister. Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen auf, welche Effekte sich aus einer isolierten Schwankung um einen Prozentpunkt des jeweiligen Marktzinsniveaus auf das Jahresergebnis ergeben hätten.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Zinsrisiken, die das Eigenkapital beeinflussen könnten. (d) Ausfallrisiko Der Konzern weist keine wesentliche Häufung von Ausfallrisiken auf. Sofern ein Ausfallrisiko besteht, ist es auf den Buchwert der bilanzierten Forderungen und sonstigen Finanzanlagen beschränkt. Der Konzern hat Regelungen in Form von Vertriebsrichtlinien getroffen, damit Geschäfte nur mit Kunden einer ausreichenden Bonität getätigt werden. Die Kontrahenten bei derivativen Finanzinstrumenten bestehen ausschließlich aus Finanzinstituten mit einer einwandfreien Bonität. Das Risikomanagement im operativen Geschäft erfolgt durch konzernweite Vorschriften. Bei erstmaliger Erfassung einer Forderung wird diesem Risiko durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen und bei beeinträchtigter Bonität individuell bemessen. Objektive Hinweise auf eine Bonitätsbeeinträchtigung könnten Folgende sein: Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten eines Kunden oder einer Gruppe von Kunden, die Nichteinhaltung oder Nichtzahlung von Zins- oder Kapitalbeträgen, die Wahrscheinlichkeit, Insolvenz anzumelden oder einer anderen finanziellen Restrukturierung zu unterliegen, und erkennbare Tatsachen, die auf eine messbare Verringerung der geschätzten zukünftigen Kapitalflüsse hindeuten, wie beispielsweise ungünstige Veränderungen der Zahlungslage des Kunden bzw. des Kreditnehmers oder der Wirtschaftslage, die mit dem Leistungsverzug übereinstimmen. Die Wertberichtigungen werden über ein gesondertes Wertberichtigungskonto geführt. Wenn sich der Betrag der Wertminderung in einer Folgeperiode reduziert und diese Reduzierung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind (beispielsweise ein besseres Rating), wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst. Steht der Ausfall der Forderung jedoch final fest, werden Forderungen und Wertberichtigungen ausgebucht. Zudem verlangen die Gesellschaften des Konzerns in Einzelfällen den Erhalt von Sicherheiten zur Besicherung von Forderungen. Unter anderem werden hierbei Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Zahlungsbürgschaften hereingenommen. Nennenswerte Risikokonzentrationen existieren bezüglich der Ausfallrisiken im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verteilen sich im Wesentlichen auf eine sehr große Anzahl von Kunden. Die Werthaltigkeit größerer Einzelforderungen wird regelmäßig überprüft und innerhalb der weder überfälligen noch wertberichtigten finanziellen Vermögensgegenstände als hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährigen Geschäftsbeziehungen zu den meisten Kunden zurückgeführt. Die historischen Ausfallraten bezüglich dieser Forderungsbestände sind äußerst niedrig. Hinsichtlich des Ausfallrisikos verweisen wir weiterhin auf unsere Ausführungen zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Textziffer 32. 43.2 Kapitalmanagement Bei dem Kapitalmanagement verfolgt der Konzern folgende Ziele:
Die Kapitalsteuerung verfolgt das Ziel der Sicherstellung, dass sämtliche Konzernunternehmen weiterhin ihr Geschäft unter der Prämisse der Unternehmensfortführung betreiben können. Durch die bedarfsweise Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital werden die Kapitalkosten im Rahmen der gegebenen Leverage-Finanzierungsstruktur so gering wie möglich gehalten. Zur Steuerung und Überwachung der Liquidität des Konzerns werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt. Dies erfolgt durch die Geschäftsführung auf Basis einer monatlich aktualisierten und revolvierenden Planung des operativen Cash-Flows für alle Gesellschaften. Die hierbei wesentlichen Kennzahlen leiten sich aus den Monats- und Jahresabschlüssen ab. Die Kapitalstruktur setzt sich aus den in der Bilanz ausgewiesenen lang- und kurzfristigen Schulden abzüglich der flüssigen Mittel als Netto-Fremdkapital und dem bilanziellen Eigenkapital zusammen. Die Geschäftsführung beurteilt und überprüft regelmäßig die Kapitalstruktur des Konzerns. Im Rahmen dieser Beurteilung werden risikoadäquate Kapitalkosten berücksichtigt. Die Gesamtstrategie des Kapitalrisikomanagements hat sich im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das von der Gesellschafterin langfristig zur Verfügung gestellte Eigenkapital und die Finanzverbindlichkeiten stellen eine wichtige Kenngröße gegenüber Investoren, Analysten und Ratingagenturen dar. Als wichtige Kennzahl stellt sich dabei die Fremdkapitalquote dar, die sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt hat:
43.3 Ergänzende Angaben zu FinanzinstrumentenEine Aufgliederung der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 ergibt sich wie folgt:
Bei den kurzfristigen Finanzinstrumenten entsprechen aufgrund der kurzen Restlaufzeiten bzw. der Bilanzierung zum Zeitwert die Buchwerte weitestgehend den Zeitwerten zum Abschlussstichtag. Sie werden der 2. Stufe der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte zugeordnet, bei der die Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen erfolgt, die auf den am Markt beobachtbaren Input-Parametern basieren. Die langfristigen unverzinslichen Forderungen werden angemessen diskontiert; daher stimmen Buchwerte und Zeitwerte im Wesentlichen überein. Innerhalb der langfristigen Finanzinstrumente der Passivseite entsprechen, aufgrund der variablen Verzinsung, die Buchwerte weitestgehend den Zeitwerten. Die langfristigen Finanzinstrumente werden der 2. Stufe der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der nicht börsennotierten Anteile wurde unter Berücksichtigung der im Berichtsjahr durchgeführten Finanzierungsrunde ermittelt. Saldierungen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten lagen in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 nur in unwesentlichem Maße vor; die Beträge, bei denen die Saldierungskriterien erfüllt waren, bei denen jedoch keine Saldierung vorgenommen wurde, sind ebenfalls unwesentlich. Die in Textziffer 37 dargestellten Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten in Form von verpfändeten Barsicherheiten und Finanzinstrumenten wurden nicht mit den Kreditverbindlichkeiten saldiert, da die Kriterien für eine Aufrechnung in der Bilanz nicht gegeben sind. Dies gilt auch für die erhaltenen Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Textziffer 32). In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus den Bewertungskategorien nach IFRS 9 dargestellt:
In die Ermittlung des Nettoergebnisses aus Finanzinstrumenten werden Wertberichtigungen/-aufholungen, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, Abgangsgewinne bzw. -verluste und sonstige erfolgswirksam erfasste Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten einbezogen. Bewertungsstufen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente Die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen sind, erfolgte im Geschäftsjahr mittels der folgenden Bewertungslevels - der sogenannten Fair Value-Hierarchie:
Im Konzern werden drei Bewertungsstufen unterschieden: Level 1: Die Bewertung erfolgt anhand von Marktpreisen für das spezifische Finanzinstrument. Level 2: Die Bewertung erfolgt anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die auf am Markt beobachtbaren Input-Parametern basieren. Level 3: Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsmodellen mit signifikanten, nicht am Markt beobachtbaren Input-Parametern. In den letzten beiden Geschäftsjahren ist kein Wechsel zwischen den Bewertungsstufen erfolgt. Die Erfassung von Umgliederungen in und Umgliederungen aus den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte erfolgen zum Zeitpunkt des Ereignisses oder der Veränderung der Umstände, die die Umgliederung ausgelöst haben. 44 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen beziehungsweise Personen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können beziehungsweise die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Die wesentlichen Beziehungen zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Konzerns und nahestehenden Unternehmen beziehungsweise Personen betreffen insbesondere die Gesellschafterin, Aufsichtsräte der MV Holding GmbH sowie die Geschäftsführung als Management in Schlüsselpositionen sowie ein assoziiertes Unternehmen. Sie sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die nachfolgenden Transaktionen, welche marktgerecht durchgeführt wurden, wurden mit nahestehenden Unternehmen und Personen durchgeführt:
Die Höhe der ausstehenden Salden stellt sich wie folgt dar:
Den Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin zum 31. Dezember 2022 liegt ein unbefristeter Darlehensvertrag ("Deposit Agreement") mit einem ursprünglichen Volumen in Höhe von 4.500 TEUR zugrunde. Die Verzinsung des jeweiligen Anlagebetrages bemisst sich nach dem Monatsdurchschnitt der Euro Short-Term Rate (€STR average rate), bei einer Mindestverzinsung von 0,25% p.a. (in 2021 nach dem EONIA, bei einer Mindestverzinsung von 0,25% p.a.). Die abgegrenzten Zinsen betrugen im Jahr 2022 TEUR 6 (2021: TEUR 4). Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen enthalten Darlehensforderungen nebst Zinsen in Höhe von umgerechnet TEUR 874 (Zinssatz: 4,00 %) sowie TEUR 694 (Zinssatz: 3,00 %). Diese sind vollständig wertberichtigt. Alle sonstigen aufgeführten Forderungen und Verbindlichkeiten sind unverzinslich. Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen:
Die Auflösung von Pensionsverpflichtungen für die ehemaligen Organmitglieder betrugen TEUR 112 (2021: TEUR 7). Der Barwert leistungsorientierter Pensionsverpflichtungen belief sich auf TEUR 326 (31. Dezember 2021: TEUR 485). Im Geschäftsjahr erhielten ehemalige Organmitglieder bzw. ihre Hinterbliebenen TEUR 84 (2021: TEUR 326). 45 Organe der Gesellschaft Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft waren:
46 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten sind. 47 Sonstige Angaben (a) Gesamthonorar des Abschlussprüfers Für die erbrachten Dienstleistungen des weltweiten Netzwerkes von PricewaterhouseCoopers (PwC) bzw. der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
(b) Inanspruchnahme des § 264 Abs. 3 bzw. des § 291 HGB Einige Kapitalgesellschaften, die verbundene, vollkonsolidierte Unternehmen der Minimax Viking GmbH sind und für die der Konzernabschluss der Minimax Viking GmbH der befreiende Konzernabschluss ist, nehmen die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 bzw. des § 291 HGB hinsichtlich der Offenlegung und - soweit gesetzlich gefordert - hinsichtlich der Aufstellung eines Konzernabschlusses ( *) sowie eines Lageberichts ( **) in Anspruch:
Bad Oldesloe, den 6. März 2023 Klaus Hofmann, Vorsitzender der Geschäftsführung Dr. Volker Bechtloff, Geschäftsführer Karin Juliane Groß, Geschäftsführerin
1 Ohne Berücksichtigung stimmrechtsloser
Vorzugsgeschäftsanteile
Entwicklung von Nutzungsrechten, Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Entwicklung von Nutzungsrechten, Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Minimax Viking GmbH, Bad Oldesloe Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Minimax Viking GmbH, Bad Oldesloe, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Minimax Viking GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kiel, den 6. März 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Andreas Focke, Wirtschaftsprüfer ppa. Ann-Kathrin Klischat, Wirtschaftsprüferin Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 wurde am 24.05.2023 festgestellt. |
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