The Binding Site Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Wiegand seit 16.4.2026 | Prokura |
Sandeep Dr. Vashist seit 16.4.2026 | Prokura |
Chad Owens seit 16.4.2026 | Prokura |
Eliška Petrásová seit 11.9.2025 | Prokura |
Petrus Thomas Adrianus (Piet) van der Zande seit 8.8.2025 | Geschäftsführer |
LL.M., Ralf Oliver Dr. Schlegel seit 8.8.2025 | Geschäftsführer |
Thorsten Dr. Peters-Regehr seit 3.4.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
The Binding Site Group Limited | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
The Binding Site GmbHSchwetzingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023LageberichtGrundlagen des UnternehmensDie The Binding Site GmbH, Schwetzingen (kurz: TBS), ist ein integriertes Vertriebsunternehmen für die pharmazeutische lndustrie mit Antiseren, purifizierten Proteinen, Reagenzien und lnstrumenten zur ln-vitro-Diagnostik sowie verwandten Produkten. Seit der Gründung von TBS im Jahr 1993 hat die Gesellschaft auf fast allen vorgenannten Gebieten eine dynamische Entwicklung erfahren. Dies wird sowohl durch das enorme Wachstum des Geschäftsvolumens als auch durch die seitdem gestiegene Mitarbeiterzahl untermauert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse von TEUR 40.236 (Vj. TEUR 35.578). Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 47 Mitarbeiter bei TBS beschäftigt. TBS ist in Deutschland, Schweiz und Österreich tätig. Darüber hinaus werden verbundene Unternehmen und Distributoren innerhalb der Europäischen Union beliefert. WirtschaftsberichtDie Umsatzerlöse im wichtigsten Geschäftsbereich Freelite konnten gegenüber dem Vorjahr erneut gesteigert werden (TEUR 19.086; Vj. TEUR 17.245). Die Umsatzerlöse erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf insgesamt TEUR 40.236 (Vj. TEUR 35.578) bzw. um 13,1% und liegen damit aufgrund gestiegener Auftragsvolumina über der Planung des Vorjahres. Die Umsatzerlöse mit direkt von der TBS betreuten Kunden (D-A-CH) betrugen TEUR 35.295 (Vj. 24.771). Das Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 3.025 (Vj. TEUR 2.625) ist gegenüber dem Vorjahr angewachsen und liegt über der Planung des Vorjahres. Dies liegt an den gestiegenen Auftragsvolumina und damit verbundenen Umsatzzuwächsen, die die gestiegenen Aufwendungen überkompensieren konnten. Der Materialaufwand hat sich relativ zu den Umsatzerlösen auf TEUR 30.306 (Vj. TEUR 26.132) erhöht. Der Personalaufwand ist mit TEUR 5.917 (Vj. TEUR 4.814) stark angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich hauptsächlich aufgrund höherer Verkaufsprovisionen auf TEUR 2.509 (Vj. TEUR 2.125). Die wesentlichen Posten betreffen Verkaufsprovisionen, Frachtkosten und Miete. Die Gesellschaft weist vor diesem Hintergrund im Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 3.018 (Vj. TEUR 2.623) aus. Die Ertragslage ist von Gewinnen geprägt. Die TBS verfügt über eine stabile Vermögenslage, die entsprechend den Vorjahren vor allem durch den Bestand an Fertigen Erzeugnissen und Waren (TEUR 2.817; Vj. TEUR 2.008) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 2.978; Vj. TEUR 3.458) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 4.780; Vj. TEUR 5.119) geprägt ist. Bankkredite werden nicht in Anspruch genommen. Die Bilanzsumme fiel von TEUR 9.269 im Vorjahr auf TEUR 9.126 zum Stichtag. lnsbesondere reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Bankguthaben. Wesentliche Steuerungsgrößen der Gesellschaft sind Umsatzerlöse sowie das Ergebnis nach Steuern. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen durch das operative Geschäft, das von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellte Kapital sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Finanzlage ist robust. Prognosebericht Aufgrund unseres hohen Qualitätsanspruchs an unsere Produkte sehen wir mittelfristig für alle Geschäftsbereiche weiterhin gute Entwicklungschancen und können im Hinblick auf die Abwicklung der bestehenden und zukünftigen Auftragsverhältnisse unseres Kundenkreises keine gesondert zu qualifizierenden und quantifizierenden Risiken erkennen. Aus dem aktuellen Russland-Ukraine Konflikt ergeben sich für die Gesellschaft keine Risiken. Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir einen leichten Anstieg der Umsatzerlöse sowie ein im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr geringfügig sinkendes Ergebnis nach Steuern. Chancen- und RisikoberichtDas Risikomanagement der TBS hat die frühzeitige Erkennung und Beseitigung bzw. Vermeidung von Bestands gefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Risiken zum Ziel. Das Risikomanagement erfolgt im Wesentlichen durch Budgetvorgaben und die kontinuierliche Analyse von Plan-lst-Abweichungen, die an die Gesellschafter monatlich berichtet werden. Es finden außerdem regelmäßige Besprechungen zwischen Geschäftsführung und den Fachabteilungen statt, in denen Kennzahlen, Markteinflüsse und potenzielle Risiken besprochen werden. Sollten dabei spezifische Risiken identifiziert werden, legt die Geschäftsführung geeignete Gegenmaßnahmen fest. Die TBS bietet Leistungen höchster Qualität an. Daher ist ein umfangreiches Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollsystem implementiert. Hiermit wird das Risiko eines Reputationsverlustes begrenzt. Der wachsende Absatz in der Schweiz birgt ein Wechselkursrisiko, da die Fakturierung in CHF dem Wareneinkauf in EUR entgegensteht. Ein weiteres Kursrisiko besteht durch Fakturierung in GBP und CZK. Weitere Aufstellungen von Analysegeräten bei Kunden sichern bestehende Umsätze ab und generieren Umsatzwachstum. Der Kauf der benötigten Geräte wird aus dem laufen den Cash-Flow finanziert. Unsere Chancen übersteigen nach unserer Einschätzung die Risiken.
Schwetzingen, den 12. Juli 2024 Die Geschäftsführung Dr. Thorsten Peters-Regehr BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt 2 bis 23 Jahre. Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst, ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie als Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Forderungen, Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Sämtliche Fremdwährungspositionen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, demnach kommt es nicht zur Anwendung von § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB. 3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen. 2. Forderungen und Vermögensgegenstände Die Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen keine Forderungen gegen die Gesellschafterin The Binding Site Holding GmbH, Schwetzingen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen solche aus Lieferungen und Leistungen. 3. Eigenkapital Das Stammkapital der The Binding Site GmbH beträgt zum 30. September 2023 EUR 25.600,00 (Vj.: EUR 25.600,00) und ist voll eingezahlt. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Weihnachtsgelder, Urlaubsverpflichtungen und Boni für Mitarbeiter. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 3.018.082,63 (Vj.: EUR 2.622.599,11) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin The Binding Site Holding GmbH. Die Verbindlichkeiten resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Zudem bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.762.150,00 (Vj.: 2.496.449,62) gegenüber der The Binding Site Group Ltd., Birmingham, Vereinigtes Königreich, aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Für die Verbindlichkeiten sind keine Sicherheiten bestellt. 6. Haftungsverhältnisse und außerbilanzielle Geschäfte Gemäß § 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für die im Rahmen der Organschaft bestehende Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer des Organträgers. Eine Inanspruchnahme hieraus wird aufgrund der stabilen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der The Binding Site Holding GmbH als gering eingeschätzt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine weiteren Haftungsverhältnisse. 7. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
IV. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
2. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Hinsicht der Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabea HGB wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 3. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der The Binding Site Group Ltd., Birmingham, Vereinigtes Königreich, die für den kleinsten als auch den größten Kreis der Unternehmen den Konzernabschluss aufstellt, in den die Gesellschaft einbezogen wird. 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung mit der Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahrs nicht ergeben. 5. Unterschrift der Geschäftsführung
Schwetzingen, 12. Juli 2024 Die Geschäftsführung Anlagenspiegel vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023The Binding Site GmbH, Schwetzingen
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die The Binding Site GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der The Binding Site GmbH, Schwetzingen - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der The Binding Site GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; - führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Waghäusel, 22. Juli 2024 Jakob, Wirtschaftsprüfer |
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