MIMA
Consulting GmbH
Dettenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.212,00 |
2.834,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
766,00 |
962,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.446,00 |
1.872,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
82.077,17 |
49.092,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.077,17 |
17.909,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.498,04 |
4.750,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
31.182,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.839,38 |
4.063,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
93.128,55 |
55.990,25 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.789,89 |
31.148,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.148,89 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.359,00 |
-6.148,89 |
| B.
Rückstellungen |
12.359,40 |
6.076,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.979,26 |
18.765,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
53.979,26 |
18.765,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
93.128,55 |
55.990,25 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB)
wurden nur für den Anhang und bei der Offenlegung
(§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch
genommen.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder
dem Anhang besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen
der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten
der Angabe in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung -
mit Ausnahme der Angaben nach § 251 HGB -
ausgeübt.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagenvermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
In der Handelsbilanz erfolgte die
planmäßige Abschreibung als lineare
Abschreibung.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
5. Währungsumrechnungen
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Aufgrund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach
§§ 276 und 288 HGB sind im Geschäftsjahr
keine Angaben zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung erforderlich.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis wie folgt zu verwenden:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 4.359,00
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Es ist keine Ausschüttung vorgesehen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Nachfolgend unterzeichne ich den vorstehenden
Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018
sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2018.
Dettenhausen, den 24. Juli 2019
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Markus Michler
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 - 31.12.2018
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.713,49 EUR.
23.6.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.380,71 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2019 festgestellt.
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