AMEO Sports
GmbH
Tutzing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
168.482,49 |
257.814,56 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
126.067,49 |
140.564,00 |
| II.
Sachanlagen |
42.415,00 |
117.250,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
589.495,04 |
703.006,80 |
| I.
Vorräte |
251.802,93 |
207.154,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.257,12 |
45.728,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
292.434,99 |
450.123,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.969,19 |
15.458,45 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.996,97 |
140.303,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
773.943,69 |
1.116.582,99 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
117.292,00 |
55.840,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.519.243,40 |
2.030.700,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.226.843,18 |
1.935.237,88 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
421.689,19 |
291.605,30 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.996,97 |
140.303,18 |
| B.
Rückstellungen |
24.278,00 |
51.766,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
749.665,69 |
1.064.816,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
749.665,69 |
1.064.816,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
773.943,69 |
1.116.582,99 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die AMEO Sports GmbH hat ihren Sitz in Tutzing und ist
in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB
210878) eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften entsprechend § 264 HGB
und unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Gesellschaft unterschreitet im Geschäftsjahr
erstmalig die in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen für
Kleinstkapitalgesellschaften. Da die Rechtsfolgen der
Größenmerkmale erst eintreten, wenn diese auf
zwei aufeinander folgende Abschlussstichtage zutreffen,
ist die Gesellschaft weiterhin als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB
einzustufen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 267 HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
2. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
2.1 Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1
HGB i. V. m. §§ 246 bis 251 HGB)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB berücksichtigt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der
§§ 266 und § 275 HGB Anwendung.
2.2 Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB i. V.
m. §§ 252 bis 256 HGB)
2.2.1 Immaterielle
Vermögensgegenstände
Selbstgeschaffene und erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert und entsprechend ihrer
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren planmäßig,
linear abgeschrieben.
2.2.2 Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Dabei werden die Zugänge pro rata temporis
abgeschrieben. Die Abschreibungen werden entsprechend der
festgesetzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3
bis 5 Jahren vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis netto
EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
2.2.3 Fertige Erzeugnisse und Waren
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten
einschließlich anteiliger Bezugskosten angesetzt.
Anschaffungspreisminderungen wie Boni oder Skonti wurden
abgesetzt.
2.2.4 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. In
Fremdwährung valutierende Forderungen werden mit dem
maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des
Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt
die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs. Unrealisierte
Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie
Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betreffen.
2.2.5 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
2.2.6 Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben und auf den Passivseite Einnahmen vor
dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw.
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
2.2.7 Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital
laut Satzung sowie der Handelsregistereintragung und ist
voll eingezahlt.
2.2.8 Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig erscheint. Künftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
2.2.9 Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem
Erfüllungsbetrag.
Die Währungsumrechnung für
Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zu den
jeweiligen Kursen am Entstehungstag. Am Bilanzstichtag
erfolgt die Währungsumrechnung zum
Devisenkassamittelkurs. Unrealisierte Gewinne werden nur
berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.
2.2.10 Latente Steuern
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen werden diese mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und die sich ergebenden
Steuerbe- und -entlastungen nicht abgezinst.
3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
3.1 Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
enthalten ein selbst geschaffenes Patent für den AMEO
Powerbreather, für welches das Aktivierungswahlrecht
nach § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen wurde.
Aktiviert wurden die entstandenen Entwicklungs- und
Patentkosten in Höhe von EUR 232.622,05.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibungen des
Geschäftsjahres ist in der Anlage zum Anhang
dargestellt.
3.2 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen
nicht.
3.3 Eigenkapital
Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 1.
August 2016 den Geschäftsführer ermächtigt,
das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2017
durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu EUR 6.500,00 zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2016/I).
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde durch
Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23. Juni 2017
um EUR 2.000,00 von EUR 40.478,00 auf EUR 42.478,00
erhöht.
Mit Beschluss vom 8. März 2018 hat die
Gesellschafterversammlung die Erhöhung des
Stammkapitals um EUR 12.000,00 auf EUR 54.478 beschlossen.
Des Weiteren hat sie den Geschäftsführer
ermächtigt, das Stammkapital bis zum 31. Dezember 2019
durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.500
EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I).
Der Geschäftsführer hat mit Beschluss vom
22. Oktober 2018 davon Gebrauch gemacht und das
Stammkapital um 1.362,00 EUR auf 55.840,00 EUR erhöht.
Das Genehmigte Kapital 2018/I beträgt zum 31. Dezember
2019 EUR 6.138,00.
Die Gesellschafterversammlung vom 5. Juni 2019 hat
mit Nachtrag vom 10. Oktober 2019 die Erhöhung des
Stammkapitals um weitere 61.452,00 EUR beschlossen. Das
gezeichnete Kapital beträgt somit zum 31. Dezember
2019 117.292,00 EUR gemäß
Handelsregistereintragung und ist vollständig
eingezahlt.
3.4 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält Zuzahlungen gem.
§ 272 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB.
3.5 Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten Kosten für
Beiratsvergütungen und weitere ausstehende Rechnungen
in Höhe von insgesamt EUR 5.000,00, offene
Urlaubsansprüche in Höhe von EUR 900,00
sowie für die Erstellung des Jahresabschlusses
und der Steuererklärungen in Höhe von EUR
4.500,00. Weiter enthalten ist eine Rückstellung
für latente Steuern in Höhe von EUR 13.678,00
aufgrund des steuerrechtlichen Aktivierungsverbots für
selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände.
3.6 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegliedert nach Restlaufzeiten
sind aus folgender Aufstellung ersichtlich:
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Davon mit einer Restlaufzeit
|
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|
Gesamtbetrag
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Gesamtbetrag
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31.12.2019
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bis 1 Jahr
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1 bis 5 Jahre
|
größer 5
Jahre
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31.12.2018
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EUR
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EUR
|
EUR
|
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
|
|
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Lieferungen u.
Leistungen
|
70.835,11
|
70.835,11
|
0,00
|
|
0,00
|
67.465,90
|
Verbindlichkeiten aus
L.u.L. gegenüber Gesellschaftern
|
3.083,43
|
3.083,43
|
0,00
|
|
0,00
|
146.982,41
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
675.747,15
|
675.747,15
|
0,00
|
|
0,00
|
850.368,68
|
|
749.665,69
|
749.665,69
|
0,00
|
|
0,00
|
1.064.816,99
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten ein
Nachrangdarlehen der Gesellschafter in Höhe von EUR
500.000,00 mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Das Darlehen
wird mit 8% p.a. sowie ergebnisabhängig verzinst. Die
enthaltenen Zinsverbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern betragen zum 31. Dezember 2019 EUR
169.663,00 (Vorjahr: EUR 144.663,00).
4.
S
onstige Angaben
4.1 Going-Concern
Die Bilanz weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe
von EUR 11.996,97 aus. Ferner enthält die Bilanz zum
31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern aus Darlehensforderungen nebst Zinsen in
Höhe von insgesamt EUR 669.663,00. Aufgrund der BGH
Entscheidung vom 05. März 2015 (IX ZR 133/14) haben
die Gesellschafter ergänzend zum Finanzierungsvertrag
vom 17. Juli 2015 zur Abwendung der Überschuldung der
Gesellschaft im Dezember 2017 und Januar 2018
zusätzliche Rangrücktrittsvereinbarungen
unterzeichnet, durch die sie mit ihren Ansprüchen auf
Rückzahlung der Darlehensforderungen in Höhe von
EUR 466.666,66 zuzüglich aufgelaufener und
zukünftiger Zinsen und sonstiger Nebenforderungen
hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der
Weise zurücktreten, dass ihre Forderungen nur zu
Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem
Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen
Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden
Vermögen bedient zu werden brauchen. Des Weiteren hat
die Geschäftsführung der Gesellschaft eine
positive Fortbestehensprognose auf Grund der zukünftig
erwarteten Entwicklung der Gesellschaft abgegeben, so dass
eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung nicht
besteht.
4.2 Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt zwei
Mitarbeiter (Vorjahr: 2) im Unternehmen beschäftigt.
4.3 Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen nicht.
4.4 Ausschüttungssperre
In Höhe des selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstandes bestehen nach § 268 Abs. 8
i. V. m. § 285 Nr. 28 HGB eine
Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 50.183,00.
4.4 Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Jan von Hofacker, Tutzing
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
4.5 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 421.689,19
zusammen mit dem Verlustvortrag von EUR 2.226.843,18 auf
neue Rechnung vorzutragen.
München, 30. September 2020
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2020 festgestellt.
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