Großhandel mit Photovoltaikmodulen
1WorldSync GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72B, 50968 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Bieringa seit 11.11.2024 | Geschäftsführer |
Jeffrey Joseph Descano seit 27.5.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
1WorldSync Holdings, Inc. | 11.71% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
1WorldSync GmbH (vormals: atrify GmbH)KölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlagen des Unternehmens I. Geschäftsmodell atrify GmbH ist gemäß des GDSN Bulletin 2024 einer der führenden Anbieter für Produktcontent-Lösungen und unterstützt mehr als 20.000 Nutzer in über 50 Ländern dabei, korrekte und verlässliche Inhalte mit Kunden und Konsumenten zu teilen, damit diese gut informierte Entscheidungen über ihre Einkäufe, ihren Lebensstil und ihr Wohlbefinden treffen können. Die Produktinformations-Cloud von atrify ermöglicht es Unternehmen, korrekte und vollständige Produktinformationen sowie digitalen Content austauschen zu können und ist damit, wie zuletzt durch die Anfang 2021 veröffentlichte EEC-Studie "®Evolution vom Master Data Management zum Product Experience Management" belegt, eine wesentliche Basis für den Connected Commerce. Mit der Technologie-Plattform und den Experten-Services liefert atrify Lösungen für die unterschiedlichen Anforderungen der Industrie. atrify, seit Mitte 2019 eine 100% Tochter der GS1 Germany GmbH, wurde im Mai 2023 zu 100% durch die 1WorldSync Holdings Inc. übernommen. 1WorldSync Holdings Inc. ist eine Beteiligung der Battery Ventures Gruppe. Battery Ventures ist ein technologieorientiertes Investitionsunternehmen aus den USA. Es tätigt Risikokapital- und Private-Equity-Investitionen auf Märkten in aller Welt. Als Teil der 1WorldSync Holdings Inc. ist atrify nun wieder Schwesterunternehmen der 1WorldSync Inc. mit der man bereits zwischen 2012 und 2019 gemeinsam am Markt agiert hatte. 1WorldSync Inc. betreibt den mit Abstand am meisten genutzten GDSN Datenpool weltweit. Zusammen mit atrify ist man für mehr als 55% aller weltweiten Transaktionen im GDSN verantwortlich. II. Forschung und Entwicklung Zu den Entwicklungsleistungen zählt selbsterstellte Software. Im Wesentlichen betrifft das die Software zum Austausch von Produkt- und Artikelstammdaten zwischen Herstellern und dem Handel. In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde im Geschäftsjahr selbst geschaffene Software in Höhe von 3.178 T€ aktiviert (davon 1.138 T€ über die Inanspruchnahme von Fremdleistungen. Wir verweisen bezüglich der aktivierten Fremdleistungen auf unsere Erläuterungen im Anhang). Damit liegen die Aktivierungen von selbst geschaffener Software im Jahr 2023 merklich unter dem Vorjahresniveau (3.831 T€). Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einer grundsätzlichen Reduzierung der Entwicklungskapazitäten. Die Methodik zur Bemessung der Herstellungskosten ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten betragen TEUR 9.456, wovon TEUR 6.278 auf nicht aktivierungsfähige Forschungskosten entfallen. Die Abschreibungen auf selbsterstellte Software lagen im Geschäftsjahr 2023 bei 2.771 T€ und damit über dem Vorjahr (2.227 T€) nachdem die Investitionen in selbsterstellte Software in den Jahren 2021 und 2022 kontinuierlichen gestiegen sind. Die Aktivierungsquote (Verhältnis aktivierte Entwicklungskosten zu als Aufwand behandelte Forschungskosten) beträgt 33,6%. Wirtschaftsbericht I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Laut Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3% gesunken. Nach einem Wachstum von 1,9% im Jahr 2022 liegt das BIP demnach um 0,7% über dem Wert von 2019, dem Jahr vor Ausbruch der Corona Pandemie. In Anbetracht der schwierigen Bedingungen u.a. durch die Folgen des Krieges in der Ukraine oder der weiterhin hohen Inflation lief die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 weiterhin gedämpft. Auch auf europäischer Ebene spiegelt sich die Entwicklung wider. Das BIP der EU ist im Jahr 2023 um 0,5% gewachsen. Die Stimmung in den Unternehmen hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2023 eingetrübt. Nachdem sich der Lageindikator des ifo Geschäftsklima Index im April 2023 auf einem Niveau von 95,1 Punkten zu stabilisieren schien, beträgt das Konjunkturklima laut dem Ifo Institut für Wirtschaftsforschung im Dezember 2023 nun 88,5 Punkte. Auch zu Beginn des neuen Jahres 2024 bewerten viele Unternehmen ihre Lage schlechter mit einem Wert von 87,0 Punkten. Wenngleich sich das Konjunkturklima deutlich von den Tiefständen aus April 2020 erholt hat, damals sank der ifo Geschäftsklimaindex auf 74,3 Punkte, steckt Deutschland nach den Aussagen des ifo Instituts in der Rezession fest. Die wirtschaftliche Lage für IT-Dienstleister kann nach der kürzlich erschienenen Gartner Studie zu IT Ausgaben in 2024 aus der Sicht der Geschäftsführung weiterhin als gut bis sehr gut eingeschätzt werden. Gleichzeitig wird auf die stark wachsende Bedeutung von Anwendungen im Bereich künstliche Intelligenz (KI oder AI) verwiesen. Bis 2026 erwartet Gartner, dass die generative KI 70 % des Design- und Entwicklungsaufwands für neue Webanwendungen und mobile Apps verändern wird. Laut Capgemini möchten Unternehmen aus dem Wirtschaftssektor 26,8% ihres IT-Budgets in neue oder zusätzliche Anwendungen und System investieren. II. Geschäftsverlauf Der Jahresfehlbetrag laut Jahresabschluss lag im Jahr 2023 bei -1.196 T€ im Vergleich zu einem Jahresüberschuss von 290 T€ im Jahr 2022. Dies ist im Wesentlichen auf Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von ca. 2.700 T€ zurückzuführen. Operativ konnte die in den Vorjahren positive Umsatzentwicklung unverändert fortgesetzt werden. Aufgrund der hohen entstandenen Restrukturierungskosten konnte das im Vorjahr prognostizierte Jahresergebnis nicht erreicht werden. Das wirtschaftliche Umfeld der atrify hat sich trotz geopolitischer Spannungen und einer weiterhin hohen Inflation aus der Sicht der Geschäftsführung als sehr robust erwiesen. Organisatorisch befindet sich atrify weiterhin in einem umfassenden Transformationsprozess. Dieser wurde nach der Übernahme durch die 1WorldSync Holdings Inc. im Mai 2023 intensiviert. Das Hauptaugenmerk 2023 lag dabei auf einer Straffung der Organisation und Fokussierung auf das Kerngeschäft im Bereich FMCG. Die in den Vorjahren begonnene technologische Modernisierung hat dadurch an Geschwindigkeit verloren, zumal es im Konzernverbund mit der 1WorldSync nun vergleichbare Technologien und Synergiepotenziale gibt. Der Geschäftsverlauf von atrify kann im Jahr 2023 aus Sicht der Geschäftsleitung und bereinigt um Sondereffekte als erfolgreich angesehen werden. III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Die folgenden Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres, wobei Umsatz und das Ergebnis vor Steuern die für die interne Steuerung der Gesellschaft verwendeten bedeutsamsten Leistungsindikatoren darstellen. Die atrify GmbH schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Umsatz von 19.411 T€. (Umsatz 2022: 18.869 T€) ab. Damit lagen die Umsatzerlöse 3% über Vorjahresniveau. Im Jahr 2023 konnte das Geschäft im Bereich der Subscriptions um 5% gegenüber den Vorjahren gesteigert werden (16.010 T€ im Vgl. zu 15.277 T€ im Jahr 2022). Im Bereich Professional Services wurde etwas weniger umgesetzt (3.401 T€ im Vgl. zu 3.592 T€ im Jahr 2022). Die aktivierten Eigenleistungen sind auf 3.178 T€ gesunken. Die Gründe für diesen Rückgang sind im Abschnitt zu Forschung und Entwicklung beschrieben. Der Materialaufwand entspricht mit 2.689 T€ fast exakt dem Wert des Vorjahres (2.657 T€). Der Personalaufwand beträgt 13.480 T€ und liegt damit 7% über dem Vorjahreswert (12.621 T€). Diese Erhöhung ist insbesondere auf Restrukturierungskosten und Abfindungen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 5.227 T€ und liegen 2% unter dem Vorjahreswert (5.327 T€), was im Wesentlichen auf ein aktives Kostenmanagement sowie reduzierte Gemeinkosten durch Mobile-Office-Regelung zurückzuführen ist. Die Abschreibungen betragen 2.903 T€ was eine Erhöhung von 478 T€ im Vergleich zum Vorjahr (2.425 T€) entspricht. Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf die in den Vorjahren kontinuierlich gestiegenen Softwareentwicklungskosten zurückzuführen sowie eine Sonderabschreibungen in Höhe von 269 T€. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem negativen Ergebnis nach Steuern von -1.196 T€ im Vergleich zum Vorjahresüberschuss von 290 T€. Maßgeblich für die Veränderung waren dabei die zuvor beschriebenen Restrukturierungskosten. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme reduziert sich von 26.109 T€ auf 18.701 T€ nach Rückzahlung von Kapitalrücklagen in Höhe von 5.248 T€ sowie Darlehen über 1.365 T€ an den bisherigen Gesellschafter GS1 Germany GmbH. Auf der Aktivseite erhöht sich der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände auf 8.655 T€ (Vorjahr: 8.465 T€.). Das gesamte Anlagevermögen reduziert sich um 1.812 T€ auf 8.914 T€ (Vorjahr: 10.726 T€) nachdem alle bestehenden Finanzanlagen vor dem Eigentümerwechsel 2023 an die GS1 Germany GmbH übertragen wurden (Vorjahr: 1.989 T€). Das Umlaufvermögen reduziert sich um 5.233 T€ auf 6.561 T€ (Vorjahr: 11.794 T€). Ursächlich für diese Reduzierung ist der Rückgang der liquiden Mittel von 8.644 T€ auf 3.297 T€ im Rahmen der erfolgten Rückführung der Kapitalrücklage. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhen sich um 256 T€ auf 3.180 T€ (Vorjahr: 2.924 T€), PRAP sind mit 4.143 T€ auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 4.150 T€). Das Eigenkapital reduziert sich nach Rückführung der Kapitalrücklage sowie durch den entstandenen Jahresfehlbetrag deutlich auf 8.499 T€ (Vorjahr: 14.942 T€). Die Summe der Verbindlichkeiten beträgt 1.245 T€ und liegt damit 1.020 T€ unter dem Vorjahr (2.265 T€). Dies ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung des verbliebenen Gesellschafterdarlehens in Höhe von 1.365 T€ zurückzuführen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 467 T€ und erhöhen sich leicht um 99 T€ gegenüber dem Vorjahr (368 T€). Sonstige Rückstellungen erhöhen sich um 33 T€. Die Investitionstätigkeit in Form von aktivierten Eigenleistungen in selbst erstellte Software liegt mit 3.178 T€ deutlich unter dem Vorjahresniveau (3.831 T€). Dies liegt ursächlich an einer grundsätzlichen Reduzierung der Entwicklungskapazitäten, nachdem diese in den Vorjahren signifikant erhöht wurden. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war zu jeder Zeit gegeben. Zins- und Liquiditätsrisiken bestanden nicht. Alle Verpflichtungen konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr fristgerecht bedient werden. Die Geschäftsführung beurteilt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft als zufriedenstellend. Das Geschäftsjahr 2023 verlief aus der Sicht der Geschäftsführung erfolgreich. Die Umsatzerlöse konnten um 3% gesteigert werden. Das operative Ergebnis, das sich aus § 275 Abs. 2 Nr. 1-8 HGB ableitet, hat sich nach Bereinigung von Restrukturierungskosten erneut verbessert. Die strategische Ausrichtung von atrify und die Fokussierung auf einzelne Wachstumssegmente zeigen aus der Sicht der Geschäftsführung eine positive Wirkung. Chancen- und Risikobericht I. Chancen- und Risikobericht In der folgenden Betrachtung werden die Risiken absteigend nach ihrer Bedeutung für die Gesellschaft angegeben. Marktbezogene Chancen und Risiken Risiken ergeben sich aus dem stetig steigenden Wettbewerb mit anderen Datenpools, die ihre technologischen Fähigkeiten ebenfalls weiter ausgebaut oder ihren Marktzugang durch M&A Aktivitäten gestärkt haben. Dies ist insbesondere an einem intensiven Preiskampf im deutschsprachigen Raum zu bemerken. Aus technologischer Sicht besteht ein Risiko darin, die sich stetig ändernden Anforderungen aus z.B. regulatorischer Sicht zeitnah und kundengerecht umsetzen zu können. Dies erfordert einen fortwährenden Abgleich der Produkt Roadmap und der benötigen personellen Ressourcen. Ein allgemeines wirtschaftliches Risiko für atrify z.B. durch Lieferengpässe, einer hohen Inflation oder kriegerischen Handlungen bleibt latent bestehen. Auch das Niveau an Insolvenzen und Zahlungsausfällen hat spürbar zugenommen. In den vergangenen Jahren haben sich diese negativen Einflussfaktoren in einem moderaten Maße auf die Geschäfte der atrify ausgewirkt. Der derzeit pessimistische Ausblick vieler Unternehmen (siehe zuvor ifo Geschäftsklima) dürfte daher keine anderweitig kritischen Auswirkungen haben, wobei der Einfluss einer womöglich länger andauernden Rezession nie vollständig vorhergesagt werden kann. Durch einen rollierenden Forecast-Prozess werden die Chancen- und Risiken regelmäßig den obersten Entscheidungs- und Verantwortungsinstanzen dargestellt und abgewogen. Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken Die Liquidität des Unternehmens wird kontinuierlich beobachtet, um Chancen und Risiken daraus frühzeitig zu erkennen. Auf Basis der vorhandenen Kapitalreserven und laufender Überschüsse wird die Liquiditätsversorgung sichergestellt. Darlehensverpflichtung bestehen derzeit nicht (Vorjahr: 1.365 T€, gegenüber GS1 Germany). Finanzwirtschaftliche Risiken werden derzeit nicht gesehen. Personalchancen und -risiken Bedingt durch die demografische Entwicklung und den immer intensiveren Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte können sich Engpässe bei der Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern insbesondere im Bereich Softwareentwicklung ergeben. atrify nutzt daher seit vielen Jahren einen Mix aus internen und externen Entwicklern im In- und Ausland und konnte so vakante Stellen regelmäßig besetzen. Im Rahmen der in 2023 erfolgten Restrukturierungsmaßnahmen wurde die Belegschaft (interne und externe Mitarbeiter) in allen Fachbereichen deutlich reduziert und dabei teilweise neu ausgerichtet. Zukünftig sollen so auch Synergien im Konzernverbund realisiert werden. atrify wurde 2023 erneut durch die Bewertungsplattform Kununu als Top Arbeitgeber im deutschsprachigen Raum ausgezeichnet. Dies zeigt, dass atrify weiterhin ein attraktives Arbeitsumfeld bietet. Neben regelmäßigen Weiterbildungen könnten auch die neuen Entwicklungsmöglichkeiten im Konzernverbund der 1WorldSync eine interessante berufliche wie persönliche Entwicklungsmöglichkeit darstellen. Rechtliche und steuerliche Risiken Rechtliche Risiken resultieren vor allem aus arbeits- und zivilrechtlichen Verfahren. Für diese Risiken wurden, sofern die Verpflichtungen hinreichend konkretisiert sind, Rückstellungen gebildet. Steuerliche Risiken entstehen vornehmlich im Zusammenhang mit Außenprüfungen, in deren Verlauf Sachverhalte und Transaktionen unterschiedlich gewürdigt werden können. Die Risiken werden regelmäßig geprüft und bei hinreichender Konkretisierung durch Bildung einer angemessenen Risikovorsorge berücksichtigt. Beurteilung der Gesamtrisiken Wesentliche Chancen und Risiken werden auf den obersten Verantwortungs- und Entscheidungsinstanzen regelmäßig im Rahmen eines rollierenden Forecast-Prozesses diskutiert und grundsätzliche Entscheidungen zur Risikovermeidung bzw. Risikoreduzierung getroffen, die durch die operativen Ebenen umgesetzt werden und durch das Controlling überwacht werden. Aus derzeitiger Sicht ergeben sich keine erkennbaren Risiken auf den Fortbestand und die Liquidität des Unternehmens. Grundlegende Änderungen der Risikolage werden derzeit nicht erwartet. II. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Weltwirtschaft hat sich von der Corona-Krise und den Engpässen bei Lieferketten erholt. Die Beschäftigungslage hält auf einem hohen Niveau und einige bekannte Börsenindizes notieren auf historischen Höchstständen. Dennoch sieht sich die wirtschaftliche Entwicklung mit einer weiterhin erhöhten Inflation und einem relativ starken Zinsniveau konfrontiert. Die Sorge vor einer aufflammenden weltweiten Rezession bleibt insofern ein ernst zu nehmendes Risiko. Dies könnte die Investitionsbereitschaft im Jahr 2024 und darüber hinaus negativ beeinflussen. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9% gegenüber 2022 verteuert. Waren es im Januar 2023 noch +8,7% im Vergleich zum Vorjahr, so betrug der Unterschied im Dezember 2023 nur noch +3,7%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch bei +6,9% gelegen. Für 2024 prognostiziert das ifo-Institut eine Inflationsrate von 2,2% und 1,8% für 2025. Viele Wirtschaftsinstitute und -Institutionen aus Deutschland erwarten für die kommenden beiden Jahre ein sehr moderates Wachstum des BIP von unter 1% in 2024 und leicht über 1% in 2025. Entwicklung von atrify Für das Geschäftsjahr 2024 wie auch für die Folgejahre ist eine konsequente Fortsetzung der Konsolidierungsstrategie vorgesehen. Dazu gehören neben dem Fokus auf das Kerngeschäft der atrify auch die Vermarktung der komplementären Produktangebote anderer 1WorldSync Tochtergesellschaften. 1WorldSync konnte durch mehrere Unternehmenstransaktionen in den vergangenen Jahren sukzessive ihr Leistungsangebot erweitern. Unterschiedliche Anforderungen im Bereich Product-Content-Orchestration können so aus einer Hand bedient und der bestehenden globalen Kundenbasis angeboten werden. Das Budget für das Geschäftsjahr 2024 spiegelt, wie in den Vorjahren, aus der Sicht der Geschäftsleitung ambitionierte Ziele wider. Potenziale zur expansiven Weiterentwicklung des Unternehmens werden im Hinblick auf Bestands- und Neukunden insbesondere durch die komplementären Produkte und Services aus dem Produktportfolio der 1WorldSync Gruppe erwartet. Aufgrund des stetig steigenden Bedarfes an umfassenden und zuverlässigen Produktstammdaten ist von einem entsprechenden Wachstum in den traditionellen wie auch neuen Sektoren auszugehen. atrify hat den eingeschlagenen Wachstums- und Konsolidierungskurs im Jahr 2023 aus der Sicht der Geschäftsführung erfolgreich bestätigt. Für das Jahr 2024 plant atrify insbesondere mit einem Ausbau der Umsätze bei Bestandskunden. atrify ist als langjähriger Datenpoolanbieter fest in einem Markt etabliert, der für Hersteller und Händler gleichermaßen erfolgskritisch ist. Die Konsolidierungs- und Wachstumsstrategie von atrify wird auch die Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 weiter prägen. Nach einem Umsatzwachstum von 3% im Jahr 2023 erwartet die Geschäftsführung für 2024 einen Umsatzrückgang von -2%, welcher sich aus Sondereffekten im Projektgeschäft ergibt. In Bereich der Subscription wird ein Umsatzwachstum von 3% erwartet. Diese positive Trendprognose stützt sich auf laufende Verträge und Kampagnen sowie die Fokussierung auf Produkte aus dem Produktportfolio der 1WorldSync Gruppe. Hilfreich ist dabei auch die stetige Kooperation mit verschiedenen Mitgliedsorganisationen der GS1. In Bezug auf das Ergebnis nach Steuern 2024 wird nach Berücksichtigung aller Investitionen mit einem Ergebnis vor Steuern von ca. 3.300 T€ gerechnet. Die Geschäftsführung dankt an dieser Stelle noch einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz und für ihre Bereitschaft, das weitere Wachstum von atrify engagiert zu unterstützen.
Köln, 31. März 2024 gez. Jochen Moll, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die atrify GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg. Nr. HRB 45457). Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften werden teilweise in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. In dem zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die Auftstellungserleichterungen sowie die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB grundsätzlich in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, über fünf Jahre abgeschrieben. Bei der Bemessung der Herstellungskosten wird in Ausübung des Wahlrechts des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB die handelsrechtliche Herstellungskostenobergrenze angesetzt. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagegüter des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind ab dem 1. Januar 2018 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Anlagegüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 800,00 betragen, werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die übrigen Aktiva sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet, da die Restlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die übrigen Passiva sind zum Nominalbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist gemäß § 284 Abs. 3 HGB im Anlagengitter dargestellt. Forderungen Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Am Jahresende gibt es keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Im Vorjahr handelt es sich um Forderungen gegen die ehemalige Gesellschafterin GS1 Germany GmbH (i. Vj. TEUR 109). Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2023 unverändert TEUR 895. In den Bilanzverlust in Höhe von TEUR 14.593 (i. Vj. TEUR 13.397) wurde ein Verlustvortrag in Höhe von TEUR 13.397 (i. Vj. TEUR 13.687) einbezogen. Ausschüttungssperre des § 268 Abs. 8 HGB Der ausschüttungs- und abführungsgesperrte Betrag betrifft die aktivierte selbsterstellte Software (abzüglich der darauf entfallenden passiven latenten Steuern) in Höhe von TEUR 5.846 sowie aktive latente Steuern (abzüglich der verbleibenden passiven latenten Steuern) in Höhe von TEUR 2.808. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern basieren im Wesentlichen auf zukünftigen Steuervorteilen aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge. Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Aktivierung von selbsterstellter Software. Aufgrund der bisherigen Verlusthistorie erfolgt - wie in Vorjahren - der Ansatz der aktiven latenten Steuern nur in Höhe der passiven latenten Steuern. 1. Die latenten Steuersalden haben sich wie folgt entwickelt:
Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 32,46 % zugrunde gelegt, der sich aus 16,63 % Gewerbesteuersatz und 15,83 % Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag zusammensetzt. Verbindlichkeiten Am Jahresende gibt es keine Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen. Im Vorjahr handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen die ehemalige Gesellschafterin GS1 Germany GmbH, davon aus einem Darlehen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr i. Vj. TEUR 1.365. Alle weiteren Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Bei den passivischen Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 4.143 (i. Vj. TEUR 4.150) handelt es sich um Einnahmen aus Jahreslizenzen bis zum 31. Dezember 2023, die über die Leistungsperiode abgegrenzt werden. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aktivierte Eigenleistungen Die aktivierten Eigenleistungen resultieren aus der Ausübung des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen in Form von selbstgeschaffener Software. Einschließlich der Fremdleistungen, bei denen die Gesellschaft das Herstellungsrisiko trägt, belaufen sich die aktivierten Eigenleistungen auf TEUR 3.178. Wie bereits im Vorjahr wurden die in den aktivierten Eigenleistungen enthaltenen Fremdleistungen in Höhe von TEUR 1.138 im Rahmen der Brutto-Methode abgebildet. Demnach werden die aktivierten Fremdleistungen in den Ausweis der Eigenleistungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 3 HGB) einbezogen sowie unter den bezogenen Leistungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 5b) als Fremdbezüge ausgewiesen. Sonstige betriebliche Erträge Erträge aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von TEUR 16 (i. Vj. TEUR 61) angefallen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von TEUR 30 (i. Vj. TEUR 14) angefallen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Restrukturierungsaufwendungen von TEUR 2.747 enthalten, die Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung und Bedeutung im Sinne von § 285 Nr. 31 HGB darstellen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Es fallen per 31. Dezember 2023 keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an. 5. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Jahresende bestanden nicht in der Bilanz erfasste finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt TEUR 658, davon bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 547 und von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 111. Miet- und Leasingverträge werden geschlossen, um Liquiditätsabflüsse zu verteilen. Risiken aus diesen Verträgen bestehen aus heutiger Sicht nicht. Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Forschungs- und Entwicklungskosten Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten betragen TEUR 9.456, wovon TEUR 6.278 auf nicht aktivierungsfähige Forschungskosten entfallen. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 waren: • Jochen Moll, Wiesbaden Herr Jochen Moll ist hauptberuflich Geschäftsführer der atrify GmbH. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird mit Bezug auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Mitarbeiter betrug 120,58. Hiervon waren 105,42 Vollzeitbeschäftigte und 15,16 Teilzeitbeschäftigte. Konzernverhältnisse Die atrify GmbH ist seit dem 8. Mai 2023 eine 100% Tochter der 1WorldSync Holdings Inc. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der 1WorldSync Holdings Inc., Lawrenceville/USA, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird nach US-GAAP erstellt und ist bei der Gesellschaft erhältlich. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung wird der Gesellschafterin vorschlagen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Vorgänge nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.
Köln, den 31. März 2024 gez. Jochen Moll, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIn dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die atrify GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der atrify GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der atrify GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 12. April 2024 ADKL
AG
gez. Marc Sarburg, Wirtschaftsprüfer gez. Philipp Bracht, Wirtschaftsprüfer |
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